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Antrag 145/II/2022 Geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Schulen etc.) verpflichtend sind. Diese sollen überall dort vorhanden sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Sollten zur Umsetzung Gesetzesänderungen notwendig sein, sollen diese entsprechend vorgenommen werden. Dazu sollen teilweise geschlechterspezifische Toilettenräume in geschlechterneutrale Toilettenräume umgewidmet werden, vorrangig bisherige Herrentoiletten. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für Inter- und Trans*personen.

Antrag 141/II/2022 Trans* liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz!

10.10.2022

Wir bitten die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, sich für folgende Verbesserungen und Klarstellungen bei der Erarbeitung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen, für welches Bundesjustiz- und das Bundesfamilienministerium nunmehr Eckpunkte vorgelegt haben:

 

1.  Die Erklärungen zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag sollen perspektivisch an jedem Standesamt abgegeben werden können.

2. Auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, müssen das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen können.

3. Auch die Anpassung geschlechtsspezifischer Nachnamen soll in das Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen werden. Wenn ein trans* Mensch einen Namen mit geschlechtsspezifischer Endung führt, wie es z.B. in nord- und osteuropäischen Ländern verbreitet ist, würde es andernfalls zu einer sinnwidrigen Diskrepanz zwischen Vor- und Nachnamen kommen.

4. Ergänzend zum Offenbarungsverbot, das mit § 5 TSG bereits Teil der geltenden Rechtslage ist, ist eine ausdrückliche Regelung aufzunehmen, wonach Menschen nach Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag einen gesetzlichen Anspruch gegenüber allen privaten und öffentliche Stellen auf Ausstellung von Dokumenten, Zeugnissen und anderen Bescheinigungen mit den neuen Personendaten haben, auch bei denen 3., in denen sie aufgeführt sind.

5. Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht sollen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes (ab 7 Jahren) bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen.

6. Auch bei Minderjährigen zwischen 7 und 14 Jahren ist das Verfahren altersunabhängig so zu gestalten, dass diese die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben können. Das Standesamt soll von Amts wegen das Familiengericht anrufen, wenn ein*e Minderjährige*r die Anpassung von Namen und Geschlechtseintrag verlangt und die Sorgeberechtigten auch nach Aufforderung durch das Standesamt keine Zustimmung erteilen.

7. Das Familiengericht soll eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können, wenn die Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag verweigern. Im familiengerichtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass ein*e Verfahrensbetreuer*in bestellt wird, die mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut ist.

 

Das Selbstbestimmungsgesetz soll über die Erleichterungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag hinaus weitere Regelungen enthalten, um die Lebenssituation von trans* Menschen wirksam zu verbessern. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende zusätzliche Maßnahmen einzusetzen und diese zeitnah in die Wege zu leiten:

  1. Um trans* Menschen zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen, ist die in den Eckpunkten vorgesehene Stärkung von Beratungsangeboten besonders wichtig. Insbesondere für Minderjährige sind niedrigschwellige spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen auszubauen, abzusichern oder neu zu schaffen, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen und während des Verfahrens, das das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, begleiten können. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine qualifizierte Beratung ist zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Sorgeberechtigte von trans* Kindern zur Wahrnehmung einer Beratung verpflichtet werden können.
  2. Wie vom Koalitionsvertrag gefordert müssen die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das gilt auch für eventuell angeforderte Gutachten. Das Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah ein Konzept vorlegen, mit dem sichergestellt wird, dass trans* Menschen bei entsprechender ärztlicher Empfehlung einen Anspruch auf Kostenübernahme hinsichtlich der Behandlungen haben, die in der einschlägigen S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ empfohlen werden, welche unter Federführung der der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung erarbeitet wurde. Ergänzend zu den geschlechtsanpassenden Operationen muss auch die Namensänderung für trans* Menschen beim Standesamt gebührenfrei sein.
  3. Bezüglich der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen ist sicherzustellen, dass auch durch die Sportorganisationen keine Regelungen getroffen werden, die trans* Sportler*innen ohne sachlichen Grund ausschließen oder benachteiligen.

 

Antrag 149/II/2022 Queere Belange sichtbar machen und Interessenvertretung sichern: Für „LSBTI-Beauftragte“ in allen Senatsverwaltungen

10.10.2022

Die SPD Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in allen Senatsverwaltungen, inkl. der Senatskanzlei, und den Bezirksämtern eigenständige „LSBTI-Beauftragte“ eingesetzt werden, wo diese noch nicht oder nicht mehr existieren. Diese sollen in allen Bereichen mitwirken können und die Belange der LSBTI*-Community aktiv vertreten. Ihr Aufgabenbereich soll per Gesetz definiert werden und sie sollen in der Innen- und Außenwirkung tätig sein. Die Stellen sollen dauerhaft bestehen und aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Die Beauftragten sollen gegenüber den Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit sichtbar sein und über sich, ihre Arbeit und notwendige Ressourcen vor allem in der Webpräsenz der Senatsverwaltungen informieren. Sie erhalten zudem ein eigenes Budget zur Finanzierung eigener Projekte und Veranstaltungen. So soll sichergestellt werden, dass Berlin seiner Rolle als Regenbogenhauptstadt gerecht wird und diejenigen schnell Hilfe, Unterstützung und Interessenvertretung erfahren, die sie am nötigsten brauchen.

 

Antrag 169/II/2022 Echte Gewaltprävention fördern: Datenweitergabe an Anti-Gewalt-Projekte durch die Behörden wieder ermöglichen

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft unverzüglich wieder Daten zu Vorfällen von Hasskriminalität und Gewalt an Organisationen aus der Opferberatung und Gewaltprävention weitergeben dürfen. Dabei sollen selbstverständlich alle Datenschutzvorgaben und Anonymisierung verpflichtend eingehalten werden. Maßgeblich hierfür soll die bisher gängige Praxis der Datenweitergabe sein und entsprechende Organisationen eng eingebunden werden, damit deren Bedürfnisse adäquat Berücksichtigung finden.

 

Ohne diese Daten ist nachhaltige Gewaltprävention und Opferberatung nicht möglich, da Organisationen nicht informiert an die Situation in Berlin angepasste Programme entwickeln und anbieten können.

Antrag 179/II/2022 Verkehrswende jetzt

10.10.2022

Wir fordern die SPD Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf, bis Ende des Jahres ein nachhaltiges und kundenorientiertes Gesamtkonzept auf der Grundlage der Beschlussfassungen der Berliner SPD zur Einführung eines 365.- EUR Tickets im Jahr im regionalen ÖPNV vorzulegen!

 

Das Gesamtkonzept soll mindestens folgende Eckpunkte enthalten:

  1. Festlegung klarer Ziele für den ÖPNV verbunden mit einem Umsetzungsplan, das auf verlässlichen Rahmenbedingungen beruht;
  2. Vorschläge für einen attraktiven bundesweiten Fahrpreis sowie Einbeziehung des Schienenpersonenfernverkehrs – z.B. in Anlehnung an das KlimaTicket in Österreich.
  3. Aussagen zu quantitativ und qualitativ verbesserten Angeboten mit Bussen und Bahnen, und zwar differenziert für Städte, Ballungsräume und ländliche Regionen;
  4. Aus- und Neubau einer leistungsfähigen Infrastruktur;
  5. Ausreichendes und qualifiziertes Personal bei guten Beschäftigungsbedingungen;
  6. Nutzung bestehender und neuer Instrumente zur Finanzierung der Verkehrswende.