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Antrag 15/II/2023 Vorwärts - und nicht vergessen: die Solidarität! Die SPD als Partei der guten Arbeit in die Zukunft führen

22.08.2023

Der Parteivorstand wird aufgefordert schnellstmöglich ein Forum zum Thema „Künstliche Intelligenz und Arbeit“ einzurichten. Ziel dieses Forums soll es sein, sich intensiv mit den Möglichkeiten, Herausforderungen und Konsequenzen des Einzugs künstlicher Intelligenz (KI) in die Arbeitswelt zu beschäftigen und einen Antrag zum Bundesparteitag zu schreiben, der die arbeits-, sozial-, wissenschafts- und wirtschaftspolitischen Folgen und Notwendigkeiten hiervon klar beschreibt. Dieser Antrag soll als ein Grundsatzpapier für die SPD fungieren, welches die Programmatik in Bezug auf die sich verändernde Arbeitswelt nachhaltig prägt. Das Papier soll sich ausdrücklich die Perspektive der Arbeitnehmenden priorisieren und sich vor allem mit Fragen der sich verändernden Beschäftigungsformen, Tätigkeitsfeldern, Arbeitszeiten, Entlohnung, Tätigkeitsorte und Betriebe, betriebliche Mitbestimmung, Aus- und Weiterbildung, staatlicher Versorgung und auch ethischen Grundsatzfragen der guten Arbeit der Zukunft beschäftigen.

 

Die Arbeitsgruppe soll ein Jahr an einem solchen Papier arbeiten und dies danach durch mehrere regionale und digitale Mitgliederforen zur Diskussion stellen. Mit den dadurch gesammelten Anregungen soll dann der finale Antrag geschrieben und auf dem darauffolgenden Bundesparteitag beschlossen werden und auch Eingang in die Programme der darauffolgenden Wahlen auf allen Ebenen finden.

 

Neben interessierten Mitgliedern der Basis sollen folgende Gruppen zwingend vertreten sein:

  • Einzelne Vertreter*innen der Gewerkschaften
  • Mit dem Feld KI und Arbeit betraute einzelne Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen
  • Einzelne Vertreter*innen der Sozialverbände
  • Einzelne Vertreter*innen von Schüler*innen-, Auszubildenen- und Studierendenvertretungen
  • Einzelne Personal- und Betriebsrät*innen verschiedener Branchen
  • Einzelne Vertreter*innen der mit digitalen Themen betrauten Zivilgesellschaft
  • Einzelne Vertreter*innen der Kammern, Innungen und Berufsverbänden
  • Jeweils ein*e SPD-Fraktionssprecher*in der relevanten Politikbereiche (bspw. Arbeits, Wirtschaft, Forschung, Soziales, und/oder Digitalisierung) der kommunalen, Landes-, Bundes- und Europaebene
  • Einzelne Vertreter*innen der SPD-Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und Fachforen

 

Vorbereitet, geleitet und begleitet wird die Gruppe federführend von einem zu benennenden Mitglied des Parteivorstandes. Den Mitgliedern wird über den Stand der Arbeit berichtet.

Antrag 28/II/2023 Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

22.08.2023

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen im geschützten Marktsegment des Landes Berlin einzurichten.

 

So sollen auch Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen in Notfällen bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

  • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
  • Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie z.B. junge Familien mit Kindern, alleinerziehende Frauen und queere Menschen mit Priorität bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

 

Antrag 96/II/2023 Raum für politische Arbeit schaffen!

22.08.2023

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus möge darauf hinwirken, dass ein Landesgesetz entworfen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt wird, nach dem öffentliche Einrichtungen wie Rathäuser, Verwaltungen, Schulen, öffentliche Nachbarschaftseinrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Stiftungen des Landes Berlin verpflichtet werden, politischen Parteien unter Beachtung der Vorgaben von § 5 Absatz 1 ParteienG sowie nach Maßgabe der Geeignetheit und entsprechend vorhandener Kapazitäten in angemessenem Umfang Räume für die politische Arbeit und für politische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, wenn durch diese nicht zu befürchten  ist, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.

Antrag 67/II/2023 Queer Refugees Welcome! Für eine Reform der Geflüchtetenpolitik

22.08.2023

Wir fordern eine grundlegende Reform der Geflüchtetenpolitik besonders mit Blick auf LSBTQIA*Geflüchtete. Hierzu sollen die SPD-Abgeordneten von Bund und Land sich für eine Reform der notwendigen Gesetze einsetzen, die folgende Maßnahmen enthält:

  1. 3 (1) 1. des Asylgesetzes soll um die “sexuelle Identität” und “Geschlechtsidentität” als Gründe der Flucht vor Verfolgung ergänzt werden. Mit der Aufnahme der sexuellen Identität und Geschlechtsidentität ins Asylgesetz wird die nationale Gesetzgebung an die Richtlinie 2011/95/EU angepasst, die diese Verfolgungsgründe bereits anerkennt.
  2. Für alle Mitarbeitenden von Ämtern, Behörden und Aufnahmeeinrichtungen sollen Sensibilisierungsprogramme zum Umgang mit LSBTQIA*-Geflüchteten verpflichtend angeboten werden. Diese Sensibilisierungsprogramme sollen in Zusammenarbeit mit entsprechenden zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtet werden.
  3. Bundesweit soll ein behördenunabhängiges Asylberatungssystem eingerichtet werden. Die Beratungen sollen hierbei u.a. als Einzelgespräche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die Beratungsangebote niedrigschwellig und flächendeckend angeboten werden und vor behördlichen Anhörungen wahrnehmbar sein. Die Einrichtung eines behördenunabhängigen Asylberatungssystems kommt der in Richtlinie 2013/33/EU festgeschriebenen Verpflichtung nach, Geflüchtete im Asylprozess über ihre Rechte und mögliche Rechtsberatungsstellen zu informieren. Dabei gewährleistet das Angebot von Einzelgesprächen, dass queere Menschen nicht vor Dritten ein Zwangsouting erleben müssen. Frühzeitige Beratungsangebote gewährleisten zudem, dass die Asylsuchenden rechtzeitig über die eigenen Rechte aufgeklärt werden.
  4. Sogenannte Ankerzentren werden abgeschafft und durch dezentrale Unterbringungen ersetzt.
  5. In allen Aufnahmeeinrichtungen muss Zugang zu rechtlicher, gesundheitlicher und psychologischer Betreuung für LSBTQIA*- Geflüchtete gewährleistet werden. Zudem müssen weitere Aufnahmeeinrichtungen speziell für LSBTQIA*-Geflüchtete geschaffen werden.
  6. Alle Kommunen werden insbesondere verpflichtet, Wohnraum für LSBTQIA*-Geflüchtete bereitzustellen. Ausreichende Mittel werden zentral zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Hierbei soll in jedem Fall jeweils Gruppen- und Einzelunterbringung grundsätzlich gewährleistet sein. Diese Wohnungen werden entweder von Fachträger*innen der queeren Wohnhilfe oder der Queerarbeit verwaltet oder von explizit hierfür zu schulendem Fachpersonal kommunaler Trägerschaften. Der Gesetzgeber legt Fristen zur Einrichtung und ihrer Kontrolle fest, sodass die Nichterfüllung dieser Aufgabe durch die Kommunen verhindert werden kann. Eine Einrichtung zu Lasten expliziten Wohnens bspw. für junge Geflüchtete oder flüchtende Frauen* findet nicht statt.
  7. Abschiebungen dürfen nicht weiter durchgeführt werden. Abschiebungen sind ein inhumanes Mittel der Geflüchtetenpolitik, wodurch Menschen häufig in lebensbedrohliche Situationen gebracht werden. Da ein Verfolgungsgrund aufgrund der sexuellen Identität oder Geschlechtsidentität niemals ausgeschlossen werden kann, sind alle Abschiebungen abzulehnen.

 

Antrag 81/II/2023 Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Effektiver Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Bundes

22.08.2023

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Geltungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen des Bundes zu erweitern und die gesetzlich beschriebenen Diskriminierungsmerkmale zu modifizieren.

 

Konkret ist bei der Novelle (auch in Umsetzung der bisherigen Beschlussfassung der Berliner SPD) zu berücksichtigen:

  • der Anwendungsbereich des AGG wird auf Verwaltungshandeln der Bundesverwaltung, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes, des Bundesrechnungshofs, der Bundesbeauftragten oder des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Gerichte des Bundes erweitert
  • der Begriff „Rasse“ wird mit „rassistischer Zuschreibung“ ersetzt
  • ein Verbot von Diskriminierung aufgrund des „sozialen Status“ wird in das AGG aufgenommen