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Antrag 49/I/2026 Einrichtung einer unabhängigen Landes-Kinder- und Jugendbeauftragten für Berlin

1.04.2026
  1. Die SPD Berlin setzt sich für die Einrichtung einer unabhängigen Landes-Kinder- und Jugendbeauftragten für Berlin ein.
  2. Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte stärkt ressortübergreifend die Rechte von Kindern und Jugendlichen und sorgt dafür, dass ihre Interessen verbindlich in politische Entscheidungsprozesse eingebracht werden. Dabei sind insbesondere die Interessen, Anliegen, Lebenslagen und Schutzbedürfnisse queerer Kinder und Jugendlicher zu berücksichtigen.
  3. Sie arbeitet unabhängig, wird frühzeitig an allen relevanten Rechtsetzungs- und Planungsprozessen des Landes beteiligt und wird durch eine eigene Geschäftsstelle unterstützt.
  4. Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte berät die Landesregierung, arbeitet eng mit Bezirken, Jugendämtern und bestehenden Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien zusammen und stimmt sich insbesondere zum Schutz, zur Beteiligung und zur Stärkung queerer Kinder und Jugendlicher eng mit der*dem Queerbeauftragten des Landes Berlin ab.
  5. Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte wird als Stabsstelle bei der für Bildung und Jugend zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin eingerichtet.

 

Antrag 46/I/2026 Weg mit der Verbeamtung von Lehrkräften

1.04.2026

Die Verbeamtung von Lehrkräften wird seit Jahren als Garant für Stabilität, Loyalität und Qualität im Schulsystem verkauft, ist in Wahrheit aber eine falsche Sicherheit, die strukturelle Probleme verdeckt und neue Ungerechtigkeiten erzeugt. Empirische Studien zur Unterrichtsqualität zeigen keinen belastbaren Nachweis, dass verbeamtete Lehrkräfte besseren Unterricht machen als angestellte – Unterschiede in der Wirksamkeit hängen vielmehr mit professioneller Kompetenz, Arbeitsbedingungen und Unterstützungssystemen zusammen, nicht mit dem Status. Gleichzeitig zementiert der Beamtenstatus eine Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer: Verbeamtete Kolleg*innen erhalten deutlich höhere Pensionen bei gleicher Arbeit, während angestellte Lehrkräfte dauerhaft schlechter gestellt sind, obwohl sie den gleichen Belastungen und Anforderungen im Schulalltag ausgesetzt sind. Parallel dazu erleben viele angestellte Lehrkräfte – vor allem Quereinsteiger*innen und Vertretungskräfte – unsichere Kettenbefristungen, die der angeblichen „Sicherheit“ verbeamteter Kolleg*innen diametral gegenüberstehen und eine neue Form prekärer Beschäftigung im öffentlichen Dienst etablieren.

 

Lebenslang safe? Verbeamtung blockiert Entwicklung und Fairness

 

Diese „Sicherheit“ ist in mehrfacher Hinsicht trügerisch. Für viele Lehrkräfte bedeutet der Beamtenstatus vor allem eine lebenslange, kaum antastbare Stellung: Wer „drin“ ist, ist sicher – unabhängig davon, wie sich Unterrichtsqualität und Engagement entwickeln. Das ist besonders fatal, wenn Schulen gleichzeitig mit Digitalisierung, wachsender Heterogenität, Inklusion und der Aufgabe der Demokratiebildung konfrontiert sind. Während verbeamtete Lehrkräfte strukturell übergeschützt sind, bleiben angestellte Kolleg*innen oft über Jahre in unsicheren befristeten Verträgen, was die Spaltung im Kollegium vertieft und die gemeinsame professionelle Entwicklung erschwert. Hinzu kommt, dass die Verbeamtung nicht nur gegenüber angestellten Lehrkräften, sondern auch gegenüber der übrigen Gesellschaft ein massives Gerechtigkeitsproblem darstellt. Verbeamtete Lehrkräfte beziehen im Ruhestand durchschnittlich deutlich höhere Versorgungsbezüge als vergleichbare Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung – oft mit Netto-Unterschieden von mehreren hundert Euro im Monat, die sich über die Rentenphase zu sechsstelligen Summen addieren. Diese Differenzen entstehen nicht aus „Mehrleistung“, sondern aus einem rechtlichen Sonderstatus, der über Steuern und damit von allen Bürger*nnen finanziert wird. Sie verstärken den Eindruck einer privilegierten Gruppe im öffentlichen Dienst und untergraben die Akzeptanz notwendiger Reformen der gesetzlichen Rente. Besonders widersprüchlich ist, dass ausgerechnet Lehrkräfte, die mit ihren Schüler*innen Gerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität thematisieren sollen, in einem System arbeiten, das intern massive Ungleichbehandlungen reproduziert – zwischen Beamten und Angestellten, zwischen sicheren und befristeten Stellen. Der Beamtenstatus reduziert zudem die Flexibilität im System. Verbeamtete Lehrkräfte sind faktisch an ihr Bundesland als Dienstherrn gebunden; ein Wechsel in ein anderes Land ist formal möglich, aber in der Praxis kompliziert und oft mit Unsicherheit verbunden. So werden Lehrkräfte durch Statusrecht territorial „festgenagelt“, statt dass Länder durch gute Arbeitsbedingungen und attraktive Schulen miteinander in einem fairen Wettbewerb um Fachkräfte stehen. Ein angestelltenbasiertes System würde Mobilität deutlich erleichtern: Lehrkräfte könnten leichter zwischen Ländern, Schulformen oder auch in andere pädagogische oder wissenschaftliche Felder wechseln und ebenso leichter zurückkehren. Eine solche Flexibilisierung kommt auch den Schulen zugute, weil Erfahrungsaustausch und berufliche Biografien nicht länger durch Statusgrenzen begrenzt werden.

 

Rechtsextreme im Schuldienst? Beamtenstatus erschwert Konsequenzen und verhindert Demokratiebildung

 

Besonders problematisch ist der Umgang mit rechtsextremen oder klar antidemokratisch agierenden Lehrkräften. Das beamtenrechtliche System macht es hier ausgesprochen schwer, konsequent zu reagieren. Selbst bei massiven Verstößen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, rassistischen Äußerungen oder offener Nähe zu rechtsextremen Organisationen sind Entlassungsverfahren langwierig, komplex und oft nur mit großem juristischem Aufwand erfolgreich. Das ist demokratiepolitisch brisant: Personen, die aktiv gegen die Werte des Grundgesetzes arbeiten, profitieren im Beamtenstatus von einem zusätzlichen Schutzschirm. Prominente Beispiele aus dem öffentlichen Diskurs um rechtsextreme Ex-Lehrkräfte, die später in Politik und Öffentlichkeit auftreten, verdeutlichen das Dilemma: Was passiert, wenn solche Akteure versuchen, in den Schuldienst zurückzukehren? Ein Angestelltenstatus mit klaren arbeitsrechtlichen Regelungen und einem konsequent angewandten Bekenntnis zu Antidiskriminierung und Demokratie würde hier mehr Handlungsfähigkeit schaffen. Wer sich nachweislich und dauerhaft gegen die Grundwerte stellt, kann mit arbeitsrechtlichen Mitteln schneller und transparenter aus dem Dienst entfernt werden, ohne dass ein beamtenrechtlicher Sonderstatus zusätzliche Hürden errichtet. Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt ist das Spannungsverhältnis zwischen Beamtenstatus und politischer Bildungsaufgabe. Lehrkräfte sind laut Beutelsbacher Konsens und Frankfurter Erklärung zur politischen Bildung verpflichtet, politische Kontroversen im Unterricht sichtbar zu machen, Schüler*innen zur Artikulation eigener Interessen zu befähigen und demokratiefeindlichen Positionen aktiv entgegenzutreten. Gleichzeitig unterliegen verbeamtete Lehrkräfte einem beamtenrechtlichen Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot in politischer Betätigung, das formal ihre öffentliche politische Artikulation begrenzt und in der Praxis zu Verunsicherung führt, was sie sagen und tun dürfen. Ein Angestelltenstatus mit den üblichen arbeitsrechtlichen Pflichten, aber ohne spezielles beamtenrechtliches Mäßigungsgebot, wäre hier stimmiger: Lehrkräfte wären weiterhin an Verfassung und Schulgesetze gebunden, könnten aber politische Bildung und Demokratieförderung klarer, angstfreier und professionell ausüben – und zugleich könnte der Staat bei eindeutig demokratiefeindlichem Verhalten konsequenter einschreiten.

 

Boomer-Pensionen vs. volle Klassen: Verbeamtung als „Game Over“ für unsere Schulen?

 

Auch finanzpolitisch ist die Verbeamtung von Lehrkräften kein tragfähiges Modell. Die Pensionslasten für Beamte im öffentlichen Dienst steigen durch den demografischen Wandel deutlich an, und ein erheblicher Anteil dieser Ausgaben entfällt auf ehemalige Lehrkräfte, die die größte Gruppe unter den Versorgungsempfänger*innen bilden. In den nächsten Jahren werden die Ausgaben für Beamtenpensionen deutlich steigen, weil die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand treten. Dies trifft die Länderhaushalte besonders hart, die Schulfinanzierung und Beamtenversorgung gleichzeitig schultern müssen. Die Verbeamtung von Lehrkräften bindet damit langfristig Mittel, die dringend für Qualitätsverbesserungen im laufenden Schulbetrieb benötigt würden: kleinere Klassen, multiprofessionelle Teams, moderne Gebäude, Digitalisierung, Fortbildung sowie bessere Unterstützungssysteme, damit angestellte Lehrkräfte schnell entfristet werden können, statt in Kettenbefristungen zu verharren. In der deutschen Diskussion wird hingegen häufig so getan, als sei die Verbeamtung notwendig, um den Lehrkräftemangel zu bekämpfen und den Beruf attraktiv zu halten. Tatsächlich kämpfen Länder mit und ohne Verbeamtung mit massiven Rekrutierungsproblemen. Ursache sind vor allem hohe Arbeitsbelastung, große Klassen, unzureichende Unterstützungssysteme, mangelnde Planbarkeit von Arbeitszeiten und eine Politik, die über Jahre auf Sparen statt Investieren gesetzt hat. Ein sicherer Status kompensiert diese Defizite allenfalls teilweise und kurzfristig, erzeugt aber langfristig Fehlanreize: Solange Verbeamtung der primäre Attraktivitätsfaktor bleibt – statt gute Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und faire Bezahlung –, wird das System strukturell träge bleiben. Zudem bleibt das Befristungsproblem ungelöst: Wer nicht verbeamtet wird, erlebt weiterhin Unsicherheit, statt durch ein gutes Angestelltenmodell zügig in verlässliche unbefristete Stellen zu kommen. Dem gegenüber stehen internationale Beispiele, die zeigen, dass gute Schulen und attraktive Lehrberufe auch ohne Beamtenstatus möglich sind. In skandinavischen Ländern wie Schweden, Dänemark oder Finnland sind Lehrkräfte in der Regel Angestellte. Diese Systeme sind so gestaltet, dass alle Berufsgruppen – einschließlich ehemals beamtenähnlicher Tätigkeiten – in denselben Sicherungsmechanismen vorkommen. Lehrkräfte haben so planbare, angemessene Altersversorgungen, ohne einen Sonderstatus zu benötigen, und der Status als Angestellte ermöglicht gleichzeitig eine stärkere Kopplung von Beschäftigung an Qualifikation, Weiterentwicklung und Schulqualität. Dort ist der Lehrberuf attraktiv, weil Arbeitsbedingungen, kollegiale Kulturen und Professionalisierung im Vordergrund stehen – nicht ein rechtlicher Status.

 

Berlin als Bildungs-Pionier: Abschaffung starten und bundesweit voranlegen!

 

Für Berlin als Land mit besonderem Reformspielraum bedeutet das: Berlin kann und sollte Vorreiter werden, indem es die Verbeamtung für neue Lehrkräfte beendet, auf ein attraktives, tariflich gut geregeltes Angestelltenmodell umstellt, frühzeitige Entfristung zur Regel macht und parallel eigene Bausteine kapitalgedeckter Zusatzversorgung erprobt. So kann das Land zeigen, dass ein modernes, gerechtes Lehrkräftebeschäftigungssystem ohne Beamtenstatus möglich ist, das Bildungsqualität ebenso stärkt wie soziale Sicherheit, Flexibilität und demokratische Handlungsfähigkeit – und als Modell für eine spätere bundesweite Reform dienen.

 

Daher fordern wir:

 

  • Die Abschaffung der Verbeamtung für neu eingestellte Lehrkräfte in Berlin.

 

  • Die Umstellung auf unbefristete, tariflich abgesicherte Angestelltenverhältnisse mit attraktiven Gehältern, welche sicherstellen, dass nicht verbeamtete Lehrkräfte durchschnittlich ein genauso hohes Einkommen in der Lebenszeit erhalten wie Verbeamtete und zügiger Entfristung statt Kettenbefristungen.

 

  • Die Entwicklung eines Berliner Modells tariflicher Zusatzversorgung für Lehrkräfte als Baustein einer einheitlichen, statusunabhängigen Alterssicherung.

 

  • Gesetzlichen Bestandsschutz für bereits verbeamtete Lehrkräfte und gleichzeitig den schrittweisen Aufbau von Versorgungsfonds zur Finanzierung der bestehenden Pensionslasten.

 

  • Den Ausbau guter Arbeitsbedingungen als zentralen Attraktivitätsfaktor: kleinere Klassen, multiprofessionelle Teams, verbindliche Entlastungs- und Fortbildungsstrukturen sowie verlässliche Arbeitszeitregelungen statt Statusprivilegien.

 

  • Die Klarstellung, dass politische Bildungsaufgaben durch einen Angestelltenstatus ohne beamtenrechtliches Mäßigungsgebot besser unterstützt werden, und entsprechende Anpassung der schulrechtlichen Vorgaben zur Rolle von Lehrkräften in der Demokratiebildung.

 

Die Schaffung klarer arbeitsrechtlicher Instrumente, mit denen rechtsextreme und eindeutig antidemokratisch agierende Lehrkräfte schneller und transparenter aus dem Schuldienst entfernt werden können, anstatt sie durch einen besonderen Status zusätzlich zu schützen.

Antrag 45/I/2026 Klima gehört in den Lehrplan. Klimabildung jetzt!

1.04.2026

Die Bewältigung der Klimakrise erfordert langfristige gesellschaftliche Transformationsprozesse. Bildung übernimmt hierbei eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Wissen, Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten. Schulen und Ausbildungsstätten sind entscheidende Orte, an denen Grundlagen für nachhaltiges Handeln sowie demokratische und gesellschaftliche Teilhabe gelegt werden.
Derzeit ist die Verankerung von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen in der Berliner Bildungslandschaft uneinheitlich. Umfang, Tiefe und Qualität der Vermittlung unterscheiden sich erheblich zwischen Schulformen, Bezirken und einzelnen Bildungseinrichtungen. Diese Unterschiede führen zu ungleichen Bildungschancen und erschweren eine systematische Kompetenzentwicklung.
Eine verbindliche und priorisierte Verankerung von Klimabildung in den Lehrplänen ist daher erforderlich. Klimabildung ist dabei als umfassende Bildungsaufgabe zu verstehen, die fachübergreifend angelegt ist und ökologische, ökonomische sowie soziale Dimensionen integriert, wobei intersektionale Perspektiven und Fragen der Klimagerechtigkeit zwingend zu berücksichtigen sind. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Qualifizierung des pädagogischen Personals von zentraler Bedeutung. Lehrkräfte benötigen fachliche, didaktische und methodische Kompetenzen, um Klima- und Nachhaltigkeitsthemen altersgerecht, sachlich fundiert und praxisnah vermitteln zu können. Bislang bestehen jedoch deutliche Unterschiede im Zugang zu Fortbildungsangeboten, insbesondere zwischen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Darüber hinaus bedarf es struktureller Unterstützung für Schulen, um Klimabildung auch praktisch umzusetzen. Förderprogramme für schulische Klima- und Umweltprojekte müssen verlässlich, dauerhaft und für alle Schulformen zugänglich ausgestaltet sein.

 

Wir fordern:

 

Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen sind verbindlich in den Rahmenlehrplänen aller Berliner Schulformen zu verankern.

 

  • Bestehende curriculare Vorgaben sind entsprechend zu überprüfen und weiterzuentwickeln.“ und ersetze durch „Bestehende Vorgaben in den Lehrplänen sind entsprechend zu überprüfen, weiterzuentwickeln und zu priorisieren

 

Stärkung der Klimabildung in der beruflichen Bildung

 

  • Klimabildung ist verbindlich in die Rahmenlehrpläne der beruflichen Schulen zu integrieren.

 

  • Das Land Berlin soll vorhandene landespolitische Spielräume nutzen, um Nachhaltigkeitskompetenzen in der dualen Ausbildung zu stärken.

 

  • Auf Bundesebene ist auf eine Weiterentwicklung der Ausbildungsordnungen hinzuwirken.

 

Verbindliche und zugängliche Lehrkräftefortbildung

 

  • Es sind flächendeckende Fort- und Weiterbildungsangebote zu Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen für Lehrkräfte zu schaffen.

 

  • Die Fortbildungsangebote müssen allen Lehrkräften offenstehen, ausdrücklich auch Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft.

 

  • Die Fortbildungen sollen sowohl fachliche als auch didaktisch-methodische Kompetenzen vermitteln, regelmäßig aktualisiert werden und die Lehrkräfte befähigen, die Auswirkungen der Klimakrise intersektional zu vermitteln.

 

Strukturelle Förderung schulischer Klima- und Umweltprojekte

 

  • Es sind dauerhafte Förderprogramme für Klima- und Umweltprojekte an Schulen einzurichten bzw. auszubauen.

 

  • Die Förderfähigkeit ist auf alle staatlichen Schulformen und gemeinnützigen Trägerschaften auszuweiten.

 

  • Antrags- und Bewilligungsverfahren sind niedrigschwellig zu gestalten.

 

  • Schulen sind durch geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote bei der Umsetzung zu begleiten.

Antrag 44/I/2026 Für mehr Lifestyle-Bildungszeit: Zeit, dass alle zu ihrem Recht kommen!

1.04.2026

„Gönn Dir Bildung. Nimm Dir Zeit: Nutzt uns alle“. So steht es auf der Infoseite der Senatsverwaltung. Bezahlte Freistellung für berufsbegleitende Bildung ist in Berlin und fast allen anderen Bundesländern als Arbeitnehmer*innenrecht und wichtiges Instrument der beruflichen Weiterentwicklung, politischen Bildung und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeit verankert.

Bildungszeit (meistens als „Bildungsurlaub“ bezeichnet) stärkt die psychische Gesundheit, schafft eine bewusste Unterbrechung vom Arbeitsalltag und ermöglicht Distanz zu Stressoren. Nicht umsonst gehören Gesundheit und Stressbewältigung sogar am häufigsten zu den angefragten Themengebieten. Durch die räumliche und zeitliche Ablösung von Routinen entstehen Erholung, Empowerment und Selbstverwirklichung. Belastungen werden relativiert, neue Perspektiven gewonnen und der Stresspegel sinkt. So weit, so gut.

Vor allem in Berlin wird Bildungszeit allerdings viel zu selten benutzt. Befragungen aus den letzten Jahren belegen teilweise eine Nutzungsquote von weniger als 1% der Anspruchsberechtigten. Das macht uns zum bundesweiten Schlusslicht. Ein wichtiger Grund dafür liegt darin, dass Teile der arbeitenden Bevölkerung faktisch ausgeschlossen werden und das Angebot nicht an deren Lebensrealitäten angepasst ist.

Der Anteil der Arbeitnehmer*innen mit eigener Flucht- oder Migrationserfahrung in Berlin liegt mittlerweile bei grob rund 20 bis 25 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen. Doch wenn man als (post)migrantische*r Arbeitnehmer*in ein anerkanntes Seminar in der/den Erstsprache/n sucht, findet man vor allem eins: intensive Deutschkurse. Da fragt man sich zurecht, ob der Genitiv oder Konjunktiv II unbedingt Erholung, Empowerment oder Selbstverwirklichung liefert, oder ob der Bildungswunsch- und -bedarf eher in eine andere Richtung ginge. Wieso gibt es kein anerkanntes Seminar zu Klimaschutz auf Russisch, Buchhaltung auf Arabisch, Fake-News und verlässlicher Information auf Englisch, oder Rückentraining auf Türkisch? Die Arbeitswelt in Berlin ist geprägt von sprachlicher kultureller Vielfalt, wobei das eingeschränkte Angebot für anspruchsberechtigte Arbeitnehmer*innen ohne fortgeschrittenes Deutsch oder mit sonstiger Sprachpräferenz hindert die Ausübung ihres Anrechts sowie das demokratiefördende Potenzial von Bildungszeit.

Junge Beschäftigte und gerade auch Auszubildende nehmen ihr Recht auf Bildungszeit ebenfalls bislang deutlich seltener wahr als andere Arbeitnehmer*innen. Laut Erhebungen der Senatsverwaltung und verschiedener Bildungsträger liegt die Inanspruchnahmequote bei jungen Menschen seit Jahren auf niedrigem Niveau. Gründe sind vor allem mangelnde Information, fehlende Unterstützung durch Betriebe sowie das Fehlen passgenauer Angebote für diese Zielgruppe. Damit Bildungszeit tatsächlich alle erreicht, braucht es gezielte Informationskampagnen und niedrigschwellige Angebote für junge Beschäftigte und Azubis.

Wir erleben derzeit Diskurse, in denen die konservativen und rechten Kräfte im Bund und Land unsere gewerkschaftlich erkämpfte Rechte wie der 8-Stunden-Tag, Lohnfortzahlung im Krankenstand angreift, das Recht auf Teilzeit als Lifestyle-Entscheidung verpönt. Gerade in Zeiten wie diesen müssen wir die Interessen aller und vor allem auch junger und (post)migrantischer Arbeitnehmer*innen entschlossen verteidigen und ausbauen.

Wenn Sprach- und Altersbarrieren abgebaut werden, können deutlich mehr Arbeitnehmer*innen ihre Chance zur Weiterbildung tatsächlich nutzen. Dies erhöht die Reichweite und allgemeine Akzeptanz des Bildungszeitmodells in den Betrieben und darüber hinaus. So kann das Instrument sein Potenzial entfalten und wird vom Nischenangebot zum echten Motor gesellschaftlicher Teilhabe.

Die Verabschiedung des Bildungzeitgesetzes 2021 war eine verpasste Chance, das Modell an die Realitäten der Arbeitnehmer*innen anzupassen. Wir müssen das Gesetz sowie die Anerkennungs- und Förderpolitik Berlins dringend reformieren, um mehrsprachige Angebote zu ermöglichen und das volle Potenzial von lebenslangem Lernen für unsere Stadtgesellschaft und Arbeitnehmer*innenschaft auszuschöpfen.

 

Wir fordern daher:

 

  • Eine Reform des Bildungszeitgesetzes zur Klarstellung der Förderfähigkeit von Bildungszeitangeboten in anderen Unterrichtssprachen.

 

  • Eine allgemeine gesetzliche Informationspflicht für Arbeitgeber*innen, ihre Beschäftigten mindestens einmal im Jahr sowie bei Neueintritt bzw. Ausbildungsstart aktiv und verständlich über ihr Recht auf Bildungszeit zu informieren. Diese Information soll in geeigneter schriftlicher Form und in den meistgesprochenen Sprachen der Beschäftigten erfolgen.

 

  • Eine Anpassung der Leitfäden der Senatsverwaltung für Träger*innen mit Beispielen für berufliche und politische Bildungsangebote sowie eine Erleichterung der Anerkennungspraxis für mehrsprachige Seminare.

 

  • Die Aufnahme einer Zielvorgabe, dass bis 2030 mindestens 20% der als Bildungszeit anerkannten Veranstaltungen in mindestens einer weiteren Sprache angeboten werden soll.

 

  • Ein verbindlicher Anteil der als Bildungszeit anerkannten Veranstaltungen soll speziell für junge Beschäftigte und Auszubildende entwickelt werden.

 

  • Dabei sollten Richtwerte zu den meistgesprochenen Community-Sprachen als unverbindliche Orientierungsgröße benannt werden, um Anbieter*innen zur Auswahl passender zusätzlicher Unterrichtssprachen für ihre Zielgruppen in Berlin zu unterstützen.

 

  • Ein Landesförderprogramm zur Unterstützung von Träger*innen, die Angebote in weiteren Sprachen und/ oder gezielt für junge Menschen entwickeln (z. B. Zuschüsse für Übersetzung von Materialien und Themenplänen, mehrsprachige Referententeams, zusätzliche Kursentwicklung).

 

  • Mehrjährige Projektförderungen in Zusammenarbeit mit (post)migrantischen Organisationen, Gewerkschaften und Sprachzentren zum Aufbau von Angebote für migrantisierte Communities und internationale Beschäftigte in deren Erst- und Arbeitssprachen, u.a. um Inhalte der politischen oder beruflichen Bildung mit Sprachkursen zu verknüpfen.

 

  • Projektförderungen gemeinsam mit Gewerkschaften, Kammern und Jugendbildungsstätten zur Erarbeitung von Konzepte und Angrbote für Bildungszeitseminare, die sich gezielt an junge Menschen und Auszubildende richten sowie durch systematische Kooperationen zwischen Bildungszeitträgern und Berufsschulen.

 

  • Offizielle Informationsportale des Landes zur Bildungszeit sollten mehrsprachige Infos zu Ansprüchen, Verfahren und verfügbaren Kursen bereitstellen, damit auch ausländische Beschäftigte ihr Recht kennen.

 

Die Unterstützung von gewerkschaftlichen und betrieblichen Akteur*innen, unter anderem auch gezielt den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, durch Leitfäden und Ressourcen zur innerbetrieblichen Werbung.

Antrag 43/I/2026 Wiedereinführung des Budgets für politische Bildung und Schulbibliotheken  

1.04.2026

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus auf, die erfolgreichen Mittel im Schulbudget für politische Bildung und für Schulbibliotheken, nach den Kürzungen wieder einzuführen. Es ist sicherzustellen, dass diese Mittel bereits im Schuljahr 2026/27 wie zuletzt im Jahr 2022 über die SenBJF beantragt und abgerechnet werden können.