Antrag 152/I/2022 Recht auf Verschlüsselung statt Chatkontrolle

Status:
Annahme

Die derzeit von der EU-Kommission beabsichtige Einführung einer verpflichtenden Überprüfung jeglicher digitaler Kommunikation auf Inhalte, die im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch stehen (sog. Chatkontrolle), lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Die Pflicht beträfe nach jetzigem Stand „relevante Anbieter von Internetdiensten“, was im Zweifel nicht nur E-Mail-Kommunikation und Plattformen wie Facebook oder Twitter, sondern auch Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger-Dienste wie Signal oder WhatsApp umfassen würde. Bei letzteren käme eine solche Prüfpflicht de-facto einem Verbot wirksamer Verschlüsselung gleich. Die Pläne der EU-Kommision stehen damit im direkten Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags im Bund, in dem wir ein Recht auf Verschlüsselung sowie die generelle Ablehnung  allgemeiner Überwachungspflichten und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation beschlossen haben.

 

Da die Prüfung auf Inhalte ohne durch die Betroffenen gesetzte Verdachtsmomente erfolgen soll, handelt es sich um eine anlasslose Überprüfung. Der EuGH hat wiederholt entschieden, dass eine flächendeckende und anlasslose Massenüberwachung mit Grundrechten nicht vereinbar ist, selbst wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerster Straftaten geht. Überwachung privater Kommunikation darf nur gezielt und auf Grundlage eines individuellen Verdachts stattfinden, um die Grundrechte der Allgemeinheit, aber auch besonders geschützter Menschen und Kommunikationspartner:innen, wie Patient:innen, Journalist:innen, Anwält:innen und Therapeut:innen zu gewährleisten. Auch Missbrauchsopfer selbst sind immer wieder auf vertrauliche Kommunikation angewiesen.

 

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein gravierendes Problem und der Kampf dagegen komplex. Er muss entschieden geführt werden, auch mit technischen Hilfsmitteln. Umfassende Überwachungsmaßnahmen hierfür als Heilsbringer zu verstehen verkennt aber diese Komplexität und auch die Grenzen technischer Überwachung, derer sich Kriminelle zudem leicht entziehen können. Ein Nutzen zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern ist zweifelhaft. Es bedarf dazu deutlich engagierterer Schritte, insbesondere im Bereich der Missbrauchsprävention, Opferunterstützung und der unbedingten und umfassenden Verstärkung der Ermittlungsbehörden – technisch, forensisch, personell.

 

Entsprechend werden sich die SPD-Mitglieder der Bundesregierung im Rat der EU gegen dieses Vorhaben aussprechen. Die Abgeordneten der SPD im Europaparlament sind ebenfalls aufgerufen, ein solches Gesetz zu verhindern.

 

Um den Kampf gegen Kindesmissbrauch wirksam zu stärken, soll zudem insbesondere das BKA angewiesen werden, künftig nach dem Abschluss von Ermittlungen im Bereich Kindesmissbrauch Links zu entsprechenden Inhalten – im Gegensatz zur bisherigen Praxis  – den jeweiligen Hosting-Anbietern zur Löschung zu melden und so eine Weiterverbreitung zu unterbinden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die derzeit von der EU-Kommission beabsichtige Einführung einer verpflichtenden Überprüfung jeglicher digitaler Kommunikation auf Inhalte, die im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch stehen (sog. Chatkontrolle), lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Die Pflicht beträfe nach jetzigem Stand „relevante Anbieter von Internetdiensten“, was im Zweifel nicht nur E-Mail-Kommunikation und Plattformen wie Facebook oder Twitter, sondern auch Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger-Dienste wie Signal oder WhatsApp umfassen würde. Bei letzteren käme eine solche Prüfpflicht de-facto einem Verbot wirksamer Verschlüsselung gleich. Die Pläne der EU-Kommision stehen damit im direkten Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags im Bund, in dem wir ein Recht auf Verschlüsselung sowie die generelle Ablehnung  allgemeiner Überwachungspflichten und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation beschlossen haben.

Da die Prüfung auf Inhalte ohne durch die Betroffenen gesetzte Verdachtsmomente erfolgen soll, handelt es sich um eine anlasslose Überprüfung. Der EuGH hat wiederholt entschieden, dass eine flächendeckende und anlasslose Massenüberwachung mit Grundrechten nicht vereinbar ist, selbst wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerster Straftaten geht. Überwachung privater Kommunikation darf nur gezielt und auf Grundlage eines individuellen Verdachts stattfinden, um die Grundrechte der Allgemeinheit, aber auch besonders geschützter Menschen und Kommunikationspartner:innen, wie Patient:innen, Journalist:innen, Anwält:innen und Therapeut:innen zu gewährleisten. Auch Missbrauchsopfer selbst sind immer wieder auf vertrauliche Kommunikation angewiesen.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein gravierendes Problem und der Kampf dagegen komplex. Er muss entschieden geführt werden, auch mit technischen Hilfsmitteln. Umfassende Überwachungsmaßnahmen hierfür als Heilsbringer zu verstehen verkennt aber diese Komplexität und auch die Grenzen technischer Überwachung, derer sich Kriminelle zudem leicht entziehen können. Ein Nutzen zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern ist zweifelhaft. Es bedarf dazu deutlich engagierterer Schritte, insbesondere im Bereich der Missbrauchsprävention, Opferunterstützung und der unbedingten und umfassenden Verstärkung der Ermittlungsbehörden – technisch, forensisch, personell.

Entsprechend werden sich die SPD-Mitglieder der Bundesregierung im Rat der EU gegen dieses Vorhaben aussprechen. Die Abgeordneten der SPD im Europaparlament sind ebenfalls aufgerufen, ein solches Gesetz zu verhindern.

Um den Kampf gegen Kindesmissbrauch wirksam zu stärken, soll zudem insbesondere das BKA angewiesen werden, künftig nach dem Abschluss von Ermittlungen im Bereich Kindesmissbrauch Links zu entsprechenden Inhalten – im Gegensatz zur bisherigen Praxis  – den jeweiligen Hosting-Anbietern zur Löschung zu melden und so eine Weiterverbreitung zu unterbinden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: