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Antrag 20/I/2023 Heizkostenbeteiligung von Hauseigentümern – für Mieter*in-nen und Klimaschutz

27.04.2023

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks-, Landes- Bundes- und EU-Ebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass an­gesichts stetig steigender Energiepreise auch die Eigentümer von Wohngebäuden, die nicht den gesetzlichen Mindeststan­dards für energetische Sanierung entsprechen, zur Mitfinanzie­rung der Heizkosten der Mieter/Wohnungsnutzer herangezogen werden.

 

Wenn der Heizenergiebedarf (ohne Warmwasser) von Wohn­raum 160 kWh/m² im Jahr überschreitet (Gebäudeenergieeffizi­enzklasse E) können Wohnungsnutzer verlangen, dass der Ge­bäudeeigentümer ihres Wohngebäudes die darüber hinausge­henden Heizkosten zur Hälfte übernimmt. Gebäudeeigentümer können sich von dieser Verpflichtung nur befreien, wenn sie auf eigene Rechnung durch unabhängige anerkannte Gutachter nachweisen lassen, dass sie

  • die gesetzlichen Mindestanforderungen des Gebäudeener­giegesetzes (GEG) bzw. der davor gültigen Energieeinsparver­ordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE­WärmeG) eingehalten (z.B. Dämmung von Kellerdecken oder un­beheizten Dachböden)
  • bei zurückliegenden Renovierungen an der Außenhülle der Gebäude (Dach- oder Fassadensanierung, Wechsel von Fens­tern oder Türen etc.) die zum Zeitpunkt der Maßnahme jeweils gültigen gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und
  • bei zentralen Heizungsanlagen innerhalb der letzten 8 Jahre einen hydraulischen Heizungsabgleich haben durchführen las­sen. Der hydraulische Abgleich ist beim Wechsel der Heizanlage erneut durchzuführen und insbesondere nach Austausch von Heizkesseln, Pumpen oder Heizköpern jeweils anzupassen.

 

Mieter*innen, die in Gebäuden wohnen, die lt. Bedarfsausweis schlechter als die Energieeffizienzklasse E liegen (160 kWh) oder die den Verdacht haben, dass dies für ihr Wohngebäude zutrifft, haben das Recht, von ihren Gebäudeeigentümern den Nachweis über den bedarfsabhängigen Energieausweis zu verlangen. So­bald dieser für das fragliche Gebäude eine Effizienzklasse aus­weist, die schlechter als Klasse „E“ ist (max. 160 kWh/m² im Jahr), muss der/die Gebäudeeigentümer*in die oben genannten gutachterlichen Nachweise erbringen oder wird verpflichtet, die anteiligen Heizkosten zu übernehmen. Von dieser Regelung be­troffene Mieter*innen und Bewohner*innen von Gebäuden mit sehr schlechten Energieeffizienzklassen werden bei der Durch­setzung ihrer Ansprüche von der bezirklichen (oder außerhalb Berlins von der kommunalen) Wohnungsaufsicht beraten und un­terstützt.

 

Dieselbe Regelung der Heizkostenbeteiligung soll auch für Ge­nossenschaften und Wohneigentümergemeinsschaften (WEG) gelten, soweit sich die Zuständigkeit  für die energetische Sanie­rung  der Gebäudehülle im Gemeinschaftseigentum befindet.  So haben auch einzelne Wohnungseigentümer gegenüber ihrer WEG den Anspruch auf Heizkostenbeteiligung, wenn gesetzliche Mindeststandards nicht erfüllt werden bzw. wurden.

 

Die Regelung soll spätestens Anfang 2027 in Kraft treten und bis 2033 auf die Gebäudeenergieeffizienzklasse C (< 100 kWh/m² im Jahr) abgesenkt werden.

Antrag 15/I/2023 Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) nachhaltig verbessern!

27.04.2023

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für gute Arbeitsbedingungen in der KEP-Branche ein:

  • Umgehung von Arbeitsrecht verhindern: Die Auslagerung von Kurier-, Express- und Paketsendungen durch Vergabe von Werkverträgen an Sub-Unternehmen muss gesetzlich verboten werden.
  • Kontrollen stärken: Der gesetzliche Rahmen und die Ausstattung für regelmäßige Kontrollen von Arbeitsschutz-Regelungen in der Branche müssen verbessert werden.
  • Belastung der Beschäftigen senken: Besonders schwere Sendungen müssen einer Kennzeichnungspflicht unterliegen und dürfen ab einem Gewicht von 20 Kilogramm nicht an eine einzelne Lieferperson übergeben werden.

 

Antrag 17/I/2023 Postdienstleistungen als öffentliche Daseinsvorsorge erhalten!

27.04.2023

Die SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Minister*innen in der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf, als Vertreter*innen des Mehrheitsaktionärs der Deutschen Post AG auf strategische Unternehmensentscheidungen der Deutschen Post AG so Einfluss zu nehmen, dass sich die Personalpolitik sich an Kriterien guter Arbeit orientiert. Postdienstleistungen – d. h. Brief- ebenso wie Paketzustellung – werden weiterhin als öffentliche Daseinsvorsorge verstanden und dementsprechend organisiert. Die Qualität der Paketzustellung ist wie die Briefzustellung in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zu regeln.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesfinanzierungsgremiums werden gebeten darzulegen, welche Ziele mit der Beteiligung des Bundes an der Deutschen Post AG verfolgt werden, wie sie den Zielerreichungsgrad bewerten und anhand welcher Kriterien sie die Notwendigkeit der Postdienstleistungen als öffentliche Daseinsvorsorge beurteilen.

Antrag 16/I/2023 Beratungsstellen für insolvenzgefährdete Kleinunternehmen und Soloselbständige einrichten

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Beratungsstellen für insolvenzgefährdete Klein- und Kleinstunternehmer sowie Soloselbständige einzurichten, in denen Empfehlungen zur Insolvenzvermeidung und zur Betriebsweiterführung durch eine qualifizierte kostenlose Beratung vermittelt werden.

 

Antrag 09/I/2023 SPD Gebäude begrünen und mit erneuerbaren Energien ausstatten

27.04.2023

Der Bundes- und die Landesvorstände werden aufgefordert, bis 2023 Gebäude im Eigentum der SPD oder ihrer Gesellschaften soweit wie möglich zu begrünen und mit verschiedensten erneuerbaren Energien auszustatten. Dazu gehören neben Dächern und Fassaden auch Innen- und Vorhöfe und Innenräume. Bei der Begrünung soll Biodiversität gestärkt werden, beispielsweise durch Bienenwiesen und Verzicht auf ungeeignete Pflanzen wie Kirschlorbeer. Begrünung führt dabei zur lokalen Abkühlung des Stadtraums und birgt so auch klimatische Vorteile. Als erneuerbare Energien sollen alle Gebäude im Eigentum der SPD oder ihrer Gesellschaften energieeffizient saniert und weitestgehend isoliert werden und sowohl PV-Anlagen auf Dach und Fassaden als auch Windkraftanlagen eingesetzt werden. Außerdem sollen bei der Wärmeversorgung Wärmepumpen und wo möglich Geothermie eingesetzt werden. Allgemein müssen Energiesparmaßnahmen forciert werden, wobei das Willy-Brandt-Haus bereits als positives Beispiel und Vorbild dient. Neben diesen positiven Effekten trägt vor allem die Fassadenbegrünung außerdem visuell zu einem schöneren Stadtbild bei. Gleichzeitig sendet sie eine politische Botschaft an jede*n Vorbeikommende*n: Die SPD nimmt sich Umweltthemen an, geht mit gutem Beispiel voran und es tut sich was.

 

Um den Klimaschutz voranzutreiben, ist es neben organisatorischen Maßnahmen wichtig die Bevölkerung mitzunehmen und mit positiven Beispielen eine Vorbildfunktion einzunehmen.

 

Die Bauwerksbegrünung dient den verbundeten Zwecken von Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Einbeziehung lebendiger Pflanzen bringt eine lokale Abkühlung im Stadtraum und schützt so präventiv bei Hitzewellen.

 

Darüber hinaus dient die Begrünung der Wärmedämmung des jeweiligen Gebäudes, wodurch der Energieverbrauch sowie die Energiekosten für die Partei vermindert werden. Auf ähnliche Weise gleichen die Ersparnisse durch Nutzung von Wärmepumpen über die gesamte Nutzungsdauer des Geräts die Montagekosten aus.

 

Die Beschaffung solcher Anlagen und Geräte dient außerdem der Ausbildung der für die Energiewende benötigten Fachkräfte im lokalen Arbeitsmarkt.

 

Nicht zuletzt schafft die Bauwerksbegrünung auch eine angenehmere Arbeitsatmosphäre für Mitarbeitende und Mitglieder der Partei, nicht nur aufgrund der ausgleichenden Effekte bei Wärme und Kälte, sondern auch weil begrünte Wände eine bessere Schallabsorptionsgrad haben und zur Lufthygiene beitragen