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Antrag 119/II/2021 Eine bundesweite Strategie gegen Einsamkeit

9.11.2021

Die SPD fordert ihre Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitglieder auf, sich für eine bundesweite Strategie zur Bekämpfung von Einsamkeit einzusetzen

 

  • Eine bundesweite Strategie, die über alle Ressorts hinweg und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, konkrete Ziele zur Bekämpfung von Einsamkeit in der Bevölkerung definiert.
  • Eine Strategie, die sowohl die verschiedenen Auslöser als auch die diversen Lebensrealitäten betroffener Menschen berücksichtigt.
  • Ein Aktionsplan, der in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Ziele in konkrete Maßnahmen und Initiativen übersetzt.

 

Antrag 120/II/2021 Förderung von Maßnahmen gegen Einsamkeit gesetzlich verankern

9.11.2021

Die SPD fordert ihre Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitglieder auf, sich für eine gesetzliche Verankerung einer gezielten Förderung von Maßnahmen gegen Einsamkeit einzusetzen.

 

  • Bekämpfung der Einsamkeit als Maßnahme der Prävention und Gesundheitsförderung anerkennen, z.B. durch die Aufnahme der Problematik im Präventionsgesetz
  • Finanzierung von gezielten Maßnahmen und Angeboten, wie z.B. die Telefonseelsorge des Vereins „Silbernetz e.V.“, oder psychologische Betreuung in Sozial – oder Pflegeeinrichtungen

 

Antrag 121/II/2021 Schulung von geeigneten Multiplikator:innen zum Thema Einsamkeit

9.11.2021

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für die flächendeckende Schulung geeigneter Berufsgruppen zum Thema Einsamkeit einzusetzen.

 

  • Erarbeitung und Implementierung von Programmen zur Schulung von beispielsweise Allgemeinmediziner:innen, Pfleger:innen, Betriebsratsmitgliedern, Lehrenden oder Sozialarbeiter:innen, damit diese von Einsamkeit betroffene Menschen erkennen, sie unterstützen und ggf. an entsprechende Kontaktstellen vermitteln können

 

Antrag 122/II/2021 Stärkung von kommunalen Sozialkommissionen zur Prävention von Einsamkeit

9.11.2021

Die SPD fordert ihre Mandatsträger*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin und ihre Vertreter*innen im Senat auf, sich für die Stärkung von kommunalen Sozialkommissionen einzusetzen. Die SPD nimmt die Stärkung von kommunalen Sozialkommissionen zur Prävention von Einsamkeit mit ins Landeswahlprogramm auf.

  • Kommunale Sozialkommissionen, die in den Bezirken den Besuchsdienst organisieren, beispielsweise für Senior:innen, sollen stärker gefördert, sensibilisiert für das Thema Einsamkeit und weiter ausgebaut werden.
  • Als Ehrenamtskoordinator:innen sind hauptamtliche Mitarbeiter:innen in den Bezirken notwendig, um die Koordination, Schulungen und die spezifischen Angebote sicherzustellen.

 

Antrag 12/II/2021 Der Kulturstandort Deutschland muss krisensicher gemacht werden

9.11.2021

In Deutschland leben ungefähr 1,8 Millionen Menschen, die dem Kultursektor angehören. Was aber nicht vergessen werden darf, ist die Tatsache, dass das Erschaffen von Kunst und Kultur auch Arbeit ist. Arbeit, die in den meisten Fällen auf selbstständiger bzw. freiberuflicher Basis erfolgt, wodurch alle anfallenden Kosten (Miete(n), Materialkosten, Produktionskosten, Fahrtkosten, Versicherungsbeiträge etc.) von ihnen eigenständig und im vollen Umfang getragen werden müssen. Um diese Kosten Decken und zusätzlich dazu auch noch Umsatz generieren zu können, sind viele Künstler*innen auf öffentliche Auftritte vor Publikum angewiesen. Entfallen diese Auftritte, bleiben sie auf diesen und ggf. weiteren Kosten sitzen.

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie sehr Künstler*innen von diesen Auftritten abhängig sind und auch, wie schnell sie diese Abhängigkeit in eine wirtschaftliche und soziale Notsituation bringen kann. Aufgrund der Übertragungsart der Viren mussten seit dem Beginn der Pandemie zahlreiche Konzerte, Lesungen, Konzerte und sonstige Auftritte vor einem Publikum abgesagt werden. Auf bereits getätigte Vorauszahlungen blieben viele der Künstler*innen sitzen. Weitere Einnahmen blieben ebenfalls aus. Die Bundesregierung hat zwar eine Künstler*innensoforthilfe bis zum 31.03.2021 ausgelobt. Doch diese einmalige Zahlung erfolgte zum einen mit großer Verspätung und vermochte es bei vielen nicht, die laufenden Kosten abzudecken. Für viele blieb daher nur die Möglichkeit der Verschuldung.

Gerade in einer Metropole wie Berlin leben und wirken besonders viele Kulturschaffende. Dadurch ist die prekäre Situation vieler Künstler*innen besonders hier stark spürbar gewesen. Ein Ende der Pandemie und der daraus resultierenden Kontaktbeschränkungen gerade für den Kulturbereich ist nach aktuellem Stand noch nicht vollends absehbar. Unklar bleibt daher auch die Situation vieler Künstler*nnen in Berlin und Deutschland. Daher setzen wir uns besonders stark für Künstler*innen ein.

Es gilt allerdings nicht nur Künstler*innen während der aktuell laufenden Pandemie zu unterstützen. Daher muss auch die Kulturbranche für eventuelle Extremsituationen vorab abgesichert werden. Denn die Kultur- und Kreativwirtschaft leistet mit rund 174 Milliarden Euro Umsatz jährlich nicht nur einen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft, sondern erhält und entwickelt auch die kulturelle Vielfalt in unserem Land.

Wir fordern daher:

  • Die Einführung einer monatlich ausgezahlten Grundsicherung für selbstständige Kunstschaffende in Ausnahmesituationen wie Pandemien, die ohne Antrag und sofort bei Feststellung einer Ausnahmesituation ausgezahlt wird. Sie gilt sofort und als Überbrückung zu dem von uns schon gefordertem Bürgergeld. Die Grundsicherung soll den täglichen persönlichen Bedarf während des beruflichen Ausfalls abdecken (Miete, Nebenkosten, Unterhaltskosten etc.). Diese Zahlung kann beansprucht werden, sollte die Ausführung der Arbeit auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Diese Grundsicherung wird nur über einen begrenzten Zeitraum hinweg gewährt. Eine Verlängerung kann aber beantragt werden. Träger der Grundsicherung soll mittelfristig die Künstlersozialkasse (KSK) sein. Dazu muss der Zugang zur KSK für alle künstlerischen Berufe und Arbeitsverhältnisse niedrigschwellig geöffnet werden und mittels einer Einmalzahlung die KSK angemessen ausgestattet werden, um ein entsprechendes Leistungsniveau bieten zu können. Kurzfristig soll das Land Berlin mit gutem Beispiel vorangehen und eine entsprechende Stelle auf Landesebene schaffen.
  • Staatliche Ersatzleistungen für pandemie- oder ähnliche krisenbedingte Ausfälle von Veranstaltungen. Z.B. im Falle von geleisteten Vorauszahlungen durch Künstler*innen (Materialkosten, Fahrtkosten etc.) für Auftritte, Ausfall der Künstlergage etc. Die Ersatzleistung soll dabei in erster Linie marktwirtschaftlich schwachen Künsterl*innen zugutekommen, wie Solo-Selbstständigen, Kollektiven und kleineren Veranstaltungsfirmen. Um dieses Ziel zu erreichen muss die Ersatzleistung im Gesetzgebungsverfahren mit geeigneten Bedingungen wie einer Höchstsumme pro Einzelzahlung oder einer Staffelung nach Umsatz der Antragsteller*innen ausgestaltet werden.
  • Die Befreiung der Kommunen von ihren (Alt)Schulden, um ihnen mehr finanzielle Möglichkeiten zu geben und Kultur auf lokaler Ebene zu fördern.
  • Eine staatliche Übernahme der Versichertenbeitragszahlung zur Künstlersozialkasse nach Feststellung einer Ausnahmesituation.