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Antrag 90/II/2024 Ablehnung der Bezahlkarte für Geflüchtete - Für eine menschenwürdige und diskriminierungsfreie Unterstützung

23.10.2024

Die SPD lehnt die Einführung oder Nutzung einer Bezahlkarte für Geflüchtete, wie sie derzeit in den Ländern geführt wird, ab. Stattdessen fordern wir die uneingeschränkte Gewährleistung des Zugangs zu Bargeld und anderen diskriminierungsfreien Unterstützungsleistungen, die die Würde der Betroffenen achten und die Integration fördern.

 

Die SPD setzt sich für diskriminierungsfreie, humane und integrative Politik ein, die die Würde und Selbstbestimmung der Betroffenen wahrt.

Antrag 89/II/2024 Keine nationalen Alleingänge in der Flüchtlings- und Migrationspolitik

23.10.2024

Die SPD lehnt nationale Alleingänge in der Flüchtlings- und Asylpolitik, wie die Zurückweisungen an den deutschen Grenzen oder Leistungsstreichungen für ausreisepflichtige Asylsuchende („Dublin-Fälle“) ab. Die sozialdemokratischen Mitglieder des deutschen Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die im April zwischen den EU-Staaten verabredete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) umgesetzt und ggf. in Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern weiterentwickelt wird.

Antrag 88/II/2024 Kein Rechtsabbiegen in der SPD-Asyl- und Migrationspolitik!

23.10.2024

Wir fordern insgesamt von allen Vertreter:innen der SPD, vor allem von den sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung, den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion, insbesondere denen der Landesgruppe Berlin, sowie den Mitgliedern des Bundesvorstandes der SPD:

  • Die Ablehnung von Abschiebungen in nicht-sichere Herkunftsstaaten, also Staaten, in denen Konflikte herrschen bzw. die Menschenrechtslage dies nicht zulässt, entsprechend der Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes und des Bundeskanzlers
  • Die Ablehnung von Verschärfungen im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik; das heißt, ein Klares Bekenntnis zu einer Flucht- und Migrationspolitik, die im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 3), der EU-Grundrechtecharta (Art. 4) sowie der VN-Menschenrechtskonvention (Art. 10 u.11) steht
  • Die Ablehnung von Asylabkommen/Rückführungsabkommen mit Drittstaaten
  • Eine deutliche Ablehnung jeglicher Aufweichungen des geltenden Asylrechts, wobei auch im bestehenden Rechtsrahmen Geflüchtete jederzeit menschenwürdig behandelt werden müssen
  • Eine Ausweitung von Aufnahmeprogrammen aus Drittstaaten, um Alternativen zu gefährlichen Fluchtrouten, etwa über das Mittelmeer, zu schaffen
  • Eine Ausweitung von Abkommen mit Drittstaaten für eine geregelte Arbeitsmigration
  • Bei einer möglichen Reform des Waffenrechts darf es durch zusätzliche Befugnisse für die Sicherheitsbehörden nicht zu einem Racial Profiling kommen.
  • Bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden zur frühzeitigen Erkennung von Radikalisierungstendenzen, wobei die Einhaltung der Bürger:innenrechte zu jeder Zeit sichergestellt sein muss
  • Sicherstellung der öffentlichen Finanzierung für die Extremismusprävention und Ausstiegsprogramme für bereits radikalisierte Personen
  • Der schnellstmögliche Beschluss des Demokratiefördergesetzes, um die Unterstützung für die Arbeit der Akteur:innen langfristig sicherzustellen
  • Eine Ausweitung der finanziellen Ausstattung der Kommunen und weiteren Akteur:innen von Integrationsmaßnahmen von Seiten des Bundes, um langfristig eine flächendeckend funktionierende Integrationsinfrastruktur zu schaffen, eine Stärkung von Modellen der Fluchtbewegungssteuerung wie z.B. über eine Teilnahme an der sog. „Safe Mobility Offices“ Initiative (USA, Kanada und Spanien) sowie höhere bilaterale und EU-Investitionen in die Aufnahme- und Integrationskapazitäten in sicheren Transitstaaten wie den Westbalkanländer

Antrag 87/II/2024 Für einen menschenrechtsbasierten Diskurs und gezielte Maßnahmen in der Asylpolitik

23.10.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, in der Regierungskoalition folgende Punkte umzusetzen:

  1. Klare Absage ggü. weiteren Verschärfungen des Asyldiskurses und hin zu einer wissenschafts- und menschenrechtsbasierten Debatte über gangbare, nachhaltige Lösungen.
  2. Angesichts des fast einstimmigen Sachverständigenurteil sollte die Bundesregierung sowohl die eigenen Ressourcen als auch den politischen Diskurs auf gangbare, effektivere Modelle der Fluchtbewegungssteuerung lenken, wie z.B. die Teilnahme an der sog. „Safe Mobility Offices“ Initiative (USA, Kanada und Spanien), welche die Prüfung von Asylanträgen entlang der jeweiligen Fluchtrouten und somit mehr Steuerung der irregulären Migration erlauben würde.
  3. Höhere bilaterale und EU- Investitionen in die Aufnahme- und Integrationskapazitäten in tatsächlich sicheren Transitstaaten wie den Westbalkanländern, um den Aufnahmedruck auf Deutschland zu reduzieren und die langfristige Diasporabildung zu fördern.
  4. Frühzeitige Unterstützung der von der GEAS-Reform und durch das Dublin-System am meisten belasteten EU-Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen durch gezielte Unterstützung bei Kapazitätenausbau für die Einrichtung der beschleunigten Grenzkontrollen, Unterkünfte und Integrations- sowie Rückführungsmaßnahmen.
  5. Klares “Nein” zu Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan und ein klares Bekenntnis zu einer Flucht- und Migrationspolitik, die im Einklang mit dem Folterverbot gem. der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 3), der EU-Grundrechtecharta (Art. 4) sowie der VN-Menschenrechtskonvention (Art. 10 u.11) steht und keinen Raum für Grauzonen lässt.
  6. Eine Öffnung/Vertiefung des international und regional abgestimmten Diskurses über den Umgang mit den de-facto Regierungen in Kabul und Damaskus, der die Sicherheit und Stärkung der Zivilgesellschaft, und insb. der Rechte von Frauen und Minderheiten als Zielsetzung hat.

 

Antrag 86/II/2024 Menschenrechte verteidigen: Für eine solidarische und humane Migrationspolitik

23.10.2024

Die SPD Berlin bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zu den sozialdemokratischen Werten von Solidarität und Humanität.

Gegenwärtig werden in der Migrationspolitik grundlegende Rechte in Frage gestellt. Es ist unsere Pflicht, uns entschlossen für die Verteidigung von Menschenrechten einzusetzen.

 

Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende, wie derzeit angedacht, widerspricht diesen Werten zutiefst. Sie stigmatisiert und verhindert das gleichberechtigte Zusammenleben, insbesondere wegen der geplanten Bargeldbeschränkung einschließlich der kostenaufwändigen bürokratischen Umsetzung. Dadurch wird die gesellschaftliche Ausgrenzung weiter manifestiert. Solidarität bedeutet, gesellschaftlich ohnehin benachteiligte Personengruppen zu stärken und nicht zu diskriminieren.

 

Abschiebungen in Länder, in denen Menschen Folter und der Tod drohen, stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. Ein Rechtsstaat wie Deutschland hat die Verantwortung, sich für den Schutz von Menschen einzusetzen, die vor Verfolgung und Gewalt fliehen. Diese Grundsätze sind in den Europäischen Menschenrechtskonventionen verankert, die Deutschland in Bewusstsein seiner Verantwortung mitträgt.

 

Das Recht auf Asyl ist ein Kernbestandteil unserer Verfassung und der internationalen Verpflichtungen Deutschlands und endet nicht an den nationalen Grenzen. Der Zugang zu fairen Asylverfahren ist unverzichtbar, um das Recht auf Asyl nicht auszuhöhlen.

 

Die SPD Berlin tritt weiterhin für eine Politik ein, die sich an den Grundwerten der Solidarität und Humanität gegenüber allen Menschen orientiert, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status.