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Antrag 201/I/2018 Die Friedensnobelpreisträgerin zum Vorbild nehmen – Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag jetzt!

30.04.2018

Der Besitz von Atomwaffen ist weiterhin ein existenzielles Risiko für die Menschheit. Deren Abschaffung bleibt ein wichtiges friedenspolitisches Ziel. 2017 wurde erstmals ein bindender Atomwaffenverbotsvertrag vorgelegt, der bislang von 56 Ländern unterzeichnet wurde. Ebenfalls im vergangen Jahr wurde die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Dies sollte uns in der Unterstützung der Abrüstungsinitiative bestärken. Eine Stationierung vom Atomwaffen in Rheinland-Pfalz ist über ein Vierteljahrhundert nach dem Ende des Kalten Kriegs nicht mehr begründbar. Darüber hinaus stellen die Atomwaffen ein Sicherheits- und Umweltrisiko dar.“ durch „Die fortwährende Stationierung von Atomwaffen in Rheinland-Pfalz steht einer friedensorientierten Sicherheitspolitik grundsätzlich entgegen, ist moralisch verwerflich und stützt den derzeit bedauerlicherweise herrschenden Trend der gegenseitigen Aufrüstung. Zudem stellen jene ein erhebliches Risiko für die Umwelt dar.

 

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, dem Atomwaffenverbotsvertrag der UNO-Generalversammlung beizutreten und ihn zu ratifizieren. Die Bundesregierung soll zudem in Gespräche mit anderen Staaten treten, die dem Atomwaffenverbotsvertrag noch nicht beigetreten sind und für einen Beitritt werben. Einen Fokus soll die Bundesregierung insbesondere auf Staaten richten, die aktuell über Atomwaffen verfügen.

 

Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, Verhandlungen mit der US-amerikanischen Regierung aufzunehmen, um die Stationierung von Atomwaffen („Nuclear Sharing“) auf dem NATO-Stützpunkt in Büchel zu beenden und auch zukünftig keine Atomwaffen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland zu stationieren.

 

Desweiteren fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, sich

  • in diplomatischen Konsultationen u.a. im Rahmen der Vereinten Nationen und in bilateralen Gesprächen mit Nuklearstaaten als Verhandlungspartnerin für den Atomwaffensperrvertrag einzusetzen und
  • sich für die rechtliche Verbindlichkeit des Atomwaffensperrvertrags einzusetzen, um an der vollkommenen Abschaffung von Atomwaffen wesentlich mitzuwirken.

 

Antrag WV132/I/2018 Besondere Berücksichtigung der unter 25 Jährigen im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) des Landes Berlins

30.04.2018

Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) werden im PsychKG nicht explizit geschützt. Dabei ist diese Gruppe besonders schutzbedürftig, da sich ihr Krankheitsverlauf anders verhält als bei Erwachsenen. Auch liegen verschiedene Abhängigkeiten, insbesondere zur Familie vor.

 

Dies äußert sich zum Beispiel in ihrer Wohnsituation, da diese Menschen häufig noch zuhause wohnen oder in einer Wohngemeinschaft, also in einem Abhängigkeitsverhältnis. Bei Streit mit und Überforderung der Eltern oder Sozialarbeiter*innen kommt es schnell zum Rauswurf oder zur Flucht. Leben sie auf der Straße oder in einer nicht entsprechend ausgestatteten Unterkunft führt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer gravierenden Verschlechterung und im schlimmsten Fall einer Zwangseinweisung. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen geraten in eine Spirale. Hier gilt es anzusetzen.

 

Wir fordern folgende Maßnahmen:

  • Anpassung der gesetzlichen Regelungen, um die Schutzbedürftigkeit von bis zu 25 Jahre alten Personen explizit festzuhalten
  • Einrichtungen ausbauen, deren Personal für die speziellen Bedürfnisse und Besonderheiten explizit geschult ist (Notunterkünfte und dauerhafte Wohngemeinschaften)
  • Präventionsmaßnahmen verstärken, wie Anlaufstellen und Hilfsangebote für die Jugendlichen aber auch die Eltern, die sowohl begleitend als auch in akuten Krisensituationen unterstützen

 

Antrag 99/I/2018 Die Zeit der Notpflaster ist vorbei - Kinder verdienen mehr!

30.04.2018

Einführung der Kindergrundsicherung und einer*s Beauftragte*n für Kinderrechte JETZT!

Immer noch leben in Deutschland über 600.000 Kinder in absoluter Armut . Unter absoluter Armut leidet, wer nicht einmal seine absoluten Grundbedürfnisse (Nahrung, Kleidung, Wohnung sowie eine medizinische Grundversorgung) befriedigen kann. 2,5 Millionen Kinder- und Jugendliche gelten als arm , das bedeutet nicht nur schlechtere Versorgungs-, Bildungs- und Teilhabechancen im Vergleich zu Gleichaltrigen. Es zeigt, dass die Vorstellung, dass alle Kinder in unserem Land von Geburt an die gleichen Chancen haben, nach wie vor eine Illusion ist. Zahlreiche Studien zeigen, dass Kinderarmut einen kaum zu überwindenden Teufelskreis erzeugt. Wer arm aufwächst, bleibt oft ein Leben lang von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Kinder von Alleinerziehenden oder aus Familien im ALG II-Bezug. Seit über 10 Jahren kämpfen die Sozialverbände, Arbeiterwohlfahrt, die Jusos und Bündnisse wie „Kinderarmut hat Folgen“ dafür, dass Kinder nicht mehr sozial benachteiligt aufwachsen und von Beginn an die gleichen Chancen haben. Immer wieder konnten Akteur*innen, die sich seit über einem Jahrzehnt für eine Kindergrundsicherung in ganz Deutschland stark machen, kleine Erfolg – wie die Reform des Unterhaltsvorschusses – verbuchen. Doch angesichts der Dimensionen von Kinderarmut, die bereits jedes 5. Kind in ganz Deutschland betrifft und in Berlin sogar jedes 3. Kind, reicht das ändern von „Schräubchen“, wie z.B. das geringfügige anheben des Kindergeldes oder des nach wie vor kaum genutzten Kinderzuschlages, nicht aus. Diese Notpflaster lesen sich gut auf dem Papier, doch in der Realität tragen sie oftmals sogar noch mehr zu der Ungerechtigkeit in unserem Land bei. Denn das aktuelle Fördersystem ist intransparent, bürokratisch und sozial ungerecht:

 

Das Kindergeld wird beispielsweise auf das Sozialgeld angerechnet. Kinder, deren Eltern Hartz-IV erhalten, bekommen also kein Kindergeld. Eine Schande, da gerade für Kinder in Familien mit SGB II-Bezug das Risiko der Kinderarmut besonders hoch ist.

 

Auch Leistungen, die einkommensschwachen Familien vermeintlich helfen sollen, greifen deutlich zu kurz. So greift der Kinderzuschlag beispielsweise nur in sehr starren Einkommensgrenzen und ist enorm kompliziert zu beantragen. Zusätzlich wird kaum über ihn informiert, so dass viele Familien, die eigentlich Geld mittels des Familienzuschlags erhalten könnten, dieses gar nicht erst beantragen. Der Kinderzuschlag verkommt so zu einem zahnlosen Papiertiger. Wir wollen bei der finanziellen Existenzsicherung von Kindern kein bürokratisches Klein-Klein, sondern ein solidarisches System, in dem jede*r und jede*m geholfen wird.

 

Die Schwäche des aktuellen Systems wird besonders deutlich, wenn man sich anschaut, wie viel stärker gutverdienende Familien entlastet werden. Alleine durch Steuerfreibeträge können hier schnell 100 € mehr im Monat für Gutverdiener*innen zusammenkommen. Was erneut die soziale Ungerechtigkeit in unserem Land aufzeigt, indem weniger privilegierte Eltern geringer entlastet werden als solche, die bereits Gut- oder Spitzenverdiener*innen sind. In einem reichen Land wie Deutschland sollte es keine Kinderarmut geben. Darüber sind sich alle politischen Akteure*innen einig. Doch wie viel die Verantwortlichen dann wirklich bereit sind in die gleichwertigen Lebensverhältnisse und Zukunft der Kinder in Deutschland zu investieren kann bestenfalls als Notpflaster bezeichnet werden. Eines ist klar und wurde in den vergangen Jahren durch zahlreiche Studien (u.a. der AWO, Bertelsmannstiftung und selbst der beteiligten Ministerien) immer wieder aufgezeigt: Was bisher an Fördermaßnahmen getan wird, reicht bei weitem nicht aus!

 

Wir fordern eine politische Gesamtlösung im Kampf gegen Kinderarmut:

Wir fordern erneut, eine Grundsicherung für jedes Kind einzuführen. Diese soll dabei neben dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum auch einen Betrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung umfassen. Dieser muss regelmäßig von einer unabhängigen Expert*innen-Kommission, in der auch insbesondere die Wohlfahrts- und Sozialverbände vertreten sind, neu berechnet werden. In aktuellen empirischen Berechnungen wird die Kindergrundsicherung bei momentan 564 € veranschlagt. Damit Gut- oder Spitzenverdiener*innen nicht weiter höhere Beiträge erhalten, muss ab einem bestimmten Haushaltseinkommen eine stufenweise Reduktion des Betrages stattfinden. Eine Anrechnung der Kindergrundsicherung auf anderen Sozialleistungen, wie beispielsweise ALG II,  lehnen wir ab. Unsere Forderung, Sozialleistungen grundsätzlich nicht zu kürzen, schließt an unsere bestehende Beschlusslage an.

 

Darüber hinaus fordern wir alle SPD-geführten Landesregierungen auf, sich an der kommenden Bundesratsinitiative zur Einführung einer „Kindergrundsicherung“ zu beteiligen, und alle SPD-Bundestagsabgeordneten, diese in den Abstimmungen zu unterstützen.

 

Wir fordern zudem, dass die seit 2017 bestehende Berliner „Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut“, der Senatsverwaltungen, Wohlfahrtsverbände, Arbeitsagentur u.v.m. angehören, bundesweit ausgeweitet wird. Dazu fordern wir die Einführung einer*s Beauftragten für Kinderrechte, die*der eng mit den Landeskommissionen und Landesbeauftragten für Kinderrechte zusammenarbeitet. Die*der Beauftragte soll in ihrer Arbeit durch einen dafür zuständigen parlamentarischen Ausschuss im Deutschen Bundestag unterstützt werden.

 

Wir schließen uns dabei der Forderung des Deutschen Kinderhilfswerkes an, dass die*der Bundesbeauftragte* für Kinderrechte nicht Beauftragte*r des Bundestages, sondern der Bundesregierung sein soll. Wie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, soll auch der*die Beauftragte für Kinderrechte im Rang einer*eines Staatsministers*Staatsministerin* stehen. Dadurch hat er*sie direkten Zugang zum Bundeskabinett und damit zur zentralen politischen Schaltstelle unseres Landes, kann aktuelle Gesetzesvorlagen überwachen und jährlich über die Entwicklung berichten. Die*der Bundesbeauftragte* für Kinderrechte soll in den Ressortbereichen Arbeit und Soziales oder Familien, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt sein.

 

Gemeinsam mit Bündnispartner*innen und Sozial- und Wohlfahrtsverbänden werden wir dafür kämpfen, dass alle Kinder in Deutschland ein Leben frei von Armut führen können und die gleichen Chance haben!

Antrag 229/I/2018 Soziale Teilhabe durch ein Solidarisches Grundeinkommen und die Überwindung von Hartz IV

30.04.2018

Das Prinzip der Sozialstaatlichkeit ist in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Daraus leitet sich die Verpflichtung der Gesellschaft ab, allen ihren Mitgliedern mindestens ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Unser Anspruch geht darüber hinaus: Wir wollen eine solidarische Gesellschaft, in der jeder Mensch nicht nur existenzsichernd gegen allgemeine Lebensrisiken abgesichert ist, sondern entsprechend seiner persönlichen Bedürfnisse in seiner Entwicklung gefördert wird.

 

Ein solidarisches Grundeinkommen gestalten

Der Debattenanstoß für ein Solidarisches Grundeinkommen hat eine wichtige gesamtgesellschaftliche Diskussion in Gang gesetzt. Das Solidarische Grundeinkommen ist eine Maßnahme des sozialen Arbeitsmarktes, die zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen statt dem Hartz-IV-Bezug auf der Basis des Mindestlohns einen Job anzubieten, bei dem sie unbefristet gesellschaftliche und kommunale Aufgaben übernehmen können, bestenfalls bei kommunalen der landeseigenen Unternehmen. Im Kern handelt es sich bei dem Solidarischen Grundeinkommen um eine Lohnarbeitsbeschaffungsmaßnahme – nicht mehr und nicht weniger. Sie kann nur eine Maßnahme für einen Teil der Erwerbsarbeitslosen sein und darf deshalb keinen Ersatz für eine notwendige Debatte um die Überwindung von Hartz IV darstellen. Zum einen soll das solidarische Grundeinkommen ohne Sanktionsmechanismen funktionieren und enthält damit keinen „Zwang zur Arbeit“. Damit kann es kein Modell für diejenigen sein, die einer solchen kommunalen Arbeit auf Mindestlohnniveau nicht nachgehen wollen oder können, hier müssen andere Lösungen getroffen werden. Auch Aufstocker*innen und Menschen ohne Erwerbsarbeit, die nicht als Langzeitarbeitslose zu qualifizieren sind, kommen für die Maßnahme nicht in Betracht.

 

Darüber hinaus hat das Solidarische Grundeinkommen mit den Modellen von bedingungslosen Grundeinkommen („BGE“), wie sie seit Jahrzehnten in der Gesellschaft diskutiert werden, absolut nichts zu tun. Dies wird aber durch den Namen der Maßnahme suggeriert. Die Forderung nach einem Solidarischen Grundeinkommen entbindet sozialdemokratische Politik jedoch nicht von der Obliegenheit, sich mit den Modellen des BGE auseinanderzusetzen und sich entsprechend zu positionieren. Bei den Bürger*innen die Erwartung zu wecken, dass die SPD sich nun für ein Grundeinkommen einsetzt, wie es seit Jahren diskutiert wird, wäre falsch.

 

Dennoch finden wir die Grundidee des Solidarischen Grundeinkommens aus folgenden Gründen unterstützenswert:

  1. Von dem anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung und der guten Konjunktur profitiert zwar insbesondere das obere Zehntel der Einkommensschicht, jedoch sind auch die Arbeitslosenzahlen in den letzten zehn Jahren gesunken. Diese positive wirtschaftliche Entwicklung hat jedoch an der Tatsache nichts geändert, dass viele Bezieher*innen von ALG II keine Erwerbsarbeit finden. Das liegt zum einen daran, dass viele einfache, repetitive Tätigkeiten weggefallen sind und im Zuge der Digitalisierung weiter wegfallen werden. Für viele Langzeitarbeitslose ist es somit sehr schwer, in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Das kann eine Beschäftigung im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens ändern, in dem sie einen Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen kann. Dies kann vielen Langzeitarbeitslosen nach den vielen Jahren innerhalb des Sanktionsregimes von Hartz IV eine wirkliche Perspektive auf ein auskömmliches Einkommen bieten.
  2. Wir glauben, dass viele Menschen aufgrund der von Arbeitslosigkeit bedingten Armut in sozialer Isolation leben. Das heute vorgefundene soziale Sicherungssystem ist eher darauf bedacht, Fehlverhalten zu sanktionieren, statt Partizipation zu ermöglichen. Eine Erwerbsarbeit im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens kann Menschen nicht nur das Gefühl, sondern die Gewissheit geben, dass ihre Arbeit einen Mehrwert für die Gesellschaft hat und anderen Menschen konkret hilft. Arbeit ist für viele Menschen nach wie vor ein wertbildender und sinnstiftender Faktor. Ungewollte Arbeitslosigkeit führt deshalb bei vielen Menschen zu körperlichen und seelischen Krankheiten. Die Negativ-Spirale, in der viele Langzeitarbeitslose gefangen sind, kann eine solche Maßnahme durchbrechen.
  3. Die Probleme bei der Bewältigung der Zuzüge von Geflüchteten insbesondere im Jahr 2015 haben gezeigt, dass der Staat derzeit zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge Ehrenamtlichen überlässt. Diese verdienen für ihren Einsatz für diese Gesellschaft Respekt und Wertschätzung. Dennoch übernehmen sie bisweilen Aufgaben, die von derartiger Relevanz für den Staat und die Gemeinschaft sind, dass sie reguläre Erwerbsarbeit sein sollten. Wie in der Geflüchtetenhilfe könnte öffentlich geförderte Beschäftigung in der Pflege oder in KiTas entstehen – dort wo Bedarf an einer die Fachkräfte unterstützenden und gleichzeitig entlastenden Tätigkeit besteht. Dabei gilt es zu beachten, dass reguläre Tätigkeiten im Bereich des Öffentlichen Dienstes, die im Zuge der Privatisierung abgebaut wurden, durch eine Personalaufstockung in regulären Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst übernommen werden.

 

Forderungen

  1. Es darf durch das SGE keine reguläre Beschäftigung verdrängt werden. Es ist vor allem dafür Sorge zu tragen, dass schon bestehende Stellen im Öffentlichen Dienst nicht in den zweiten Arbeitsmarkt ausgelagert werden oder ein Niedriglohnsektor im Öffentlichen Dienst geschaffen wird. Eine Entlohnung unterhalb des Mindestlohns lehnen wir strikt ab. Weiterhin sollen auch dort wo Bedarfe an fachlich qualifiziertem Personal im Öffentlichen Dienst existieren neue, reguläre Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig darf durch das SGE kein privater Mehrwert generiert werden. Es soll deshalb nicht möglich sein, öffentlich geförderte Stellen in der reinen Privatwirtschaft zu schaffen.
  2. Es muss gründlich geprüft werden, in welchen kommunalen Unternehmen welche Tätigkeiten durch öffentlich geförderte Stellen abgedeckt werden können. Diese sollen auf einer Positivliste festgeschrieben werden, die bei Bedarf erweitert werden kann. Durch SGE-Stellen dürfen keine Tarifverträge unterlaufen werden. Die Einrichtung der Stellen ist deshalb auch unter den Tarifparteien von TVöD und TV-L zu koordinieren. Die Auswirkungen auf das Tarifsystem sind in Begleitstudien zu untersuchen.
  3. Ziel muss es sein, die betreffenden Menschen durch die öffentlich geförderte Beschäftigung einen Einstieg in reguläre Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Dies ist nicht zu Letzt deshalb von hoher Bedeutung, da auch der sozialversicherungspflichtige Job auf Mindestlohnniveau im Alter nicht für eine Rente über der Grundsicherung reicht. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Beschäftigten während sie das SGE beziehen qualitativ hochwertige Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten. Die Weiterbildungsangebote sollen dabei den individuellen Wünschen der Beschäftigten angepasst sein. In diesem Zusammenhang sind auch Modelle wie das „Arbeitslosengeld Q“ noch einmal zu diskutieren.
  4. Gute und qualifizierte Arbeit ist wichtig! Schulhausmeister*innen und Erzieher*innen in Jugendfreizeiteinrichtungen beispielsweise brauchen bestimmte Qualifizierungen, auf die in diesem Fall Schul- und JFE-Träger, Schüler*innen und Jugendliche bauen. Auch bei Arbeitsplätzen des solidarischen Grundeinkommens muss darauf geachtet werden, dass Personen den übernommenen Aufgaben gerecht werden können., also dafür qualifiziert sind oder nötigenfalls dafür qualifiziert werden.
  5. Die angebotene Arbeit darf nicht wie bei früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen völlig sinnlos sein, sondern muss einen für die Beschäftigten nachvollziehbaren Zweck haben. Beschäftigung darf hierbei kein Selbstzweck sein. Es ist vielmehr danach zu schauen, welche Art von Arbeit heute vielfach durch zeitintensiven Einsatz von Ehrenamtlichen geleistet wird, obwohl sie zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört.
  6. Das SGE kann als Maßnahme des sozialen Arbeitsmarktes kann nur dann gut funktionieren, wenn es Teil einer viel tiefergreifenden Reform des Arbeitslosengeldes und der Arbeitsvermittlung ist. Es muss klar sein, dass das übergeordnete Ziel die Abschaffung von Hartz IV und die Gestaltung einer echten Alternative zu diesem repressiven System ist. Hiermit würde auch ein Mentalitätswechsel in den Arbeitsagenturen einhergehen. Die Mitarbeiter*innen, die momentan damit beschäftigt sind, Sanktionen zu verhängen, könnten sich stattdessen damit beschäftigen, den Menschen auf ihre persönliche Situation zugeschnittene Angebote zu machen. Dabei sind auch die Zielgruppen in den Blick zu fassen, die nicht Zielgruppe der SGE-Maßnahmen sind.
  7. Menschen, die besondere Unterstützung und Hilfestellung benötigen, müssen diese erhalten, unabhängig davon, ob sie ein – wie auch immer gestaltetes – solidarisches Grundeinkommen in Anspruch nehmen können oder wollen. Zu den möglichen Unterstützungsleistungen zählen z. B. psychosoziale Betreuung, Schuldner*innenberatung, Beratungs- und Hilfsangebote bei (psychischen) Erkrankungen etc.
  8. In Berlin ist in insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor auf erschreckend hohem Niveau. Gerade bei jungen Menschen unter 25 Jahren gilt: Qualifizierung, Berufsausbildung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt müssen absoluten Vorrang vor anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten haben! Hier ist zu diskutieren, wie die Jugendberufsagenturen gestärkt und die Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlichen Rechtskreise (SGB II, III und VIII) verbessert werden können.

 

Solidarität und Sicherheit statt Sanktionen

Spätestens seit dem von den Regierungen Schröder gemeinsam mit den Konservativen vorangetriebenen Sozialstaatsabbau in Verbindung mit Arbeitsmarktreformen zulasten von Arbeitnehmer*innen und auf die Solidarität unserer Gesellschaft dringend angewiesenen Menschen im Rahmen der sogenannten Agenda 2010 ist unsere Gesellschaft davon weit entfernt. Im Gegenteil: Mit den Sozial- und Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 – allen voran „Hartz IV“ – wurde ein gesellschaftliches Klima der Verunsicherung und Angst geschaffen, das sich 2017 mit der Wahl der selbsternannten Alternative für Deutschland in den Deutschen Bundestag manifestiert hat. Gerechtfertigt durch eine neoliberale Weltanschauung, die im Gegensatz zu den Grundwerten der Sozialdemokratie steht und die vermeintliche Notwendigkeit, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken zu müssen, wurde der Sozialstaat geschliffen und unsere Gesellschaft systematisch entsolidarisiert. Wenn die SPD als sozialdemokratische Partei gegenüber den Wähler*innen Glaubwürdigkeit wiedererlangen und ihre politische Existenzberechtigung nicht vollständig einbüßen möchte, muss sie diese Fehler der Vergangenheit klar als solche benennen und aufarbeiten.

Wir wollen einen Sozialstaat, der so ausgestaltet ist, dass Menschenwürde und Respekt im Mittelpunkt stehen, der die nötige soziale Sicherheit bietet und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht. Die folgenden Punkte sollen dabei als erste Schritte für eine weitergehende Umgestaltung des Sozialsystems dienen.:

  1. Der Grundsatz des Förderns muss in den Vordergrund gerückt werden, Sanktionen sind vollständig abzuschaffen und durch positive Anreize für Leistungsberechtigte zu ersetzen, zum Beispiel Zugang zu zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen.
  2. Die Bundesagentur für Arbeit ist zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterzuentwickeln. Sämtliche Jobcenter werden in diese Bundesagentur eingegliedert. Die Kosten trägt der Bund. Das Recht auf Weiterbildung wollen wir im Rahmen unseres Konzepts des Umbaus der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung realisieren.
  3. Maßnahmen zur Qualifizierung für Arbeitssuchende sind tatsächlich an deren persönlichen Bedürfnissen und Zielen auszurichten. Sie sind direkt von der Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung durchzuführen und nicht von freien Trägern, die nach Profitmaximierung streben.
  4. Die Regelungen für die Zumutbarkeit von Arbeit sind zu ändern: Wir wollen gute und sichere Arbeit, die der beruflichen Qualifikation von Arbeitssuchenden entspricht, nicht Arbeit um jeden Preis.
  5. Die Bezugsdauer von ALG I soll an der Beitragsdauer berechnet werden, aber mindestens 24 Monate betragen. .
  6. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende müssen der Höhe nach dem tatsächlichen sozio-kulturellen Existenzminimum entsprechen und dürfen dieses unter keinen Umständen unterschreiten.
  7. Die Erhöhung der Vermögensfreibeträge in der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf ein Niveau, dass es ermöglicht in der Regel in der eigenen Immobilie bzw. Mietwohnung wohnen zu bleiben und vorhandene private (Alters-) Vorsorge zu erhalten. Als Bedarfsgemeinschaft sollen in Zukunft nicht mehr automatisch alle Paare zählen, die (auch wenn erst seit Kurzem) zusammenwohnen, sondern nur noch verheiratete Paare (siehe §7 Abs. 3 BG)
  8. Das Zuflussprinzip ist abzuschaffen und Steuerrückerstattungen oder Nebenkostenguthaben dürfen nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet werden.
  9. Die Macht der Arbeitsvermittler*innen in den Jobcentern ist zu weitreichend. Sie entscheiden über sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen des Jobcenters zur Arbeitsaufnahme stattfinden sollen. Ebenso obliegen ihnen viele Ermessensentscheidungen, die vorerst keiner weiteren Kontrolle unterliegen. Die Widerspruchsrechte von Leistungsempfängern sind zu stärken. Dafür muss die Widerspruchsfrist von einem auf drei Monate verlängert werden und der*m Leistungsempfänger*in bei Wahrnehmung seines*ihres Rechtes eine Beratungsstelle zur Verfügung gestellt werden. Entscheidungen der*s Arbeitsvermittler*in sollen nachvollziehbar sein. Positive Anreize sind im Sinne eines Dienstleistungsverständnisses zu setzen. Wir setzen auf längerfristige Begleitung durch eine*n einzige*n Arbeitsvermittler*in. Gleichzeitig hat die*der Leistungsberechtigte ein weiterführendes Recht einräumen die*den Arbeitsvermittler*in zu wechseln.
  10. Ein Umzug darf nicht zu Sanktionen führen. Umzugskosten sollen übernommen werden, unabhängig davon, ob der Umzug aufgrund eines Jobangebots erfolgt oder nicht.
  11. Es braucht eine unabhängige Stelle für Beschwerden und Informationen. Jede*r muss sich über die eigenen Rechte informieren können. Des Weiteren brauchen wir bessere Informationen über bestehende Beratungsangebote, z.B. von zivilgesellschaftlichen Trägern.
  12. Kindergeld ist nicht mehr als bedarfsminderndes Einkommen auf ALG II anzurechnen.

 

Antrag WV21/I/2018 Jugendseketär*in an die Basis

30.04.2018

Die SPD will jünger werden und sich erneuern. Dafür braucht es eine starke Parteijugend, die politisch arbeiten und damit die Grundsteine für die Zukunft der Partei legen kann.

 

Gerade Jugendorganisationen haben die besondere Herausforderung, dass sich im Leben ihrer Mitglieder und Aktiven immer wieder viel ändert und entsprechend die Arbeit, die von der*dem Einzelnen geleistet werden kann, stark schwankt. Das macht es schwer, kontinuierlich intensive politische Arbeit zu leisten, die Jugend in- und außerhalb der Partei zu vertreten und interessierten Jugendlichen eine Anlaufstelle zu bieten und ihnen einen guten Zugang zur SPD zu garantieren. Entweder schwankt der Umfang der Aktivität, sobald ein aktives Mitglied sich zurückzieht oder die übrigen Aktiven müssen teilweise sehr plötzlich deutlich mehr Arbeitsaufwand schultern.

 

Hier kann Hauptamtlichkeit in ganz geringem Umfang schon viel helfen. Ein paar wenige Stunden pro Woche können sicherstellen, dass Räume gebucht, Termine eingetragen und neue Mitglieder auf die Verteiler gesetzt werden. Das setzt viele Ressourcen und Arbeitskraft bei den Ehrenamtlichen frei, die jetzt in die politische Arbeit fließen können. So erhöht die Partei ihre Sichtbarkeit ganz konkret bei Jugendlichen und bindet neue, junge Mitglieder stärker und besser ein.

 

Wir fordern daher ein eigenes hauptamtliches Stundenkontingent für die Jusos auf Kreisebene. Dies kann sowohl durch die Aufstockung von Stunden bei den bestehenden Verträgen passieren, als auch durch Neueinstellungen für die Betreuung der Jusos. Davon unangetastet bleibt das Stundenkontingent der Juso-Landes- und Bundesbüros. Die Jusos aus den Kreisverbänden sollen dabei – ggf. unter Unterstützung der Landesebene oder der SPD-Kreisbüros – eigenständig über die Personalbesetzung entscheiden. Dieses Kontingent kann von den Jusos bei Bedarf beantragt werden und stellt keine Verpflichtung dar.