Archive

Antrag 126/II/2021 Börsenaufsicht zur Bundesangelegenheit machen

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Börsenaufsicht in der Bundesrepublik auf Bundesebene verankert wird.

Antrag 127/II/2021 Sanierung der Polizeidienststellen und Feuerwachen priorisieren

9.11.2021

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, gemeisam mit den Beschäftigten, ein Dienststellensanierungskonzept für die Berliner Polizeidienststellen und den Feuerwehrwachen zu erarbeiten und einzuführen.

Antrag 128/II/2021 65+ Abo frei

9.11.2021

Die SPD AGH-Fraktion wird aufgefordert ein kostenloses Senior*Innenticket ab 65 Jahre für alle Berliner Senior*innen einzuführen.

Antrag 129/II/2021 Reparatur statt Elektroschrott fördern

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses werden dazu aufgefordert sich dem Beispiel Thüringen folgend dafür einzusetzen, dass die freiwillige Reparatur von kaputten Haushaltsgeräten mit finanziellen Belohnungen versehen wird. Dies wird realisiert über eine Stelle bei der Senatsverwaltung für Umwelt oder für Verbraucherschutz.

Antrag 208/II/2021 Ergänzung des § 23a* (3) Organisationsstatut der SPD (Kreisvorstand)

9.11.2021

Dieser Antrag hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit in der Schlussabstimmung nicht erreicht / 21.01.2022

 

 

Der § 23a* (3) Organisationsstatut der SPD (Kreisvorstand) wird um einen 2. Satz ergänzt:

(3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

 

[…]

6. den von den Abteilungsmitgliederversammlungen nominierten Vertretungen der Abteilungen, die von der Kreisdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Abteilungsvorstandes ist.

 

7.  den von den Mitgliederversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer, AGS und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

[…]

 

Bei den Nominierungen gemäß Satz 1 Ziffern 6 und 7 sind hilfsweise Nominierungen zulässig.

 

bisherige Formulierung:

(3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

6. den von den Abteilungsmitgliederversammlungen nominierten Vertretungen der Abteilungen, die von der Kreisdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Abteilungsvorstandes ist.

 

7. den von den Mitgliederversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer, AGS und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

[…]