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Antrag 160/II/2022 Geltendes Recht umsetzen - nächtliche Abschiebungen unterlassen

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass geltendes Bundesrecht eingehalten sowie der Koalitionsvertrag umgesetzt wird und Abschiebungen grundsätzlich nicht mehr in den Nachtstunden zwischen 21:00 und 06:00 Uhr stattfinden.

Antrag 201/II/2022 CO2-Einsparpotenziale der Straßenbahntechnologie nutzen

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH auf sicherzustellen, dass für den “Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030” die CO2-Einsparpotenziale der Straßenbahntechnologie ausreichend untersucht und einbezogen werden.

Antrag 175/II/2022 Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren und stärken

9.10.2022

Wir, die SPD Berlin, sehen im nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen und bewusst dezentral organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unverzichtbare Säule für eine unabhängige und kritische Berichterstattung sowie für ein breites und vielfältiges Unterhaltungsangebot.

 

Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) im Allgemeinen und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) im Speziellen sind in unserer Medienlandschaft für den Erhalt und die Stärkung unseres demokratischen Gemeinwesens von immenser Bedeutung.

 

Die überwiegende Finanzierung mittels Gebühren durch Bürger*innen, Unternehmen und Institutionen sorgt für eine weitgehend von kommerziellen Werbe- und sonstigen Interessen unabhängige Programmgestaltung. Gleichzeitig privilegiert dieses System den ÖRR und dessen Mitarbeitende gegenüber anderen Medienmachenden.

 

Wir sind daher enttäuscht und entsetzt über die Instinkt- und Maßlosigkeit, mit der Verantwortliche innerhalb des RBB offenbar mit den Gebühren der Öffentlichkeit umgegangen sind. Dieses Verhalten schädigt den ÖRR. Die eingeleiteten personellen Konsequenzen sind richtig. Es bedarf aber weiterer Maßnahmen.

 

Reformen beim ÖRR müssen dazu geeignet sein, die Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten auszubauen, das Mitspracherecht der Mitarbeitenden und Medienschaffenden zu verbessern, die Programmqualität zu erhöhen und Transparenz über die Arbeitsabläufe und Programmgestaltung zu verbessern. Die Staatsferne ist dabei unbedingt zu garantieren.

 

Wir sehen daher mit großer Sorge, dass konservative Parteien den ÖRR als politischen Spielball entdeckt haben, Journalist*innen in ihrer Tätigkeit bis hin zum Sprachgebrauch einschränken wollen und damit den gefährlichen Weg autokratischer Regime einschlagen. Wir werden uns dem entgegenstellen! Wir stehen für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.

 

Wir fordern, dass das Berliner Abgeordnetenhaus und der Senat sich dafür einsetzen, dass

 

  • der Verwaltungsrat des rbb mit einer höheren Beteiligung der Beschäftigten inkl. Stimmrecht reformiert und neu besetzt wird,
  • die Aufsichtsgremien, insbesondere der Verwaltungs- und der Rundfunkrat, personell und finanziell von qualifizierten hauptamtlichen Mitarbeiter*innen besser unterstützt werden, damit diese ihre Aufsichtsfunktion adäquat wahrnehmen können,
  • die Mitspracherechte der Beschäftigten, insbesondere auch der freien Mitarbeiter*innen in den Gremien des rbb gestärkt werden, indem sie z.B. auch bei Sitzungen der Geschäftsleitung teilnehmen dürfen,
  • der Verwaltungsrat und die Mitarbeitendenvertretung inkl. der freien Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich dem Rundfunkrat über Arbeit und Perspektiven des rbb berichten müssen,
  • Vergütungsvereinbarungen der rbb-Beschäftigten hin zu stärkeren tarifrechtlichen Regelungen auch für freie Mitarbeitende verbessert werden und intransparente Bonus-Zahlungen für Geschäftsleitung und Intendanz abgeschafft werden, eine Vergütungsobergrenze für Intendanz und Geschäftsleitung eingeführt wird.
  • Einkommensabhängig soll auch verstärkt die vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Personen mit niedrigem Einkommen ermöglicht werden.

 

Antrag 25/II/2022 Mindestlohn sichern: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aktiv bekämpfen

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich dafür einzusetzen, dass

 

  • der für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zuständige Zoll mit mehr Mitteln und Personal ausgestaltet wird, um die Anzahl der Betriebskontrollen zu erhöhen
  • sich für eine verpflichtende, elektronische Arbeitszeiterfassung einzusetzen, die Manipulationsmöglichkeiten verhindert
  • Jobcenter ihre Kompetenzen schnellstmöglich ausweiten und eine umfassende Arbeitsrechtsberatung für Arbeitnehmer*innen anbieten.

 

Wir fordern, dass bei Antragstellung auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch berufstätige, erwerbsfähige und potentiell hilfebedürftige Personen (Ergänzer*innen), die Leistungssachbearbeitung des Jobcenters von Amts wegen, das heißt verpflichtend, bei Antrag auf Ergänzung die Arbeitsverträge prüft und die tatsächlichen Umstände der Arbeitsverhältnisse abfragt.

 

Das umfasst insbesondere:

  1. Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit,
  2. faktische Arbeitszeit,
  3. Auszahlung von Überstunden,
  4. Einhaltung des Mindestlohns,
  5. angemessene Vergütung.

 

Dieses soll – unabhängig vom Vermögen – ausschließlich anhand des Kriteriums des zu berücksichtigenden Einkommens vorgenommen werden. Ergibt die Überprüfung den Verdacht, dass das monatliche Arbeitsentgelt geteilt durch die faktische monatliche Durchschnittsarbeitszeit kleiner als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ist, ist dieser Umstand unter Angabe der Arbeitgeber*innen unverzüglich der zuständigen Stelle beim Zoll nach §14 Mindestlohngesetz zu melden. Dabei soll es nicht darum gehen, Arbeitnehmende für die rechtswidrigen Machenschaften ihrer Arbeitgebenden zu bestrafen. Die Ergebnisse der Abfragen dürfen keine negativen Konsequenzen für sie haben.

Antrag 310/II/2022 Grünflächen für alle: Parks als öffentlichen Aufenthaltsraum schützen!

9.10.2022

Statt weiterer Verbote, Parkeinzäunungen und Polizeipräsenz fordern wir, dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, des Bezirksamts, des Abgeordnetenhauses und des Senats sich dafür einsetzen, dass

  • unsere Beschlusslage zur Nachtarbeit des Ordnungsamts umgesetzt wird,
  • die verstärkte Zusammenarbeit von Ordnungsämtern, Grünflächenämtern und Sozialarbeiter*innen umgesetzt wird. Das Ordnungsamt darf in Parks nicht vorrangig als bloße Autorität auftreten, sondern sollte vielmehr als Ansprechpartner*innen, u.a. zu nutzbaren Flächen und besonders schützenswerten Grünflächen, fungieren. Dazu sind spezielle Schulungen anzubieten,
  • alternative kostenlose Angebote für junge Menschen, die auch abends und nachts zugänglich sind, geschaffen werden. Dazu gehören u.a. der Ausbau von Jugendclubs, auch abends zugänglicher Freiflächen und Sportangebote,
  • die Reinigung der Parks und die Bereitstellung von Mülleimern und Sanitäranlagen erhöht wird.
  • Im Zuge der Ausweitung der Freiflächen auch ein Augenmerk auf die Anlage weiterer Blühflächen und die Vernetzung der Frei- und Grünflächen gerichtet wird