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Antrag 147/II/2018 Regulieren statt Kriminalisieren: Eine neue Cannabispolitik ist nötig!

13.10.2018

Die SPD-Mandatsträger und -trägerinnen auf Bundesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

  • national und international die rechtliche Grundlage für eine staatlich kontrollierte Produktion und Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene und deren legalen Besitz geschaffen werden, die den Anforderungen des Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzes in Bezug auf Produktion und Vertrieb Rechnung trägt;
  • in einem Zwischenschritt durch eine sofortige Änderung der entsprechenden bundesrechtlichen Grundlagen unmittelbar den Bundesländern das Recht gegeben wird, auf Landesebene über Durchführung und Zulassung wissenschaftlicher Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten in z.B. besonders qualifizierten Fachgeschäften mit Beratung zu ermöglichen bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz wesentlich zu vereinfachen, um wissenschaftliche Modellprojekte auf Landesebene in der Regel zu ermöglichen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
    • Innerhalb der Modellprojekte muss eine Besteuerung ähnlich der Alkohol- und Tabaksteuer angestrebt werden, bestehende Werbeverbote bleiben bestehen, der Jugendschutz und die Prävention gestärkt.
    • Auf eine ausreichende finanzielle/personelle Ausstattung von Drogenpräventions- und Interventionsprojekten (insbesondere im Jugendbereich) muss hingewirkt und entsprechende Maßnahmen intensiviert werden.
    • Sobald die Modellprojekte geplant und umgesetzt werden, sollen die Landesregierungen einen Erfahrungsausaustausch der jeweiligen regionalen, nationalen und auch internationalen Projekte bzw. Modellprojekte gewährleisten.

 

Antrag 46/II/2018 Verlängerung der befristeten Tätigkeit im Falle einer Schwangerschaft auf das Ende der gesetzlichen Mutterschutzzeit

13.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Gleichstellung der im Mutterschutz sich befindenden Arbeitnehmerinnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag im Vergleich zu den im Mutterschutz sich befindenden Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einzusetzen.

 

Wir fordern, dass die Befristung im Falle einer Schwangerschaft bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt bzw. in Anlehnung an den § 17 MuSchuG zu verlängern ist, damit der Frau keine finanziellen und rechtlichen Nachteile entstehen.

Antrag 101/II/2018 Finanzierung des Programmes DISCOVER EU dauerhaft sichern

13.10.2018

Die Europaparlamentarier der SPD setzen sich in ihrer Fraktion im Europäischen Parlament noch vor den Europawahlen 2019 für eine langfristige und verstetigte finanzielle Förderung des Projektes DiscoverEU durch die Europäischen Union ein.

 

Bei der zukünftigen Ausgestaltung des Programms ist darauf zu achten, dass die Zielgruppe erweitert und mehr junge Menschen (wie z. B. Auszubildende, Nichtstudierende oder Menschen im Leistungsbezug) Zugang dazu haben.

Antrag 74/II/2018 Schlupflöcher stopfen – Milieuschutz stärken!

13.10.2018

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, sich für eine Reform des Baugesetzbuches einzusetzen, mit der der Milieuschutz als Instrument der Stadtentwicklungspolitik wie folgt gestärkt wird:

1. Das gemeindliche Vorkaufsrecht im Milieuschutz wird auf Wohnungs- und Teileigentum ausgedehnt.

2. Der Anspruch von Eigentümer*innen, auch im Milieuschutzgebiet Mietwohnungen in Eigentumswohnung umzuwandeln, wenn das Wohnungseigentum danach für sieben Jahre nur den Mieter*innen zum Kauf angeboten wird (§ 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB), wird ersatzlos gestrichen.

3. Es wird gesetzlich klargestellt, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet auch in Fällen von sog. “Share Deals” gilt, wenn die juristische Person, deren Anteile veräußert werden, außer Grundstücken (bzw. Wohnungseigentum) kein nennenswertes Vermögen hat und abgesehen von der Verwaltung von Grundstücken auch keine erhebliche Geschäftstätigkeit entfaltet. Wenn jemand mehr als 50 % der Anteile an einer solchen juristischen Person erwirbt, greift das Vorkaufsrecht.

4. Die Möglichkeit der Preislimitierung bei der Ausübung des Vorkaufsrechts wird dahingehend verschärft, dass der Vorkaufspreis in jedem Fall auf Basis des gegenwärtigen Ertragswertes des Kaufobjektes berechnet und nach oben hin begrenzt wird.

5. Die Zwei-Monats-Frist, binnen derer die öffentliche Hand Vorkaufsfälle prüfen und über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheiden muss (§ 28 Abs. 2 S. 1 BauGB), wird verlängert.

Antrag 66/II/2018 Mehr Wohnraum durch Nachverdichtung – aber nicht um jeden Preis!

13.10.2018

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen sowie die sozialdemokratischen Funktionsträger*innen in den Berliner Bezirksämtern dazu auf, die fortschreitende Nachverdichtung der städtischen Bebauung stärker politisch zu steuern, um Flächenbedarf einerseits und Wohnqualität andererseits in einen maßvollen Ausgleich zu bringen. Um den Bedarf an Wohnraum auch in Innenstadtlagen zu realisieren ist neben dem Neubau von Wohngebäuden eine Nachverdichtung der bestehenden Bebauung insbesondere über

a) den Ausbau von Dachgeschossen,
b) den Überbau von bisher lediglich eingeschossig bebauten Gewerbeflächen,
c) die Aufstockung bestehender Wohngebäude bis zur zulässigen Traufhöhe zu realisieren.

 

Gleichwohl darf auch Rahmen einer vollständigen Ausnutzung der bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung die Wohnqualität nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

 

Dazu sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

 

1. Die Berliner Bauordnung ist dahingehend zu ändern, dass die sogenannte Abstandsfläche neuer Baukörper zur Bestandsbebauung von 0,4 H auf 0,5 H erhöht wird.

2. Im Baugenehmigungsverfahren im unbeplanten Innenbereich ist bei der Abwägung, ob ein neues Bauvorhaben sich in die vorhandene Bebauung “einfügt”, verschärft darauf zu achten, dass durch den Neubau keine beengte Hinterhofsituation entsteht, die mit unzumutbaren Einbußen von Lichteinfall sowie von Bepflanzungs-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten einhergeht.

3. Die gleichen Aspekte sind stärker zu berücksichtigen, wenn durch Neubauvorhaben die planerisch festgesetzte Geschossflächenzahl überschritten und hiervon Befreiungen beantragt werden.

4. Durch die Änderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen ist sicherzustellen, dass die festgesetzten privaten und öffentlichen Grünflächen sowie die Flächen zur Bepflanzung, zum Spiel und zur Bewegung die Wohnqualität auch in einer zunehmend verdichteten Stadt gewährleisten.

5. Um den Trägern von Bauvorhaben konkrete Vorgaben und Auflagen zur Entsiegelung oder Bepflanzung zu machen, ist verstärkt auf das naturschutzrechtliche Instrument des Landschaftsprogramms bzw. -planes sowie des sog. Biotopflächenfaktors (BFF) zurückzugreifen. Dies ermöglicht es den Bauaufsichtsbehörden, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entsprechende Auflagen (wie z.B. Entsiegelung, Bepflanzung, Fassaden- und Dachbegrünung) gegenüber dem Vorhabenträger festzusetzen.

6. Im Rahmen der Bauaufsicht ist regelmäßig zu kontrollieren, ob die bau- oder landschaftsplanerischen Vorgaben zur Begrünung privater Flächen auch tatsächlich eingehalten, d.h. Grünanlagen in der vorgeschrieben Qualität geschaffen und auch dauerhaft gepflegt werden.