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Antrag 112/II/2019 Gemeinschaftsschule

23.09.2019

Die Gemeinschaftsschule entspricht sozialdemokratischen Vorstellungen von gleichen Chancen für alle Kinder und vom Aufbau einer demokratischen Gesellschaft. Die Berliner SPD wird aufgefordert, eine Informationskampagne für diesen Schultyp zu entwickeln, um ihn zu unterstützen. Das betrifft die bestehenden Gemeinschaftsschulen, die neu zu errichtenden sowie die schon bestehenden Schulen, die sich in eine Gemeinschaftsschule verwandeln wollen.

Antrag 137/II/2019 Bildung für alle Menschen zu jeder Lebenszeit

23.09.2019

Die SPD bekennt sich im Rahmen der aktuellen und mittelfristigen Politik zur besonderen Bedeutung der Weiterbildung für alle Menschen, also nicht nur für Junge in Schulen und Hochschulen, sondern für alle weiteren Bildungsformen, auch für berufstätige und ältere Bürger, unabhängig von deren Lebensstandard, Gesundheitszustand und Sprachvermögen. Bildung soll Menschen in die Lage versetzen, selbständig zu denken und das Handeln danach ausrichten zu können. Leitlinien dafür sind die Grundrechte unserer Verfassung. Diese Feststellung ist eine herausragende Bemühung unserer Politik, die in jeder Verlautbarung der Parteiarbeit als Kernanliegen von Gerechtigkeit und Solidarität erklärt und gefordert werden muss,

 

Motto: Bildung für alle Menschen zu jeder Lebenszeit

Die SPD setzt sich bundesweit im Interesse demokratischer Entwicklungen verstärkt für eine „umfassende Bildung für die Gesamtbevölkerung“ ein. Die speziellen Aspekte der Berufs- und Weiterbildung im Rahmen von lebenslangem Lernen werden in besonderen Entwürfen der Partei weiterhin aktiv vorangetrieben.

 

Daher wird hier dazu ergänzend insbesondere vorgeschlagen, dass sich alle Parteiinstanzen, vor allem im jeweiligen Bundesland (in Kommunen und Bezirken, auch in regionalen oder lokalen Instanzen) zusätzlich um öffentliche Aktivitäten zu breiter Volksbildung in der Bevölkerung bemühen. Dies sollte auch öffentlich und privat gemeinschaftlich finanzierte Angebote zur Allgemein- und Demokratiebildung umfassen und persönliche, ggf. aufsuchende Lernberatung sowie entsprechend konkreter Unterstützungsangebote vor Ort enthalten. Insbesondere gilt das auch für SeniorInnen und ärmere Menschen aller Altersgruppen, für Kranke, für Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten der Teilnahme – etwa auch für Migranten. Das soll in notwendigen Fällen ggf. mit regelmäßigem Transport zu zentralen Einrichtungen (Shuttle) oder ggf. im Wege des Durchführens von Kursen in den eigenen vier Wänden, einzeln in den Familien oder gemeinsam in lokalen Betroffenengruppen unterstützt werden.

 

Die Finanzmittel dafür sind künftig dauerhaft in allen Regionen des Landes im zeitlich nächst erreichbaren Haushaltsplan vorzusehen für Zusatzpersonal, Transport-, Raumkosten sowie für erforderliches spezielles Bildungs- und Lernmaterial. Eine einfache Digitalisierung dieses Prozesses scheidet oft aus, weil die Fähigkeit oder die Bereitschaft zur Handhabung seitens der Betroffenen oft nicht gegeben und/oder die technische Infrastruktur nicht vorhanden ist.  In diesem Bereich ist ohnehin dauerhaft menschliche Zusammenarbeit vor Ort gefordert.

 

Antrag 127/II/2019 Schüler*innenhaushalt auf alle Schulen ausweiten

23.09.2019

 Das Konzept von Schüler*innenhaushalten ist einfach. Die Schüler*innen einer Schule bekommen eine Summe Geld zur Verfügung gestellt, arbeiten Verwendungsvorschläge aus und entscheiden in einem demokratischen und angeleiteten Verfahren über die Umsetzung. Damit wird bei den Schüler*innen nicht nur die Erkenntnis gefördert, wie demokratische Strukturen funktionieren, sondern auch, dass Sie Erfolg haben.

 

Aktuell nehmen 33 Schulen an diesen Projekt Teil. Im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung ist die Ausweitung des Projekts auf alle Bezirke vorgesehen. Diese Schritte sind sehr begrüßenswert, gehen aber noch nicht weit genug. Oftmals gibt es Unklarheiten, wer das Geld für die einzelnen Schulen bereitstellt. Sei es die Schule selbst, der Bezirk, oder die Senatsbildungsverwaltung. Damit diese Unklarheiten der landesweiten Umsetzung des Projekts nicht länger entgegenstehen, fordern wir

  1. Die Bereitstellung eines verbindlichen von der Größe der einzelnen Schulen abhängendes Budget zwischen 1.000 und 5.000 Euro im Jahr pro Schule. Die Gelder sollen diesem Projekt zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine Erhöhung des Fördervolumen des „Schüler*innenhaushalt“ als Projekt der „Servicestelle Jugendbeteiligung“. Die Gelder sollen insbesondere für eine Aufstockung des Personals zweck adäquater Begleitung der Schüler*innen verwendet werden.
  3. Die Ausweitung der Schulen hat sich an den Kapazitäten des Projekts zu orientieren. Die Anzahl der Teilnehmenden Schulen (Siehe Punkt 1) ist parallel zu diesen Kapazitäten (Siehe Punkt 2) aufzustocken. Ziel ist es im Jahr 2025 alle Berliner Schulen, von diesem Projekt zu erfassen.
  4. Dazu sollen die im Rahmen der „Strategie für die politische Bildung an Berliner Schulen“ im Haushalt 2020/21 veranschlagten 3.000€ pro Schule (ges.: 0,89 Mio € 2020 und 2,0 Mio € 2021) für das Projekt verwendet werden.
  5. Inhaltlich, soll das Projekt eine verstärkte Anknüpfung an die im Schulgesetz verankerten Entscheidungsstrukturen erfahren. Langfristig, soll sich das Projekt derart etablieren, dass der Schüler*innenhaushalt, ein reguläres, der GSV zur Verfügung stehendes Gestaltungsmittel ist.

 

Antrag 100/II/2019 Kita-Qualität verbessern, Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten und Ausbildungssystem modernisieren

23.09.2019

1. Heute schon an die Zukunft denken – Qualitätsausbau in Kitas weiter vorantreiben

Berlin verbessert auf Initiative der SPD kontinuierlich den Betreuungsschlüssel. Dieser Weg ist richtig, da er die Qualität der Bildungsangebote für die Kinder in den Kitas erhöht und die Belastung für die Erzieher*innen senkt. Auch wenn der Fachkräftemangel derzeit akut ist, kann nur eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich zu einer langfristigen Behebung des Mangels und damit auch zu einer Steigerung der Qualität beitragen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich für die Umsetzung der Beschlusslage der Berliner SPD einzusetzen und den Betreuungsschlüssel schrittweise auf 1:3 in der Krippe und in der Kita auf maximal 1:7,5 zu verbessern.

 

2. Kita-Leitung großer Einrichtungen durch Freistellung von stellv. Leitung entlasten

Die Schlüsselposition von Kita-Leitungen für eine gute Qualität in den Einrichtungen ist empirisch bereits belegt. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung macht deutlich, wie stark sich das Berufsfeld der Kita-Leitung gewandelt hat, welchen hohen Belastungen die Leitungskräfte ausgesetzt sind und in welchen Spannungsfeldern sie sich täglich bewegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass in Einrichtungen über einer zu definierenden Mindestgröße die stellvertretende Leitung zusätzlich zur Kita-Leitung freigestellt wird. Je größer die Einrichtungen sind, desto größer sind auch potenzielle gesundheitliche Gefährdungen für die Kita-Leitung. Die Leitung hat jedoch als pädagogisches Vorbild und als Visionär*in eine Schlüsselfunktion für die Organisations- und Teamentwicklung und in dem Zusammenhang auch für die Kooperation mit den Familien und im Sozialraum, weshalb ein Ausfall der Leitungsebene in der Praxis zu großen Engpässen führt. Um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden, trägt die Freistellung der Stellvertretung effektiv und präventiv zur Unterstützung und Verantwortungsteilung der pädagogischen Leitung bei.

 

3. Bildungspotenziale nicht am Schreibtisch zurücklassen

Bürokratie und Verwaltungsaufgaben in Kitas nehmen immer weiter zu. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass allen Kitas mit einer zu definierenden Mindestgröße Verwaltungsmitarbeiter*innen per Kostenblatt-Finanzierung zur Verfügung gestellt werden. Diese Verwaltungsmitarbeiter*innen sollen zusätzlich zur pädagogisch ausgebildeten Leitung eingestellt werden und die Leitung bei Aufgaben wie bspw. Aufnahme von Krankheitsmeldungen, Wartelisten-Management, Aktualisieren von Homepages und allgemeinen Schrift- und Telefonverkehr entlasten. Diese Personen sind dem Betreuungsschlüssel nicht anzurechnen. Die Mindestgröße der Kita ist an der Anzahl der Kinder zu bemessen und in Rücksprache mit Trägern und Verbänden zu definieren. Im Fall, dass mehrere kleine Einrichtungen nicht über die erforderliche Mindestgröße kommen, kann eine Verwaltungsperson auch für mehrere Kitas zuständig sein und abwechselnd Tätigkeiten vor Ort an unterschiedlichen Standorten absolvieren. Das Land muss sicherstellen, dass in den Einrichtungen ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.

 

4. Finanzierung von öffentlichen und freien Trägern für gute Qualität sichern

Die Berliner Kita-Landschaft ist bunt und das soll auch so bleiben. Ca. 25 Prozent der Berliner Kinder besuchen eine landeseigene Kita und erhalten dadurch eine vollständige Finanzierung durch das Land. Die freien Kitas tragen aktuell einen finanziellen Eigenanteil von 6 Prozent. Dieser wird in erster Linie durch geringere Ausgaben erbracht – mit oftmals negativen Auswirkungen auf die Qualität. Die derzeit geltende Finanzierung, die bis 2021 eine Erstattung von 95 Prozent vorsieht, ist besonders mit Blick auf die stetig steigenden Kosten (Miete, Betriebskosten, Sachkosten, etc.) kaum noch zu bewältigen. Der hohe Eigenanteil verschärft die derzeitig schwierige Personalsituation noch mehr. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Trägerbasisfinanzierung von 100 Prozent und die allgemeine Gleichstellung zwischen den öffentlichen und freien Trägern realisiert werden. Zugleich muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Erzieher*innen ankommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert für mehr Transparenz und Kontrolle dieser Kitas zu sorgen. Beispielsweise sollen freie Träger nur dann den vollen Finanzierungssatz bekommen, wenn sie ihr Personal mindestens tariflich bezahlen. Eine gleiche Behandlung aller Akteure und ein gemeinsames Vorgehen gegen Sozialdumping und schlechte Bedingungen an Kindertagesstätten stärken den Frühe Bildungs-Standort Berlin.

 

5. Gerechte Mieten für Kitas 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass neu geschaffene Räumlichkeiten für Kitaplätze durch die Wohnungseigentümer nicht zu Neumieten von 10€ oder mehr pro Quadratmeter angeboten werden. Da Kitaträger einen Durchschnittspreis pro vergebenen Kitaplatz per Kostenblatt erhalten, sollten diese angesetzten Durchschnittsmieten auch den Kitaträgern angeboten werden. Hohe Mieten gehen sonst meist direkt in eine schlechtere Bezahlung des Personals über. Hier sind gerade die Landeseigenen Wohnungsunternehmen mit in die Verantwortung zu nehmen. Ob Ausgleichszahlungen für die Wohnungsunternehmen durch das Land Berlin finanziert werden soll, gilt es zu prüfen. Mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte ein Kooperationsvertrag verhandelt und geschlossen werden, sodass alle öffentlichen Träger für geringe Mieten Kitas eröffnen können. Somit wird mit dem öffentlichen Wohnungsbau auch der kommunale Kita-Bau gefördert und Berlin bekommt einen stärkeren Einfluss in die kommunale Kitagestaltung und Bezahlung des Personals. Dies würde eine weitere Verbesserung in der Re-Kommunalisierung gesellschaftlich bedeutsamer Aufgaben für Berlin bedeuten

 

Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten

 

6. Bezahlung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) – Altersarmut von Erzieherinnen stoppen

90% aller Frauen zwischen 30 Jahren und 50 Jahren verdienen nach Abzug aller Steuern und Beiträge unter 2000 Euro. Die meisten Erzieherinnen in Berlin gehören zu dieser Einkommensgruppe. Geringe Einkommen, fehlende Aufstiegschancen und kleine Renten im Alter sind mehrheitlich die Folge für Frauen. Die Bezahlung und Arbeitsbedingungen stehen in einem eklatanten Ungleichgewicht zu ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung für unsere Gesellschaft. Auch die in diesem Jahr durchgeführte Tariferhöhung reicht nicht aus, um mehrheitlich Erzieherinnen vor Altersarmut zu bewahren. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass staatlich anerkannte Erzieher*innen in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) bezahlt werden. Ein höherer Lohn ist der erste entscheidende Schritt, um diesen Beruf aufzuwerten und seiner Bedeutung für unsere Gesellschaft gerecht zu werden. Das Kostenblatt muss entsprechend angepasst werden, um zu gewährleisten, dass die höheren Personalkosten nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen der Betreuungseinrichtungen führen. Wenn dies nicht möglich ist nach Abschluss der Tarifverhandlungen in der Tarifgemeinschaft durchzusetzen, sollte diese Lücke zu E 11 (TV-L) über eine Sonderzahlung geschlossen werden.

 

7. Stärkere Strukturierung des Arbeitsfelds und tätigkeitsbezogene Aufstiegschancen in Kitas schaffen

In einer stärkeren Strukturierung des Arbeitsfeldes mit unterschiedlichen Stellenprofilen für verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsstufen und die Etablierung von horizontalen wie vertikalen Karrieremöglichkeiten läge die Chance, die Tätigkeit in der Frühen Bildung für breitere Zielgruppen attraktiv zu machen. Beispielhaft sei die Tätigkeit des Praxisanleiters/der Praxisanleiterin genannt, die sowohl für die berufsbegleitende Ausbildung als auch in der klassischen Fachschulausbildung wesentliche Teile der Qualifizierung in der Kita begleiten. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und des Abgeordnetenhauses auf, weitere tätigkeitsbezogene Aufstiegsmöglichkeiten zu identifizieren und diese durch entsprechende Zulagen zu vergüten. Darüber hinaus sollte auch eine Entlastung für das ausbildende Personal erfolgen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen. Dies würde auch dazu beitragen, dass Fachkräfte, die ihr Studium an Hochschulen und Universitäten in Studiengängen mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen haben und bisher nicht in der Kita ankommen, Anreize haben, sich für solche Tätigkeiten zu bewerben und langfristig an das Arbeitsfeld der Frühen Bildung gebunden werden.

 

8. „Brennpunkt-Kitas“ zu Familienzentren ausbauen

In Berliner Stadtteilen mit besonders großen sozialen Herausforderungen ist die Rolle von Kitas für den Kiez umso wichtiger. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, einen massiven Ausbau von Kitas zu Familienzentren voranzutreiben. Nur mit Unterstützung von Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Stadtteilmüttern und -vätern und Übersetzer*innen können Kitas zu Leuchttürmen in ihren Kiezen werden. Familienzentren sind Investitionen in die Kieze, die dazu beitragen können, soziale Spaltung zu verhindern.

 

Ausbildungssystem modernisieren

 

9. Die Ausbildung als Chance verstehen – Anreize zum Ausbilden auch für Kitas schaffen

Immer mehr Menschen stellen sich den besonderen Herausforderungen einer berufsbegleitenden Ausbildung. Für die Kita bedeutet diese Form der Ausbildung, dass an zwei Tagen in der Woche Personal fehlt. Je mehr berufsbegleitende Auszubildende an einer Kita sind, desto größer sind die daraus resultierenden Engpässe. Zudem benötigen Auszubildende noch Hilfen, Hospitationen und individuelle Gespräche durch Praxisanleiter*innen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass berufsbegleitende Auszubildende sofort nur zu 80 Prozent auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Mittelfristig sollten die Arbeitszeiten der berufsbegleitenden Auszubildenden nicht mehr auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Dies erhöht die Qualität der Ausbildung, reduziert die Belastung für das Personal und schafft gleichzeitig Anreize dafür, dass Kitas ausbilden. Einrichtungen bekommen somit mehr Personal und sichern sich gut ausgebildeten Nachwuchs. Um junge Menschen stärker für den Erzieher*innen-Beruf zu motivieren, sollen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sich für eine Ausbildungsvergütung einsetzen, die an die mittlerweile hohen Lebenshaltungskosten in Berlin angepasst ist.

 

10. Ausbildung zur Frühen Bildung fokussieren und vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten ansprechender aufbereiten

Die derzeitige Ausbildung befähigt Erzieher*innen sowohl in Krippen, Kitas, Schule und Hort zu arbeiten, als auch in Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Ämter sowie teilweise in Krankenhäusern und in der Altenarbeit tätig zu werden. Da die Vorbereitung auf einen Einsatz in nahezu allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu umfangreich für eine dreijährige Ausbildung erscheint, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, eine Spezialisierung zur „Fachkraft Kita, Schule, Hort“ im Rahmen der Ausbildung zu prüfen. Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, an einer transparenten Informationsplattform zu arbeiten, an der die vielfältigen Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten in Berlin für die Frühe Bildung übersichtlich und ansprechend dargestellt werden.

Antrag 85/II/2019 Mit funktionierenden Instrumenten Mietpreise stabilisieren und Wohnungsangebot schaffen!

23.09.2019

I.

Der Berliner Wohnungsmarkt ist seit Jahren durch einen Nachfrageüberhang aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen gekennzeichnet. Der Bau neuer Wohnungen gelang mehrere Jahre nicht in notwendiger Zahl. Die Knappheit lockt renditeorientierte Investoren an, die ihre finanziellen Vorteile aus der Notlage der Mieterinnen und Mieter ziehen wollen. Preisstabilisierende Faktoren durch Neubau und genügend Marktanteile öffentlicher, genossenschaftlicher und gemeinwohlorientierter Anbieter oder anderer Maßnahmen waren nicht genügend vorhanden.

 

Die SPD positioniert sich aufgrund ihrer Verpflichtung für soziale Gerechtigkeit und aufgrund des Mieteranteils von rund 85% aller Haushalte klar an der Seite der Mieter*innen der wachsenden Stadt. Sie sind immer mehr von dem steigenden Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen betroffen, sie können aufgrund der hohen Neuvertragsmieten nicht mehr aus den Bestandswohnungen wechseln, wenn sich ihre Lebensumstände ändern.

 

Wir fühlen uns verpflichtet, ihnen mit tatsächlich funktionierenden Instrumenten zu helfen:

  • den Wohnungsbestand durch Neubau zu erweitern,
  • den Anteil der Wohnungen zu erhöhen, deren Vermieter preisstabilisierend wirken,
  • dirigistisch in die Preisbildung einzugreifen, da ein Wohnungsmarkt mit verknapptem Angebot ein Machtgefälle zulasten der Mieterinnen und Mieter aufweist und
  • konsequent den Einsatz aller anderen geeigneten Mittel, insbesondere gegen Wohnungsleerstand vorzugehen, zu prüfen.

 

Wir wollen vermeiden, Scheinlösungen zu vertreten, von denen wir annehmen müssen, dass sie mit Zeitverzögerung nur noch größere Enttäuschungen über die Problemlösungsfähigkeit der Politik provozieren werden.

 

1. Bauen

Bei einem Bevölkerungswachstum von 30 bis 40.000 Einwohner/innen pro Jahr wird sich die Marktlage verschärfen, wenn nicht mindestens 15 bis 20.000 zusätzliche Wohnungen pro Jahr gebaut werden. Der Neubau hat eine zentrale Bedeutung, denn auch die anderen notwendigen Maßnahmen werden den Nachfrageüberhang nicht beseitigen können. Verzerrungen wie überhöhte Abstandszahlungen und illegale Prämien sind dann trotz preisregulierender Eingriffe die Folge.

 

Neubau findet nicht immer Akzeptanz bei den Betroffenen, aber wir brauchen mehr Druck für die Schließung von Baulücken und den Ausbau von Dachgeschossen sowie die Aufstockung von Bestandsbauten mehr und schnellere Zurverfügungstellung von landeseigenen Grundstücken insbesondere über Erbbaurechte

 

2. Kaufen

Die Bildung der Marktmieten (Mietspiegel) und die Zahl der Wohnungen, für die das Land Berlin Belegungsrechte hat oder für die im geschützten Marktsegment Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, hängt von der Zahl der landeseigenen Wohnungen ab. Der Anteil der Wohnungen in landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften war auf nur 16,4 % zurückgegangen. Um mehr Einfluss auf den Markt ausüben zu können, ist eine Erhöhung dieser Quote nötig und wurde in den vergangenen Jahren bereits vorangetrieben. Neben Wohnungsneubau kommt dabei dem Kauf von Wohnungen eine zentrale Bedeutung zu.

  • Vorkaufsrecht konsequenter anwenden, wenn es in der Abwägung sinnvoll erscheint
  • Kauf von Wohnungen und kleineren Portfolios nach gezielten Kriterien
  • Unterstützung der Mieterinnen und Mieter beim Erwerb ihrer eigenen Wohnung durch die IBB im Falle eines Verkaufs (wie in der Karl-Marx-Allee)

 

3. Deckeln

Die SPD hat den Mietendeckel als landespolitische gesetzliche Maßnahme initiiert. Selten wurde ein Beschluss eines Landesparteitages so schnell in konkrete Senatspolitik umgesetzt. Bei der Umsetzung des Mietendeckels sind noch viele schwierige Detailfragen zu klären. Aber wir halten daran fest, dass ein auf 5 Jahre befristeter Mietendeckel entscheidend dazu beiträgt, Zeit zu gewinnen, bis entweder genügend Neubau realisiert wird oder der Markt sich aus anderen Gründen wieder beruhigt. Der Mietendeckel wirkt unmittelbar und hat bessere Aussichten, konkrete Hilfe für Betroffene zu entfalten als eine juristisch ungewisse und teure Vergesellschaftung („Enteignung“) von Wohnraum.

 

4. Weitere Maßnahmen

Wir wollen neben dem Neubau, dem Kauf und der Mietendeckelung auch alle weiteren Maßnahmen angehen, die die Mieterinnen und Mieter in ihrer schwierigen Lage unterstützen und den Wohnungsmarkt entlasten können:

  • Leerstand entschieden bekämpfen – Die Verwaltung muss die mit dem geänderten Zweckentfremdungsverbotsgesetz geschaffenen Möglichkeiten konsequent anwenden.
  • Milieuschutzgebiete sollen konsequent ausgewiesen werden.
  • Auf der Bundesebene hatte sich die SPD wiederholt für Erhöhungen des Wohngeldes und die Einbeziehung von Betriebskosten in die Wohngeldförderung erfolgreich engagiert. Angesichts des Tempos der Mietsteigerungen in Ballungsgebieten sind hier weitere Schritte erforderlich, um Privathaushalte zu unterstützen, die aufgrund eigenen Einkommens keine Transferleistungen beziehen und jetzt verstärkt unter Druck geraten.
  • Die Rechte der Mieterinnen und Mieter im Kampf gegen zweifelhafte Nebenkostenabrechnungen müssen gestärkt werden.
  • Eigentümer/innen müssen verpflichtet werden, für baureife Grundstücke die Bauanträge zeitnah zu stellen bzw. im Falle von erteilten Baugenehmigungen zeitnah mit der Maßnahme zu beginnen.
  • Bauämter in den Bezirken müssen personell ausreichend und unbefristet ausgestattet sein, auch um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
  • Baurecht soll immer wieder überprüft werden, um Komplexität zu reduzieren. Hier gibt es Zielkonflikte zwischen den Baukosten und dem energieeffizienten und barrierefreien Bauen, über die immer wieder neu verhandelt werden muss.

 

II.

Viele Menschen hoffen jetzt auf den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Angesichts der Lage am Wohnungsmarkt ist diese Hoffnung nachvollziehbar. Und ist die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes nicht auch ein Instrument, auf das man zu Recht setzen darf, auch wenn es noch nie praktisch angewendet wurde?

 

Alle Artikel des Grundgesetzes können nach Auffassung der SPD angewendet werden. Die politische Frage ist hier nicht, ob man den rhetorischen Mut zur Vergesellschaftung von Immobilienvermögen findet. Die Frage ist, ob wir den Berliner Mieterinnen und Mieter damit helfen können.

 

1. Kosten?

Enteignung (Art. 14) und Vergesellschaftung (Art. 15) sind Instrumente, die unser Grundgesetz vorsieht. Ihr Einsatz steht unter dem Vorbehalt, dass ein Gesetz „Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Für beide Artikel gilt die gleiche Formulierung über dieses zu schaffende Gesetz: „Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ Die von einer Initiatorin verbreitete Auffassung, anders als bei Einzelfällen von Enteignungen (z.B. für Fernverkehrsprojekte) sei bei einer Vergesellschaftung eine politische Setzung der Entschädigungshöhe beispielsweise auf einen symbolischen Preis von 1 EUR pro Wohnung möglich, ist definitiv falsch und würde von keinem Gericht für eine ‚gerechte Abwägung’ gehalten werden. Bisher genannte Kostenschätzungen von 7,3 bis 36 Milliarden Euro (Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2019) zeigen, dass es um eine für ein Bundesland und letztlich für die Steuerzahler*innen extrem hohe und nicht zu verantwortende Kostenbelastung geht. Mit erheblich geringerem Aufwand ließe sich wohnungspolitisch mehr erreichen.

 

2. Zielerreichung?

Anstelle der pauschalen Vergesellschaftung aller Bestände einzelner Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen lässt sich der Zukauf von Wohnungen durch landeseigene, gemeinwohlorientierte oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen viel zielgerichteter auf die tatsächlich benötigten Wohnungsarten und sozialräumlich gefilterten Bestände ausrichten, die dann per Verhandlungsergebnis oder Ausübung des Vorkaufsrechts übergehen.

 

3. Kurzfristige Wirksamkeit?

Die gerichtliche Klärung, ob ein Landesgesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen verhältnismäßig und verfassungsrechtlich zulässig ist, würde lange Jahre dauern. Die Vergesellschaftung ist daher in ihrer Wirksamkeit zunächst deutlich gegenüber dem Zukauf von Wohnungen und der Deckelung der Miethöhe unterlegen. Ob sie dann langfristig rechtlich trägt, ist außerdem ungewiss. Dies ist Anlass, die Maßnahmen im Rahmen der Politik „Bauen, Kaufen, Deckeln“ in diesem Zeitraum konsequent weiterzuverfolgen.

 

4. Taktische Anwendung des Instruments Volksentscheid?

Manche sprechen davon, dass die Realisierung des Volksentscheides tatsächlich unwahrscheinlich sei, man es aber anstreben sollte. Wird das Instrument Volksentscheid über eine Vergesellschaftung von Wohnungen nur taktisch verfolgt, um beispielsweise Verhandlungspositionen für Wohnungskäufe zu verbessern, spielt die Politik nur mit der Unterstützungsbereitschaft der Wählerinnen und Wähler für dieses Instrument. Das Ergebnis wäre eine enttäuschte Hoffnung und letztlich weiterer Frust der Wählerinnen und Wähler über die Politik.

 

Wir wollen, dass die SPD die Rolle übernimmt, zwischen Scheinlösungen und tatsächlich erfolgversprechenden Instrumenten zu unterscheiden. Nicht der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wird das Problem bezahlbaren Wohnraums in Berlin lösen, sondern unsere bereits beschlossenen und weitere Instrumente, die zu mehr Neubauwohnungen, mehr der Renditelogik entzogenen angekauften Wohnungen und mehr Regulierung der Miethöhen führen.