Antrag 229/I/2018 Soziale Teilhabe durch ein Solidarisches Grundeinkommen und die Überwindung von Hartz IV

Status:
Annahme

Das Prinzip der Sozialstaatlichkeit ist in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Daraus leitet sich die Verpflichtung der Gesellschaft ab, allen ihren Mitgliedern mindestens ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Unser Anspruch geht darüber hinaus: Wir wollen eine solidarische Gesellschaft, in der jeder Mensch nicht nur existenzsichernd gegen allgemeine Lebensrisiken abgesichert ist, sondern entsprechend seiner persönlichen Bedürfnisse in seiner Entwicklung gefördert wird.

 

Ein solidarisches Grundeinkommen gestalten

Der Debattenanstoß für ein Solidarisches Grundeinkommen hat eine wichtige gesamtgesellschaftliche Diskussion in Gang gesetzt. Das Solidarische Grundeinkommen ist eine Maßnahme des sozialen Arbeitsmarktes, die zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen statt dem Hartz-IV-Bezug auf der Basis des Mindestlohns einen Job anzubieten, bei dem sie unbefristet gesellschaftliche und kommunale Aufgaben übernehmen können, bestenfalls bei kommunalen der landeseigenen Unternehmen. Im Kern handelt es sich bei dem Solidarischen Grundeinkommen um eine Lohnarbeitsbeschaffungsmaßnahme – nicht mehr und nicht weniger. Sie kann nur eine Maßnahme für einen Teil der Erwerbsarbeitslosen sein und darf deshalb keinen Ersatz für eine notwendige Debatte um die Überwindung von Hartz IV darstellen. Zum einen soll das solidarische Grundeinkommen ohne Sanktionsmechanismen funktionieren und enthält damit keinen „Zwang zur Arbeit“. Damit kann es kein Modell für diejenigen sein, die einer solchen kommunalen Arbeit auf Mindestlohnniveau nicht nachgehen wollen oder können, hier müssen andere Lösungen getroffen werden. Auch Aufstocker*innen und Menschen ohne Erwerbsarbeit, die nicht als Langzeitarbeitslose zu qualifizieren sind, kommen für die Maßnahme nicht in Betracht.

 

Darüber hinaus hat das Solidarische Grundeinkommen mit den Modellen von bedingungslosen Grundeinkommen („BGE“), wie sie seit Jahrzehnten in der Gesellschaft diskutiert werden, absolut nichts zu tun. Dies wird aber durch den Namen der Maßnahme suggeriert. Die Forderung nach einem Solidarischen Grundeinkommen entbindet sozialdemokratische Politik jedoch nicht von der Obliegenheit, sich mit den Modellen des BGE auseinanderzusetzen und sich entsprechend zu positionieren. Bei den Bürger*innen die Erwartung zu wecken, dass die SPD sich nun für ein Grundeinkommen einsetzt, wie es seit Jahren diskutiert wird, wäre falsch.

 

Dennoch finden wir die Grundidee des Solidarischen Grundeinkommens aus folgenden Gründen unterstützenswert:

  1. Von dem anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung und der guten Konjunktur profitiert zwar insbesondere das obere Zehntel der Einkommensschicht, jedoch sind auch die Arbeitslosenzahlen in den letzten zehn Jahren gesunken. Diese positive wirtschaftliche Entwicklung hat jedoch an der Tatsache nichts geändert, dass viele Bezieher*innen von ALG II keine Erwerbsarbeit finden. Das liegt zum einen daran, dass viele einfache, repetitive Tätigkeiten weggefallen sind und im Zuge der Digitalisierung weiter wegfallen werden. Für viele Langzeitarbeitslose ist es somit sehr schwer, in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Das kann eine Beschäftigung im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens ändern, in dem sie einen Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen kann. Dies kann vielen Langzeitarbeitslosen nach den vielen Jahren innerhalb des Sanktionsregimes von Hartz IV eine wirkliche Perspektive auf ein auskömmliches Einkommen bieten.
  2. Wir glauben, dass viele Menschen aufgrund der von Arbeitslosigkeit bedingten Armut in sozialer Isolation leben. Das heute vorgefundene soziale Sicherungssystem ist eher darauf bedacht, Fehlverhalten zu sanktionieren, statt Partizipation zu ermöglichen. Eine Erwerbsarbeit im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens kann Menschen nicht nur das Gefühl, sondern die Gewissheit geben, dass ihre Arbeit einen Mehrwert für die Gesellschaft hat und anderen Menschen konkret hilft. Arbeit ist für viele Menschen nach wie vor ein wertbildender und sinnstiftender Faktor. Ungewollte Arbeitslosigkeit führt deshalb bei vielen Menschen zu körperlichen und seelischen Krankheiten. Die Negativ-Spirale, in der viele Langzeitarbeitslose gefangen sind, kann eine solche Maßnahme durchbrechen.
  3. Die Probleme bei der Bewältigung der Zuzüge von Geflüchteten insbesondere im Jahr 2015 haben gezeigt, dass der Staat derzeit zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge Ehrenamtlichen überlässt. Diese verdienen für ihren Einsatz für diese Gesellschaft Respekt und Wertschätzung. Dennoch übernehmen sie bisweilen Aufgaben, die von derartiger Relevanz für den Staat und die Gemeinschaft sind, dass sie reguläre Erwerbsarbeit sein sollten. Wie in der Geflüchtetenhilfe könnte öffentlich geförderte Beschäftigung in der Pflege oder in KiTas entstehen – dort wo Bedarf an einer die Fachkräfte unterstützenden und gleichzeitig entlastenden Tätigkeit besteht. Dabei gilt es zu beachten, dass reguläre Tätigkeiten im Bereich des Öffentlichen Dienstes, die im Zuge der Privatisierung abgebaut wurden, durch eine Personalaufstockung in regulären Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst übernommen werden.

 

Forderungen

  1. Es darf durch das SGE keine reguläre Beschäftigung verdrängt werden. Es ist vor allem dafür Sorge zu tragen, dass schon bestehende Stellen im Öffentlichen Dienst nicht in den zweiten Arbeitsmarkt ausgelagert werden oder ein Niedriglohnsektor im Öffentlichen Dienst geschaffen wird. Eine Entlohnung unterhalb des Mindestlohns lehnen wir strikt ab. Weiterhin sollen auch dort wo Bedarfe an fachlich qualifiziertem Personal im Öffentlichen Dienst existieren neue, reguläre Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig darf durch das SGE kein privater Mehrwert generiert werden. Es soll deshalb nicht möglich sein, öffentlich geförderte Stellen in der reinen Privatwirtschaft zu schaffen.
  2. Es muss gründlich geprüft werden, in welchen kommunalen Unternehmen welche Tätigkeiten durch öffentlich geförderte Stellen abgedeckt werden können. Diese sollen auf einer Positivliste festgeschrieben werden, die bei Bedarf erweitert werden kann. Durch SGE-Stellen dürfen keine Tarifverträge unterlaufen werden. Die Einrichtung der Stellen ist deshalb auch unter den Tarifparteien von TVöD und TV-L zu koordinieren. Die Auswirkungen auf das Tarifsystem sind in Begleitstudien zu untersuchen.
  3. Ziel muss es sein, die betreffenden Menschen durch die öffentlich geförderte Beschäftigung einen Einstieg in reguläre Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Dies ist nicht zu Letzt deshalb von hoher Bedeutung, da auch der sozialversicherungspflichtige Job auf Mindestlohnniveau im Alter nicht für eine Rente über der Grundsicherung reicht. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Beschäftigten während sie das SGE beziehen qualitativ hochwertige Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten. Die Weiterbildungsangebote sollen dabei den individuellen Wünschen der Beschäftigten angepasst sein. In diesem Zusammenhang sind auch Modelle wie das „Arbeitslosengeld Q“ noch einmal zu diskutieren.
  4. Gute und qualifizierte Arbeit ist wichtig! Schulhausmeister*innen und Erzieher*innen in Jugendfreizeiteinrichtungen beispielsweise brauchen bestimmte Qualifizierungen, auf die in diesem Fall Schul- und JFE-Träger, Schüler*innen und Jugendliche bauen. Auch bei Arbeitsplätzen des solidarischen Grundeinkommens muss darauf geachtet werden, dass Personen den übernommenen Aufgaben gerecht werden können., also dafür qualifiziert sind oder nötigenfalls dafür qualifiziert werden.
  5. Die angebotene Arbeit darf nicht wie bei früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen völlig sinnlos sein, sondern muss einen für die Beschäftigten nachvollziehbaren Zweck haben. Beschäftigung darf hierbei kein Selbstzweck sein. Es ist vielmehr danach zu schauen, welche Art von Arbeit heute vielfach durch zeitintensiven Einsatz von Ehrenamtlichen geleistet wird, obwohl sie zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört.
  6. Das SGE kann als Maßnahme des sozialen Arbeitsmarktes kann nur dann gut funktionieren, wenn es Teil einer viel tiefergreifenden Reform des Arbeitslosengeldes und der Arbeitsvermittlung ist. Es muss klar sein, dass das übergeordnete Ziel die Abschaffung von Hartz IV und die Gestaltung einer echten Alternative zu diesem repressiven System ist. Hiermit würde auch ein Mentalitätswechsel in den Arbeitsagenturen einhergehen. Die Mitarbeiter*innen, die momentan damit beschäftigt sind, Sanktionen zu verhängen, könnten sich stattdessen damit beschäftigen, den Menschen auf ihre persönliche Situation zugeschnittene Angebote zu machen. Dabei sind auch die Zielgruppen in den Blick zu fassen, die nicht Zielgruppe der SGE-Maßnahmen sind.
  7. Menschen, die besondere Unterstützung und Hilfestellung benötigen, müssen diese erhalten, unabhängig davon, ob sie ein – wie auch immer gestaltetes – solidarisches Grundeinkommen in Anspruch nehmen können oder wollen. Zu den möglichen Unterstützungsleistungen zählen z. B. psychosoziale Betreuung, Schuldner*innenberatung, Beratungs- und Hilfsangebote bei (psychischen) Erkrankungen etc.
  8. In Berlin ist in insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor auf erschreckend hohem Niveau. Gerade bei jungen Menschen unter 25 Jahren gilt: Qualifizierung, Berufsausbildung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt müssen absoluten Vorrang vor anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten haben! Hier ist zu diskutieren, wie die Jugendberufsagenturen gestärkt und die Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlichen Rechtskreise (SGB II, III und VIII) verbessert werden können.

 

Solidarität und Sicherheit statt Sanktionen

Spätestens seit dem von den Regierungen Schröder gemeinsam mit den Konservativen vorangetriebenen Sozialstaatsabbau in Verbindung mit Arbeitsmarktreformen zulasten von Arbeitnehmer*innen und auf die Solidarität unserer Gesellschaft dringend angewiesenen Menschen im Rahmen der sogenannten Agenda 2010 ist unsere Gesellschaft davon weit entfernt. Im Gegenteil: Mit den Sozial- und Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 – allen voran „Hartz IV“ – wurde ein gesellschaftliches Klima der Verunsicherung und Angst geschaffen, das sich 2017 mit der Wahl der selbsternannten Alternative für Deutschland in den Deutschen Bundestag manifestiert hat. Gerechtfertigt durch eine neoliberale Weltanschauung, die im Gegensatz zu den Grundwerten der Sozialdemokratie steht und die vermeintliche Notwendigkeit, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken zu müssen, wurde der Sozialstaat geschliffen und unsere Gesellschaft systematisch entsolidarisiert. Wenn die SPD als sozialdemokratische Partei gegenüber den Wähler*innen Glaubwürdigkeit wiedererlangen und ihre politische Existenzberechtigung nicht vollständig einbüßen möchte, muss sie diese Fehler der Vergangenheit klar als solche benennen und aufarbeiten.

Wir wollen einen Sozialstaat, der so ausgestaltet ist, dass Menschenwürde und Respekt im Mittelpunkt stehen, der die nötige soziale Sicherheit bietet und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht. Die folgenden Punkte sollen dabei als erste Schritte für eine weitergehende Umgestaltung des Sozialsystems dienen.:

  1. Der Grundsatz des Förderns muss in den Vordergrund gerückt werden, Sanktionen sind vollständig abzuschaffen und durch positive Anreize für Leistungsberechtigte zu ersetzen, zum Beispiel Zugang zu zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen.
  2. Die Bundesagentur für Arbeit ist zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterzuentwickeln. Sämtliche Jobcenter werden in diese Bundesagentur eingegliedert. Die Kosten trägt der Bund. Das Recht auf Weiterbildung wollen wir im Rahmen unseres Konzepts des Umbaus der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung realisieren.
  3. Maßnahmen zur Qualifizierung für Arbeitssuchende sind tatsächlich an deren persönlichen Bedürfnissen und Zielen auszurichten. Sie sind direkt von der Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung durchzuführen und nicht von freien Trägern, die nach Profitmaximierung streben.
  4. Die Regelungen für die Zumutbarkeit von Arbeit sind zu ändern: Wir wollen gute und sichere Arbeit, die der beruflichen Qualifikation von Arbeitssuchenden entspricht, nicht Arbeit um jeden Preis.
  5. Die Bezugsdauer von ALG I soll an der Beitragsdauer berechnet werden, aber mindestens 24 Monate betragen. .
  6. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende müssen der Höhe nach dem tatsächlichen sozio-kulturellen Existenzminimum entsprechen und dürfen dieses unter keinen Umständen unterschreiten.
  7. Die Erhöhung der Vermögensfreibeträge in der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf ein Niveau, dass es ermöglicht in der Regel in der eigenen Immobilie bzw. Mietwohnung wohnen zu bleiben und vorhandene private (Alters-) Vorsorge zu erhalten. Als Bedarfsgemeinschaft sollen in Zukunft nicht mehr automatisch alle Paare zählen, die (auch wenn erst seit Kurzem) zusammenwohnen, sondern nur noch verheiratete Paare (siehe §7 Abs. 3 BG)
  8. Das Zuflussprinzip ist abzuschaffen und Steuerrückerstattungen oder Nebenkostenguthaben dürfen nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet werden.
  9. Die Macht der Arbeitsvermittler*innen in den Jobcentern ist zu weitreichend. Sie entscheiden über sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen des Jobcenters zur Arbeitsaufnahme stattfinden sollen. Ebenso obliegen ihnen viele Ermessensentscheidungen, die vorerst keiner weiteren Kontrolle unterliegen. Die Widerspruchsrechte von Leistungsempfängern sind zu stärken. Dafür muss die Widerspruchsfrist von einem auf drei Monate verlängert werden und der*m Leistungsempfänger*in bei Wahrnehmung seines*ihres Rechtes eine Beratungsstelle zur Verfügung gestellt werden. Entscheidungen der*s Arbeitsvermittler*in sollen nachvollziehbar sein. Positive Anreize sind im Sinne eines Dienstleistungsverständnisses zu setzen. Wir setzen auf längerfristige Begleitung durch eine*n einzige*n Arbeitsvermittler*in. Gleichzeitig hat die*der Leistungsberechtigte ein weiterführendes Recht einräumen die*den Arbeitsvermittler*in zu wechseln.
  10. Ein Umzug darf nicht zu Sanktionen führen. Umzugskosten sollen übernommen werden, unabhängig davon, ob der Umzug aufgrund eines Jobangebots erfolgt oder nicht.
  11. Es braucht eine unabhängige Stelle für Beschwerden und Informationen. Jede*r muss sich über die eigenen Rechte informieren können. Des Weiteren brauchen wir bessere Informationen über bestehende Beratungsangebote, z.B. von zivilgesellschaftlichen Trägern.
  12. Kindergeld ist nicht mehr als bedarfsminderndes Einkommen auf ALG II anzurechnen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Das Prinzip der Sozialstaatlichkeit ist in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Daraus leitet sich die Verpflichtung der Gesellschaft ab, allen ihren Mitgliedern mindestens ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Unser Anspruch geht darüber hinaus: Wir wollen eine solidarische Gesellschaft, in der jeder Mensch nicht nur existenzsichernd gegen allgemeine Lebensrisiken abgesichert ist, sondern entsprechend seiner persönlichen Bedürfnisse in seiner Entwicklung gefördert wird.

 

Ein solidarisches Grundeinkommen gestalten

Der Debattenanstoß für ein Solidarisches Grundeinkommen hat eine wichtige gesamtgesellschaftliche Diskussion in Gang gesetzt. Das Solidarische Grundeinkommen ist eine Maßnahme des sozialen Arbeitsmarktes, die zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen statt dem Hartz-IV-Bezug auf der Basis des Mindestlohns einen Job anzubieten, bei dem sie unbefristet gesellschaftliche und kommunale Aufgaben übernehmen können, bestenfalls bei kommunalen der landeseigenen Unternehmen. Im Kern handelt es sich bei dem Solidarischen Grundeinkommen um eine Lohnarbeitsbeschaffungsmaßnahme – nicht mehr und nicht weniger. Sie kann nur eine Maßnahme für einen Teil der Erwerbsarbeitslosen sein und darf deshalb keinen Ersatz für eine notwendige Debatte um die Überwindung von Hartz IV darstellen. Zum einen soll das solidarische Grundeinkommen ohne Sanktionsmechanismen funktionieren und enthält damit keinen „Zwang zur Arbeit“. Damit kann es kein Modell für diejenigen sein, die einer solchen kommunalen Arbeit auf Mindestlohnniveau nicht nachgehen wollen oder können, hier müssen andere Lösungen getroffen werden. Auch Aufstocker*innen und Menschen ohne Erwerbsarbeit, die nicht als Langzeitarbeitslose zu qualifizieren sind, kommen für die Maßnahme nicht in Betracht.

 

Darüber hinaus hat das Solidarische Grundeinkommen mit den Modellen von bedingungslosen Grundeinkommen („BGE“), wie sie seit Jahrzehnten in der Gesellschaft diskutiert werden, absolut nichts zu tun. Dies wird aber durch den Namen der Maßnahme suggeriert. Die Forderung nach einem Solidarischen Grundeinkommen entbindet sozialdemokratische Politik jedoch nicht von der Obliegenheit, sich mit den Modellen des BGE auseinanderzusetzen und sich entsprechend zu positionieren. Bei den Bürger*innen die Erwartung zu wecken, dass die SPD sich nun für ein Grundeinkommen einsetzt, wie es seit Jahren diskutiert wird, wäre falsch.

 

Dennoch finden wir die Grundidee des Solidarischen Grundeinkommens aus folgenden Gründen unterstützenswert:

  1. Von dem anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung und der guten Konjunktur profitiert zwar insbesondere das obere Zehntel der Einkommensschicht, jedoch sind auch die Arbeitslosenzahlen in den letzten zehn Jahren gesunken. Diese positive wirtschaftliche Entwicklung hat jedoch an der Tatsache nichts geändert, dass viele Bezieher*innen von ALG II keine Erwerbsarbeit finden. Das liegt zum einen daran, dass viele einfache Tätigkeiten weggefallen sind und im Zuge der Digitalisierung weiter wegfallen werden. Für viele Langzeitarbeitslose ist es somit sehr schwer, in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Das kann eine Beschäftigung im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens ändern, in dem sie einen Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen kann. Dies kann vielen Langzeitarbeitslosen nach den vielen Jahren innerhalb des Sanktionsregimes von Hartz IV eine wirkliche Perspektive auf ein auskömmliches Einkommen bieten.
  2. Wir glauben, dass viele Menschen aufgrund der von Arbeitslosigkeit bedingten Armut in sozialer Isolation leben. Das heute vorgefundene soziale Sicherungssystem ist eher darauf bedacht, Fehlverhalten zu sanktionieren, statt Partizipation zu ermöglichen. Eine Erwerbsarbeit im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens kann Menschen nicht nur das Gefühl, sondern die Gewissheit geben, dass ihre Arbeit einen Mehrwert für die Gesellschaft hat und anderen Menschen konkret hilft. Arbeit ist für viele Menschen nach wie vor ein wertbildender und sinnstiftender Faktor. Ungewollte Arbeitslosigkeit führt deshalb bei vielen Menschen zu körperlichen und seelischen Krankheiten. Die Negativ-Spirale, in der viele Langzeitarbeitslose gefangen sind, kann eine solche Maßnahme durchbrechen.
  3. Die Probleme bei der Bewältigung der Zuzüge von Geflüchteten insbesondere im Jahr 2015 haben gezeigt, dass der Staat derzeit zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge Ehrenamtlichen überlässt. Diese verdienen für ihren Einsatz für diese Gesellschaft Respekt und Wertschätzung. Dennoch übernehmen sie bisweilen Aufgaben, die von derartiger Relevanz für den Staat und die Gemeinschaft sind, dass sie reguläre Erwerbsarbeit sein sollten. Wie in der Geflüchtetenhilfe könnte öffentlich geförderte Beschäftigung in KiTas entstehen – dort wo Bedarf an einer die Fachkräfte unterstützenden und gleichzeitig entlastenden Tätigkeit besteht. Dabei gilt es zu beachten, dass reguläre Tätigkeiten im Bereich des Öffentlichen Dienstes, die im Zuge der Privatisierung abgebaut wurden, durch eine Personalaufstockung in regulären Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst übernommen werden.

 

Forderungen

  1. Es darf durch das SGE keine reguläre Beschäftigung verdrängt werden. Es ist vor allem dafür Sorge zu tragen, dass schon bestehende Stellen im Öffentlichen Dienst nicht in den zweiten Arbeitsmarkt ausgelagert werden oder ein Niedriglohnsektor im Öffentlichen Dienst geschaffen wird. Eine Entlohnung unterhalb des Mindestlohns lehnen wir strikt ab. Weiterhin sollen auch dort wo Bedarfe an fachlich qualifiziertem Personal im Öffentlichen Dienst existieren neue, reguläre Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig darf durch das SGE kein privater Mehrwert generiert werden. Es soll deshalb nicht möglich sein, öffentlich geförderte Stellen in der reinen Privatwirtschaft zu schaffen.
  2. Es muss gründlich geprüft werden, in welchen kommunalen Unternehmen welche Tätigkeiten durch öffentlich geförderte Stellen abgedeckt werden können. Diese sollen auf einer Positivliste festgeschrieben werden, die bei Bedarf erweitert werden kann. Durch SGE-Stellen dürfen keine Tarifverträge unterlaufen werden. Die Einrichtung der Stellen ist deshalb auch unter den Tarifparteien von TVöD und TV-L zu koordinieren. Die Auswirkungen auf das Tarifsystem sind in Begleitstudien zu untersuchen.
  3. Ziel muss es sein, die betreffenden Menschen durch die öffentlich geförderte Beschäftigung einen Einstieg in reguläre Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Dies ist nicht zu Letzt deshalb von hoher Bedeutung, da auch der sozialversicherungspflichtige Job auf Mindestlohnniveau im Alter nicht für eine Rente über der Grundsicherung reicht. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Beschäftigten während sie das SGE beziehen qualitativ hochwertige Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten. Die Weiterbildungsangebote sollen dabei den individuellen Wünschen der Beschäftigten angepasst sein. In diesem Zusammenhang sind auch Modelle wie das „Arbeitslosengeld Q“ noch einmal zu diskutieren.
  4. Gute und qualifizierte Arbeit ist wichtig! Schulhausmeister*innen und Erzieher*innen in Jugendfreizeiteinrichtungen beispielsweise brauchen bestimmte Qualifizierungen, auf die in diesem Fall Schul- und JFE-Träger, Schüler*innen und Jugendliche bauen. Auch bei Arbeitsplätzen des solidarischen Grundeinkommens muss darauf geachtet werden, dass Personen den übernommenen Aufgaben gerecht werden können., also dafür qualifiziert sind oder nötigenfalls dafür qualifiziert werden.
  5. Die angebotene Arbeit muss einen für die Beschäftigten nachvollziehbaren Zweck haben. Beschäftigung darf hierbei kein Selbstzweck sein. Es ist vielmehr danach zu schauen, welche Art von Arbeit heute vielfach durch zeitintensiven Einsatz von Ehrenamtlichen geleistet wird, obwohl sie zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört.
  6. Das SGE kann als Maßnahme des sozialen Arbeitsmarktes kann nur dann gut funktionieren, wenn es Teil einer viel tiefergreifenden Reform des Arbeitslosengeldes und der Arbeitsvermittlung ist. Es muss klar sein, dass das übergeordnete Ziel die Abschaffung von Hartz IV und die Gestaltung einer echten Alternative zu diesem repressiven System ist. Hiermit würde auch ein Mentalitätswechsel in den Arbeitsagenturen einhergehen. Die Mitarbeiter*innen, die momentan damit beschäftigt sind, Sanktionen zu verhängen, könnten sich stattdessen damit beschäftigen, den Menschen auf ihre persönliche Situation zugeschnittene Angebote zu machen. Dabei sind auch die Zielgruppen in den Blick zu fassen, die nicht Zielgruppe der SGE-Maßnahmen sind.
  7. Menschen, die besondere Unterstützung und Hilfestellung benötigen, müssen diese erhalten, unabhängig davon, ob sie ein – wie auch immer gestaltetes – solidarisches Grundeinkommen in Anspruch nehmen können oder wollen. Zu den möglichen Unterstützungsleistungen zählen z. B. psychosoziale Betreuung, Schuldner*innenberatung, Beratungs- und Hilfsangebote bei (psychischen) Erkrankungen etc.
  8. In Berlin ist in insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor auf erschreckend hohem Niveau. Gerade bei jungen Menschen unter 25 Jahren gilt: Qualifizierung, Berufsausbildung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt müssen absoluten Vorrang vor anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten haben! Hier ist zu diskutieren, wie die Jugendberufsagenturen gestärkt und die Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlichen Rechtskreise (SGB II, III und VIII) verbessert werden können.

 

Solidarität und Sicherheit statt Sanktionen

Spätestens seit dem von den Rot-Grünen Regierungen gemeinsam mit den Konservativen vorangetriebenen Sozialstaatsabbau in Verbindung mit Arbeitsmarktreformen zulasten von Arbeitnehmer*innen und auf die Solidarität unserer Gesellschaft dringend angewiesenen Menschen im Rahmen der sogenannten Agenda 2010 ist unsere Gesellschaft davon weit entfernt. Im Gegenteil: Mit den Sozial- und Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 – allen voran „Hartz IV“ – wurde ein gesellschaftliches Klima der Verunsicherung und Angst geschaffen, das sich 2017 mit der Wahl der selbsternannten Alternative für Deutschland in den Deutschen Bundestag manifestiert hat. Gerechtfertigt durch eine neoliberale Weltanschauung, die im Gegensatz zu den Grundwerten der Sozialdemokratie steht und die vermeintliche Notwendigkeit, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken zu müssen, wurde der Sozialstaat geschliffen und unsere Gesellschaft systematisch entsolidarisiert. Wenn die SPD als sozialdemokratische Partei gegenüber den Wähler*innen Glaubwürdigkeit wiedererlangen und ihre politische Existenzberechtigung nicht vollständig einbüßen möchte, muss sie diese Fehler der Vergangenheit klar als solche benennen und aufarbeiten.

Wir wollen einen Sozialstaat, der so ausgestaltet ist, dass Menschenwürde und Respekt im Mittelpunkt stehen, der die nötige soziale Sicherheit bietet und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht. Die folgenden Punkte sollen dabei als erste Schritte für eine weitergehende Umgestaltung des Sozialsystems dienen.:

  1. Der Grundsatz des Förderns muss in den Vordergrund gerückt werden, Sanktionen sind vollständig abzuschaffen und durch positive Anreize für Leistungsberechtigte zu ersetzen, zum Beispiel Zugang zu zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen.
  2. Die Bundesagentur für Arbeit ist zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterzuentwickeln. Sämtliche Jobcenter werden in diese Bundesagentur eingegliedert. Die Kosten trägt der Bund. Das Recht auf Weiterbildung wollen wir im Rahmen unseres Konzepts des Umbaus der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung realisieren.
  3. Maßnahmen zur Qualifizierung für Arbeitssuchende sind tatsächlich an deren persönlichen Bedürfnissen und Zielen auszurichten. Sie sind direkt von der Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung durchzuführen und nicht von freien Trägern, die nach Profitmaximierung streben.
  4. Die Regelungen für die Zumutbarkeit von Arbeit sind zu ändern: Wir wollen gute und sichere Arbeit, die der beruflichen Qualifikation von Arbeitssuchenden entspricht, nicht Arbeit um jeden Preis.
  5. Die Bezugsdauer von ALG I soll an der Beitragsdauer berechnet werden, aber mindestens 24 Monate betragen. .
  6. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende müssen der Höhe nach dem tatsächlichen sozio-kulturellen Existenzminimum entsprechen und dürfen dieses unter keinen Umständen unterschreiten.
  7. Die Erhöhung der Vermögensfreibeträge in der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf ein Niveau, dass es ermöglicht in der Regel in der eigenen Immobilie bzw. Mietwohnung wohnen zu bleiben und vorhandene private (Alters-) Vorsorge zu erhalten. Als Bedarfsgemeinschaft sollen in Zukunft nicht mehr automatisch alle Paare zählen, die (auch wenn erst seit Kurzem) zusammenwohnen, sondern nur noch verheiratete Paare (siehe §7 Abs. 3 BG)
  8. Das Zuflussprinzip ist abzuschaffen und Steuerrückerstattungen oder Nebenkostenguthaben dürfen nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet werden.
  9. Die Macht der Arbeitsvermittler*innen in den Jobcentern ist zu weitreichend. Sie entscheiden über sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen des Jobcenters zur Arbeitsaufnahme stattfinden sollen. Ebenso obliegen ihnen viele Ermessensentscheidungen, die vorerst keiner weiteren Kontrolle unterliegen. Die Widerspruchsrechte von Leistungsempfängern sind zu stärken. Dafür muss die Widerspruchsfrist von einem auf drei Monate verlängert werden und der*m Leistungsempfänger*in bei Wahrnehmung seines*ihres Rechtes eine Beratungsstelle zur Verfügung gestellt werden. Entscheidungen der*s Arbeitsvermittler*in sollen nachvollziehbar sein. Positive Anreize sind im Sinne eines Dienstleistungsverständnisses zu setzen. Wir setzen auf längerfristige Begleitung durch eine*n einzige*n Arbeitsvermittler*in. Gleichzeitig hat die*der Leistungsberechtigte ein weiterführendes Recht einräumen die*den Arbeitsvermittler*in zu wechseln.
  10. Ein Umzug darf nicht zu Sanktionen führen. Umzugskosten sollen übernommen werden, unabhängig davon, ob der Umzug aufgrund eines Jobangebots erfolgt oder nicht.
  11. Es braucht eine unabhängige Stelle für Beschwerden und Informationen. Jede*r muss sich über die eigenen Rechte informieren können. Des Weiteren brauchen wir bessere Informationen über bestehende Beratungsangebote, z.B. von zivilgesellschaftlichen Trägern.
  12. Kindergeld ist nicht mehr als bedarfsminderndes Einkommen auf ALG II anzurechnen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Erledigt
Überweisungs-PDF: