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Antrag 207/II/2021 Ergänzung des § 23* (2) Organisationsstatut der SPD (Landesvorstand)

9.11.2021

Dieser Antrag hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit in der Schlussabstimmung nicht erreicht / 21.01.2022

 

 

Der § 23* (2) Organisationsstatut der SPD (Landesvorstand) wird um einen 2. Satz ergänzt:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

6. den von den zwölf Kreisdelegiertenversammlungen nominierten Vertretungen der Kreise, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt werden. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes ist.

 

7. den von den Landesdelegiertenkonferenzen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt bzw. der Landesvollversammlung der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

[…]

Bei den Nominierungen gemäß Satz 1 Ziffern 6 und 7 sind hilfsweise Nominierungen zulässig.

 

Bisherige Formulierung:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

6. den von den zwölf Kreisdelegiertenversammlungen nominierten Vertretungen der Kreise, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt werden. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes ist.

 

7. den von den Landesdelegiertenkonferenzen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt bzw. der Landesvollversammlung der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

[…]

 

Antrag 206/II/2021 Einfügen einer neuen § 19 * (Antragskommission des Landesparteitags) im Organisationsstatut der SPD

9.11.2021

Dieser Antrag hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit in der Schlussabstimmung nicht erreicht / 21.01.2022

 

 

Einfügen einer neuen § 19 * (Antragskommission des Landesparteitags) im Organisationsstatut der SPD:

Die Antragskommission besteht aus je einem oder einer Delegierten der Kreise sowie zwölf vom Landesvorstand zu benennenden Mitgliedern, von denen sechs auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaften zu benennen sind. Liegen mehr als sechs Vorschläge der Arbeitsgemeinschaften vor, entscheidet der Landesvorstand. Die Antragskommission ist vom Landesvorstand einzuladen.

Antrag 205/II/2021 Änderung § 23a* (3) Nr. 8 Organisationsstatut der SPD (Kreisvorstand)

9.11.2021

Dieser Antrag hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit in der Schlussabstimmung nicht erreicht / 21.01.2022

 

 

§ 23a* Absatz 3 Nr. 8 Organisationsstatut wird durch Ergänzung wie folgt geändert:

(3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

8.           dem oder der Vorsitzenden der Bezirksverordnetenfraktion kraft Amtes.
Hat die Fraktion eine Doppelspitze gewählt, bestimmt die Fraktion durch Wahl welche/r Vorsitzende die Vertretung im Kreisvorstand übernimmt.

[…]

 

bisherige Fomulierung:

(3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

8.           dem oder der Vorsitzenden der Bezirksverordnetenfraktion kraft Amtes.

[…]

Antrag 204/II/2021 Änderung § 23* (2) Nr. 5 Organisationsstatut der SPD (Landesvorstand)

9.11.2021

Dieser Antrag hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit in der Schlussabstimmung nicht erreicht / 21.01.2022

 

 

§ 23* Absatz 2 Nr. 5 Organisationsstatut wird durch Ergänzung wie folgt geändert:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

5.           dem oder der Vorsitzenden der Fraktion des Abgeordnetenhauses kraft Amtes.

Hat die Fraktion eine Doppelspitze gewählt, bestimmt die Fraktion durch Wahl welche/r Vorsitzende die Vertretung im Landesvorstand übernimmt.

[…]

 

bisherige Formulierung:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

5.           dem oder der Vorsitzenden der Fraktion des Abgeordnetenhauses kraft Amtes.

[…]

Antrag 202/II/2021 Änderung § 23a* (3) Nr. 1 Organisationsstatut der SPD (Kreisvorstand)

9.11.2021

Dieser Antrag hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit in der Schlussabstimmung nicht erreicht / 21.01.2022

 

 

§ 23a* Absatz 3 Nr. 1 Organisationsstatut wird durch Einfügen des Wortes „mindestens“  wie folgt geändert:

3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

  1. dem oder der Kreisvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, davon mindestens eine Frau.

[…]

 

bisherige Formulierung:

3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

  1. dem oder der Kreisvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, davon eine Frau.

[…]