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Antrag 100/II/2023 Gewährleistung erfolgreicher Einbürgerungen durch qualifizierte Beratungsmöglichkeiten

29.08.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, des Abgeordnetenhauses sowie den SPD-Landesvorstand dazu auf, sich dafür einzusetzen, spätestens mit Eröffnung des Landeseinbürgerungszentrums (LEZ) für qualifizierte Beratungsmöglichkeiten im Willkommenszentrum zu sorgen und entsprechende Personalressourcen auszubauen.

Antrag 59/II/2023 Keine Festung Europa - Das EU-Asylrecht darf nicht zum Nachteil der Schutzsuchenden geschwächt werden!

27.08.2023
  • Die Innenminister*innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 08.06.2023 auf eine Verhandlungsposition zur Asylverfahrensverordnung (AsylVerf-VO) und zur Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMM-VO) geeinigt. Sie wird die Grundlage für die Verhandlungen des Ratsvorsitzes mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission (Trilog) bilden, um das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zu reformieren.
  • Die Verhandlungen des Rats der Europäischen Union für die Verordnung im Fall von Krisen, höherer Gewalt und Instrumentalisierung („Krisenverordnung“) finden darüber hinaus derzeit noch statt und sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden.

 

 

  1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, der „Verordnung im Fall von Krisen, höherer Gewalt und Instrumentalisierung“ im Rat nicht zuzustimmen, sollten die im aktuellen Verordnungstext enthaltenen Abschwächungen der derzeitigen Standards für die Registrierung, Unterbringung und rechtliche Verfahren unter Berufung auf „Instrumentalisierung“, Krisen und „force majeure“ zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht vollständig entfernt worden sein.
  2. Die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament werden aufgefordert, sich bei den Verhandlungen mit dem Rat für die Rechte schutzsuchender Menschen einzusetzen und jegliche Einigung abzulehnen, die diese Grundstandards missachtet. Dies muss insbesondere auch in Fällen von Krisen, höherer Gewalt (,force majeure‘‘) und Instrumentalisierung gelten.

 

 

Die Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament sowie die Bundesregierung werden darüber hinaus aufgefordert, der GEAS-Reform nicht zuzustimmen, wenn die folgenden Bedingungen nicht gegeben sind:

 

  1. Einführung eines echten und effektiven Solidaritäts- und Verteilungsmechanismus für alle Asylsuchenden (nicht nur 30.000, wie aktuell vorgesehen) in der Europäischen Union als Nachfolge des Dublin-III-Verfahrens, welcher die Staaten an den EU-Außengrenzen, insb. die Mittelmeeranrainerstaaten, im Registrierungs- und Entscheidungsprozess nachhaltig finanziell und personell entlastet. Sollten einzelne Mitgliedsstaaten diesen Solidaritätsmechanismus nicht mittragen wollen, muss die Bundesregierung gemeinsam mit gewillten EU-Partnerstaaten vorangehen und ein „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ für die Registrierung, Aufnahme und Integration von Flüchtlingen anführen;
  2. Einführung eines echten Anreizsystems für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Form eines EU-Fonds aller Mitgliedsstaaten, welcher aufnahmewillige Staaten und Kommunen ausreichend finanziell unterstützt;
  3. Ein Ablassen von der derzeit geplanten Verwendung der Fiktion der Nicht-Einreise, welche die Rechtsposition der betroffenen weitere verschlechtert und die Schaffung von Haftlagern und Abschiebungen ohne rechtsstaatlich angemessene Verfahren unterstützt.
  4. Eine Ablehnung von Grenzverfahren ohne rechtstaatliche Einzelfallprüfung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, welche durch die Anerkennungsquote bezüglich eines bestimmten Herkunftslandes oder die auf der Flucht durchquerten Drittstaaten ausgelöst würden. Diese Kriterien dürfen nicht zu einem Maßstab erhoben werden, der über die faktische Inhaftierung von Betroffenen in streng kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen entscheidet. Dieser willkürliche Maßstab verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und ist vor dem Hintergrund der Menschenrechtsbetroffenheit bei haftähnlicher Behandlung ohne verpflichtenden Rechtsbeistand völlig ungeeignet;
  5. Eine Ausnahme von Familien mit minderjährigen Kindern von jeglicher Form von Grenzverfahren, wobei die Definition „Kind“ entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention alle Minderjährigen unter 18 meint;
  6. Eine Garantie, dass Menschen mit besonderen Verfahrens- und Unterbringungsbedürfnissen (unter anderem Opfer von Folter, Betroffene von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie des Menschenhandels, LGBTIQ+ und Schwangere) ebenfalls aus den Grenzverfahren ausgenommen werden sowie, dass alle EU-Mitgliedsstaaten kollektiv in den Ausbau adäquater psychologischer, medizinischer und rechtlicher Betreuungskapazitäten dieser Personengruppen investieren;
  7. Eine Garantie, dass die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrages von unbegleiteten Minderjährigen bei fehlenden Familienangehörigen, die sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, bei dem Mitgliedsstaat liegt, in welchem dieser sich aufhält und seinen Antrag gestellt hat ;
  8. Eine Garantie, dass Zivilgesellschafts- und Menschenrechtsorganisationen, medizinisches, psychologisches und juristisches Personal vollumfänglichen Zugang zu Registrierungs- und Aufnahmezentren in allen EU-Mitgliedsstaaten haben. Auch Seenotrettungsorganisationen müssen ohne jegliche Behinderung in EU-Gewässern operieren können, ohne kriminalisiert zu werden. Darüber hinaus ist eine europäisch koordinierte und finanzierte Seenotrettung dringend erforderlich und geboten, um weiteres Sterben an den EU-Außengrenzen zu verhindern;
  9. Die tatsächliche verpflichtende Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission ohne jegliche „Übergangsphase“ nach Einführung der GEAS-Reform, um einen Rückstau an Verfahren zu verhindern;
  10. Ein Ablassen von den Versuchen, Rückführungsabkommen mit Drittstaaten zu schließen, welche die europäischen Abhängigkeiten von Autokratien befördern und somit dem Ziel der europäischen Souveränität entgegenlaufen. Eine Bestimmung eines ,,sicheren Drittstaates‘‘ durch einzelne Mitgliedstaaten darf nicht stattfinden.
  11. Eine völkerrechtskonforme und in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP ausgestaltete GEAS-Reform.

 

Antrag 130/II/2023 Wahlplakate nicht an Straßenlaternen

23.08.2023
  • Wahlplakate sollen generell nicht an Straßenlaternen angebracht werden.
  • Eine rechtliche oder einvernehmliche Regelung aller Parteien auf Landesebene soll geschaffen werden.
  • Wahlwerbung u. a. im Fernsehen, im Internet, in Zeitungen und auf Wesselmanntafeln ist
  • Ab sofort soll das Zukleben von Straßen mit Wahlplakaten unterbunden werden, das dient dem Stadtbild, spart Papier und entlastet die Umwelt.

 

Antrag 58/II/2023 Für eine parteiübergreifende Aufarbeitung der deutschen Russlandpolitik jetzt!

22.08.2023

Wie konnte es zu einer der größten deutschen außenpolitischen Fehleinschätzungen – der deutschen Russlandpolitik der letzten Jahrzehnte – kommen, die wir spätestens seit dem 24. Februar 2022 mit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die gesamte Ukraine erlebt haben?

 

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgerufen, sich fraktionsübergreifend für eine unabhängige Enquete-Kommission aus Fachleuten einzusetzen, um die deutsche Russlandpolitik seit Beginn der Präsidentschaft Wladimir Putins im Jahr 1999 historisch und systematisch aufzuarbeiten. Im Kern geht es darum, Faktoren und Strukturen zu identifizieren, die zur gescheiterten deutschen Russlandpolitik beigetragen haben, um ähnliche strategische Fehler im Umgang mit autoritären Staaten, wie etwa der Volksrepublik China, in Zukunft zu vermeiden. Daher geht es unter anderem um folgende Fragen:

 

  • Wie konnte es zur sicherheitspolitischen Fehleinschätzung kommen, dass Russland unter Wladimir Putin keine direkte militärische Bedrohung für Deutschland und Europa darstellen würde? Wieso wurde ein Umdenken nicht spätestens ab dem Jahr 2014 mit der völkerrechtswidrigen russischen Annexion der Krim eingeleitet? Wieso gab es nie robuste Reaktionen auf Russlands Aggressionen gegenüber Deutschland und Europa (Cyberattacken, Spionage, Mordanschläge, Destabilisierungsversuche)?
  • Wie konnte es zu den energie- und wirtschaftspolitischen Abhängigkeiten – insbesondere durch russische Rohstoffimporte (Gas, Kohle, Öl) – kommen, ohne dass auf die Gefahren für Deutschland ausreichend Rücksicht genommen wurde? Wie konnte es dazu kommen, dass Deutschland sogar strategische Infrastruktur (z.B. Gasspeicher) an Russland verkauft hat? Warum wurden die Vorteile des wirtschaftlichen Austausches mit Russland lange überschätzt (“Wandel durch Handel bzw. Annäherung”)?
  • Wieso wurden die Warnungen unserer mittel- und osteuropäischer Partner – immerhin die eigentlichen Nachbarn Russlands – nicht ernst genommen? Wieso hat die zunehmende Autokratisierung, die damit einhergehende Unterdrückung und Verfolgung der demokratischen Opposition und Zivilgesellschaft, und die systematische Einschränkung der Menschenrechte in Russland nicht zu einem grundlegenden Umdenken der deutschen Russlandpolitik geführt?
  • Warum verfingen und verfangen noch immer viele russischen Desinformationskampagnen in bestimmten Teilen der deutschen Gesellschaft? Warum gelang es der russischen Regierung, ungestört pro-russische Netzwerke und gefährliche Abhängigkeiten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Deutschlands aufzubauen? Welche Rolle hat die deutsche Wirtschaft in der deutschen Russlandpolitik gespielt und inwiefern haben deutsche Unternehmen dazu beigetragen, Deutschland in gefährliche Abhängigkeiten zu treiben?
  • Warum haben wir auf Russlands wachsende schädliche Einflüsse im Globalen Süden keine strategischen Antworten gefunden?

 

Diese und weitere Aspekte müssen systematisch aufgearbeitet werden, um derartige katastrophale Fehler zukünftig zu vermeiden und weiteren Schaden vom Land und Europa insgesamt abzuwenden. Die Enquete-Kommission soll aktiv von allen relevanten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in ihrer Arbeit unterstützt werden und notwendige Dokumente aus den Ministerien erhalten.

 

Mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission muss transparent umgegangen werden. Sie müssen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Antrag 128/II/2023 Wahlwerbung für politische Parteien in Wahlkampfzeiten

22.08.2023

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen, der Bundesparteitag möge beschließen, die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag möge ein Änderungsgesetz zum Parteiengesetz in der Form einbringen, dass Wahlwerbung für politische Parteien in Wahlkampfzeiten auch dann in Postbriefkästen eingeworfen werden dürfen, wenn an diesen schriftlich kenntlich gemacht ist, dass der Einwurf von Werbung (auch von politischen Parteien) unzulässig ist.

 

Das ParteienG soll daher wie folgt geändert werden: In § 5 wird die Überschrift nach einem Komma durch das Wort „Wahlwerbung“ ergänzt. Dem Absatz 2 werden folgende zwei Sätze angefügt: „Während der Dauer des Wahlkampfes ist die Werbetätigkeit politischer Parteien, die sich am Wahlkampf beteiligen und die für die betreffende Wahl zugelassen sind, zur Erfüllung ihrer Aufgabe, der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes, zuzulassen. Politischen Parteien ist es während dieser Dauer insbesondere gestattet, Wahlwerbung in Postbriefkästen auch dann einzuwerfen, wenn an diesen kenntlich gemacht ist, dass der Einwurf von Werbung in den Postbriefkasten verboten sei.“

 

Die entsprechenden Anpassungen im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz sind so vorzunehmen, dass sie mit den Vorgaben des Grundgesetzes und dem europäischen Recht vereinbar sind.