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Antrag 206/II/2022 Senkung der Umsatzsteuer für Elektrizität auf 7 Prozent und Abschaffung der Stromsteuer

9.10.2022

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert sich für die Senkung von Steuern und Gebühren bei der Energieversorgung einzusetzen.

Antrag 218/II/2022 Aufhebung oder Senkung von Einkommensanrechnungen auf Witwen-/Witwerrenten

9.10.2022

Hinterbliebenenrenten werden künftig nicht mehr mit Erwerbs- und Erwerbsersatzleistung verrechnet. Zumindest ist der derzeitige Freibetrag bei Einkommensanrechnungen um 500 Euro zu erhöhen

 

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert sich für die Aufhebung oder Senkung von Einkommensanrechnungen auf Witwen-/Witwerrenten einzusetzen, um Altersarmut zu mindern und Ungleichbehandlungen von Arbeitnehmer*innen und Beamten/innen zu beseitigen.

Antrag 118/II/2022 Dividendenzahlungen von Unternehmen verbieten, die sich vom Staat mit Kurzarbeitergeld helfen lassen

9.10.2022

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, der Dividendenzahlungen bei Unternehmen untersagt, die für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt haben. Das zweifelsfrei leider viel zu oft angewendete Prinzip „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ gehört endlich beendet.

 

Steuerzahler:innen dürfen nicht für konjunkturelle und / oder krasse unternehmerische Fehlentscheidungen zur Kasse gebeten werden, während die Aktionär:innen dafür keinen Beitrag zahlen müssen, sondern im Gegenteil sogar noch Dividenden für den Zeitraum der Kurzarbeit ausgezahlt bekommen.

 

Es darf künftig nicht mehr vorkommen, dass sich Unternehmen in einer Wirtschaftskrise Personalkosten aus Kurzarbeitergeld finanzieren lassen, um so am Ende sogar noch den Unternehmensgewinn zu erhöhen und Gewinnausschüttungen an die Eigner:innen sowie Bonizahlungen an Vorstände vorzunehmen und ggf. sogar noch zu steigern.

Antrag 306/II/2022 Schutz vor unberechtigten Eigenbedarfskündigungen und vor Verdrängung in der Innenstadt

9.10.2022

1. Der sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, im Bundesrat eine Reform des Rechts der Eigenbedarfskündigungen auf den Weg zu bringen, die mindestens folgende Punkte enthält:

 

  • Die mögliche Kündigungssperrfrist wird, falls rechtlich möglich auch für bestehende Mietverträge, um 10 Jahre auf 20 Jahre verlängert, da ansonsten eine massive Zunahme der Wohnungslosigkeit durch Eigenbedarfskündigungen in Städten wie Berlin droht.
  • Der Tatbestand des Eigenbedarfs wird konkretisiert und enger gefasst werden. Der Kreis der begünstigten Personen ist auf nahe Familienangehörige zu begrenzen.
  • Eigenbedarf kann nur vorliegen, wenn die gekündigte Wohnung ständig, dauerhaft und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Dabei muss das Eigenbedarfsinteresse über das Ende der Kündigungsfrist hinaus fortbestehen.
  • Mieter*innen werden in Härtefällen besonders geschützt.
  • Angemessene Umzugskosten für die Mieter*innen, die ausziehen müssen, werden im Falle einer berechtigen Eigenbedarfskündigung zukünftig der*die Eigentümer*in tragen.
  • Es wird ein Register der Eigenbedarfskündigungen eingeführt. Bei jeder ausgesprochenen und vollzogenen Eigenbedarfskündigung muss der Nachweis der Registrierung vorlegen. So wird ausgeschlossen, dass eine Kündigung spekulativ erfolgt.
  • In das Register werden auch der Einzug und der Auszug im Zeitraum von 5 Jahren des*derjenigen, der*die gekündigt hat, eingetragen. Wenn ein Auszug frühzeitiger erfolgt, muss durch den*die Eigentümer*in nachgewiesen werden, dass kein Missbrauch vorliegt.
  • Missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen werden einen angemessenen Schadensersatz für die verdrängten Mieter*innen zur Folge haben, die die i.d.R. stark erhöhten neuen Mietkosten der ehemaligen Mieter*innen angemessen abbilden.
  • Missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen werden weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern belegt.
  • Mieter*innen haben ein berechtigtes Interesse und daher einen Anspruch auf Auskunft, wann die gemietete oder anzumietende Wohnung in Eigentum umgewandelt wurde und mithin welche Schutzfristen gelten.

 

2. Der Berliner Senat wird aufgefordert, von Eigenbedarfskündigung betroffenen Mieter*innen bevorrechtigt Zugang zu kommunalen Wohnungen und Wohnungen mit Belegungsbindung zu geben, so wie früher sog. „Sanierungsbetroffene“ vorrangig in Berlin mit Ersatzwohnraum versorgt wurden.

Antrag 214/II/2022 #stayathome auch für Menschen, die keine eigenen vier Wände haben – Gesundheitsschutz und medizinische Versorgung darf nicht von Wohnraum abhängig sein (I)

9.10.2022

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen:

 

Eine ganzjährige Möglichkeit der Quarantäne für Menschen ohne Obdach, die nachweislich an Covid19 erkrankt sind.

Quarantäneunterbringungen müssen auf die persönlichen Lebensrealitäten der Patient*innen angepasst sein, dazu zählt:

  • Medizinische Versorgung bei bestehenden Vorerkrankungen
  • Substitutionsmöglichkeiten bei Suchterkrankungen (Drogen, Alkohol, Medikamenten)
  • Psychologische und/oder psychosoziale Betreuung