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Antrag 107/I/2021 Maßnahmen zur wirksamen Stärkung des Vermögenaufbaus zugunsten unterer und mittlerer Einkommen in Deutschland

23.03.2021

Neben einer Veränderung der Ziele einer Wirtschaftspolitik, die in den letzten zwei Jahr­zehnten insbesondere aufsteigende Leistungsbilanzüberschüsse und eine über dem In­vestitionsniveau liegende Sparquote gesetzt und dadurch die Vermögensakkumulation reicherer Bevölkerungsschichten begünstigt hat, sind Maßnahmen zu definieren, die auf eine deutlich stärkere Vermögensbildung bei den finanziell schwächeren Bürgern zielt.

Wir sind der Meinung, dass dort anzusetzen ist, wo Hindernisse die Bildung von Vermögen erschweren, insbesondere wenn:

  • ein schwaches bis kein Sparpotential aufgrund eines niedrigen Einkommens vorhanden ist bzw.
  • der Zugang zur Anschaffung von Wohneigentum oder rentableren Geld­ver­mögens­anlagen aufgrund finanzieller Verhältnisse und persönlicher Kenntnisse erschwert wird.

 

Folgende Maßnahmen sollen in Betracht gezogen werden:

 

1. Stärkere Teilhabe der Mitarbeitenden an der Wertentwicklung der Unternehmen durch Ausgabe von Unternehmensanteilen an die Belegschaften

Fondsstrukturen können einen wesentlichen Beitrag zur Beteiligung der Belegschaften an der Wertentwicklung und dem Unternehmenserfolg bieten. Dedizierte Spezialfonds, z.B. in Form treuhänderischer Zwischengesellschaften, an denen die Mitarbeitenden beteiligt werden, würden in ihrer Rechnung die Anteile an den arbeitgebenden Unternehmen halten. Solche Lösungen, die im Ausland seit langer Zeit Anwendung finden, sollen auch in Deutschland Einsatz finden:

  • zur Herstellung einer effizienten Strukturierung des Beteiligungsangebots, das leichter an die Gesamtheit der Belegschaft gerichtet werden kann, sowie
  • zum besseren Schutz der Interessen der am Unternehmen beteiligten Belegschaften gegenüber ihren Arbeitgebern mit einer konsequenten Ausgestaltung der Anlegervertretung in den Gesell­schafts­organen wie z.B. in der Hauptversammlung

 

Die Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeitenden durch die Instrumente der betrieblichen Mitbestimmung sowie der tariflichen Bindung werden durch derartige Beteiligungsmodelle nicht berührt. Das durch eine Beteiligung des Arbeitnehmenden am Unternehmen zugleich übernommene Risiko (für den Ausfall der Beteiligung bei Insolvenz) soll durch Mitspracherechte u.a. in der Anlegervertretung gemindert werden.

 

Solche unter­neh­mensbezogene Lösungen sollen in der Weise ausgelegt werden, dass anderes, mit einer Mitarbeiterbeteiligung nicht verbundenes Wert­papiervermögen der Mitarbeitenden eingeschlossen und gefördert wird[1], Damit werden möglich:

  • eine Risikominimierung durch eine gute Streuung der Anlegerportfolien, die somit nicht nur aus Beteiligungen an einzelnen Unternehmen bestehen. Diese tragen mit sich m Extremfall das Risiko des Totalausfalls, insbesondere wenn es um Beteiligungen an Startups geht.
  • die Übertragung der Portfolioverwaltung auf professionelle und unabhängige Unternehmen, die u.a. die Funktion der Anlageentscheidung zur Entlastung oft überforderter AnlegerInnen übernehmen
  • Kostenvorteile für die investierten Mitarbeitenden dank der Nutzung von Skaleneffekten, welche zusätzlich breiter angelegte Anlagestrategien erlauben, die den einzelnen Investoren verwehrt wären

 

Ein ganz wesentlicher Aspekt ist, dass Fondsstrukturen dazu geeignet sind, Steuervergünstigungen zugunsten ihren Beteiligten einzuführen, die auf eine Besserstellung der unteren und mittleren Einkommen zielen und somit den Vermögensbau stark zu fördern. Dabei wäre z.B. die steuerbefreite Wieder­anlage im Fonds denkbar, wie in anderen Ländern bereits möglich ist. Dort werden Erträge von der Einkommensteuer – meistens aber nicht von den Sozial­abgaben – befreit, solange sie im Fonds bleiben. Durch die Einschränkung auf solche Spezialfonds wird eine nicht sinnvolle Übertragung solcher Ausnahmen auf nicht zu vergünstigende Vermögen konsequent vermieden und die einheitliche Gestaltung des Steuergesetzes grundsätzlich bewahrt

Unternehmen sollten außerdem in die Lage versetzt werden, ihre Fondsangebote für die Mit­ar­bei­tenden zusammenzulegen, um Skalenvorteile besser zu nutzen. Die Fonds werden durch Zuführungen der Arbeitgeber und dessen Mitarbeiter gespeist.

 

2. Umverteilung von Unternehmensanteilen

Die Bundesrepublik Deutschland selbst soll einen Dachfonds initiieren (ein „Deutsch­lands­fonds“), an dem sich unternehmenseigene Beteiligungsprogramme an­schließen können.

Neben den somit im Fonds zusammenfließenden Beteiligungen sind zwei weitere wichtige Investitionsquellen zu aktivieren:

  • Wiederanlage von Erträgen aus dem Wertzuwachs von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Innovationsunternehmen
    Innovation wird oft dank der Unterstützung durch den Staat möglich. Diese Unterstützung erfolgt in verschiedenster Weise, u.a. über die Verfügungs-stellung erheblicher Finanzmittel, insbesondere wenn das Unternehmensrisiko am höchsten ist und der privaten Finanzierung sehr enge Grenzen gesetzt sind – z.B. während der Startup-Phase eines Unternehmens.
    Wir fordern, dass der Bund bzw. die Länder am Wertzuwachs der durch öffentliche Mittel finanzierten Unternehmen in geeigneter Weise durch Übernahme von Kapitalbeteiligungen partizipieren und dass daraus entstehende Erträge in Form von Dividenden und Veräusserungsgewinnen in der Fondsstruktur reinvestiert werden, sodass sie der Allgemeinheit und insbesondere vermögensärmeren Gruppen zugute kommen können.
  • Ausgabe von Gratisaktien und -anteilen
    Darüber hinaus fordern wir die Ausgabe von Gratisaktien und -anteilen von Unternehmen in einem zu bestimmenden maximalen Rahmen zugunsten des skizzierten „Deutschlandsfonds“. Hierdurch wird unmittelbar eine Umverteilung von Vermögenswerten der UnternehmenseigentümerInnen zu Gunsten der arbeitnehmenden Teile der Gesellschaft erreicht.

 

3. Abbau der steuerlichen und kostentechnischen Nachteile für Gering- und Normalverdienende

Zur Verstärkung bestehender und künftiger Maßnahmen ist eine deutliche Anhebung der derzeitigen steuerlichen Anreize erforderlich, welches auch mit dem Ausland gleichzieht. Der derzeit geringe Freibetrag für den vergünstigten Bezug von Belegschaftsaktien (§ 3 Nr. 39 EStG) sollte von derzeit € 360/Jahr auf ein „europäisches“ Niveau“ gebracht werden (d.h. auf mindestens € 3.000/Jahr – eine Erhöhung des Freibetrags auf nur € 720 wird seit langer Zeit in der Koalition diskutiert und ist erwartet).

Eine entsprechende Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage gem. Fünftem Vermögensbildungsgesetz (20% von max. € 400, d.h. € 80 / Jahr) sollte ebenfalls vorgenommen werden.

 

4. Erleichterungen beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum für Gering- und Normalverdienende

Zur wirtschaftlichen Unterstützung des Kaufs von selbstgenutztem Wohnraum – ins­be­son­dere von Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem und mittlerem Einkommen und Vermögen – sollen Erleichterungen eingeführt werden, z.B. durch die Befreiung von der Grund­er­werbsteuer in bestimmten Fällen. Darüber hinaus soll diesen vermögensarmen Gruppen weitere Ver­günstigungen in der Anschaffung, u.a. bei der Vermittlung der Wohnung zukommen. In Berlin können z.B. die Gesamttransaktionskosten ca. 15% des Kaufpreises eines Ob­jektes erreichen und stellen somit eine Hürde für finanzschwache, private Käuferinnen und Käufer dar. Private Käuferinnen und Käufer sind hier gegenüber Unternehmen besonders im Nach­teil, wenn man bedenkt, dass die auf der Basis von Prozentsätzen kalkulierten Kosten auf bereits hohe zu erbringende Summen zu berechnen sind während Unternehmen derartige Kosten über die Nutzung rechtlicher und steuerrechtlicher Konstruktionen begrenzen können. Wir wollen das Bürgerinnen und Bürger gezielt gegenüber in Wohnraum investierenden Unternehmen bevorzugt bzw. durch steuerrechtliche und fördertechnische Maßnahmen begünstigt werden.

Antrag 42/I/2021 Demokratisierung der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik!

21.03.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden dazu aufgefordert, ihre Zustimmung zu einer verstärkten Europäisierung der Sicherheitspolitik an Bedingungen zu knüpfen, die einer intergouvernementalen Entkoppelung von demokratischer Kontrolle und den zunehmenden Kapazitäten im Bereich der Verteidigungs-und Sicherheitspolitik vorbeugen.

 

Wir unterstützen explizit die Entwicklung des strategischen Kompasses als neuem Grundlagendokument der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) sowie das Ziel, gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungsinteressen zu verfolgen. Allerdings muss die Ausweitung der militärischen Kapazitäten und der Verteidigungspotentiale der EU im Ganzen mit einer Verstärkung der parlamentarisch-demokratischen Kontrolle durch das EU-Parlament und die nationalen Parlamente verbunden werden.

 

Mit der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) wurde ein erster wichtiger Schritt zu mehr supranationaler Gemeinsamkeit in der europäischen Sicherheits-, Verteidigungs- sowie Rüstungspolitik getan. Dieser Prozess hin zu einer echten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion muss nun entschlossen vorangetrieben und gleichzeitig einer effektiven demokratischen Kontrolle unterworfen werden:

 

  1. Eine sozialdemokratische Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat zum Ziel, demokratische Kontrolle, sog. „Checks und Balances“, aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Anstatt weitere Kapazitäten und Fähigkeiten auf zwischenstaatlicher Ebene zu schaffen – etwa um Größenvorteile in der Handlungsfähigkeit zu gewinnen –, sollte eine Neugestaltung supranationaler europäischer Kompetenzbefugnisse in der GSVP im Fokus stehen. Wir fordern daher eine stärkere Beteiligung des EU-Parlaments an der Überprüfung, Billigung und strategischen Lenkung gemeinsamer GSVP-Ressourcen.
  2. Für EU-Missionen im Ausland muss für das EU-Parlament ein Parlamentsvorbehalt Anwendung finden, der dem des Bundestages für Auslandseinsätze der Bundeswehr entspricht. Für die EU im Ganzen betreffenden sicherheits- und verteidigungspolitischen Maßnahmen müssen die Kontroll- und Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments – analog zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – das gleiche Gewicht haben wie Beschlüsse des Europäischen Rats und des Ministerrats.
  3. Außerdem halten wir es für zwingend notwendig, dass das Europäische Parlament an der Aufstellung, Entwicklung und Evaluation des Erfolgs von Strategien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union (GASP) und der GSVP, wie zum Beispiel bei der Aufstellung von gesamteuropäischen Prioritäten (strategischer Kompass), aktiv mit einbezogen wird, damit es seine demokratische Rolle als Kontrollorgan der Exekutive ausüben kann und demokratische Verantwortlichkeiten aufgebaut werden.
  4. Um demokratisch entkoppelten Kapazitäten entgegenzutreten und um parlamentarisch-demokratische Verantwortlichkeit zu schaffen, fordern wir auch, dass sich Agenturen wie FRONTEX vor dem Europäischen Parlament zu verantworten haben, wenn es zu Verletzungen von Menschenrechten oder der Missachtung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) durch seine Beamte kommt.

 

Antrag 87/I/2021 Für eine kohärente werte-, normen- und interessenbasierte China-Strategie für Deutschland und Europa

21.03.2021

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die deutsche Außenpolitik eine langfristige China-Strategie für Deutschland und Europa im Sinne der Resilienzstärkung demokratischer Werte entwickelt. Diese sollte auf den Grundwerten der regelbasierten, multilateralen Ordnung und der universalen Menschenrechte basiert sein. Technologische Fortschritte und die Anforderung einer proaktiven Gestaltung dieser sollen ebenso im Blick behalten werden wie die Stärkung der europäischen wirtschaftlichen Souveränität.

 

Auf Landesebene fordern wir:

  1. Einen gezielten Ausbau der China-Expertise in Deutschland, einschließlich der stärkeren Nutzung ehrenamtlicher, innerparteilicher Expertise, der Fraktion im Bundestag und Europaparlament.
  2. IT-Ausrüstungen, auf die die öffentliche Hand Einfluss hat, sollten nicht aus China (sondern bevorzugt aus der Europäischen Union ) kommen.

 

Auf Bundesebene fordern wir: 

  1. Einen gezielten Ausbau der China-Expertise in Deutschland, einschließlich des SPD-Parteivorstands, der Fraktion im Bundestag und Europaparlament und innerhalb der Landesverbände.
  2. Sicherzustellen, dass die Bundesregierung eine eingehende Evaluierung der deutschen und europäischen Lieferketten in allen mit China verflochtenen kritischen  Industrien beginnt, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden oder zu beseitigen und die für die Versorgungssicherheit notwendige Diversifizierung sicherzustellen.
  3. Eine umfassende öffentliche Aufklärungsinitiative zu ausländischen Desinformationskampagnen im Sinne des umzusetzenden Digital Services Act, einschließlich denen aus China, zu initiieren.

 

Auf EU-Ebene fordern wir:

  1. Eine stärkere EU-Exportkontrolle beim Handel mit militärisch oder zivil nutzbaren Dual-Use-Gütern wie beispielsweise Überwachungstechnologien. EU-Unternehmen müssen sich hier stets an menschenrechtlichen Sorgfaltsstandards halten.
  2. Den koordinierten Ausbau der bislang nur ansatzweise existierender Tracker von Daten zu  Investitionen von Drittstaaten einschließlich China innerhalb der EU zu einem umfassenden Überblick
  3. Eine Erweiterung des regionalen Umfangs und eine bessere Koordinierung der Ressourcen zur Umsetzung der EU-Konnektivitätsstrategie
  4. Die Ergänzung der East Stratcom Task Force des EAD durch ein Team aus China-Expert*innen.
  5. Die Schaffung eines EAD-Trackers für bilaterale Gespräche der EU-Mitgliedstaaten zur Erleichterung von Entwicklung und Umsetzung einer pan-europäischen Strategie im Umgang mit China.
  6. Die Schaffung einer EU-weiten öffentlichen Aufklärungsinitiative zu United Front Aktivitäten sowie Einführung eines China-spezifischen Registers zur Erfassung von chinesischen Versuchen der Einflussnahme auf Politik- und Wirtschaftsakteure in der EU.

 

Auf multilateraler Ebene fordern wir:

  1. Die gezielte Förderung von Repräsentant*innen aus Deutschland und der EU – inklusive verbündeter Staaten – im Hinblick auf Kandidaturen in führenden Positionen in internationalen Organisationen (allen voran in den UN und ihren Gremien). Das Ziel muss es dabei sein, der Staatengemeinschaft personelle Alternativen zu chinesischen Kandidaturen (und verbündeten Staaten) anzubieten und damit chinesischen Versuchen der Unterlaufung von bereits vereinbarten politischen, menschenrechtlichen, wirtschaftlichen und technologischen Standards entgegenzuwirken, die mit chinesischem Führungspersonal wahrscheinlicher ist. Auch die SPD sollte sich vermehrt die personelle Förderung sozialdemokratischer Werte innerhalb der Vereinten Nationen zum Ziel machen.
  2. Eine dauerhafte und breit angelegte Finanzierung internationale Organisationen mit breit gestreuten und höheren Pflichtbeiträgen sowie weniger freiwilligen Beiträgen, um zum einen die langfristige Arbeitsfähigkeit internationaler Organisationen zu gewährleisten.
  3. Die konsequente strategische Zusammenarbeit mit demokratischen Staaten aus der EU und anderen (auch im Globalen Süden) innerhalb der UN und anderen internationalen Organisationen, um bei Themen, Wahlen und Abstimmungen gezielt und kohärent Mehrheiten zu bilden, welche die demokratieorientierte, wertebasierte multilaterale Weltordnung unterstützen. Ein Projekt  im Rahmen einer Gruppe von gleichgesinnten Staaten, einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten, eine Finanzierungsinitiative für den 5- und 6G-Ausbau zu schaffen, wäre ein Beispiel. Diese sollte auch als erster Schritt dazu dienen, Staaten des Globalen Südens eine auf demokratischen Werten basierte Alternative zur “Digitalen Seidenstraße” anzubieten.

 

Antrag 03/I/2021 Umsetzung der UN- Berhindertenrechtskonvention in der SPD - SPD Aktionsplan Inklusion 2022-2026

21.03.2021

Wir fordern allen Mitglieder/innen des SPD Parteivorstandes auf, gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv einen SPD Aktionsplan Inklusion 2022- 2026 zu entwickeln, damit wir in der SPD die UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert wurde endlich umsetzen.

Antrag 36/I/2021 Stipendium

21.03.2021

Die Fraktion der SPD des Abgeordnetenhauses Berlin wird gebeten, darüber zu beraten, ob Studierenden des Lehramtes ein Stipendium gewährt werden kann, z.B. während der Schulpraktika. Die Gewährung eines solchen Stipendiums soll die Verpflichtung der Studierenden nach sich ziehen, für einen bestimmten Zeitraum nach dem Studium den Schuldienst in Berlin zu versehen.