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Antrag 83.1/II/2021 Sexarbeit ist Arbeit!

9.11.2021

In unserer Gesellschaft denken viele bei “Prostitution” häufig an ein System, das Menschen dazu nötigt, ihren Körper und sexuelle Handlungen zu verkaufen. Dies ist jedoch ein Verständnis, das zu kurz greift. Gemeint ist dann häufig die Zwangsprostitution, welche wiederum strafbar ist. Eine sprachlich korrekte Trennung zwischen diesen beiden Begriffen ist wichtig, um kein fälschliches Bild von selbstbestimmter Sexarbeit zu zeichnen. Darüber hinaus ist es wichtig, eben diese selbstbestimmte Sexarbeit zu entstigmatisieren. Eine Lösung wie das Nordische Modell oder Sexkaufverbot, das lediglich Kund*innen kriminalisiert und dabei Sexarbeiter*innen außenvorlassen möchte, führt allerdings zu vermehrter Illegalität und Verdrängung der selbstbestimmten Arbeit und gefährdet so Sexarbeiter*innen – so ist es in Ländern erkennbar, die diese Regelung eingeführt haben.

 

Gerade im illegalen Bereich, in dem die Sexarbeiter*innen, die diese Arbeit ausüben, nicht selbstbestimmt sind, sind die psychischen Erkrankungen, wie Sucht, Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und Depressionen signifikant häufiger vertreten als in der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig haben diese Menschen einen deutlich erschwerten Weg ins Hilfesystem oder kommen erst gar nicht dahin. Während der Corona-Zeit hatten außerdem auch Sexarbeiter*innen massive Probleme, sei es durch Einkommensnot oder Berufsverbote mit darauffolgender unvermeidbarer Arbeit im illegalen Bereich. Deshalb gilt es besonders jetzt, erneut darauf hinzuweisen, in welchen prekären Situationen sich Sexarbeiter*innen befinden, und die Gewährleistung einer sicheren Ausübung dieses Berufs zu fordern.

 

Unser Ziel als Jusos ist es, diese Arbeit, wie jede andere auch, bestmöglich zu unterstützen und Sexarbeiter*innen zu schützen. Wir müssen Sexarbeiter*innen helfen, die diese Arbeit nicht zwanglos ausüben können und verschiedene Hilfsangebote schaffen. Die Selbstbestimmung des eigenen Körpers sollte immer unabdingbar sein – dabei dürfen Menschen, die diese Arbeit als ihren Beruf ansehen, nicht ausgeschlossen werden. Durch das Zusammenspiel dieser Aspekte ist die Lösung, alle Menschen, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu kriminalisieren, ein Rückschritt für diejenigen, die diesen Beruf ohne Zwang oder sozio-ökonomischen Druck ausüben und bringt sie zudem in Gefahr.

 

Wir wollen alle Sexarbeiter*innen adäquat unterstützen und schützen und deshalb steht für uns fest:
Wir fordern einen Ausbau der finanziellen Förderung von Programmen, die Einsteiger*innen in die Sexarbeit begleiten.
Im Bereich der Sexarbeit gibt es Programme wie z.B. von Hydra e.V., die Treffen und Beratungen organisieren, um die Menschen auf ihren Beruf vorzubereiten. Hier besteht die Möglichkeit, sich offen und ohne Scham über schon bereits gemachte Erfahrungen auszutauschen und zu lernen, wie man sich schützen kann. Es ist unabdingbar, dass in diesem Bereich eine stärkere und bessere Vernetzung stattfinden kann. Deshalb ist eine staatliche Förderung solcher Programme sinnvoll und sollte finanziell ausgebaut werden.

 

Wir fordern eine Förderung der Ausübung selbstbestimmter Sexarbeit, in dem das Meldeverfahren einer solchen Tätigkeit wie für eine Selbstständigkeit reduziert und die gesundheitliche Betreuung vereinfacht wird.

Teile der Sexarbeit sind zwar legal, allerdings kann man diesen Bereich durch vereinfachte Bürokratie und aktive Unterstützung vergrößern. Dabei hilft es z.B., dass angemietete Wohnungen der Arbeiter*innen unkomplizierter als Geschäftsräume akzeptiert und als Arbeitsstelle registriert werden. Des Weiteren sollten regelmäßige ‚Gesundheits-CheckUps‘ auch bei Hausärzt*innen oder Gynäkolog*innen gemacht werden können und nicht nur wie so häufig in gesonderten Stellen. Die allgemeine Absonderung durch das Prostituiertenschutzgesetz berücksichtigt nicht den Fall einer völlig eigenständigen Arbeit, sondern drängt die Menschen wieder in eine Opferrolle.

 

Wir fordern eine Förderung der Entstigmatisierung des Berufs und einer aktiven Aufklärungsarbeit, die schon im Schulunterricht beginnt.

Ein großer Teil der Bevölkerung schließt Menschen mit diesem Beruf aus Teilen des gesellschaftlichen Lebens aus, hat Vorurteile und stigmatisiert diese Menschen. Deshalb ist es unabdingbar schon früh Schüler*innen den Unterschied zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und Zwangsprostitution aufzuzeigen. In Verbindung mit Aufklärungsunterricht sollten Programme entwickelt werden, die alle Aspekte der Sexarbeit thematisieren, die Gefahren, aber auch, dass es Menschen gibt, die diesen Beruf selbstbestimmt ausüben. Des Weiteren sollten Menschen, die aussteigen wollen, Unterstützung, auch gesetzlich, gegen Diskriminierung erhalten. Es ist immer noch der Fall, dass ehemalige Sexarbeiter*innen große Lücken in ihrem Lebenslauf bei Bewerbungen in Kauf nehmen, weil sie wissen, dass sie keine Ausbildung oder einen Job bekommen, wenn sie angeben, was sie beruflich gemacht haben. Die gesellschaftliche Entstigmatisierung und Akzeptanz selbstbestimmter Sexarbeit, würde also auch bedeuten, dass Menschen selbstbestimmt aus diesem Beruf aussteigen können und nicht dadurch fürchten müssen, keine Anstellung im Anschluss zu finden.

 

Wir fordern die stärkere finanzielle, materielle und personelle Förderung von Programmen für Aussteiger*innen aus der Zwangsprostitution, Prostitution und Sexarbeit im Rahmen von Notunterkünften und niedrigschwelligen Beratungsstellen.

Ebenfalls ist es eine wichtige Aufgabe, allen Menschen, die diese Arbeit nicht mehr machen wollen oder nie machen wollten, schnelle und einfache Möglichkeiten zu bieten, aus der Prostitution bzw. Sexarbeit auszusteigen. Hierfür gibt es bereits vorhandene Strukturen, die erweitert und staatlich gefördert werden sollten. Beratungsstellen helfen dabei den Sexarbeiter*innen Bewerbungen zu formulieren, sie zu schützen und vor potenzieller Gewalt abzuschirmen. Auch hier wird deutlich das Strukturen wie Frauen*häuser ausgebaut und die Platzzahl erhöht werden muss. Die Beratungsstellen begleiten diese Menschen oft über einen langen Zeitraum, weshalb mehr geschulte Sozialarbeiter*innen in diesem Bereich benötigt werden. Organisationen wie z.B. Olga e.V. (Unterstützung primär bei Drogenabhängigkeit von Frauen*) oder Hydra e.V. sind sehr nah und niedrigschwellig bei Sexarbeiter*innen und können so besser eingreifen und unterstützen. Häufig ist es so, dass eine lange Begleitung notwendig ist, weshalb es umso wichtiger ist Strukturen wie Notunterkünfte, niedrigschwellige Beratungen und Zukunftsperspektiven staatlich zu fördern und die vorhandenen Strukturen auszubauen und zu fördern.

 

Wir fordern eine Änderung des Prostitutionsgesetzes (ProstG), sodass die Eigenständigkeit und Selbstständigkeit von Sexarbeiter*innen stärker herausgestellt und gefördert wird.

2016 wurde das Prostitutionsgesetz novelliert. Das neue Prostitutionsschutzgesetz sieht u.a. eine Kondompflicht, eine Registrierung und regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen vor. Das Gesetz weist allerdings Mängel aus. So fehlt bspw. eine klare Differenzierung zwischen selbstständig ausgeführter Arbeit (einzelner oder Zusammenschlüsse von Sexarbeiter*innen) und Sexarbeit über “Zwischenhändler*innen”. Dabei sollte der Fokus darauf liegen, selbstständige Arbeitsmodelle bzw. selbstständig organisierte Gruppen zu fördern. In der Konsequenz kann das Geschäftsmodell nur als durch Sexarbeiter*innen selbst organisiertes weiter bestehen. Sexarbeiter*innen müssen außerdem Anspruch auf Sozialleistungen erhalten.

 

Wir fordern die Förderung und den Ausbau von professioneller therapeutischer Begleitung im Bereich der Sexarbeit und Prostitution.

Dieser Beruf ist, auch wenn selbstbestimmt, psychisch belastender als viele andere Berufe. Die häufigen Grenzüberschreitungen, die stattfinden können, müssen ähnlich auch wie in anderen Berufen, aufgearbeitet werden. Deshalb sollten es spezielle Begleitmöglichkeiten geben, die Sexarbeiter*innen niedrigschwellig in Anspruch nehmen können. Eine Integration von Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen und approbierte Psychotherapeut*innen, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, sollte in den Beratungs- und Vernetzungsstellen etabliert werden. Damit könnten Situationen, in denen Grenzen überschritten wurden, beziehungsweise Arbeit, der nicht selbstbestimmt nachgegangen wird, besser aufgearbeitet und begleitet werden. Durch diese Form der Absicherung, garantiert man erneut, dass Menschen auf absolut freiwilliger Basis und selbstbestimmt in diesem Beruf arbeiten können. Durch therapeutische Maßnahmen können Sexarbeiter*innen ebenfalls lernen, kritische Situationen zu vermeiden.

 

Wir fordern die Erweiterung und Förderung eines niedrigschwelligen Zugangs zur Gesundheitsprävention von vulnerablen Gruppen.

Die bestehende Testpflicht für Sexarbeiter*innen wurde von vielen Sexarbeitsverbänden kritisch gesehen. Dies liegt darin begründet, dass eine Pflicht unterstellt, dass Sexarbeiter*innen zwingend alle Krankheiten hätten, was zur Stigmatisierung der Personen und des Berufs beiträgt. Professionell ausgeführte Sexarbeit findet meist in stark kontrollierten Kontexten statt, in welchen die Sexarbeiter*innen selbst ein hohes Bewusstsein für Hygiene und gesundheitliche Vorsorge haben. Zudem sind sie die einzige Berufsgruppe, bei der diese Art der Testpflicht besteht, was bereits eine Unterstellung und Diskriminierung in sich darstellt.

Durch weniger professionalisierte Bereiche der Sexarbeit treten sexuell übertragbare Krankheiten allerdings immer noch häufiger auf als anderswo.

Um die bestehende Testpflicht für Sexarbeiter*innen zugänglicher und diskriminierungsfreier zu gestalten, ist eine Umgestaltung der Maßnahmen notwendig.

Dafür braucht es die Möglichkeit, sich in regelmäßigen Abständen kostenlos präventiv bei Hausärzt*innen oder Gynäkolog*innen testen lassen zu können. Sexarbeiter*innen sollen Zugang zu regelmäßigen (Selbst-)Tests haben, um sowohl sich selbst schnell testen zu können, als auch potenzielle Kund*innen. Dabei müssen alle Testmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Neben der direkten Testung der Sexarbeiter*innen ist es unabdingbar, auch die Gesamtbevölkerung regelmäßig zu testen. Eine selbstverständliche und kostenlose Testung bei den üblichen ärztlichen Check-Ups führt neben der Entdeckung von Infektion auch zu einer massiven Entstigmatisierung von sexuell übertragbaren Erkrankungen.

 

Ziel unseres politischen Handelns und Tuns, als Jungsozialist*innen, ist die Überwindung des Patriarchats und des Kapitalismus, die ausbeuterische Strukturen ermöglichen und begünstigen. Die im den voraus genannten Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, eine rein selbstbestimmte Sexarbeit zu ermöglichen und sicher zu gestalten. Klares Ziel ist, dass Sexarbeit nur freiwillig ausgeübt wird. Wer dies aber tut, verdient vollständige gesellschaftliche Akzeptanz, keine Benachteiligung und eine vollständige Entstigmatisierung. Denn Sexarbeit ist Arbeit!

Antrag 84/II/2021 Für eine echte Förderung weiblicher und diverser Literatur: Berliner Literaturpreis für Frauen und nicht-binäre Personen!

9.11.2021

Der literarische Kanon ist sehr männlich geprägt. Viele Schüler*innen beenden ihre Schulzeit, ohne als Schullektüre auch nur ein einziges Buch einer Autorin gelesen zu haben. Die Initiative #frauenlesen hat es sich zur Aufgabe gemacht zu untersuchen, wie es um die Repräsentation der Geschlechter in den Medien und der Literaturbranche steht. Die Ergebnisse decken sich mit vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft: Frauen und nicht-binäre Personen werden strukturell benachteiligt. Bei den 13 höchstdotierten Literaturpreisen in Deutschland gewinnen Männer fünfmal häufiger als Frauen*.

 

Die Förderung vielfältiger Literatur muss ein zentrales Anliegen einer modernen und bunten Stadt wie Berlin sein. Was wir lesen prägt unseren Blick auf die Welt. Es ist also an der Zeit, dass im öffentlichen Diskurs nicht mehr überwiegend die Literatur weißer cis-männlicher Personen besprochen wird. Frauen* und nicht-binäre Personen schreiben schließlich von jeher auch; ihren Werken wird nur weniger Beachtung geschenkt. Es ist eben kein Zufall, dass z.B. die Werke Lew Tolstois zur großen Weltliteratur zählen, kaum Leser*innen aber die Bücher seiner Frau Sofja Tolstaja, die selbst eine hervorragende Schriftstellerin war, kennen. Was als literarisch wertvoll gilt, bestimmen Männer seit Jahrhunderten.

 

Die geschlechterspezifischen Unterschiede in der Literaturbranche beginnen schon vor den Preisverleihungen. So werden Bücher von Männern eher im Hardcover veröffentlicht, während jene von Frauen eher im deutlich weniger prestigeträchtigen Format Taschenbuch verlegt werden. Für Literaturpreise werden meist jedoch Bücher nominiert, die als hochliterarisch gelten und im Hardcover erschienen sind. Zudem werden im Feuilleton mehr Bücher von Männern besprochen: Knapp zwei Drittel der Besprechungen drehen sich um Bücher von Männern. Auch die Personen, die die Kritiken verfassen, sind überwiegend männlich. Schließlich sind auch Rezensionen, welche von Männern verfasst werden im Schnitt länger als die von Frauen* und ihnen wird damit mehr medialer Raum gegeben. Schaffen es Bücher von Frauen* allerdings dennoch nominiert zu werden, so zeigt sich das „Genderauge“. Das Phänomen des „Genderauge“ beschreibt, dass am meisten Literaturpreise an Bücher gehen, die sowohl von einem Mann verfasst wurden als auch aus der Perspektive eines Mannes geschrieben sind. Darauf folgen Bücher, die zwar von Frauen* geschrieben wurden, jedoch aus der Perspektive eines Mannes erzählen. Am wenigsten Preise gewinnen solche Bücher, die von Frauen* und über Frauen* sind. Die Welt aus einer männlichen Perspektive wird öfter ausgezeichnet als die aus anderen Perspektiven. So gibt es viel weniger Identifikationsmöglichkeiten für nicht cis-Männer in preisgekrönter Literatur.

 

Auch die Jurys für Literaturpreise sind nicht gerade feministische Vorzeigegremien: Bei den acht höchst dotierten deutschen Literaturpreisen sind zusammen gerechnet gerade einmal 23 % der Mitglieder der Jury weiblich. Darüber hinaus sind nicht-binäre Juror*innen und Rät*innen in den Jurys überhaupt nicht vertreten.

 

Die staatlich geförderten Akademien glänzen auch nicht durch mehr Diversität: Bei der Berliner Akademie der Künste sind etwa nur 22 % der Mitglieder weiblich.

 

Es ist eine staatliche Aufgabe, Chancengleichheit zu fördern. In diesem Fall ist es also notwendig, der Literatur von Frauen* und nicht-binären Personen zu mehr Öffentlichkeit zu verhelfen.

 

Bei Literaturpreisen werden Frauen* und nicht-binäre Personen konsequent zu wenig nominiert und auch ausgezeichnet. Es geht nicht nur um unmittelbare Vorteile wie Ruhm und Geldpreise für Nominierte und Gewinner*innen, sondern auch darum den literarischen Blick auf die Welt diverser zu gestalten und Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken.

 

Es ist höchste Zeit, die männliche Dominanz im Literaturkanon aufzubrechen!

 

Daher fordern wir u. a.

 

  • von der Senatsverwaltung für Kultur eine Schaffung eines Buchpreises ausschließlich für deutschsprachige Werke weiblicher und nicht-binärer Autor*innen, der mit 37.500 € genauso hoch wie der deutsche Buchpreis dotiert ist. Zudem soll eine paritätisch besetzte Jury den Preis verleihen.
  • Außerdem muss für solch einen Preis der Anspruch gelten, auch nicht-weiße Autor*innen und ihre Werke verstärkt zu berücksichtigen.

 

So wird Literatur, die von Frauen* oder nicht-binären Autor*innen verfasst wurde, mehr Raum in der Öffentlichkeit sowie Anerkennung entgegengebracht. Gute Literaturförderung ist auch feministische Literaturförderung.

 

Antrag 86/II/2021 Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen u.a.

9.11.2021

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für gezielte Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen und anderen von Einsamkeit betroffenen Menschen einzusetzen.

 

  • Unterstützung der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und von Kommunalverwaltungen bei der Zusammenstellung von regionalen Kontaktstellen und Angeboten, bei denen Personen ehrenamtlich tätig werden können
  • Versand der Informationen zusammen mit dem Bescheid der verschiedenen Rententräger bzw. Versorgungsämter
  • Kommunalverwaltungen sollen o.g. Informationen ebenfalls zur Verfügung stellen, wenn eine Ummeldung des Wohnortes erfolgt

 

Antrag 89/II/2021 Keine Werbeflut in unseren Briefkästen. Ressourcenverschwendende Briefkastenwerbung einschränken.

9.11.2021

In Anlehnung an die Opt-in Pflicht (ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – vorher explizit schriftlich gestatten muss) bei digital versendeten Newslettern fordern wir eine Opt-In Pflicht für Briefkastenwerbung.  Es soll unadressierte Briefkastenwerbung, wie z.B. „Einkaufaktuell“ nur in einen Briefkasten geworfen werden, wenn das ausdrücklich durch einen Aufkleber “Ich möchte Werbung“ erlaubt wird. Ähnliche Verfahren haben z.B. in Amsterdam zu einer Reduzierung des Müllvolumens geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass ein ähnliches Verfahren, wie bei der digitalen Variante gefunden wird. Ausnahme für Informationen im Rahmen von demokratischen Abstimmungen und Wahlen sollen dabei berücksichtigt werden.

Antrag 97/II/2021 Transparenz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung stärken

9.11.2021

Wir fordern die Einführung von öffentlich zugänglichen Transparenzregistern für den Einsatz von Künstlichen Intelligenz-Systemen (KI-Systeme) in den öffentlichen Verwaltungen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Neben den Ministerien auf Landes- und Bundesebene sowie den Ämtern auf kommunaler Ebene, soll diese Transparenzpflicht auch insbesondere für Polizei und die Ämter für Flüchtlingsangelegenheiten gelten. In dem Transparenzregister soll veröffentlicht werden, welche KI-Systeme zu welchen Zwecken im öffentlichen Dienst eingesetzt werden. Es soll darüber hinaus transparent dargestellt werden, auf welcher Datenbasis und nach welcher Logik die eingesetzten KI-Systeme Entscheidungen treffen.

 

Weiterhin sollte die Einführung von neuen KI-Systemen im öffentlichen Dienst, durch eine Folgenabschätzung begleitet werden. In diesem Bericht sollten die Tragweite und mögliche entstehende Auswirkungen auf die Gesellschaft, die durch die Einführung eines solchen Systems entstehen könnten, analysiert werden. Dabei sollten auch konkrete Maßnahmen der Verwaltung genannt werden, durch welche negative Auswirkungen von KI Entscheidungen wie Diskriminierungsformen vermindert werden können. Das „Impact Assessment“ soll soweit rechtlich möglich öffentlich zugänglich gemacht werden. Des Weiteren sollte der Einsatz der verwendeten KI-Systemen auch fortlaufend durch das Parlament evaluiert werden.