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Antrag 53/II/2021 Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ konsequent umsetzen!

9.11.2021

2017 verabschiedete die Bundesregierung die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. Trotz der signifikanten Fortschritten, welche in der Umsetzung der Leitlinien erreicht wurden, besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, insbesondere in den Bereichen Krisenfrüherkennung und -prävention sowie Strategiefähigkeit. Der Beirat für zivile Krisenprävention hat in seiner Stellungnahme zum Bericht über die Leitlinien einige wichtige Schritte für die Bundesregierung benannt, welche das deutsche Engagement als globaler Akteur in der Krisenprävention und -stabilisierung nachhaltiger und strategischer gestalten würden. Wir fordern den SPD Parteivorstand und die Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die konsequente Umsetzung dieser Empfehlungen einzusetzen.

 

Dies umfasst:

  1. Krisenprävention als kohärenter Gesamtansatz der Bundesregierung in der Formulierung aller politischen Entscheidungen mit außenpolitischem Bezug. Dies schließt insbes. Auch wirtschafts-und handelspolitische Entscheidungen mit ein, wie die Rohstoffstrategie der Bundesregierung sowie krisenpräventative Gesichtspunkte bei der Genehmigung von Waffenexporten durch den Bundessicherheitsrat.
  2. Eine Einbindung relevanter, bislang jedoch nicht beteiligter, Ressorts wie das BMF und das BMWi in krisenbezogenen Ressortabstimmungen von der Fachebene bis zur Staatssekretärsrunde.
  3. Eine Erhöhung und Umschichtung der für den Bereich Krisenprävention und Friedensförderung zugewiesenen finanziellen Ressourcen zugunsten der Prävention struktureller Konfliktursachen, der Antizipation von Krisen und die resultierende gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Transformation. Besonderes Augenmerk ist hier auf nicht-traditionelle Krisen wie die Folgen der COVID-19 Pandemie und den globalen Klimawandel zu legen.
  4. Konkrete Zielsetzungen für den Personalausbau – einschließlich einer konkreten Zielsetzung für den Anteil von Frauen – bei internationalen Polizeimissionen, von Fachexperten an den deutschen Auslandsvertretungen und bei der Förderung zivilgesellschaftlicher Ansätze.
  5. Die konsequente Umwandlung und Weiterentwicklung des Konzepts zur Kommunikation von Krisenengagements, um die notwendige politische und öffentliche Unterstützung für ambitionierte Ausbauziele abzusichern.
  6. Die finanzielle Einplanung und Umsetzung einer wissenschaftlichen Evaluationen in jedem internationalen zivilen, polizeilichen und militärischen Krisenengagement Deutschlands um Fehlentwicklungen vorbeugen und Verbesserungsmöglichkeiten rasch identifizieren zu können. Insbesondere sollte die Bundesregierung dringend eine fundierte, alle Instrumente umfassende Untersuchung der Wirkungen nach 20 Jahren Afghanistan-Engagement anstoßen.

 

Antrag 57/II/2021 Für eine verantwortungsvolle Rüstungspolitik: bewaffnete Drohnen nur unter strengen Kriterien!

9.11.2021

Der Bezeichnung bewaffneter Drohnen als „ethisch neutral“ durch den ehem. Verteidigungsminister Thomas de Maizière widersprechen wir vehement. Die Erforschung, Entwicklung, Beschaffung und der Einsatz von Waffen in militärischen Konflikten sind immer ethisch zu bewerten. Das bedingt eine intensive politische Debatte und den andauernden Einsatz für Regeln und Standards in ihrer Verwendung. In Deutschland fällt diese Verantwortung insbesondere dem Bundestag zu. Da der Einsatz von Bundeswehrsoldat*innen parlamentarisch legitimiert ist, ist das deutsche Parlament zu deren bestmöglichem Schutz ethisch und verfassungsrechtlich verpflichtet.

 

Seit Jahren fordert die Bundeswehr zum Schutz ihrer entsandten Soldat*innen die Begleitung ihrer laufenden Mandate durch bewaffnete Drohnen der Bundesrepublik.

 

Die SPD-Fraktion hat diese Fragen in der letzten Legislaturperiode durch eine Reihe öffentlicher Runden und Anhörungen einer völkerrechtlichen und ethischen Prüfung unterzogen. Im Zuge dieser Prüfung hat sie einen Kriterienkatalog sowie ein Fachkonzept entwickelt, durch welche sichergestellt werden soll, dass bewaffnete Drohnen im Rahmen von Bundestagsmandaten der Bundeswehr ausschließlich zum Schutz von Einsatzkräften im aktiven Gefecht verwendet werden. Wir befürworten die Verankerung dieses Kriterienkatalogs für die Beschaffung und den Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundesregierung – und perspektivisch auch im Rahmen einer vertieften europäischen Sicherheits- und Verteidigungskooperation im Sinne der „Europäischen Souveränität“.

 

Wir fordern:

  1.  Die Beschaffung und die Mandatierung des Einsatzes bewaffneter Drohnen durch den Bundestag ausschließlich unter durch die SPD durchgesetzten Kriterienkatalog.
  2.  Den unermüdlichen Einsatz für eine mit dem humanitären Völkerrecht konforme Standardsetzung und Regulierung von Forschung, Beschaffung, und Einsatz von automatisierten Waffen und Waffensystemen innerhalb der betreffenden multilateralen Gremien für Rüstungskontrolle. Dies schließt insb. auch die stärkere internationale Regulierung von Einsätzen in asymmetrischen Konflikten unter Einbeziehung der Bevölkerungen in den betroffenen Ländern mit ein.
  3.  Die Schaffung von weiteren diplomatischen Stellen innerhalb des AA und BMVg sowie zur Entsendung in internationale Organisationen für Expert*innen im Bereich der Rüstungskontrolle zu automatisierten Waffen um die Regulierung weiter im Sinne der Bundesregierung und des Bundestags voranzutreiben. Dies schließt auch die andauernde Erstellung und Weiterentwicklung von einsatzdefinierenden Statements, Rules of Engagement, öffentlich verfügbaren Grundlagedokumenten oder konkretisierenden Formulierungen in zukünftigen Koalitionsverträgen ein, die neue wissenschaftliche und ethische Erkenntnisse sowie technologische Entwicklungen mit einbeziehen.
  4. Die Förderung und Beauftragung wissenschaftlicher Studien zu den gesundheitlichen Folgen des Einsatzes für Drohnenpilot*innen, insbesondere psychologischer Druck und posttraumatische Belastungsstörungen sowie die Entwicklung von psychologischen Begleitprogrammen zur Sicherstellung ihrer mentalen Gesundheit.
  5.   Die intensive Erforschung des sog. „Joystick“ – Phänomens und Methoden, wie einer möglichen Enthemmung der Soldat*innen in Verbindung mit dem Einsatz bewaffneter Drohnen und anderer teilautomatisierter Waffen und Waffensysteme, soweit festgestellt, langfristig entgegengewirkt werden kann.
  6. Die Gründung eines regelmäßig tagenden öffentlichen virtuellen Forums der Arbeitsgemeinschaft Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Fraktion in Zusammenarbeit mit der Wehrbeauftragten des Bundestags, um aktuelle sowie langfristige sicherheitspolitische Fragen, bspw. durch das Einladen von Expert*innen aus Forschung und Praxis, für die Basis zu beleuchten und den ehrlichen sicherheitspolitischen Diskurs mit den Parteimitgliedern zu suchen.

 

Antrag 59/II/2021 Ein Schritt in Richtung globale soziale Gerechtigkeit - Angleichung der Bezahlung von Ortskräften und Entsandten in der internationalen Zusammenarbeit!

9.11.2021

Das Vergütungssystem an deutschen Institutionen, die im Ausland operieren (z.B. Botschaften, politische Stiftungen, die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), zementiert die Ungleichheiten zwischen dem Global Süden und Norden, denn: Ortskräfte werden deutlich schlechter bezahlt als die deutschen entsandten Angestellten dieser Institutionen.

 

Konkret folgt das Vergütungssystem diesen Leitlinien:

 

Die Vergütung von deutschen Angestellten im Ausland wird je nach Beschäftigungsort durch das Bundesbesoldungsgesetz oder den TVöD Bund geregelt bzw. daran angelehnt. Zu diesem dort festgeschriebenen Geld kommen noch Auslandsdienstbezüge hinzu, die unter anderem einen Mietzuschuss beinhalten. Die Höhe dieser Bezüge unterscheidet sich je nach Einsatzland.

 

Im Gegensatz dazu erhalten Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen ihr Gehalt gemäß der Ortsüblichkeit. Die Ortsüblichkeit wird durch den Vergleich mit anderen ortsansässigen Arbeitsbedingungen festgelegt. Auch bei anderen deutschen Akteur*innen im Ausland (z.B. Stiftungen oder der GIZ), gilt ein Besserstellungsverbot, das dem Prinzip der Ortsüblichkeit ähnlich ist.

 

Im Detail bedeutet das, dass beispielsweise die*der deutsche entsandte Büroleiter*in der Friedrich-Ebert-Stiftung in Tunesien 4113,41 Euro brutto verdient und zusätzlich laut der Auslandszuschlagsverordnung 2348,68 Euro Auslandszuschlag bekommt.

 

Das Gehalt der Ortskraft, das sich nach Ortsüblichkeit bemisst, ist somit je nach Position zwischen den folgenden Gehaltsgruppen einzuordnen: Ein*e Buchhalter*in in Tunesien verdient im Schnitt 326,63 Euro, ein*e Architekt*in 388,93 Euro und ein*e Zahnärzt*in 951 Euro.

 

Zusammengefasst entsteht die ungleiche Vergütung durch die Bezahlung der Entsandten nach deutschen Gehaltsstandards und zusätzlichen Auslands- und Mietzuschüssen, während Ortskräfte nach den Prinzipien der Ortsüblichkeit bezahlt werden. Am Beispiel Tunesiens beträgt dieser Unterschied mindestens 5.500 Euro! Die eigentlich gleichwertige Arbeit von Ortskräften im Vergleich zu Entsandten, wird durch das Ungleichgewicht der Vergütung entwertet. Es ist ungerecht, dass die Ortskräfte für denselben Arbeitsaufwand und Qualifikation nur einen Bruchteil vergütet bekommen. Dieses Lohngefälle ist unverhältnismäßig.

 

Auch steht den Entsandten angesichts der Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten in vielen Ländern des globalen Südens die Lebenshaltungskosten meist um einiges niedriger sind als in Deutschland, in vielen Fällen überdurchschnittlich viel Geld zur Verfügung. Diese im Dienstland (als auch für deutsche Standards) überdurchschnittliche Vergütung ermöglicht den Entsandten einen außerordentlich gehobenen Lebensstil im Vergleich zu der restlichen Bevölkerung.

 

Bei der Auflösung dieses Ungleichgewichts, sind zwei Punkte zu beachten: Für die ortsübliche Bezahlung spricht das Argument, dass eine zu große Einflussnahme auf das lokale Wirtschaftssystem verhindert werden soll. Für Entsandte wird das Argument geltend gemacht, dass ihnen eine Rückkehr nach Deutschland mit einem angemessenen Lebensstandard garantiert sein muss.

 

Dennoch ist dieses exorbitante Ungleichgewicht so nicht tragbar. Wir verstehen uns als internationalistisch und müssen so für die Auflösung kolonialer Strukturen eintreten.  Am wichtigsten ist aber: Die ungleiche Bezahlung ist nicht vereinbar mit dem zentralen Grundwert der Jusos und der SPD: Soziale Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit endet nicht an der deutschen Grenze, wir müssen für sie weltweit einstehen.

Deswegen fordern wir:

  • Eine Neubewertung der Gehälter von Entsandten und Ortskräften
  • Eine Angleichung der Vergütung von Entsandten und Ortskräften
  • Eine Neubewertung des Auslandszuschlags der Entsandten unter Einbeziehung der Differenz der Lebenshaltungskosten im Land der Entsendung und in Deutschland insbesondere des Mietkostenzuschusses

Lasst uns endlich diesen entscheidenden Schritt in Richtung globale Gerechtigkeit gehen.

Antrag 61/II/2021 Für eine konsequente sozialdemokratische Russlandpolitik!

9.11.2021

Der Umgang mit Moskau auf der internationalen Bühne ist in letzter Zeit immer schwieriger geworden. Europas Beziehungen zu Russland sind immer wieder Rückschlägen ausgesetzt. Innenpolitisch hat Moskau nicht erst mit der Vergiftung des Oppositionellen Alexej Nawalny seine brutale Seite gezeigt. Das wurde auch durch die zahlreichen Inhaftierungen und die massive und repressive Polizeigewalt als Reaktion auf regierungskritische Proteste nach der Verurteilung Nawalnys sichtbar. Dies reiht sich ein in eine mittlerweile lange Liste der vergifteten, getöteten, bedrohten, verhafteten oder ins Exil getriebenen Kritiker*innen.

 

Gleichzeitig sind bei den politischen Machthabern in Russland Korruption und Kleptokratie an der Tagesordnung, wie zuletzt auch durch die Enthüllungen der “Pandora-Papiere” belegt. Wirtschaft und Gesellschaft werden für die Eigeninteressen einer kleinen Elite instrumentalisiert. Dies führt insbesondere bei Teilen der jüngeren Generation zu Empörung. Die Parlamentswahlen im September 2021, die als die unfairsten und unfreisten Wahlen seit dem Ende der Sowjetunion bezeichnet werden können,[1] haben gezeigt, dass politische Mitbestimmung eine Illusion ist und nicht-systemtreue Kandidat*innen systematisch unter Druck gesetzt und ausgeschlossen werden. Eine neue Repressionswelle, bei der Proteste verboten und Teilnahme hoch bestraft wird, zeigt, dass die autokratische Entwicklung Russlands eine neue Qualitätsstufe erreicht hat. Dabei geraten auch zunehmend deutsche Organisationen und Medien sowie ihre Kooperationspartner, wie zum Beispiel Memorial und die Deutsche Welle, unter Druck.

 

Auch international befinden sich Russland und die EU sowie ihre Partner und Verbündeten im geopolitischen Konflikt. In Afrika, Osteuropa und im Nahen Osten verfolgt Russland politische und militärische Interessen, die die regelbasierte Ordnung unterminieren, und versucht eine Einflusszone sowie Machtinstrumente gegen die EU und NATO aufzubauen. Dabei werden – wie in der russischen Verteidigungsdoktrin dargelegt – nicht nur militärische, sondern auch politische und wirtschaftliche Instrumente wie zum Beispiel Desinformation eingesetzt, um Konflikte zu gewinnen.

 

Mit Blick auf die neusten Entwicklungen ist zu erwarten, dass die Repressionen noch zunehmen werden, je mehr gesellschaftliche Unzufriedenheit sich rührt. Klar ist: Jegliche Stärkung und Legitimation des russischen Machtsystems geht zu Lasten der russischen Bürger*innen, insbesondere Menschenrechtsverteidiger*innen, Umweltaktivist*innen und Kämpfer*innen für soziale Gerechtigkeit. Eine sozialdemokratische Russlandpolitik muss primär darauf zielen, die russische Zivilgesellschaft zu stärken und sich solidarisch zu zeigen mit den Bürgerinnen und Bürgern statt mit den Machthabern und Eliten.

 

Es ist unsere Verantwortung, unabhängige zivilgesellschaftliche Initiativen zu unterstützen und Kritiker*innen Schutz zu bieten, die im In- und Ausland der Gefahr von Attentaten ausgesetzt sind. Wir unterstützen das Streben nach Demokratie und politischer Beteiligung durch die russische Zivilgesellschaft, unabhängig davon, dass einzelne Oppositionspolitiker*innen wie Nawalny auch kritisch zu betrachten sind. Nur durch freie, gleiche und demokratische Wahlen kann echte Partizipation erreicht und Menschenrechte durchgesetzt werden.

 

Die Einbindung der Zivilgesellschaft muss ganz klar im Mittelpunkt einer sozialdemokratischen Russlandpolitik stehen, die langfristig und strategisch die Zukunft Russlands und der deutsch-russischen und europäisch-russischen Beziehungen im Blick hat. Dabei soll der schwierige Dialog mit russischen Entscheidungsträger*innen fortgesetzt werden, insbesondere bei den drängendsten Herausforderungen von heute, wie dem Klimawandel und der Erreichung globaler Nachhaltigkeitsziele wie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

 

Trotz dieses Bekenntnisses zum Dialog reicht ein Kurs des „Weiter so“ mit Blick auf das neue Level der Autokratisierung und Repression, das in den letzten zwei Jahren erreicht worden ist, sowie der sich ausbreitenden Korruption und Kleptokratie in Russland, nicht aus. Auf Worte müssen Taten folgen! Die Bundesregierung und die Regierungskoalition unter Führung der SPD müssen entschieden für Menschenrechte einstehen, auch wenn diese möglicherweise Wirtschaftsinteressen gegenüberstehen, und sie gegen staatliche Repression verteidigen. Die personenbezogenen Sanktionen durch die Bundesregierung und weitere Staaten der Europäischen Union sind dafür alleine nicht ausreichend.

 

Deswegen fordern wir:

  • die SPD-Bundestagsfraktion sowie die Mitglieder der Bundesregierung auf, sich klar gegen die Menschenrechtsverletzungen durch die russische Regierung zu positionieren und weitere entsprechende Maßnahmen zur Sanktionierung von verantwortlichen Eliten und Machthabern zu ergreifen. Diese sollen sich ausschließlich gegen für Menschenrechtsverletzungen Verantwortliche richten, und nicht der Bevölkerung schaden. Russische Oligarchen sind oft Komplizen der politischen Machthaber und sollten daher mit einbezogen werden. Maßgeblich dafür ist das EU-Menschenrechts-Sanktionsregime auch unter Einsatz der erst vor kurzem von der EU verabschiedeten neuen Sanktionsinstrumente zur individuellen Ahndung von Menschenrechtsverletzungen.
  • als symbolische Geste der Solidarität mit unseren Nachbarn und zur Stärkung der EU als glaubwürdige Akteurin die Einbeziehung der EU Battlegroups in der NATO Enhanced Forward Presence in den baltischen Staaten.
  • den Kampf gegen Korruption und Geldwäsche zu verstärken. Aus Russland exportiertes schmutziges Geld darf in der EU keinen Platz haben. Das europäische und deutsche Finanzsystem darf nicht mehr wie aktuell für die russische Geldwäsche missbraucht werden. Die EU und alle ihre Mitgliedstaaten müssen entschieden gegen Geldwäsche, organisiertes Verbrechen, Desinformation und Propaganda auf europäischem Boden vorgehen.
  • mehr Räume und Förderung für kulturelle, soziale und politische Initiativen für russischsprachige Deutsche, die ein primäres Ziel russischer Desinformation sind.
  • die Weiterführung des Dialogs über eine allgemeine Visaliberalisierung, insbesondere für die Jugend, zur Förderung des gesellschaftlichen Austauschs.
  • besseren Schutz russischer Oppositioneller und Regierungskritiker*innen in der Bundesrepublik, beispielsweise durch ein humanitäres Visaprogramm, damit die russische Diaspora und Geflüchtete in Deutschland und Europa solange wie nötig einen sicheren, vertrauenswürdigen und willkommenen Hafen vorfinden.
  • „Die Bundesregierung und den Senat von Berlin dazu auf: eine „Osteuropauniversität in Berlin“ einzurichten und zu finanzieren, die eine neue Heimstätte für unabhängige Forschung durch Wissenschaftler*innen aus Russland und Belarus außerhalb ihrer Länder ermöglichen wird und dadurch einen Beitrag zur Ausbildung der wissenschaftlichen Elite für die Zeit nach Vladimir Putin beitragen kann
  • Unterstützung für unabhängige Medienprojekte aus der russischsprachigen Welt vorzusehen, die gegen die Propaganda der regierungsnahen und regierungseigenen Medien aus Russland wirken. Diese kann in Form spezieller Fortbildungsprogramme, Unterstützungsstipendien, Zuschuss- und Darlehensprogramme und weitere Instrumente erfolgen.“

 

[1] https://www.swp-berlin.org/publikation/russlands-dumawahl-2021

 

Antrag 67/II/2021 Corona-Impfstoffe global zugänglich machen und Impfstoffspenden ermöglichen

9.11.2021

Trotz fortschreitender Dauer der Pandemie existiert noch immer dramatische Verteilungsungleichheit keine ausreichende Versorgung mit Impfstoffen gegen das Coronavirus in weiten Teilen der Welt. Insbesondere in Afrika wird ein Großteil der Länder das Ziel der WHO bis Jahresende 40% der Bevölkerung zu impfen, verpassen. Bestehende Versorgungsengpässe im globalen Süden werden durch das aktuelle Regelungsregime nicht gelöst. Gleichzeitig besteht in Deutschland und in vielen Industrieländern inzwischen aufgrund der nur noch langsam voranschreitenden Impfkampagne ein Überangebot an Impfstoff.

Aktuellen Lieferverträge erlauben eine Spende oder Weiterverkauf von ungenutzen Impfstoffdosen nur mit Zustimmung des jeweiligen Herstellers.

Neben des fehlenden Impfstoffes tragen auch strukturelle Faktoren wie Impfskepsis, schlecht ausgestattete lokale Gesundheitssysteme, sowie Logistikfaktoren wie Kühlkette, Lagerung und Transport dazu bei, dass die Impfkampagnen viele Länder nur schleppend vorankommen.

 

Deutschland soll sich vor diesem Hintergrund für eine nachhaltige, gerechte, globale Versorgung mit Impfstoffen stark machen.

 

Wir fordern deshalb:

  • Die nachhaltige, gerechte globale Versorgung mit Impfstoffen sollte ein zentrales außen- und gesundheitspolitisches Thema der neuen Bundesregierung sein.
  • Gerechte globale Impfstoffversorgung sollte im Zentrum der deutschen G7 Präsidentschaft 2022 stehen mit konkreten Finanzierungs- und Spendenneuzusagen der 7 reichsten Industrieländer.
  • Weitere Stärkung des multilateralen Ansatzes mit dem ACT-Accerlator (ACT-A) und der Impfstoffsäule COVAX im Zentrum. Die neue Bundesregierung sollte eine ausreichende Finanzierung des ACT-A auch 2022 sicherstellen und darauf einwirken, dass alle Industrieländer ihren gerechten Finanzierungsanteil für ACT-A beisteuern.
  • Bessere Förderung relevanter WHO-Initiativen (COVAX, COVID-19 Technology Access Pool, etc.)
  • Unterstützung der WTO-Initiative zur Aussetzung des Patentschutzes durch die Bundesregierung
  •  Das gezielte Schaffen von Anreizen für die Auslizenzierung durch die Impfstoffhersteller an Hersteller im globalen Süden.
  • Finanzielle und technische Unterstützung im Aufbau von Impfstoffproduktionskapazitäten insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, in enger Koordination mit der WHO und regionalen Initativen (etwa Africa CDC, PAHO, etc), um Abhängkeiten von Impfstoffimporten langfristig aufzulösen. etc.
  • Deutschland sollte sich dafür stark machen, dass Impfstoffe auch besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen erreichen, etwa in Konflikregionen oder Menschen auf der Flucht. Hierfür sollte inbesondere die humanitäre Reserve (Buffer) von COVAX weiter unterstützt werden.

 

Deutschland soll die folgenden Maßnahmen ergreifen um Spenden von überschüssigen Impfstoffen zu vereinfachen:

  • Klares Bekenntnis zur unentgeltlichen Abgabe aller überschüssiger Dosen ohne regionale Vorfestlegung an COVAX als zentrale multilaterale Plattform, auch 2022 und darüber hinaus.
  • Klärung aller rechtlichen Aspekte, insbesondere von Haftungsfragen für bereits bestehende Lieferverträge und ausgelieferte Impfstoffe
  • Im EU-Verband darauf hinwirken, dass die neuen Generationen von Lieferverträge Möglichkeiten enthalten, Impfstoffe ohne Herstellervorbehalt an Drittstaaten in Not zu spenden.
  • Neue Lieferverträge am tatsächlichen europäischen Bedarf ausrichten, um eine Überversorgung von Impfstoffen zu vermeiden.
  • Im EU-Verband darauf einwirken, dass die Hersteller größere Flexibilität betreffend der Abwicklung von Impfstoffspenden aus bestehenden Verträgen zeigen.
  • Mehr Transparenz in den Verhandlungen über Impfstofflieferverträge.
  • Schaffung eines geordneten Verfahrens für die Rückgabe ungenutzter Impfstoffe und Einrichtung einer zentralen Sammelstelle.
  • Bessere Koordination von Impfstoffabgaben im Kreis aller Geber, um eine gleichmäßige Verteilung von Impfstoffspenden zu garantieren und Überversorgung einzelner Länder oder Regionen vorzubeugen.
  • Unterstützung von Maßnahmen und Projekten, im Bereich Impfskepsis, ebenso wie Unterstützung von Ländern in den Umsetzungen der jeweiligen nationalen Impfkampagnen, damit verfügbar gemachter Impfstoff auch effizient genutzt werden kann.