Archive

Antrag 05/II/2025 Zukünftig kein Sponsoring von Bundesparteitagen durch zweifelhafte Arbeitgeber wie z.B. die Amazon Services Deutschland GmbH mehr!

9.10.2025

Der SPD-Bundesvorstand wird aufgefordert, zukünftig auf ein Sponsoring von Bundesparteitagen durch zweifelhafte Arbeitgeber wie die Amazon Services Deutschland GmbH zu verzichten. Er wird aufgefordert jedenfalls eine Prüfung vorzunehmen, ob die Anbieter faire Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen umsetzen.

Antrag 06/II/2025 Aufarbeitung der Rolle der SPD in der deutschen Kolonialgeschichte

9.10.2025

Um eine Auseinandersetzung mit der Rolle der SPD zur deutschen Kolonialgeschichte während des Kaiserreichs und darüber hinaus zu ermöglichen, soll eine unabhängige Expert*innen- und Historiker*innenkommission gebildet werden.

 

Die Kommission soll für den kommenden ordentlichen Bundesparteitag ein Bericht zu möglichen Verstrickungen vorlegen und an die Gliederungen verschickt wird. Zugleich sollen die Ergebnisse transparent der Basis und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei einer möglichen Mitverantwortung der SPD soll die Geschichte exakt aufgearbeitet, dokumentiert und um Entschuldigung bei den Opfern der deutschen Kolonialpolitik gebeten werden.

Antrag 07/II/2025 Parteiinterne Strukturen zur Unterstützung bei digitaler Gewalt

9.10.2025

Auf Landes- und Bundesebene werden Strukturen aufgebaut, die Parteimitglieder, die von Hass im Netz betroffen sind, unterstützen.

 

Hierzu erarbeitet die Bundespartei gemeinsam mit den Landesverbänden Konzepte, wie folgende Hilfsstrukturen innerhalb der SPD institutionalisiert werden können:

  • Eine mit ausreichenden Ressourcen ausgestattete Anlaufstelle, die als erste Kontaktstelle für Betroffene niederschwellig erreichbar ist. Die Anlaufstelle soll:
    • in akuten Situationen da sein, Solidarität und Schutz bieten, parteiintern und öffentlich Solidarität organisieren
    • Check-Listen bereitstellen, was zu tun ist in solchen Situationen
    • helfen, Inhalte auf den Plattformen zu melden, Beweise zu sichern und Strafanzeigen zu stellen
    • Unterstützung in der Rechtsdurchsetzung vermitteln, z.B. durch Rahmenverträge mit spezialisierten Rechtsanwält*innen
    • Psychologische Unterstützung vermitteln, z.B. durch Rahmenverträge mit spezialisierten Psycholog*innen
    • Kooperationen mit spezialisierten Beratungsstellen pflegen
  • Für kommunale Amtsträger*innen, insbesondere Ehrenamtliche, sollten für akute Gefahrensituationen schnell und unbürokratisch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um z.B. Personenschutz oder Hotelübernachtungen zu finanzieren, wenn die Privatadresse veröffentlicht wurde.
  • Freiwillige Rapid Response Teams, die in den Kommentarspalten gegenhalten und helfen.
  • Online-Seminare anbieten (SPD On), in denen Engagierte auf den Fall einer möglichen Betroffenheit vorbereitet werden und die Hilfsangebote bekannt gemacht werden.

Antrag 08/II/2025 Wozu machen wir den Scheiss eigentlich? - Verbindliche Umsetzung und Nachverfolgung von Beschlüssen

9.10.2025

Wir fordern die SPD-Bezirksverordneten, die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die Europaabgeordnete auf, sich für eine konsequentere Umsetzung der Beschlusslage der SPD einzusetzen.

 

Das umfasst vor allem:

  1. Verantwortlichkeit: Für jeden angenommenen Antrag benennt die zuständige Fraktion eine verantwortliche Mandatsträgerin oder einen verantwortlichen Mandatsträger für die Umsetzung. Dies gilt auch bei Verweisung eines Antrags in andere Gremien.
  2. Berichtspflicht: Die verantwortliche Person legt spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beschlussfassung (Erledigungsfrist) dar, wie der Beschluss zum Gegenstand der parlamentarischen Arbeit gemacht wurde.
  3. Dokumentation im Antragstool: Die Erledigungsfrist als auch die Rückmeldung durch den oder die Verantwortliche ist im Antragstool der jeweiligen Ebene zu dokumentieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, ist dies im Antragstool entsprechend zu kennzeichnen.
  4. Fristverlängerung mit Begründung: Konnte der Beschluss innerhalb der Frist (noch) nicht umgesetzt werden, begründet der oder die Verantwortliche dies im Antragstool und setzt eine neue, letzte Frist von längstens 12 Monaten.
  5. Die Formulierung „Erledigt durch Übernahme im Parteiprogramm“ gilt nicht als zufriedenstellende Reaktion auf den Beschluss.

 

Antrag 11/II/2025 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sind freiwillig - nicht umsonst!

9.10.2025

Jedes Jahr nutzen mehr als 100.000 junge Menschen in Deutschland freiwillige Angebote wie das FSJ oder FÖJ und tragen mit diesem Engagement zu einer gestärkten Zivilgesellschaft bei. Junge Erwachsene sollen dabei meist ein Jahr lang Einblicke in die Arbeitswelt und somit wertvolle Erkenntnisse und Kompetenzen für ihre spätere berufliche Laufbahn erlangen. Die Einsatzstellen können jungen Menschen eine Orientierung anbieten und somit ihre Branchen attraktiver für neue Arbeitskräfte machen, welche sie in vielen Fällen auch dringend benötigen. Freiwilligendienste sind in der Theorie ein Win-Win für alle Beteiligten.

 

Die Realität für Freiwillige sieht jedoch anders aus. Aufgrund steigender Mieten, Lebenshaltungs- und Ernährungskosten können viele Jugendliche den Freiwilligendienst entweder nicht antreten oder müssen noch nebenbei arbeiten, was dem Sinn dieses Programms widerspricht. Hinzu kommt, dass Freiwillige nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis bei ihren Einsatzstellen angestellt sind und somit im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Deshalb müssen hier rechtliche Rahmenbedingungen und Absicherungen geschaffen werden, um einen Mindestbetrag an monatlichen Taschengeldzahlungen zu gewährleisten, damit sich Jugendliche den Freiwilligendienst leisten können. Die aktuelle Rechtslage sieht lediglich eine gesetzliche Obergrenze des Taschengeldes vor, welche sich an der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung orientiert (s. § 2 Abs. 1 Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG). Während einige Länder bereits gesetzliche Untergrenzen für das Taschengeld eingeführt haben, ist diese in Berlin nicht benannt. Das führt dazu, dass Freiwillige bei 35-40 Arbeitsstunden die Woche teilweise nur 250 € verdienen, andere hingegen 500 €. Gerade in Berlin ist eine feste, faire Entlohnung wichtig, um die hohen Lebenshaltungskosten zu zahlen.

 

Zurzeit haben Freiwillige einen Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Wenn diese nicht geleistet werden können, sollen „entsprechende Geldersatzleistungen“ ausgezahlt werden. Diese decken jedoch nicht im Ansatz die Kosten, welche bei Freiwilligen monatlich allein für Wohnung und Verpflegung entstehen, weshalb die entsprechenden Zuschüsse dringend erhöht werden müssen. Ziel muss es sein, die bestehenden Freiwilligendienstplätze zugänglicher für junge Menschen zu machen, ohne die Streichung von Stellen aufgrund von Finanzierungsfragen bei der Einsatzstelle oder dem Träger zu riskieren.

 

Der Freiwilligendienst in seiner Umsetzung ist sozial sowie finanziell exklusiv und somit nicht für alle Jugendlichen unter den gleichen Bedingungen möglich. Jede*r junge Erwachsene soll das Angebot einer fairen und ausreichenden Berufsorientierung erhalten, ohne aufgrund der sozioökonomischen und finanziellen Verhältnisse benachteiligt zu werden.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Die Einführung einer gesetzlichen Untergrenze für das monatliche Taschengeld von 600 €
  • Im Falle, dass die Einsatzstelle keine Unterkunft stellt, ist ein angemessener Wohngeldzuschuss zu zahlen bzw. der Zugang zu Wohngeld sicherzustellen. Der monatliche Zuschlag für die Deckung der Unterkunftskosten soll sich an den durchschnittlichen Mieten in Berlin orientieren.
  • Das Deutschlandticket soll für alle Freiwillige*n unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, damit ihre Mobilität während der Zeit in ihrem Freiwilligendienst gewährleistet werden kann
  • Der monatlich gezahlte Zuschlag für Verpflegung soll verpflichtend an die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für Lebensmitteleinkäufe (laut BMLEH 200 € pro Monat) angepasst werden, und 20% über dem Durchschnitt liegen, um auch die Verpflegung auf der Einsatzstelle, in der Kantine oder Supermarkt, finanziell zu unterstützen
  • Eine jährliche Bewertung der Aktualität der Zuschüsse und des Taschengeldes, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.
  • Die äuqivalente Anwendung der Forderungen für Personen, die einen internationale (weltwärts) und europäische Freiwilligendienste absolvieren.

     

    Diese Forderungen dienen zur schnellen Absicherung der Freiwilligen. Darüber hinaus bekräftigen wir perspektivisch die beschlossene Angleichung an den Mindestlohn.