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Antrag 20/I/2022 Schulreinigung in kommunaler Hand umgehend umsetzen

17.05.2022

Der Landesparteitag fordert die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat auf umgehend die (haushalts-)rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in 2022 die Umsetzung der Rückführung der Schulreinigung in Kommunaler Trägerschaft erfolgreich starten kann. Hierfür sind bis zum Beginn des nächsten Schuljahres in mindestens drei Berliner Bezirken Projekte zu initiieren und umzusetzen. Sofern den Bezirken hierfür das notwendige Knowhow noch nicht zur Verfügung steht, ist zu prüfen, inwieweit der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG) in das Projekt unterstützend eingebunden werden kann.

 

Die Bezirke werden vom Landesparteitag aufgefordert, ab sofort auslaufende Reinigungsverträge nicht neu zu vergeben, sondern in die kommunale Reinigung zu überführen.

 

Antrag 21/I/2022 Schulreinigung in kommunaler Hand umgehend umsetzen

17.05.2022

Der Landesparteitag fordert die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat auf umgehend die (haushalts-)rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in 2022 die Umsetzung der Rückführung der Schulreinigung in Kommunaler Trägerschaft erfolgreich starten kann. Hierfür sind bis zum Beginn des nächsten Schuljahres in mindestens drei Berliner Bezirken Projekte zu initiieren und umzusetzen. Sofern den Bezirken hierfür das notwendige Knowhow noch nicht zur Verfügung steht, ist zu prüfen, inwieweit der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG) in das Projekt unterstützend eingebunden werden kann.

 

Die Bezirke werden vom Landesparteitag aufgefordert, ab sofort auslaufende Reinigungsverträge nicht neu zu vergeben, sondern in die kommunale Reinigung zu überführen.

Antrag 22/I/2022 Bezirkseigene Umsetzung der Rekommunalisierung bei der Schulreinigung unterstützen!

17.05.2022

Die Berliner SPD fordert die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus, in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen auf, für die schrittweise Rekommunalisierung der Schulreinigung die bezirkseigene Umsetzung zu unterstützen:

 

Jeder Bezirk soll bei der Umsetzung in eigener Verantwortung verfahren können und eine kommunale Schulreinigung beauftragen oder Arbeiten durch Fremdfirmen in Vergabeverfahren orientiert an „Guter Arbeit“ durchführen zu lassen.

Antrag 44/I/2022 Transparenz und Ernsthaftigkeit – „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ darf nicht verschleppt werden

17.05.2022

Am 26. September 2021 haben mehr als eine Million Berliner*innen entschieden – sie wollen die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Sie haben dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ zugestimmt. Dies war einer der größten Volksentscheide in der Geschichte Deutschlands.

 

Im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Landesregierung wurde festgelegt, dass innerhalb der ersten 100 Tage eine Expert*innenkommission, unter Einbezug von Expert*innen der Initiative, aufgestellt werden soll.

Nachdem die Bekanntgabe der Besetzung der Kommission bis auf den letzten Tag ausgereizt wurde, stellen sich einige Fragen.

 

Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Vergesellschaftung nach Art. 15 GG ist in den vergangenen zwei Jahren durch unterschiedlichste Gutachten, unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, aber auch des Abgeordnetenhauses, sowie durch diverse Verfassungsrechtler*innen, widerlegt worden.

 

Es muss nun anerkannt werden, dass sich die Mehrheit der Berliner*innen für eine Vergesellschaftung ausdrücklich ausgesprochen hat und diese auch verfassungsrechtlich zulässig ist. Denn andernfalls machen wir uns gänzlich unglaubwürdig, auch vor dem Hintergrund, dass wir stets für mehr Teilhabe und demokratische Mitbestimmung einstehen und diese einfordern und uns nun auf der anderen Seite dieser gelebten Teilhabe entgegensetzen.

 

Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass, laut Medienberichten durch die SPD, die Professoren Christian Waldhoff, Wolfgang Durner und Michael Eichberger Teil der Kommission wurden. Alle drei haben sich bereits im Vorfeld klar gegen den Volksentscheid positioniert. Erstere haben sich jeweils in von der Immobilienwirtschaft bzw. dieser nahestehenden Organisationen beauftragten Gutachten für eine grundsätzliche Unanwendbarkeit des Art. 15 GG in Berlin im Sinne des Volksentscheides ausgesprochen. Wir fordern die parteiinterne Erklärung darüber, nach welchen Kriterien und aus welchen Gründen diese drei Professoren ausgewählt wurden.

 

Da eine rechtssichere Umsetzung von vielen Jurist*innen grundsätzlich für möglich gehalten wird, ist die Berliner Politik durch den Volksentscheid zur Umsetzung der Vergesellschaftung angehalten. Eine absolut sichere Prognose über mögliche Entscheidungen verfassungsrechtlicher Prüfungen bei Gericht ist gerade in solchen gesellschaftspolitisch höchst relevanten Verfahren ohnehin nicht mit 100%-tiger Sicherheit möglich. Das zeigt insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel, in welcher der 2. Senat explizit von zuvor vertretenen Rechtsauffassungen abweicht und u.a. mit etablierter Staatspraxis argumentiert. Eben die Veränderung dieser Staatspraxis ist klarer Auftrag des Volksentscheids an die Politik.

 

Auch da der Auftrag der Kommission nun klar beschreibt, dass es nicht mehr um das „Ob“ der Umsetzung, sondern um das „Wie“ geht, ist es unverständlich, wieso die Expert*innen ausschließlich Jurist*innen sind. Es werden auch sozial-, wirtschafts- und mietpolitische Sichtweisen miteinzubringen sein.
Außerdem entspricht diese rein männliche Besetzung durch die SPD auch nicht ihrem Anspruch auf Parität.

 

Wie die Kommission zukünftig arbeiten soll, erfuhr die Öffentlichkeit auch erst am letzten Tag. Das darf in der weiteren Arbeit so nicht weitergehen. Die Transparenz der Kommission und ihrer Entscheidungen muss gegeben sein.

 

Bisher zeigt sich die Berliner SPD offensichtlich nicht daran interessiert dem Wähler*innenwillen wirklich nachkommen zu wollen, sondern eher auf Zeit zu spielen und den Volksentscheid zu verschleppen.

 

Das können wir so nicht akzeptieren und rügen die Landesregierung, und insbesondere die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, für die bisherige Arbeitsweise.

  • Wir fordern eine grundsätzliche und dauerhafte Transparenz der Kommissionsarbeit und die Konzentration darauf, wie der Volksentscheid verfassungskonform umgesetzt wird – denn über das „Ob“ haben die Berliner*innen bereits entschieden. Die Transparenz soll dadurch gelingen, dass die Sitzungen per Lifestream übertragen werden und regelmäßig dem Abgeordnetenhaus Bericht erstattet wird.
  • Wir fordern, dass auch sozial-, wirtschafts-, mietpolitische und Mieterinnen Sichtweisen in die Kommissionarbeit hineingetragen werden. Dies soll durch die Anhörung, Beratung und Einbeziehung von Expertinnen geschehen. Nur auf Grundlage dieses breiten Meinungsbildes darf ein Kommissionsvorschlag entwickelt werden.
  • Zudem fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie unsere Bürgermeisterin auf, die Arbeit der Kommission konstruktiv, transparent und im Sinne des Volksentscheides zu begleiten und einzuwirken.
  • Am Ende ihrer Arbeit wird die Kommission einen Abschlussbericht vorlegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, einen aufgezeigten Weg zur Umsetzung der Vergesellschaftung unverzüglich umzusetzen und einem resultierenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.

 

Antrag 23/I/2022 Kein Outsourcing und keine tariffreien Bereiche an der Freien Universität

17.05.2022

(Zur Weiterleitung an den Landesvorstand der SPD Berlin und der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus)

 

Der Landesparteitag fordert den SPD-Landesvorstand, die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass die von der Freien Universität Berlin (FU) beabsichtigte Errichtung der „GWI – Gesellschaft Wissenschaft und Innovation Berlin mbH“ nicht vom zuständigen Mitglied des Senats genehmigt wird. Sofern eine Genehmigung doch erfolgen sollte, ist zu verhindern, dass es zur Ausgliederung von Aufgaben und damit Personal aus der FU in diese GmbH kommt.

 

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass der geplante Geschäftsbetrieb dieser GmbH, z. B. durch Einstellung von eigenem Personal oder der Auftragsvergabe an Subunternehmen nicht zur Tarifflucht und damit zur Verhinderung von sicheren, sozialversicherungspflichtigen und tariflich bezahlten Beschäftigungsverhältnissen führt. Wertschätzung von Arbeit heißt auf Outsourcing zu verzichten. Nur so kann der Anspruch unserer Partei, sich für „gute Arbeit“ einzusetzen, umgesetzt werden.