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Antrag 248/I/2018 Konsensliste

11.05.2018

Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (K) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.
Der Landesparteitag stimmt diese mit (K) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.

Antrag WV3.2/I/2018 Trennung von Amt/Mandat und Parteifunktionen auf Bundesparteitagen der SPD – Statutenänderung

2.05.2018

Der Parteivorstand wird aufgefordert, dem nächsten Parteitag einen statutenändernden Antrag vorzulegen, der eine Trennung von Amt/Mandat und Parteifunktionen auf Bundesparteitagen vorsieht. Der Antrag soll regeln, dass Mitglieder der Landesparlamente, des Bundestages, des Europaparlaments, hohe kommunale Wahlbeamte sowie Mitglieder der Landesregierungen, der Bundesregierung und Staatssekretäre auf Bundes- und Landesebene nicht mehr Delegierte mit Stimmrecht für den Bundesparteitag sein können. Im Gegenzug ist § 15 Abs. 2 des Organisationsstatuts so zu ändern, dass Personen aus allen hier benannten Gruppen in angemessener Weise mit beratender Stimme am Willensbildungsprozess auf dem Parteitag beteiligt werden. Für den Parteikonvent soll analog ein Antrag mit gleicher Zielstellung vorgelegt werden.

Antrag 141/I/2018 Die 2004 eingeführte volle Verbeitragung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist abzuschaffen

2.05.2018

Die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 eingeführte volle Verbeitragung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in der Kranken- und Pflegeversicherung während der Auszahlungsphase ist wieder abzuschaffen; die entsprechenden Regelungen sind auf den Rechtsstand vor Inkrafttreten des GMG (halber Beitragssatz) zurückzuführen.

 

Antrag 243/I/2018 Maßnahmen zum Schutz der Stadt vor den Folgen des Klimawandels, insbesondere bei Starkregen

1.05.2018

Spätestens seit dem Starkregen im Sommer 2017 ist auch in Berlin das Problem der schnellen Abführung großer Regenmengen zu einer neuartigen Herausforderung für die Stadtgesellschaft geworden.

 

Selten vorkommende Starkregenereignisse, für die die öffentlichen Entwässerungssysteme nicht ausgelegt sind, werden bisher nicht in den üblichen Planungsverfahren berücksichtigt. Ihre Häufigkeit und noch vielmehr ihre Ausmaße werden voraussichtlich zunehmen. Dieses erfordert eine vorsorgende, langfristige Risiko-Planung des öffentlichen und privaten Raums, um Überflutungsvorsorge und Starkregenmanagement gewährleisten zu können.

 

Daher werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich unter Einbindung der Bezirke und der Berliner Wasserbetriebe(BWB) dafür einzusetzen, dass den Auswirkungen des Klimawandels in Berlin, insbesondere denen von Starkregenereignissen mit folgenden Maßnahmen entgegengewirkt wird:

 

  • Starkregenrisikomanagement muss konsequent bei Neubau- wie auch in Bestandsquartieren umgesetzt werden. Dabei sind geltende Normen und Regelwerke wie z.B. DIN 1986 (Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen) sowie DWA-Merkblatt M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“, welche planerischen Vorgaben für Starkregenmanagement im privaten und im öffentlichen Raum enthalten, zu beachten. Ziel ist eine Berlinweite, flächendeckende Überflutungs- und Risikoprüfung einzuführen, auch für den öffentlichen Raum, wie z.B. Straßen, nach den Beispielen von New York, Amsterdam u. w. Wichtige Erkenntnisse des KURAS-Forschungsprojektes sind dabei in der Praxis zu berücksichtigen
  • Es bedarf einer verbindlichen Festlegung der Zuständigkeiten zwischen Senat, Bezirken und den Berliner Wasserbetrieben zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen einschließlich deren dauerhaften Betriebs. Dazu ist u.a. ein Akteurskreis „Starkregen“ unter Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen (SenUVK, SenSW, SenInn), Bezirken, BWB, Feuerwehr u.w. nachhaltig zu installieren.
  • Die zuständigen Stellen, sowohl auf Senats- wie auch auf Bezirksebene erhalten zügig und dauerhaft eine angemessene Ausstattung, damit sie zuverlässig die stadtweite Umsetzung der Maßnahmen und deren dauerhaften Betrieb und die Pflege, wie z.B. die ober-und unterirdischer Anlagen gewährleisten zu können.
  • Abstimmung der Maßnahmen mit Brandenburg auf allen Ebenen.

 

Antrag 118/I/2018 Ernennung Staatssekretär

30.04.2018

Die SPD Berlin missbilligt die Nominierung bzw. Ernennung von Jörg Kukies als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Die Mitglieder des Parteivorstands, der SPD-Bundestagsfraktion und des Bundeskabinetts werden aufgefordert, einer Ernennung Jörg Kukies zum Staatssekretär im Bundesfinanzministerium nicht zuzustimmen bzw. auf die Ernennung einer anderen qualifizierten Persönlichkeit hinzuwirken, die in glaubwürdiger Weise eine wirklich sozialdemokratische Finanzpolitik entwickeln und umsetzen kann.

 

Jörg Kukies trägt als langjähriger führender Mitarbeiter des internationalen Finanzkonzerns Goldmann Sachs zumindest geschäftspolitische Mitverantwortung für Ursachen der zurückliegenden Krise des internationalen Finanzsystems, durch die zahlreiche Menschen und auch Staaten in Europa und darüber hinaus in eine schwerwiegende finanzielle Notlage geraten sind. Zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems und betroffener Staaten wurden viele Milliarden Euro und Dollar Steuermittel eingesetzt, die der Sozial-, Bildungs-, und Entwicklungspolitik fehlen. Auch die für deutsche Sparer verlustreiche Zinspolitik der Europäischen Zentralbank ist eine Folge der durch Jörg Kukies verantworteten Geschäftspolitik.

 

Außerdem gehört es zur global praktizierten Personalpolitik von Goldmann Sachs, dass ihre Manager Zeitweise in führende Finanzpolitische Positionen wechseln. Dabei besteht nicht nur die reale Gefahr von Lobbyismus im Sinne von Goldmann Sachs, sondern auch die Möglichkeit von Einblicken in die Strategien der für die Bankenbeaufsichtigung und -regulierung zuständigen Institutionen. Aktuelle Beispiele sind der amerikanische Finanzminister und der Präsident der Europäischen Zentralbank.