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Antrag 209/I/2025 Querschnittsthema statt Schnittpunkt - Queere Projekte langfristig im Haushalt absichern!

24.04.2025

In den Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre hat die CDU wiederholt versucht, die queeren Projekte und Einrichtungen aus dem Haushalt zu streichen und nicht länger zu finanzieren, teilweise erfolgreich. Der Entzug der Senatsmittel bedeutet für viele Projekte das Aus und damit den Wegfall von in vielen Fällen deutschlandweit einzigartiger Infrastruktur, Expertise und lebensrettender Angebote und Beratung. Gerade im Bereich der queeren Jugendhilfe sind die Projekte elementar und dürfen nicht blinder Sparpolitik zum Opfer fallen. Queere Sozialarbeit ist kein nice to have, sie unterstützt und schützt queere Menschen und beugt damit jahrelangen psychischen Konsequenzen von Diskriminierung, Ausgrenzung und mangelnder Aufklärung vor. Damit rettet sie auch Leben. Sie ist elementar wichtig für das queere Leben in der Stadt und darf keine Verhandlungsmasse in Haushaltsverhandlungen sein.

 

Das gilt insbesondere für queere Jugendarbeit. Hier hat der ehemalige rot-grün-rote Senat bereits das Jugendfördergesetz verabschiedet, das Jugendarbeit in Berlin schützt. Im Gesetz sind pro Bezirk quantitative und qualitative Mindeststandards festgelegt, die die Jugendarbeit erfüllen muss. Diese müssen auch für queere Jugendarbeit umgesetzt werden.

 

Wir fordern daher:

  • dass queere soziale Projekte und Einrichtungen dauerhaft im Haushalt abgesichert und ausgebaut werden. Eine Streichung lebensrettender queerer Infrastruktur, besonders im Jugendbereich, darf es nicht geben!
  • die konsequente Umsetzung der Fachstandards des Jugendfördergesetzes!
  • zu prüfen, welche haushaltsrechtlichen Instrumente, z.B. qualifizierte Sperrvermerke oder Auflagenbeschlüsse für die Haushaltstitel und zur Sicherung der queeren Jugendhilfe zum Schutz der Angebote notwendig und möglich sind und diese im Falle einer positiven Prüfung entsprechend anzuwenden.
  • die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats ferner dazu auf, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 26/27 und zu den Pauschalen Minderausgaben 2025 sicherzustellen, dass keine Kürzungen der queeren Projekte im Land Berlin erfolgen
  • den Ausbau queerer Jugendarbeit in Berlin mit der Einrichtung von mindestens einem queeren Jugendzentrum in jedem Bezirk

Antrag 240/I/2025 Gewalthilfe für alle! – Gewalthilfegesetz auf queere Betroffene ausweiten!

24.04.2025

Wir fordern die Erweiterung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) oder auch „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ um trans*, inter* und nicht-binäre Personen (TIN*) und damit die umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das Gesetz muss schnellstmöglich nachgebessert und die explizite Inklusion queerer Menschen sichergestellt werden.

 

Zu diesem Zweck fordern wir die Überarbeitung des § 2 „Begriffsbestimmungen“, der „geschlechtsspezifische Gewalt“ im Sinne des Gesetzes als „Gewalt an Frauen“ definiert. Diese Definition greift zu kurz! Sie muss ausgeweitet und um trans*, inter* und nicht-binäre Betroffene ergänzt werden, damit auch diese angemessenen Gewaltschutz erfahren! Eine Möglichkeit wäre, die Formulierung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wieder aufzugreifen und § 2 „Begriffsbestimmungen“ wie folgt anzupassen:

 

„(1) Geschlechtsspezifische Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalthandlung durch eine oder mehrere Personen, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität richtet und zu Schaden oder Leiden führt oder führen kann.

 

(2) Häusliche Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalthandlung gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität […] oder durch sonstige im Haushalt der gewaltbetroffenen Person lebende Personen. Ein fester Wohnsitz der gewaltbetroffenen Person oder eine feste Haushaltszugehörigkeit ist nicht erforderlich.

 

(3) Gewaltbetroffene Personen im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität geschlechtsspezifische Gewalt oder häusliche Gewalt erlitten haben, erleiden oder hiervon bedroht sind […].“

 

Zudem müssen alle weiteren Anpassungen des Gesetzes veranlasst werden, die notwendig sind, um TIN*Personen umfassend in die vorgesehenen Maßnahmen des Gesetzes zu integrieren bzw. um ihren Ausschluss zu verhindern. Die Bedarfe von TIN*Personen müssen im Gesetz angemessen berücksichtigt und wieder aufgenommen werden.

 

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die Anpassung der Gesetzeslage einzusetzen.

Antrag 208/I/2025 Querschnittsthema statt Schnittpunkt - Queere Projekte langfristig haushaltärisch absichern!

24.04.2025

Wir fordern, dass queere soziale Projekte und Einrichtungen dauerhaft haushaltärisch abgesichert werden. Eine Streichung lebensrettender queerer Infrastruktur, besonders im Jugendbereich, darf es mit der SPD nicht geben!

 

Wir fordern die Einhaltung des Koalitionsvertrags und den Schutz der Angebote für queere Jugend- und Bildungsarbeit, besonders hinsichtlich der außenbezirklichen Infrastruktur, um eine gesamtstädtische Versorgung sicherzustellen.

 

Wir fordern die konsequente Umsetzung der Fachstandards des Jugendfördergesetzes!

 

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, alle haushaltsrechtlichen Instrumente, z.B. qualifizierte Sperrvermerke oder Auflagenbeschlüsse, die für die Haushaltstitel und zur Sicherung der queeren Jugendhilfe zum Schutz der Angebote notwendig und möglich sind, konsequent anzuwenden.

 

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats ferner dazu auf, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 26/27 und zu den Pauschalen Minderausgaben 2025 sicherzustellen, dass keine Kürzungen der queeren Projekte im Land Berlin erfolgen.

Antrag 239/I/2025 Demokratieförderung in der Breite stärken – für eine vielfältige und unabhängige Zivilgesellschaft

24.04.2025

Die SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Schaffung eines Demokratiefördergesetzes einzusetzen, das auf folgenden Grundsätzen beruht:

(1) Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes

Bisher sind viele demokratische Projekte auf befristete Fördermittel angewiesen. Ein Demokratiefördergesetz würde ihnen langfristige finanzielle Sicherheit geben.

 

(2) Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Demokratische Organisationen müssen vor politisch motivierten Angriffen geschützt werden. Es braucht eine rechtliche Absicherung, damit Vereine und Initiativen, die sich für Menschenrechte und gegen Rechtsextremismus engagieren, nicht durch den Vorwurf der „politischen Einseitigkeit“ ihre Gemeinnützigkeit verlieren.

 

(3) Klare Positionierung gegen Einschüchterungsversuche

Die SPD darf nicht zulassen, dass demokratische Akteure durch gezielte Kampagnen unter Druck gesetzt werden. Sie muss sich aktiv gegen eine solche Vergiftung des politischen Klimas, Diffamierungsversuche und für die Verteidigung einer kritischen Zivilgesellschaft einsetzen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen sind kein politisches Feindbild – sie sind essenziell für unsere Demokratie. Eine starke Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Die SPD muss deshalb entschlossen gegen diese Angriffe Stellung beziehen und sich für eine verlässliche Förderung demokratischer Initiativen einsetzen.

 

(4) Breiter Zivilgesellschaftsbegriff: Das Gesetz soll explizit die Vielfalt der Zivilgesellschaft anerkennen – von politischen Bildungsinitiativen über Jugendverbände, Migrant*innenselbstorganisationen, Sportvereine, Religionsgemeinschaften bis hin zu Nachbarschaftsinitiativen und sozialen Projekten.

 

(5) Pluralität und demokratische Offenheit: Das Gesetz soll die Förderung einer pluralistischen, demokratischen Debattenkultur stärken. Es darf keine Förderung für Organisationen geben, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Menschenwürde arbeiten. Gleichzeitig soll die Vielfalt weltanschaulicher, religiöser oder politischer Perspektiven gewahrt bleiben.

 

(6) Stärkung langfristiger Strukturen: Die Förderpraxis soll verstärkt auf die Unterstützung nachhaltiger, langfristig angelegter Demokratiearbeit ausgerichtet werden. Prekäre Projektförderungen sollen durch stabile Finanzierungsstrukturen ergänzt werden.

 

(7) Klare Regelungen zur Gemeinnützigkeit: Der Berliner Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einzusetzen, die mehr Rechtsklarheit für politisch bildende Arbeit schafft – insbesondere bei Engagement gegen Antisemitismus, Rassismus oder andere demokratiefeindliche Entwicklungen.

Antrag 238/I/2025 Enquete-Kommission „Repräsentative Demokratie“

24.04.2025

Die Mitglieder der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich um die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Repräsentative Demokratie“ im 21. Deutschen Bundestag zu bemühen.

 

Die Enquete-Kommission soll Handlungsempfehlungen erarbeiten, mit denen der Deutsche Bundestag in seiner eigenen Arbeit als Legislativorgan partizipativer, offener und nachvollziehbarer werden kann.

 

Sie soll darüber hinaus Handlungsempfehlungen zu gesetzlichen Änderungen und anderen Maßnahmen erarbeiten, mit denen die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Gesetzgebung und die demokratische Repräsentation insgesamt gestärkt werden können.

 

Die Enquete-Kommission sollte noch im Jahr 2025 eingesetzt werden, so dass Ergebnisse bis Mitte 2027 vorliegen und noch in der laufenden Wahlperiode umgesetzt werden können.