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Antrag 46/I/2019 Mitgliedschaft in DGB-Gewerkschaften stärken! Arbeitnehmer*innen über die Vorteile einer Mitgliedschaft aufklären!

25.02.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert, eine gesetzliche Verpflichtung für Berufsschulen zu schaffen, die es Vertreter*innen von DGB-Gewerkschaften ermöglicht, regelmäßig vor Ort die Berufsschüler*innen über ihre Arbeit aufzuklären.

 

Die Gewerkschaftsvertreter*innen können auf diese Weise über Arbeitnehmer*innenrechte, Interessenvertretung, Mitbestimmung, die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements, usw. informieren. In Berufsschulen müssen Möglichkeiten vorgehalten werden, bei denen die für die Berufsschüler*innen maßgebliche Gewerkschaft auf ihre Arbeit in- und außerhalb der Betriebe hinweisen und gewerkschaftliche Arbeit verständlich machen können.

 

Können die lokalen Gewerkschaftsorganisationen wegen fehlender personeller oder finanzieller Ressourcen oder aus anderen Gründen keine Aufklärungsarbeit in den jeweiligen Berufsschulen leisten, wird an ihrer Stelle die DGB-Jugend zur Organisation und Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Berufsschüler*innen eingeladen. Die Berufsschulen sind hier in der Mitwirkungspflicht. In den Bundesländern, wo Gewerkschaften bereits erfolgreich Berufsschultouren durchführen, sollen ihre Konzepte stärker bei der Umsetzung der Verankerung gewerkschaftlicher Themen in die Rahmenlehrpläne für berufsbildende Schulen berücksichtigt werden.

 

Zur Weiterleitung an

SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus

SPD-Fraktion im Bundestag

Antrag 38/I/2019 Gute Arbeit durch die Ausweitung der Tarifbindung: Vermietung von öffentlichen Gebäuden nur mit Tariftreue-Klausel!

25.02.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert, öffentliche Gebäude nur denjenigen Unternehmen als Mieter*innen zu überlassen, die sich schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmer*innen mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen des entsprechenden Branchentarifvertrags zu gewähren.
Neue Mietverträge für öffentliche Gebäude enthalten künftig eine Klausel zur Tariftreuepflicht.

Antrag 251/I/2019 Neubau eines Hertha-Stadions im Olympiapark

25.02.2019

Die SPD Berlin spricht sich dafür aus, dass Hertha BSC weiterhin seine Heimspiele in Berlin austrägt. Dabei bleibt die Hertha-Nutzung des Olympiastadions als Heimspielstätte für uns erste Option. Sollten sich der Berliner Senat, das Abgeordnetenhaus, der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Hertha BSC darauf einigen, dass Hertha BSC ein neues Stadion im Olympiapark grundsätzlich bauen kann, fordern wir die sozialdemokratischen Abgeordneten und Senatsmitglieder auf, im weiteren Umsetzungsprozess folgende Rahmenbedingungen mit Hertha BSC zu vereinbaren:

 

  • Das Landesgrundstück wird Hertha BSC ausschließlich als Erbbaurecht zu marküblichen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
  • Es muss eine adäquate und angemessene Regelung für die 24 Mietwohnungen in der Sportforumstraße gemeinsam mit den Mieter*innen und der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 gefunden werden. Die Mietenhöhe soll für die Mieter gleich bleiben; diese müssen ab sofort in den Prozess mit einbezogen werden.
  • Es muss ein adäquater und moderner Ausweichstandort für die Bildungsstätte der Sportjugend gefunden werden.
  • Die Finanzierung des Baus und des Betriebs des neuen Stadions wird ausschließlich von Hertha BSC getragen. Das heißt, dass dementsprechend auch 30% für eine Kostensteigerung beim Bau (Risikopuffer) mit bedacht werden. Ferner wird Hertha BSC eine Finanzplanung nebst privaten und Bankbürgschaften für das vollständige Bauvorhaben sowie eine Wirtschaftlichkeitsplanung für den Be-trieb vorlegen. Dabei sind insbesondere auch die Kosten für eventuelle Erschließungskosten und eventuelle Umbauten in Bezug auf die ÖPNV-Versorgung von Hertha BSC vollständig zu tragen.
  • Hertha BSC bekennt sich zur Bedeutung und zum Erhalt des Berliner Olympiastadions. Das Olympiastadion darf durch den Neubau des Fußball-Stadions nicht in Bestand oder Wirtschaftlichkeit gefährdet werden. Es muss daher eine vertraglicher Konkurrenzschutz zu Gunsten des Olympiastadions, des Maifeldes und der Waldbühne erfolgen.
  • Für die Anwohner*innen muss sichergestellt werden, dass sie mit keiner erhöhten Lärmbelästigung rechnen müssen. Dabei soll bereits beim Neubau auf eine entsprechende lärmmindernde Bauweise geachtet werden. Wir sprechen uns gegen eine Ausweitung der Lärmemissions-Ausnahmegenehmigungen aus.
  • Es muss sichergestellt sein, dass das Verkehrskonzept auch für die veränderten örtlichen Gegebenheiten angepasst wird.

 

Darüber hinaus müssen im Zuge einer möglichen Umgestaltung des Olympiaparks durch einen Neubau folgende Veränderungen gewährleistet werden:

  • Es wird eine Anwohner*innenschutzzone („Stadionparkzone“) an Veranstaltungstagen (ähnlich der Regelungen rund um das Weserstadion in Bremen) eingerichtet. Diese soll den Parkplatzsuchverkehr, An- und Abfahrtstaus in dem Gebiet rund um den Olympiapark bzw. des Stadiongebiets vermeiden. Gewerbliche Parkplatzflächen dürfen weiter genutzt werden. Anwohner*innen und Nutzer*innen erhalten über eine Vignette Zufahrtsberechtigungen zur Stadionparkzone. Die Einfahrt in die Zone wird durch ein vom jeweiligen Veranstalter zu finanzierendes Sicherheitspersonal kontrolliert.
  • Bei allen Veranstaltungen im Hertha-Stadion, Olympiapark, auf dem Maifeld, im Olympiastadion und der Waldbühne ist in den Veranstaltungstickets immer die ÖPNV-An-und Abfahrt enthalten.
  • Der Olympiapark wird allen Bürger*innen besser öffentlich zugänglich gemacht, dabei ist die Aufenthaltsqualität deutlich zu erhöhen. Der Berliner Senat erstellt ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung des Olympiaparks, das insbesondere die Belange des Sports, des Denkmalschutzes und des Naturschutzes berücksichtigt.
  • Ziel dieses Gesamtkonzepts muss es sein, dass der Olympiapark für mehr Sportler*innen, insbesondere aus dem vereinsgebundenen Breitensport, zugänglich gemacht wird. Dabei sollen auch Sportmöglichkeiten für vereinslose Freizeitsportler*innen geschaffen werden.
  • Im Zuge des angesprochenen Gesamtkonzepts braucht es auch für das Olympiastadion ein neues Nutzungskonzept, welches das Ziel einer breiteren und vielfältigeren Nutzung des Olympiastadions verfolgt.
  • Letztlich müssen bei all diesen Vorhaben die Anwohner*innen von Beginn an aktiv in den Prozess eingebunden werden.

Antrag 29/I/2019 § 9a TzBfG Brückenteilzeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

25.02.2019

Für ein Recht auf befristete Teilzeit für alle Arbeiterinnen und Arbeitnehmer fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, das Brückenteilzeitrecht, §9a TzBfG, wie folgt weiter zu entwickeln:

  1. Die Schwellenwerte des §9a TzBfG, die eine Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit idR mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorsehen, sollen mit denen des bisherigen § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf dem bisherigen Niveau von 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinheitlicht werden.
  2. Satz 1 des § 9a Abs. 2 TzBfG-E „Zumutbarkeitsschwelle“, wonach in Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten nur einer von fünfzehn die Brückenteilzeit geltend machen kann, und Arbeitgeber unter Berufung auf betriebliche Gründe jeden Reduzierungswunsch grundsätzlich ablehnen können, muss gestrichen und durch einen Verweis auf die bestehende Regelung des § 8 Abs. 4 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG-E) ersetzt werden. Nach§ 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG hat der Arbeitgeber dem Verlangen nach (zeitlich unbefristeter) Reduzierung der Arbeitszeit stattzugeben, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

 

Die Beantragung der Brückenteilzeit sollte auch für unterjährige und längere als Fünfjahreszeiträume grundsätzlich nicht ausgeschlossen sein.

Antrag 74/I/2019 Mieterinnen und Mieter durch mehr Milieuschutz vor Verdrängung schützen

25.02.2019

Im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten, aber auch zur Nutzung des kommunalen Vorkaufs-rechts ist der Erlass von Erhaltungsverordnungen (Milieuschutzgebiete) durch die Bezirke zurzeit eines der wirksamsten Mittel. Jedoch sind noch viele Gebiete im besonders von Mietsteigerungen und Verdrängung gefährdeten S-Bahn-Innenstadtring keine Milieuschutzgebiete. Ziel sozialdemokratischer Politik ist es, den S-Bahn-Innenstadtring zum Milieuschutzgebiet zu machen. Hierzu soll die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Zusammenarbeit mit den Bezirken einen Umsetzungsplan erstellen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats deshalb dazu auf:

  • Bezirke finanziell und personell bei der Prüfung und Schaffung neuer Milieuschutzgebiete unbürokratisch und umfangreich zu unterstützen, sofern sie dies bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragen.
  • Bis Ende 2019 ist zu diesem Zweck eine Zielvereinbarung möglichst mit allen Bezirken auszuhandeln, die festlegt, welche noch nicht mit Milieuschutz belegte Gebiete im S-Bahn-Innenstadtring von den Bezirken mit Erhaltungsverordnungen versehen werden und wo der Senat aus gesamtstädtischem Interesse von seinem Eingriffsrecht Gebrauch macht, um auf diesem Wege bis zum Ende der Legislaturperiode flächendeckend im S-Bahn-Innenstadtring Milieuschutz zu schaffen.
  • Der Senat wird aufgefordert, von seinem Eingriffsrecht dort Gebrauch zu machen, wo Bezirke trotz des Vorliegens der Voraussetzungen keine Milieuschutzgebiete ausweisen.