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Antrag 133/I/2022 Selbstbestimmungsrecht stärken - Vorsorge ausbauen

17.05.2022

Welche Vertrauensperson hat Mensch bevollmächtigt, um über die eigenen Finanzen, den Wohnort, behördliche oder vertragliche Angelegenheiten oder medizinische Behandlungen zu entscheiden, wenn sie* selbst u.a. aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer Beeinträchtigung nicht (mehr) handlungsfähig ist? Liegt keine Bevollmächtigung vor, kann die gerichtliche Bestellung einer rechtlichen Betreuer*in erforderlich sein.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, eine Kampagne zu den Vorsorgeinstrumenten Betreuungs- bzw. Patient*innenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erwirken. Damit wird für das Recht auf Selbstbestimmung und Wahlfreiheit in allen Lebenslagen sensibilisiert und dieses gestärkt. Die Kampagne ist insbesondere an jüngere und erwerbsfähige Menschen zu adressieren. Geprüft werden soll zudem, zu welchen Lebenszeitpunkten Menschen (z.B. zum 18. Geburtstag, besonderen Lebensereignissen, in regelmäßigen Abständen, etc.) für diese Informationen besonders aufgeschlossen sind. Die Information sollte postalisch erfolgen und jeder Person unaufgefordert zugeschickt werden.

 

Sozialdemokratische Parlamentarier*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin haben dafür Sorge zu tragen, dass die Koalitionsaussage „Die Koalition unterstützt die Betreuungsvereine, damit diese ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllen können.“ auch mit entsprechenden finanziellen Ressourcen unterlegt wird. Ab dem 1.1.2023 haben diese mehr und neue Aufgaben auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.

Antrag 134/I/2022 Chancengleichheit in der (partei-)politischen Teilhabe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf sich unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen über den Bundesrat dafür stark zu machen, dass die Gebärdensprache als nationale Minderheitensprache anerkannt wird.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen eine Nachbesserung des barrierefreien Ausbaus des Anfang 2020 eingeführten neuen Rechts auf Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zu erwirken, u.a.

 

  • durch die Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX: Die Teilhabe am politischen Leben und die ehrenamtlichen Aktivitäten sind anderen Teilhabebereichen gleichzustellen. Daher müssen die Teilhabe am politischen Leben und ehrenamtliche Aktivitäten in § 78 Abs. 1 zusätzlich mitaufgenommen und der Absatz 5 hinsichtlich ehrenamtlicher Tätigkeiten um die besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser Menschen ergänzt werden;

 

  • durch die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den Leistungen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt;

 

  • durch die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

 

Antrag 135/I/2022 Keine Barrieren mehr für niemanden

17.05.2022

Menschen mit Beeinträchtigungen wollen auch mit Assistenz oder Unterstützung berlinweit selbstbestimmt leben können. Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung und Selbstversorgung, für soziale und diskriminierungsfreie Teilhabe für alle.

 

Schon seit Jahren wird seitens des bzw. der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen auf die in allen Bezirken bestehende Unterversorgung von barrierefreiem/barrierearmem Wohnraum hingewiesen – so im 11. Verstößebericht (2013/2016), im 12. Verstößebericht (2017/2019) und auch im 13. Verstößebericht (2019/2021). Diese dramatische Unterversorgung steigt laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 auf mindestens 116.000 barrierefreie Wohnungen an.

 

Angesichts dieser schon jetzt bestehenden Unterversorgung werden die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern aufgefordert, die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit zu einem zentralen und zügigst umzusetzenden Qualitätsstandard bei der anstehenden Novellierung der Berliner Bauordnung zu machen.

 

Planen und Bauen für eine inklusive Stadtgesellschaft

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern sowie den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert auf Landes- und Bezirksebene zwingend und zügigst unter anderem nachfolgende Instrumente für eine vollumfängliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu implementieren:

  • Sachverständige für Barrierefreiheit sind auf Landes- und Bezirksebene unverzüglich in den Ressorts Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einzustellen. Sie sind bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zwingend und frühzeitig zu beteiligen. Nur Sachverständige für Barrierefreiheit können die fachgerechte Einhaltung von Vorschriften für barrierefreies Bauen sicherstellen. Mit ihnen kann auch auf bezirklicher Ebene dem Informationsdefizit in vielen Planungsbüros u.a. im Hinblick auf Schutz- und Gewährleistungspflichten in Bezug auf vollumfängliche Barrierefreiheit entgegengewirkt werden. Mit ihnen wird dem Wegfall verpflichtender bauaufsichtlicher Kontrollen aktiv entgegengesteuert. Die bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung sind von entsprechenden Anfragen zu entlasten.
  • Der Mieter*innenschutz in Bezug auf den Rückbau barrierearmer/freier Wohnungen ist zu verbessern. Dies gilt sowohl für den Umbau als auch für einen möglicherweise von Vermietenden geforderten Rückbau. Sowohl für öffentlichen, gemeinnützigen oder privaten Wohnraum muss gelten: Insbesondere die durch geförderte Maßnahmen im Wohnraumbestand erzielte Barrierefreiheit muss dem Berliner Wohnungsmarkt erhalten bleiben.
  • Sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene sind rechtliche Klärungen in Bezug auf Aufzüge in Milieuschutzgebieten vorzunehmen. Ein regelhaftes Versagen des Einbaus von Aufzügen in einem Milieuschutzgebiet ist auch angesichts einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung nicht länger vertretbar.

 

Derzeitige Beurteilungskriterien sind zu überarbeiten, damit das mit dem Milieuschutz erklärte Ziel des Erhalts von preiswertem Mietwohnraum und die Bedarfe von Berliner*innen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen hinsichtlich des Einbaus von Aufzügen in Einklang gebracht werden. Ggf. sind hierzu Änderungen auch hinsichtlich der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) und bei den wohnwerterhöhenden Merkmalen (§ 558 BGB) erforderlich.

  • Das Koalitionsvorhaben für ein rechtssicheres, effektives und digital umgesetztes Mietkataster für Wohnen und Gewerbe muss vollumfängliche Barrierefreiheit als Qualitätsstandard miterfassen.

 

Insbesondere für einen Rollstuhl nutzende Menschen braucht es eine Vermittlungsstelle für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen nach der DIN-Norm 18040-2. Wohnraumsuchende als auch die Vermittlungsstelle selbst würden durch zügig zu erstellende – bezirkliche – Kataster für barrierefreie Wohnungen unterstützt.

 

Für alle beschriebenen Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen, werden die sozialdemokratischen Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Gesetzesänderungen einzuleiten und im Sinne der Barrierefreiheit für die Menschen mit Behinderungen tätig zu werden.

Antrag 137/I/2022 Digitale Sitzungen der BVV im Bezirksverwaltungsgesetz ermöglichen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, zeitnah – noch im Jahr 2022 – eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vorzunehmen, um den Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Gremien sowie den BVV-Fraktionen, eine Tagung in digitalen Sitzungen zu ermöglichen.

 

Ziel sollte es sein, gemeinsame Standards festzulegen. Gleichzeitig sollten Einzelheiten über die Geschäftsordnungen der Bezirksverordnetenversammlungen geregelt werden können.

 

Antrag 138/I/2022 Zurück in die Vergangenheit - § 8a Bezirksverwaltungsgesetz

17.05.2022

Wir fordern die Abgeordneten der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich für die nachfolgende Gesetzesänderung oder eine sinngemäße Anpassung des § 8a Bezirksverwaltungsgesetz einzusetzen:

 

  • 8a Bezirksverwaltungsgesetz soll wie folgt neu gefasst werden:
  • 8a Sitzung ohne oder in eingeschränkter Anwesenheit

 

(1) Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 1 BezVwG kann eine Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Wege einer Bild- und Tonübertragung oder in einem gemischten Verfahren in Anwesenheit und mit durch Bild- und Tonübertragung hinzugeschaltete Bezirksverordnete durchgeführt werden (Videositzung und Hybridsitzung), wenn und soweit die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung dies vorsieht. Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung soll dies insbesondere vorsehen, um außergewöhnliche Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung abzuwenden oder um vergleichbar schwerwiegenden allgemeinen Notlagen Rechnung zu tragen, um die politische Teilhaber aller Bezirksverordneten unabhängig von ihrer beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Situation zu ermöglichen und um eine breitere Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung herstellen zu können.

 

Bei Abstimmungen ist zu gewährleisten, dass diese manipulationssicher möglich sind. In den Fällen des Satzes1 können geheime Abstimmungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Schlussabstimmungen über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind, sowie von naturschutzrechtlichen Veränderungsverboten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sollen als Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.