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Antrag 144/I/2018 Gendergerechte Sprache im Schriftverkehr der Berliner Banken ermöglichen und durchsetzen

30.04.2018

Die SPD soll darauf hinwirken, dass die Berliner Banken den gesamten Schriftverkehr, einschließlich Formularen, in gendergerechter Sprache abwickeln. Insbesondere soll sie sich dafür einsetzen, dass die Berliner Banken ihre IT-Systeme so umstellen, dass die Verarbeitung von gendergerechtem Schriftverkehr möglich ist.

Antrag 189/I/2018 Ein Ende Repressionen gegen Kurden

30.04.2018

Bijî azadî! Es lebe die Freiheit!

Die türkische Armee rückt derzeit unter massivem Truppenaufgebot und bewaffnet unter anderem mit deutschen Panzern auf kurdische Städte, Dörfer und Stellungen in Irak und Syrien vor. Kurdische Einheiten, allen voran die YPG und YPJ, halten seit Jahren die Stellung gegen die Truppen des IS. Das weltweite Schweigen zu den türkischen Angriffen ist himmelschreiend. Dass die kurdischen Truppen sich dabei mit deutschen Panzerabwehrwaffen gegen die mit deutschen Panzern ausgerüstete türkische Armee wehren, zeigt die ganze Heuchelei der deutschen Waffenexportpolitik.

 

Während die Türkei in Nordsyrien einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen Kurd*innen führt, halten die Repressionen gegen Kurd*innen in Deutschland an. Seit März 2017 sind in Deutschland insgesamt 33 Symbole, die entweder direkt im Zusammenhang mit der kurdischen Arbeiter*innenpartei PKK oder einer ihrer Unterorganisationen stehen verboten – darunter Fahnen mit dem Konterfei des in der Türkei inhaftierten PKK-Anführers Abdullah Öcalan, aber auch die Fahnen der YPG und YPJ. Dieses Verbot dient einer unverhältnismäßigen Repression gegen Kurd*innen und führte beispielsweise zum Abbruch einer Demonstration gegen die Angriffe auf Afrin in Köln. Jüngst wurde die zentrale Feier des kurdischen Neujahrs „Newroz“ in Deutschland abgesagt. Der bundesweite kurdische Dachverband Nav-Dem zog seine Anmeldung für den 17. März in Hannover zurück, nachdem die dortige Polizei ein Verbot der Versammlung angekündigt hatte. Damit spielen deutsche Behörden der türkischen Regierung in die Hände.

 

  • Wir verurteilen die Angriffe der türkischen Armee aufs Schärfste.
  • Wir fordern die Einstellung sämtlicher deutschen Waffenexporte in die Türkei.
  • Wir fordern ein Ende der Repressionen gegen Kurd*innen in Deutschland.
  • Wir erklären unsere Solidarität mit den von den Angriffen betroffenen Kurd*innen und unterstützen alle fortschrittlichen Projekte in den autonomen kurdischen Gebieten.

Antrag 127/I/2018 § 219a jetzt abschaffen – für Informationsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung

30.04.2018

Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu Geldstrafe von 6000€ verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat.

 

Es kann und darf nicht sein, dass medizinische Informationen für Frauen*, Ärzt*innen kriminalisieren. Nach § 219a StGB kann die Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als Werbung verstanden werden und zu einer Verurteilung führen.

 

Die SPD Bundestagsfraktion hat am 11.12.2017 einen Gesetzesentwurf zur Streichung des § 219a StGB beschlossen aber leider noch nicht in den Bundestag eingebracht. Wir akzeptieren nicht, dass medizinische Informationen und Frauenrechte dem Frieden in der Koalition geopfert werden.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein Grundrecht ist. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben. Der angebliche „Lebensschutz“ der CDU/CSU darf nicht dafür sorgen, dass Frauen* in einer solch sensiblen Situation wie einer frühen Schwangerschaft die Informationen über ihre Möglichkeiten vorenthalten werden.

Ein freier Zugang zu medizinischen Informationen ist Teil eines selbstbestimmten Lebens und für uns Sozialdemokrat*innen nicht verhandelbares Grundrecht.

 

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, den Gesetzentwurf auf Abschaffung des § 219a StGB einzubringen und für sexuelle Selbstbestimmungsrechte einzustehen!

 

Langfristig muss in der SPD und ihren Arbeitsgemeinschaften eine Debatte über die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches geführt werden. Die Fristenlösung, die faktisch keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Patient*innen bedeutet, ist nicht akzeptabel. Wir müssen die Debatte über den § 218 StGB in der Gesellschaft führen und verstehen die SPD hier als progressive Kraft, die eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse vorantreiben muss. Repressive Gesetze, die Frauen* und Ärtz*innen unterdrücken, lehnen wir ab!

Antrag 89/I/2018 Mehr Demokratie wagen – auch in Schulen!

30.04.2018

Das Berliner Schulgesetz schreibt vor, dass an jeder Schule der Sekundarstufen I und II Gesamtschülervertretungen (GSV) gebildet werden. Aus dieser Versammlung heraus werden weitere Vertreter*innen unter anderem für Fachkonferenzen sowie die Schulkonferenz gewählt. Das Schulgesetz regelt jedoch nicht, wie dieses und weitere Gremien der Schulen für sich oder miteinander arbeiten sollen. Es gibt weder eine Geschäftsordnung noch ist festgelegt, wie oft die GSV im Jahr tagen muss. Sie werden in vielen Fällen kaum einberufen und dann handelt es sich um einseitige Informationsveranstaltungen, in welchen die Schulsprecher*innen die GSV über Entwicklungen aufklären, an denen sie weder beteiligt war geschweige denn, dass sie nun noch etwas daran ändern könnte. Denn, wenn die GSV nur selten tagt, liegen auch Entscheidungen, von denen berichtet wird, schon viele Wochen zurück. Dies wird der im Schulgesetz formulierten Forderung nach aktiver Eigenverantwortlichkeit der Schüler*innen nicht gerecht.

 

Die gewählten Vertreter*innen für andere Konferenzen haben nur eine beratende Funktion und sind damit ohne Stimmrecht. In der Praxis werden sie oft jedoch nicht einmal zu den Konferenzen eingeladen und erfahren erst im Nachhinein, dass diese stattfanden. Selbst um ihre beratende Funktion auszuüben, sind sie völlig von der Bereitschaft der Lehrkräfte oder Erziehungsberechtigten, sie anzuhören, abhängig. Ist dieser nicht da, können sie ihre beratende Funktion nicht ausüben. Ihr Amt und damit ihre Wahl ist folglich in vielen Fällen sinnlos.

 

De facto ist die direkte schülerische Mitbestimmung an Schulen lediglich dem Schulsprecher oder der Schulsprecherin sowie den vier Mitgliedern der Schulkonferenz also fünf Personen vorbehalten. Die Gesamtschülervertretung ist dagegen eine recht machtlose Institution, in welcher auch kaum Debatten geführt werden. Sie wird auch von Schüler*innen als ein vollkommen sinnloses Organ wahrgenommen. Wen sie in diese Versammlung entsenden, erscheint ihnen daher oft unwichtig. Allgemein entsteht bei vielen Schüler*innen der Eindruck einer Scheinmitbestimmung, welche nur auf dem Papier besteht.

 

Daher fordern wir, dass eine Evaluation in Auftrag gegeben wird, die alle bestehenden und aktiven Gesamtschülervertretungen an Berliner Schulen auflistet und aufklärt, inwiefern bzw. wie viele Mitglieder aus der GSV an den Schulprozessen (in Fachkonferenzen, Schulkonferenzen) eingebunden werden und dass die Möglichkeiten der Schüler*innen, ihre Schule mitzugestalten verbessert werden. Insbesondere den Mitglieder der GSV muss die Mitwirkung erleichtert werden. Zunächst muss diese folglich den Charakter einer einseitigen Informationsveranstaltung verlieren und zu einem debattierenden und beschließenden Gremium werden. Ziel ist es, möglichst viele Schüler*innen in Debatten einzubringen und konstruktive Diskussionen anzuregen. Dies können wir durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der GSV gezielt bewirken. Ein erster Schritt dazu sind mehr GSVen in kürzeren Abständen. Die Kommunikation von GSV und Schulsprecher*innen wird so verbessert. Die Mitglieder der GSV können sich des Weiteren einfacher über aktuelle Probleme und Entwicklungen austauschen sowie auf diese reagieren anstatt sie bloß zur Kenntnis zu nehmen.

 

Weiterhin muss die Arbeitsweise der GSV sowie ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen der Schule festgelegt und für die Schüler*innen nachvollziehbar gemacht werden. Schüler*innen, die als Gäste an der Sitzung der GSV teilnehmen, haben Rederecht. Dazu benötigt die Versammlung eine Geschäftsordnung. Die Senatsverwaltung für Bildung wird eine vorläufige Geschäftsordnung herausgeben, die gilt, sofern sich eine GSV nicht nach ihrer Konstituierung eine andere Geschäftsordnung gibt. Jede Geschäftsordnung einer GSV muss jedoch Angaben über bestimmte Punkte beinhalten (siehe unten):

 

Auch die Vertreter*innen der GSV in anderen Gremien müssen immer eine echte Funktion ausüben können. Dass ihre Möglichkeit zur Partizipation vom guten Willen anderer abhängt ist nicht hinnehmbar. Das Problem, dass die Vertreter*innen oftmals nicht eingeladen werden, ist dadurch zu beheben, dass auch in anderen Gremien der Schule, an denen Schüler*innen beteiligt sein sollen, eine Woche vor der Sitzung eine Einladung mit Tagesordnung an alle Beteiligten ergehen muss. Da Schüler*innen in der Realität oft einfach nicht eingeladen werden, muss die GSV Beschlüsse anderer Gremien beanstanden können.

 

Zuletzt muss auch die gesamte Schülerschaft über den Beteiligungsprozess informiert werden. Dies kann durch eigens dafür konzipierte Veranstaltungen geschehen. In jedem Fall sollten jedoch die Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen und ihr Zusammenwirken für jede*n auf einem verständlichen Schaubild sichtbar gemacht werden. Dieses kann in Form von Handzetteln an jede*n Schüler*in verteilt werden oder an einem zentralen Ort in großem Format und gut sichtbar ausgehängt werden. Für eine bessere Transparenz bei Wahlen fordern wir Wahlprotokolle für alle offiziellen Wahlen.

 

Wir empfehlen, folgende Regelungen ins Schulgesetz aufzunehmen:

 

  • Termine der Schulkonferenz, Gesamtkonferenz und der Gesamtschülervertretung sollen von Schülersprecher*innen, Elternsprecher*innen und der Schulleitung gemeinsam koordiniert werden, um eine bessere Zusammenarbeit miteinander zu ermöglichen.
  • An allgemein bildende Schulen soll die Gesamtschülervertretung mindestens viermal im Schuljahr zusammenkommen.
  • Der Arbeit in den Gremien soll eine Geschäftsordnung zugrunde liegen. Die zuständige Senatsverwaltung soll verpflichtet werden, eine allgemeine Geschäftsordnung herauszugeben. Gremien sollen sich davon abweichende eigene Geschäftsordnungen geben dürfen, solange diese mindestens Angaben über die Strukturierung des Gremiums, das Verfahren der Entscheidungsfindung, die Grundlagen der Debattenführung, die Protokollierung und das Verfahren zum Einsatz von den dem Gremium zur Verfügung gestellten Mitteln enthalten.
  • Beratende Mitglieder in Gremien sollen vor Entscheidungen angehört und Stellungnahmen ins Protokoll aufgenommen werden.
  • Für die Durchführung von Veranstaltungen, die Demokratie und politische Partizipation fördern, soll der Schülervertretung ein finanzielles Budget zur Verfügung gestellt werden.
  • Um die demokratischen Standards durchzusetzen, sollen Gesamtkonferenz, Gesamtschülervertretung und Gesamtelternvertretung berechtigt sein, Beschlüsse zu beanstanden. Daraufhin soll die zuständige Senatsverwaltung eine Rechtsprüfung des Sachverhalts durchführen und ggf. die demokratischen Standards wiederherstellen. Auf Wunsch soll dem beanstandenden Gremium das Ergebnis der Rechtsprüfung bescheinigt werden.
  • Die Arbeitsweise der entscheidungstragenden Gremien soll für Schüler*innen transparent gemacht werden und sie sollen über ihre Partizipationsmöglichkeiten aufgeklärt werden.

 

Antrag 79/I/2018 Berliner Ausbildungsoffensive jetzt!

30.04.2018

Mit dem Anstieg der Lebenserwartung in Deutschland steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen. Zeitgleich wächst auch der Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal. Aufgrund der demografischen Veränderungen sinkt aber die Zahl junger Menschen, die dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung stehen. Die Konkurrenz um den Berufsnachwuchs zwischen den verschiedenen Ausbildungsberufen erschwert die Lage zusätzlich.

 

Wir fordern:

  • flexiblere Ausbildungsmodelle.
  • Angleichung der Ausbildungsvergütungen auf ein einheitliches Niveau.
  • vereinfachte Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.
  • Schaffung von mehr attraktiven Ausbildungsplätzen.

 

(Rest ist erledigt durch Beschlusslage)

Die Verantwortlichen in der Politik dürfen nicht länger warten, die Nachwuchsproblematik in der Pflege ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Die Verantwortlichen sind aufgefordert sofort zu handeln!

 

Zeitdruck, fehlendes Personal und die damit einhergehenden Verstöße zum Arbeits- und Gesundheitsschutz werden vorrangig mit dem Pflegeberuf assoziiert. Dies ist nicht akzeptabel. Die in einem Großteil der Berliner Krankenhäuser herrschende Personalnot erfordert eine schnelle und wirksame Entlastung des Pflegepersonals. Um den Fachkräftebedarf in Berlin zu sichern, fordern wir eine Ausbildungsoffensive in der Pflege. Unser Ziel ist dabei die Ausbildungsmöglichkeiten innerhalb der Krankenpflege zu verbessern und so die Attraktivität des Berufs zu erhöhen und dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken. Die Verbesserung der Ausbildungsqualität, zum Beispiel durch bessere Praxisanleitung oder Mitbestimmung der Auszubildenden in den Ausbildungsbetrieben sowie stärkere Einbindung von neuen Technologien, mit dem Ziel den Berufsalltag der Pflegekräfte zu erleichtern, sind dabei ausdrücklich ein erster Schritt in der Lösung des Gesamtproblems.

 

Eine Ausbildungsoffensive auf Landesebene macht deshalb Sinn, weil unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Bedürfnisse haben. So haben Flächenländer andere Probleme als Stadtstaaten. Die Länder können ihre Bedarfe besser einschätzen und gezielt um Auszubildende in den benötigten Bereichen werben.

 

Wir fordern, dass sich die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin mit dieser Problematik auseinandersetzen Maßnahmen zur Ausbildungsoffensive zu erarbeiten. Dass wir eine sozialdemokratische Gesundheits- und Pflegesenatorin in Berlin haben, ist eine Chance hier Verbesserungen zu erreichen.

 

Vielschichtige Probleme – differenzierte Lösungsansätze

In Berlin gibt es zwischen den verschiedenen Ausbildungsstätten der Gesundheits- und Krankenpflege große Unterschiede in der Höhe der Ausbildungsvergütung. Der daraus resultierende Konkurrenzkampf der Ausbildungsstätten ist nicht zwangsläufig schlecht. Jedoch kann es nicht unser Anspruch sein, dass einige Auszubildende von ihrem Gehalt gut leben können und andere auf Unterstützung angewiesen sind. Die Ausbildungsvergütung darf ein Mindestniveau, welches sich selbstverständlich den inflationären Verhältnissen anpasst, nicht unterschreiten. Perspektivisch ist eine Vergütung nach TVÖD anzustreben.

 

Außerdem müssen gegebenenfalls im Ausland angefangene oder abgeschlossene Ausbildungen auf einfachere Art und Weise anerkannt werden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird aufgefordert, einen „Runden Tisch“ zusammenzusetzen, der Lösungsstrategien zum Bürokratieabbau erarbeiten soll. Hierbei muss die Prüfung der Qualität einer Ausbildung gegenüber der rein formalen Prüfung gestärkt werden. Dabei muss jedoch auch beachtet werden, dass ein ausreichendes Sprachniveau vorhanden ist. Gegebenenfalls müssen solchen Pflegekräften besondere Fortbildungen angeboten werden.

 

Wir brauchen mehr Ausbildungsplätze in den Pflegeberufen. Vor allem die wenigen Plätze in der Altenpflege sind alarmierend. Gleichzeitig müssen flexiblere Ausbildungsmodelle entwickelt werden. Eine Ausbildung in Teilzeit würde zum Beispiel jungen Eltern ermöglichen, sich weiterzuqualifizieren.

 

Trotz steigender Ausbildungszahlen, gibt es immer weniger Menschen, die tatsächlich nach der Ausbildung für längere Zeit im Beruf bleiben. So ist die durchschnittliche Verweildauer im Beruf in der Gesundheits- und Krankenpflege 7,5 Jahre, in der Altenpflege 8,4 Jahre. Beispielsweise ist die Altenpflege immer noch vergleichbar schlecht ausgestattet – finanziell sowie personell. Im Zwischenbericht der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ auf Bundesebene vom Januar 2015 ist davon die Rede, dass „mit bundesweit 26.740 Eintritten in eine (verkürzte) Altenpflegeausbildung ein neuer Spitzenwert erreicht“ werden konnte. Bei der um ein oder zwei Jahre verkürzten Altenpflegeausbildung handelt es sich um Ausnahmefälle bei Menschen, die bereits eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in abgeschlossen haben oder längere Erfahrung im Bereich der Altenpflege sammeln konnten, z.B. die sogenannten Pflegehelfer*innen. Die Weiterqualifizierung von Personal ist begrüßenswert, jedoch müssen trotzdem generell mehr attraktive Ausbildungsplätze geschaffen werden.

 

Prognosen der Studie zur Einrichtungsbefragung zur Situation in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg besagen, dass der der Fachkräftebedarf in der Altenpflege bis 2020 in Berlin in einer Größenordnung von rund 6.200 Beschäftigten liegt. Im Jahr 2014 schlossen ca. 600 Menschen die Altenpflegeausbildung ab. Würden die Zahlen gleich bleiben, würde bis 2020 nur etwa die Hälfte des Bedarfs an Fachkräften gedeckt werden können. Dies zeigt, dass nicht nur mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden müssen, sondern die Attraktivität, diese anzutreten, auch gesteigert werden muss.

 

Bei den Pflegeberufen stellen die Gesundheits- und Krankenpfleger*innen in Berlin mit rund 2 500 Auszubildenden die größte Gruppe unter den Gesundheitsberufen dar. Bedenkt man jedoch, dass immer weniger Absolvent*innen im Beruf bleiben, wird auch in diesem Bereich der Bedarf nicht gedeckt.