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Antrag 179/I/2022 Energiepreis-Entlastungsmaßnahmen sozial gerecht ausgestalten

17.05.2022

Die in dem Entlastungspaket der Bundesregierung vorgesehene Energiepauschale ist ein gutes Instrument um gestiegene Energiepreise zu kompensieren. Geplant ist, allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen die Energiepauschale von einmalig 300 Euro zu zahlen, aber Personen in Ausbildung (Studierende und Azubis) sind davon bisher ausgenommen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte die Energiepauschale allen Personen in Ausbildung (Studierende und Azubis) mit eigenem Hausstand zugutekommen.

 

Antrag 182/I/2022 Energiepreise deckeln – Inflation begrenzen – wirtschaftliche Win-Win-Situation ermöglichen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ein Gesetzesentwurf zur temporären Energiepreis-Deckelung unter Gewährung von steuerbaren Zuschüssen an die Energieversorger erarbeitet und umgesetzt wird, ähnlich wie in Frankreich. Die Zuschüsse sind später entsprechend zurückzuzahlen. Das Ziel soll sein, die Inflation zu stoppen sowie soziale Ungleichheiten abzufedern und außerdem Wettbewerbsvorteile der EU durch stabile energieabhängige Erzeugerpreise für den europäischen Export zu generieren sowie das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts zu stärken. Steuersenkungen dagegen wirken nicht inflationshemmend und werden nicht zwangsläufig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergereicht.

 

Zur Kontrolle der Maßnahmen sollen die Bundesnetzagentur sowie die zuständigen Kartellbehörden eingesetzt werden.

Antrag 184/I/2022 Mehr naturverträgliches und klimaresilientes Bauen in Berlin

17.05.2022

Die Abgeordneten der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Novelle der Berliner Bauordnung (BauO) dahin gehend zu unterstützen, dass insbesondere in § 8a

 

  1. die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden dauerhaft gewährleistet wird,
  2. alle Versiegelungen des Bodens bis auf im Rahmen der genehmigten Nutzung unabweisbare Teile, begrünt und bepflanzt werden,
  3. unabhängig davon mindestens 30 % der Fassadenfläche eines Gebäudes und Dächer größer als 30 m² zu 70% dauerhaft begrünt werden.
    Darüber hinaus sind im Bereich der Mischwasserkanalisation Retentionsdächer anzulegen.
    Eine Doppelnutzung zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie oder kleine Windkraft mit Vertikalrotoren) ist zulässig und möglich.
  4. Der Biotopflächenfaktor (BFF) ist in die BauO aufzunehmen, damit er rechtsverbindlich umsetzbar wird.

 

Bei vorhandenen Landschaftsplänen haben deren Inhalte Vorrang, so dass der BFF umfänglich zur Anwendung kommt. Diese dienen besonders der Darstellung und dem Nachweis geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Sie ersetzen damit die Anforderungen des §8a, soweit dessen Inhalte nicht darüber hinaus gehen.

 

Zum Schutze der urbanen Flora ist in der Berliner BauO vorzusehen:

  • Ab einer Gebäudebreite von 30 m sind je drei Niststätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse herzustellen.
  • Die Gebäude müssen so gestaltet werden, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Vögel durch Kollision mit dem Bauwerk nicht erhöht wird.
  • Bei der Außenbeleuchtung ist die Beleuchtungsintensität und die Abstrahlung sowie die Blaulichtanteile des Lichts zum Schutz der freilebenden Tierwelt auf das unabweisbar erforderliche Maß zu begrenzen.

 

In der Berliner BauO ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzusehen, der folgenden Anforderungen entsprechen muss. Er muss wirksam werden, bezüglich

  • der Freiflächennutzung,
  • der Biodiversität,
  • des tierunterstützenden Entwerfens (animal aided design)
  • und der Klimaanpassung.

 

Die Anforderungen werden durch Verwaltungsvorschriften (beispielsweise auch DGNB-Zertifizierung) geregelt, damit eine fachgerechte Ausführung gewährleistet wird.

 

Antrag 185/I/2022 Anreize für eine Plastik-Kreislaufwirtschaft stärken

17.05.2022

Wir fordern den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion und die S&D Fraktion im Europäischen Parlament auf sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine geschlossene Kreislaufwirtschaft von Kunstoffen auf allen Ebenen einzusetzen. Wir müssen Kunststoffe als Wertstoffe begreifen und bestehende Wertstoffe wiederverwenden.

 

Lasst uns Plastik vermeiden, soweit es geht, aber auch die Wiederverwertung fördern, um nicht auf ein vielseitiges Material komplett zu verzichten.

 

Die bestehende Priorisierung der Kreislaufwirtschaft – Müllvermeidung vor Verwertung und Beseitigung muss beibehalten und konsequenter umgesetzt werden.

 

Darum fordern wir:

  • Die Beendigung der staatlichen Subventionierung von Rohöl: Diese Subventionen haben zur Folge, dass neuer Kunststoff günstiger ist als recyceltes Grundmaterial. Der Wertstoffkreislauf wird damit finanziell uninteressant.
  • Des Weiteren fordern wir eine europäische gesetzliche Regelung, die den virtuellen Wasserverbrauch in Nahrungsmitteln und Konsumgütern schrittweise senkt: Bisher ist das einzige Augenmerk bei der Produktion von Kunststoffen die für die Nutzung notwendige Materialeigenschaft. Diese wird durch komplexe Verbindungen unterschiedlicher Kunststoffe und der Zugabe von Additiven erreicht. Durch das Einführen von Vergünstigungen für “Recyclingeigenschaften” werden hier weitere Anreize geschaffen. Dabei ist besonders auf die Energiebilanz der Recyclingprozesse zu achten, welche unter einem festgelegten Grenzwert liegen soll.
  • Einen festgelegten Mindestrecyclatanteil für neue Produkte: Dieser darf nicht aus Design-Gründen unterschritten werden. Nur mögliche sicherheitsrelevante Aspekte dürfen berücksichtig werden.
  • Die Etablierung von Standards für Recyclate für die Lebensmittelindustrie. Diese  Standards sollen die Möglichkeit schaffen, zukünftig auch Lebensmittelverpackungen aus recyceltem Material herzustellen.
  • Investitionen in die Entwicklung von effizienteren Sortiermethoden: Lediglich 52.5 Prozent der Kunststoffe, die in Wertstoffanalagen ankommen, werden durch moderne Maschinen sortiert. Die Sortierung liefert den Grundstein für die Trennung, impliziert aber nicht die Quote des tatsächlich wiederverwerteten Materials. Diese beträgt nur 12,3 Prozent. Dennoch ließe sich durch verbesserte Sortierungsmechanismen hier eine deutliche Verbesserung herbeiführen.
  • Forschung an “Biokunststoffen” als eine Alternative. Diese soll allerdings nur gefördert werden, wenn der „Biokunststoff“ nicht aus hierfür extra angebauten Rohstoffen hergestellt wird, da dieses Verfahren in Konkurrenz mit der Lebensmittelproduktion steht.  Stattdessen soll die Verwendung ohnehin anfallender Abfälle gefördert werden.
  • Forschung an weiteren Alternativen zu Kunststoffprodukten: Plastikmüll ist und bleibt ein Problem. Deswegen ist es unabdingbar, weiter auch in die Erforschung von Alternativen zu investieren. Dabei sollen der Umweltverträglichkeit, der Wiederverwertbarkeit und der Energiebilanz der Herstellung und des Recyclingprozesses eine hohe Priorität beigemessen werden.

 

Antrag 187/I/2022  Konsequente Gewässerpolitik in der Region Berlin-Brandenburg

17.05.2022

Berlin ist aufgrund seiner 650 Gewässer reich an wasserabhängigen Lebensräumen. Doch der Zustand dieser Gewässer ist kritisch. Zu hohe Wasserentnahmen schädigen den Zustand der grundwasserabhängigen Schutzgebiete. Mehr als 75% der verschiedenen Amphibien und Algen stehen auf der Roten- oder der Vorwarnliste. Und mehr als ein Drittel der Fische, Muscheln und Wasserkäfer stehen ebenso auf diesen Listen. Biodiversitätsschutz wird nur durch Gewässerschutz erreicht.

 

Aber auch die Menschen in der Stadt sind direkt abhängig von der Qualität der Gewässer, denn Berlin gewinnt sein Trinkwasser ausschließlich auf dem Stadtgebiet. Dabei stammt das Trinkwasser zu rd. 70 % aus Uferfiltraten, also direkt aus Flüssen und Seen, der Rest wird aus dem Grundwasser gefördert.

 

Es muss der nach der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderte – Gute Gewässerzustand- bis 2027 erreicht werden. Berlin ist in der Verantwortung hier dringend und effektiv zu handeln. Die EU- WRRL muss umgesetzt werden, um die Wasser- und Biodiversitätskrise auszubremsen, denn kein Wasserlauf,- See oder das Grundwasser erreichen aktuell die Umweltziele der EU- WRRL.

 

Aber nicht nur die Gewässerqualität ist ein Problem, sondern inzwischen auch die Wasserquantität. Als eine mögliche Auswirkung des Klimawandels und der Bevölkerungszunahme müssen wir uns auf einen Wassermangel einstellen, denn die Region Berlin-Brandenburg wird jetzt schon mit einem Wassermangel konfrontiert, der in Zukunft noch deutlich zunehmen wird.

 

Es müssen Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet und umgesetzt werden, die die Zielsetzungen haben müssen, einerseits die Qualität der Gewässer mit ihren vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt zu sichern und zu erhöhen, wie es die Europäische Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) verbindlich verlangt und andererseits einem drohenden Wassermangel entgegenzuwirken. Dazu bedarf es eines integrativen Konzeptansatzes, der den gerade in Arbeit befindlichen Masterplan Wasser und die Ziele der  Nationalen Wasserstrategie , wo es vorrangig um die langfriste Sicherung der Trinkwasserversorgung geht, mit den Belangen der der Berliner Biodiversitätsstrategie zusammen mit der Charta für das Berliner Stadtgrün und dem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm verbindet und damit  weiterentwickelt und mit den Maßnahmenplänen zur Umsetzung  der EU- WRRL verknüpft werden.

 

Grundwasserentnahmen in Berlin sind dahingehend zu prüfen, dass der Grundwasserkörper wieder in seinen Zielzustand angehoben wird. Hierfür müssen Mindestgrundwasserstände definiert und zeitnah erreicht werden (Grundwassersteuerungs-VO).

 

Wasserläufe werden durch verunreinigte Straßenabwässer, die mit Mikroplastik durch Reifenabrieb belastet sind stark verunreinigt. Auch hier muss ein effektiver Schutz für diese Gewässer entwickelt werden.

 

Das Konzept der wassersensiblen Stadt („Schwammstadt“) ist konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen

Strategien des Wassersparens und Mehrfach-/Brauchwassernutzung müssen entwickelt werden, um den Rohwasserverbrauch und die Zweckentfremdung des Trinkwassers zurück zu drängen. Zudem muss die Wasserqualität dadurch verbessert werden, dass die Ursachen der Verunreinigungen durch Schließung der Nährstoffkreise beseitigt werden. Dafür müssen weitere Kläranlagen mindestens mit der 4. Reinigungsstufe ausgerüstet werden. Zudem müssen weitere Stauräume gegen das Überlaufen der Mischwasserkanäle geschaffen werden.

 

All dies ist nur möglich, wenn die breite Öffentlichkeit gut informiert und in das Verfahren einbezogen wird sowie genügend Ressourcen für mehr Personal und investive Mittel sowohl bei der zuständigen Senatsverwaltung als auch bei den Berliner Wasserbetrieben bereitgestellt werden und die regelmäßige Unterhaltung aller Anlagen auskömmlich bemessen wird.

 

Daher wird gefordert:

  • Die unverzügliche Einsetzung einer Enquetekommission im Abgeordnetenhaus „Zukunft Wasser“, die mit der entsprechenden Ebene des Brandenburger Landtags zusammen arbeitet
  • die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis spätestens 2027 (Strafzahlungen drohen, nachdem der Termin bereits verlängert wurde)
  • Gewässerentwicklungs- und Renaturierungskonzepte für alle Berliner Gewässer einschließlich der zeitlich und finanziell bestimmten Umsetzung
  • Aktualisierung des Berliner Wasserrechts mit Definierung der Grundwassermindeststände
  • Umbau Berlins zur wassersensiblen Stadt („Schwammstadt“) u.a. mit stadtweiten, verbindlichen Abkopplungszielen unter Einbezug aller Akteure und unterlegt mit Flächen, Zuständigkeiten und finanziellen Ressourcen.
  • Personelle Stärkung der Wasser- und Naturschutzbehörden
  • Zusammenarbeit mit der Wassernetzinitiative Berlin und der Blue Community Berlin

 

 

(Antrag an den Landesvorstand, an den Landesparteitag und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin)