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Antrag 71/I/2022 Maßnahmen und Angebote der Suchtprävention in Berlin verstärken. Finanzierung sicherstellen.

17.05.2022

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin setzen sich dafür ein, Maßnahmen und Angebote der Suchtprävention im Bereich der schulischen Bildung und im Bereich der außerschulischen Bildung berlinweit zu verstärken.

 

Es soll ein Schwerpunkt im Landeshaushalt gesetzt werden, um die wichtige Arbeit von auf Suchtprävention spezialisierten Fachkräften, Trägern und Projekten besonders in den Schulen und in der bezirklichen Jugendarbeit personell und materiell sicherzustellen und auszuweiten.

 

Der Austausch der für Jugend und Bildung, für Gesundheit und für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltungen mit den Fachkräften in den Schulen, bei den freien Trägern und mit den Bezirksverwaltungen zu den Formen und den Inhalten von Suchtprävention ist zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Antrag 155/I/2022 Hass auf Telegram und anderen Messengern unterbinden – Geltendes Recht auch online durchsetzen

17.05.2022

Im Netz finden massenweise Gesetzesverstöße statt: Beleidigungen, Bedrohungen, Aufrufe zu Gewalt bis hin zu Volksverhetzung. Zuletzt steht besonders der Messenger-Dienst Telegram unter Kritik. Er ist derzeit eine der wichtigsten Plattformen von Pandemie-Leugner*innen und der verschwörungsideologischen Szene. In den Gruppen und Kanälen der App vermischen sich unter anderem Querdenker*innen und Rechtsextreme. Dabei werden sowohl irreführende und falsche Informationen über die Pandemie verbreitet, Proteste organisiert und Hass und Hetze verbreitet.

 

Durch eine Suchfunktion und das problemlose Hinzufügen von Kontakten in Gruppen, kann das dazu beitragen, dass sich unterschiedlichste Menschen radikalisieren. Unter anderem solche, die sich auf Telegram einfach nur umschauen möchten oder den Messenger nur nutzen, um im Kontakt mit ihrer Familie oder Freund*innen zu bleiben.

 

Im Dezember 2021 berichtete das ZDF-Magazin „Frontal“ über Mordpläne gegen den sächsischen Ministerpräsidenten auf Telegram. Während andere Plattform-Betreiber wie Facebook oder Twitter mittlerweile verstärkt gegen solche rechtswidrigen Inhalte in ihren Netzwerken vorgehen, löscht oder sperrt der Messenger-Dienst Telegram nur selten. Telegram ist dafür bekannt, Meinungsfreiheit äußerst weit auszulegen und Behörden abblitzen zu lassen. Das hat die Plattform in autoritären Ländern wie Belarus, wo Demonstrant*innen seit Monaten für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ihrem Land kämpfen zu einem wichtigen Werkzeug für demokratische Protestbewegungen gemacht, führt aber hierzulande auch zur Situation, dass Mordaufrufe einfach stehen bleiben und nicht gelöscht werden.

 

Telegram ermöglicht es, private Nachrichten auszutauschen. Daneben können Nutzer*innen über den Dienst aber auch öffentlich kommunizieren, in Gruppen mit bis zu 200.000 Mitgliedern oder über sogenannte Kanäle. Wegen dieser Funktionen stufen deutsche Justizbehörden Telegram mittlerweile nicht mehr als bloßen Messenger, sondern als soziales Netzwerk ein. Damit fällt der Dienst unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das verpflichtet Anbieter*innen sozialer Netzwerke dazu, rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen zu löschen, wenn sie ihnen gemeldet werden. Ab Februar 2022 gilt zudem die Pflicht, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden, inklusive der IP-Adresse, über die die Nutzer*innen identifizierbar sind. Wir bleiben bei unserer Ablehnung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Dass private Unternehmen nach eigenem Ermessen Daten an Strafverfolgungsbehörden ohne richterlichen Beschluss schicken, entspricht nicht unserer Auflassung des Rechtsstaats.

 

Telegram hält diese Verpflichtungen jedoch nur sporadisch ein. Das Unternehmen mit Sitz in Dubai ist für deutsche Behörden in der Vergangenheit nur schwer erreichbar gewesen und Schreiben von Staatsanwaltschaften und des Bundesamtes für Justiz, die den Messenger nach den Regeln des NetzDG behandeln wollte, blieben zunächst unbeantwortet. Um Druck aus Telegram auszuüben, haben sich daher in den letzten Monaten Forderungen zur Regulierung des Messengers – vom Ausschluss aus den App-Stores bis hin zur Blockade mittels Netzsperren, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat als letzte Konsequenz ins Spiel gebracht hat, überschlagen.

 

Laut Recherchen von Netzpolitik.org ist Telegram nun seit Beginn diesen Jahres sehr punktuell gegen einige Verschwörungsinhalte in deutschen Gruppen vorgegangen – möglicherweise ein erstes Signal des Einlenkens. Manche Gruppen ließen sich nicht öffnen und Kommentare in Kanälen seien nicht sichtbar. Dabei handele es sich jedoch offenbar nur um wenige Einzelfälle.

 

Zudem soll es Anfang Februar ein erstes Gespräch des Innenstaatssekretärs Markus Richter mit Verantwortlichen bei Telegram gegeben haben, nachdem Google der Bundesregierung eine E-Mailadresse zur Kontaktaufnahme von Telegram verraten hatte.

 

Trotz aller Probleme mit Telegram ist ein Großteil der Kommunikation über den Messenger völlig legal. Eine Sperrung des Messenger-Diensts ist daher weder zielführend noch verhältnismäßig. Für uns ist die Bekämpfung und vor allem Verfolgung von Straftaten online wie offline eine Kernaufgabe unseres Rechtsstaates. Die Verfolgung von Straftaten, wie Beleidigungen, Drohungen, Aufrufen zu Gewalt und Volksverhetzung auf Telegram darf nicht von der Kooperationswilligkeit der Betreiber des Messenger-Dienstes abhängig sein, sondern muss konsequent durch den deutschen Staat erfolgen.

 

Eine General-Sperre für soziale Netzwerke beinhaltet daneben das Risiko, dass problematische Kommunikation schlicht auf andere Plattformen abwandert. So wird das Problem nur verlagert, nicht aber effektiv bekämpft. Wenn also ein Messenger-Dienst vielfach genutzt wird, um Straftaten zu verüben, ist nicht die Blockierung des Dienstes zielführend, sondern vor allem ein gezielter Einsatz von Polizei und Bundeskriminalamt, die auch im digitalen Raum in die Lage versetzt werden müssen, geltendes Recht durchzusetzen und so sichere kommunikative Teilhabe zu ermöglichen.

 

Die fehlende Handlungsfähigkeit des deutschen Staates im Bezug auf Telegram zeigt, dass es an digitalen Kompetenzen und dem Willen, Recht im Digitalen durchzusetzen fehlt.

 

Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass es offenbar einen Bericht von ZDF-Journalist*innen braucht, bis Polizei und Staatsanwaltschaft auf Mordpläne gegen Ministerpräsident*innen in öffentlich zugänglichen und mitlesbaren Chatgruppen aufmerksam werden und handeln. Immer wieder gibt es desweitern Fälle, bei denen Menschen unter Klarnamen zu schweren Straftaten bis zu Morden aufrufen. Passiert ist lange Zeit nichts und gehandelt wurde erst, als eine große Öffentlichkeit entstanden ist.

 

Deswegen fordern wir:

  • Wir fordern, dass das Bundeskriminalamt entsprechend ausgestattet und für den Umgang mit Straftaten im Netz geschult wird, damit verübte Straftaten konsequent verfolgt und vor Gericht gebracht werden können.
  • Wir fordern eine bessere personelle Ausstattung und Schulung deutscher Polizei- und Justizbehörden, um geltendes Recht in digitalen Strukturen effektiv durchzusetzen.
  • Wir fordern niedrigschwellige Meldestellen für Online-Delikte bei den Landeskriminalämtern, um Straftaten auf Messenger-Plattformen wie Telegram unkompliziert und direkt melden zu können.
  • Beleidigungen, Drohungen, Volksverhetzung und Aufrufe zu Gewalt in öffentlichen Kanälen sind für alle einsehbar und verstoßen klar gegen das Gesetz. Chatgruppen können infiltriert werden, es besteht lediglich ein Vollzugsdefizit. Wir halten deshalb fest an unserer Forderung nach auf Plattformen wie Telegram zugeschnittene Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um Ermittlungsverfahren tatsächlich durchzuführen.

 

Antrag 152/I/2022 Recht auf Verschlüsselung statt Chatkontrolle

17.05.2022

Die derzeit von der EU-Kommission beabsichtige Einführung einer verpflichtenden Überprüfung jeglicher digitaler Kommunikation auf Inhalte, die im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch stehen (sog. Chatkontrolle), lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Die Pflicht beträfe nach jetzigem Stand „relevante Anbieter von Internetdiensten“, was im Zweifel nicht nur E-Mail-Kommunikation und Plattformen wie Facebook oder Twitter, sondern auch Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger-Dienste wie Signal oder WhatsApp umfassen würde. Bei letzteren käme eine solche Prüfpflicht de-facto einem Verbot wirksamer Verschlüsselung gleich. Die Pläne der EU-Kommision stehen damit im direkten Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags im Bund, in dem wir ein Recht auf Verschlüsselung sowie die generelle Ablehnung  allgemeiner Überwachungspflichten und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation beschlossen haben.

 

Da die Prüfung auf Inhalte ohne durch die Betroffenen gesetzte Verdachtsmomente erfolgen soll, handelt es sich um eine anlasslose Überprüfung. Der EuGH hat wiederholt entschieden, dass eine flächendeckende und anlasslose Massenüberwachung mit Grundrechten nicht vereinbar ist, selbst wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerster Straftaten geht. Überwachung privater Kommunikation darf nur gezielt und auf Grundlage eines individuellen Verdachts stattfinden, um die Grundrechte der Allgemeinheit, aber auch besonders geschützter Menschen und Kommunikationspartner:innen, wie Patient:innen, Journalist:innen, Anwält:innen und Therapeut:innen zu gewährleisten. Auch Missbrauchsopfer selbst sind immer wieder auf vertrauliche Kommunikation angewiesen.

 

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein gravierendes Problem und der Kampf dagegen komplex. Er muss entschieden geführt werden, auch mit technischen Hilfsmitteln. Umfassende Überwachungsmaßnahmen hierfür als Heilsbringer zu verstehen verkennt aber diese Komplexität und auch die Grenzen technischer Überwachung, derer sich Kriminelle zudem leicht entziehen können. Ein Nutzen zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern ist zweifelhaft. Es bedarf dazu deutlich engagierterer Schritte, insbesondere im Bereich der Missbrauchsprävention, Opferunterstützung und der unbedingten und umfassenden Verstärkung der Ermittlungsbehörden – technisch, forensisch, personell.

 

Entsprechend werden sich die SPD-Mitglieder der Bundesregierung im Rat der EU gegen dieses Vorhaben aussprechen. Die Abgeordneten der SPD im Europaparlament sind ebenfalls aufgerufen, ein solches Gesetz zu verhindern.

 

Um den Kampf gegen Kindesmissbrauch wirksam zu stärken, soll zudem insbesondere das BKA angewiesen werden, künftig nach dem Abschluss von Ermittlungen im Bereich Kindesmissbrauch Links zu entsprechenden Inhalten – im Gegensatz zur bisherigen Praxis  – den jeweiligen Hosting-Anbietern zur Löschung zu melden und so eine Weiterverbreitung zu unterbinden.

 

Antrag 153/I/2022 Cyber-Resilienz Berlins stärken

17.05.2022

den Berliner Senat aufzufordern, seine präventiven Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastrukturen Berlins zu verbessern. Schnellstmöglich muss eine Kontaktstelle bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (SenInnDS) i.  S.  d. IT-SiG eingerichtet werden. Zudem braucht es eine klare Zuständigkeit im Berliner Senat zur regelmäßigen Erarbeitung einer Cyber-Risikoanalyse sowie eines risikoübergreifenden „Country-Continuity-Managements“. Zur Erarbeitung der Risikoanalysen und Country-Continuity-Managementpläne muss ein Netzwerk zwischen den Berliner KRITIS-Betreibern, den Sicherheitsbehörden und dem Senat etabliert und gepflegt werden. Zudem sollte der Senat proaktiv in die Kooperation mit den Berliner KMUs gehen, ihnen Informationen und Übungen anbieten. Berlin braucht zudem eine:n Chief Information Security Officer (CISO), der mit ausreichend Personal ausgestattet wird, und regelmäßige Szenarien-Übungen für Katastrophenfälle.

 

Antrag 154/I/2022 Einrichtung eines Digitalministeriums

17.05.2022

Die SPD wird aufgefordert auf die Einrichtung eines Digitalministeriums hinzuwirken.