20.04.2017
Das Modell der Lohn und Zeitarbeiter*Innen wurde geschaffen um Auftragsspitzen in einzelnen Unternehmen abzufedern. Jedoch kann in den letzten Jahren beobachtete werden, dass die Auftragsspitze zum Normalfall wurde und Leih- und Zeitarbeiter*innen dauerhaft beschäftigt werden.
Wir fordern: Leih- und Zeitarbeiter*innen sollen nach französischem Vorbild 130% des Lohnniveaus bekommen, das Festangestellte im selben Betrieb erhalten.
Leih- und Zeitarbeiter*innen können einem Betrieb bei personellen Engpässen helfen und Einstiegsmöglichkeiten für Arbeitssuchende sein.
Leider sehen wir in den momentanen Verhältnissen, das Unternehmer*innen diesen Gedanken des Leih- und Zeitarbeitsgesetzes ausnutzen um Festanstellungen zu umgehen. Arbeitgeber*innen stellen immer weniger Arbeitnehmer*innen fest ein, bzw. befristen diese, um ihr Grundpersonal zu decken, sondern bedienen sich Leih- und Zeitarbeiter*innen um billigere Arbeitskräfte anzustellen. Diese verrichten in den Betrieben die gleichen Arbeitsprozesse und haben die gleichen Arbeitszeiten, wie festangestellte (Fach-)Kräfte. Im Sinne der Gerechtigkeit müssen wir deshalb eine Verteuerung von Kurzbeschäftigung fordern.
Oft genug werden Leih- und Zeitarbeiter*innen für zwei Jahre beschäftigt um dann auf den Tag genau dann gekündigt zu werden, wenn die Unternehmen sie übernehmen müssten, nur damit dieser Platz erneut mit einem*r anderen Leih- und Zeitarbeiter*in besetzt wird. Wir sehen darin einen kapitalistischen Ausbeutungszyklus um höhere Löhne und Mitbestimmung in den Betrieben zu verhindern. Diesen müssen wir entschieden bekämpfen, indem wir diese Art der Dauerbeschäftigung von Leih- und Zeitarbeiter*innen unattraktiv machen. Zeitarbeitsfirmen beuten ihre Arbeitnehmer*innen oft aus, indem sie Großteile des von den Betrieben erwirtschafteten Geldes einbehalten und möglichst geringe und willkürliche Löhne zahlen.
Plublished in | Comments closed
20.04.2017
Prekäre Beschäftigung und tarifvertragsfreie Zonen im Verantwortungsbereich des Landes Berlin endlich abschaffen!
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat von Berlin werden aufgefordert, zeitnah einen konkreten und terminierten Plan vorzulegen, in dem einzelne Handlungsschritte beschrieben werden, um prekäre Arbeit im Bereich der Daseinsvorsorge, in dem das Land Berlin Verantwortung trägt, aufzuheben. Dazu gehört es, festzulegen, wie die ausreichende Finanzierung zur erfolgreichen Umsetzung gesichert werden soll.
Dies betrifft insbesondere
– die Auflösung der Charité-Tochterfirma CFM Facility Management GmBH und die (Re-)Integration der MitarbeiterInnen in die Charité,
– den Abschluss der Tarifverhandlungen bei der Vivantes-Tochter Vivantes Service GmbH (VSG),
– die Rückführung der Vivantes-Tochter Therapeutische Dienste GmbH und die (Re-)Integration der MitarbeiterInnen in die Muttergesellschaft,
– mehr Festanstellungen und tarifvertragliche Regelungen für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte an den Musikschulen,
– die ausreichende Absicherung von VolkshochschullehrInnen in den Sozialversicherungssystemen sowie
– Maßnahmen zur Verpflichtung aller Freien Träger, mit nach TV-L bzw. TVöD angelehnten Vergütungssysteme zu entlohnen und die entsprechenden Kosten zu refinanzieren.
Plublished in | Comments closed
20.04.2017
Der SPD Landesvorstand Berlin, die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Sozialdemokratischen Senatoren im Berliner Senat werden aufgefordert einen Plan vorzulegen, in dem definiert wird, wann und in welchem Betrieb welche Schritte unternommen werden, um prekäre Arbeit im öffentlichen Bereich aufzuheben.
Dazu gehört der Plan, wie die ausreichende Finanzierung zur Umsetzung gesichert wird.
Plublished in | Comments closed
20.04.2017
Der SPD Landesvorstand Berlin wird aufgefordert,
Die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert,
Die Sozialdemokratischen Senatoren im Berliner Senat werden aufgefordert,
einen Plan vorzulegen, in dem definiert wird, wann und in welchem Betrieb welche Schritte unternommen werden, um prekäre Arbeit im öffentlichen Bereich aufzuheben.
Dazu gehört der Plan, wie die ausreichende Finanzierung zur Umsetzung gesichert wird.
Das betrifft insbesondere
- die Auflösung der Charité Tochter CFM und Integration der Mitarbeiter in die Charité;
- der Abschluss der Tarifverhandlungen bei der Vivantes Tochter VSG;
- die Rückführung der Vivantes-Tochter Therapeutischen Dienste GmbH und die Integration der Mitarbeiter in die Muttergesellschaft;
- an den Musikschulen und die Festanstellungen noch der tarifvertraglichen Regelungen für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte;
- die soziale Absicherung von VolkshochschullehrInnen;
- bei den Freien Trägern Maßnahmen zur Verpflichtung aller Träger, nach TV-L bzw. TVöD angelehnten Vergütungssysteme zu entlohnen und die entsprechenden Kosten zu refinanzieren.
Ziel bei den zurzeit stattfindenden Verhandlungen über die Hochschulverträge 2018- 2021 muss sein:
- Erstens sollen reguläre Lehrveranstaltungen durch hauptberufliche Lehrkräfte abgedeckt werden;
- zweitens sollen die Honorare der Lehrbeauftragten in Anlehnung an die tarifliche Bezahlung vergleichbarer hauptberuflicher Beschäftigter erhöht werden;
- drittens sollen die Hochschulen die Lehrbeauftragten bei ihrer beruflichen Entwicklung fördern;
- und viertens soll der Senat entsprechende Kontrollinstrumente entwickeln.
All diese Forderung aus verschiedenen Bereichen sind gerichtet an den Berliner Senat, als den eigentlichen Arbeitgeber. Der Senat als eigentlicher Arbeitgeber trägt gegenüber allen Geschäftsleitungen die volle Verantwortung für die Umsetzung der ausgehandelten Ergebnisse und deren Finanzierung. .
So ist davon auszugehen, dass die Umsetzung dieses Planes gemeinsam in Tarifverhandlungen mit den entsprechenden DGB Gewerkschaften erfolgen muss.
Plublished in | Comments closed
20.04.2017
Prekäre Beschäftigung und tarifvertragsfreie Zonen an Berliner Hochschulen abschaffen!
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat von Berlin werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass bei den derzeit stattfindenden Verhandlungen über die Hochschulverträge 2018- 2021
– die Honorare der Lehrbeauftragten in Anlehnung an die tarifliche Bezahlung vergleichbarer hauptberuflicher Beschäftigter erhöht,
– die Lehrbeauftragten bei ihrer beruflichen Entwicklung durch konkrete Programme der Hochschulen gefördert und
– entsprechende Kontrollinstrumente für die o. g. Forderungen entwickelt werden.
Plublished in | Comments closed