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Antrag 199/II/2018 Auf dem Weg zur Abschaffung von Hartz IV! Ein weiterer Schritt: sogenannte Bedarfsgemeinschaften gerecht gestalten

12.10.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass das System der Bedarfsgemeinschaft bei Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch umgestaltet wird. Insbesondere soll umgesetzt werden, dass in Haushalten mit Kindern und Jugendlichen bis zu 25 Jahren diese keinen Teil der Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern bilden, sondern eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen. Außerdem sollen Kürzungen keinen finanziellen Nachteil mehr darstellen, der das gemeinsame Wohnen von Bezugspersonen miteinander benachteiligt.

 

Antrag 40/II/2018 Arbeitnehmerähnliche Personen in Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungen einbinden

12.10.2018

Digitalisierung 4.0, Plattformökonomie, Crowd-Working kennzeichnet u. a. eine Arbeitsteilung zwischen angestellten Beschäftigten und arbeitnehmerähnlichen Personen. Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetze regeln die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten. Eine innerbetriebliche Vertretung der Interessen von arbeitnehmerähnlichen Personen besteht in der Regel nicht.

 

Unsere Forderung lautet:

Arbeitnehmerähnliche Personen, Solo-Selbständige und Freelancer sind in den Schutzbereich von Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetzen aufzunehmen. Ihre Position gegenüber den Auftraggebern ist im Rahmen der zuvor genannten Regelungen zu stärken.

Antrag 42/II/2018 Betriebsräte schützen – Mitbestimmung stärken

12.10.2018

Betriebsräte sind in unserer sozialen Marktwirtschaft ein wichtiges Element der Arbeitnehmervertretung und der Mitbestimmung. Sie sind eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Wir wollen diese Institution stärken.

 

Wir wollen härtere Strafen gegen Personen und Unternehmen, die Straftaten gem. § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)begehen. Wir sprechen uns für eine höhere Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aus. Zudem soll neben den Individualstrafen ebenfalls das Unternehmen, in dessen Namen die Person handelte, mit einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 1% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten fünf Jahre herangezogen werden.

 

Zudem sollen die Taten, welche in § 119 BetrVG aufgeführt sind, als Offizialdelikt eingestuft werden, sodass Polizei und Staatsanwaltschaft bereits bei Kenntnis, und somit ohne Antrag, aktiv werden muss. Dazu sollen zur Spezialisierung auf die Verfolgung von Verstößen gegen das Betriebsratsverfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften eingerichtet werden.

Antrag 185/II/2018 Angebot im ÖPNV deutlich verbessern

12.10.2018

Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich für die schnellstmögliche Umsetzung der im Nahverkehrsplan 2019-2023 vorgesehenen Maßnahmen zur Angebotsverbesserung und Kapazitätssteigerung im ÖPNV insbesondere bei der Verdichtung der Takte und dem Einsatz längerer Fahrzeuge bzw. von mehr Wagen einzusetzen.

 

Hierzu sind unverzüglich die nötigen Maßnahmen

  • zur Planung der hierfür nötigen Mittel beim Haushalt,
  • zur Fahrzeugbeschaffung (u.a. Einleitung von Ausschreibungsverfahren) mit nötigen Reserven
  • und zur Stellenschaffung, Gewinnung und Ausbildung bzw. Schulung des nötigen Personals
  • sowie zum Ausbau der Infrastruktur (sowohl Infrastruktur der Streckennetze insbes. der Signaltechnik als auch Ausbau der Werkstattkapazitäten bzw. Kapazitäten der Betriebshöfe)

einzuleiten bzw. für die S-Bahn bei den zuständigen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG mit Nachdruck zu bestellen und einzufordern.

 

Antrag 100/II/2018 Wir fordern das soziale Europa! Rasche Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte

12.10.2018

Wir fordern, dass die Europäische Union so schnell und so umfassend wie möglich zu einer sozialen Gemeinschaft weiterentwickelt wird, die ihre Bürgerinnen und Bürger schützt und deren Interessen vertritt.

 

Deshalb fordern wir konkret, in einem ersten Schritt,

  • die Bundesregierung dazu auf, darauf hinzuwirken, dass alle Ziele (Kapitel und Unterpunkte) der Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) EU-weit umgesetzt werden;
  • die Bundesregierung dazu auf, sich für eine rasche Verabschiedung der Gesetzgebungsinitiativen der EU Kommission, welche auf der ESSR basieren, einzusetzen;
  • die Bundesregierung dazu auf, sich für die Einführung einer sozialpolitischen Koordinierung auf EU-Ebene einzusetzen, durch welche bspw. die Beachtung von Mindeststandards kontrolliert wird;
  • die SPE (den/die Spitzenkandidaten/in) dazu auf, sich für die Umsetzung der Ziele der ESSR einzusetzen und Fragen der Chancengleichheit und des Arbeitsmarktzugangs (Kapitel 1 der ESSR), faire Arbeitsbedingungen (Kapitel 2 der ESSR), Sozialschutz und soziale Inklusion (Kapitel 3 der ESSR) zu den zentralen Themen des Wahlprogramms der Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 zu machen.