26.09.2019
Die SPD-Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass im neuen Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungsabfälle Berlin für 2020-2030 (AWK Berlin) die Exporte von Berliner Siedlungsabfällen oder sogenannten Ersatzbrennstoffen (EBS) aus diesen Siedlungsabfällen in andere Bundesländer oder sogar ins Ausland im Sinne der Daseinsvorsoge weitgehend unterbunden werden. Stattdessen soll das Land Berlin ausreichend eigene Kapazitäten insbesondere zur energetischen Verwertung bereitstellen.
Müllexporte aus Berlin, auch zur energetischen Verwertung, sollen zukünftig im AWK nur noch zugelassen werden, wenn die sogenannte Zero-Waste-Strategie des Landes Berlin noch keine ausreichende Absenkung der Siedlungsabfallmengen in Berlin erbracht hat und:
- eine energetische Verwertung innerhalb des Landes Berlin aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich ist,
- solange eine Erweiterung notwendiger energetischer Verwertungskapazitäten innerhalb Berlins noch aussteht,
- das Land Berlin die unmittelbar Entscheidung zur Belieferung externer Anlagen hat bzw. direkte Verträge mit energetischen Verwertungsanlagen außerhalb Berlins abgeschlossen hat,
- wenn diese Anlagen mindestens denselben Wirkungsgrad in der Rauchgasreinigung, in der Metallverwertung aus der Schlacke und in der Energienutzung erzielen, wie das Berliner Müllheizkraftwerk (MHKW) in Ruhleben.
Für zusätzliche Mülltransporte ist ein umweltfreundliches Logistikkonzept zu entwickeln, das vorrangig auf die Schiene setzt.
Der Export von aufbereiteten Berliner Siedlungsabfällen, insbesondere in Braunkohlekraftwerke, sollte schnellstmöglich eingestellt werden, weil
- die Mitverbrennung von aufbereiteten Berliner Abfällen – sogenannten Ersatzbrennstoffen (EBS) trotz immissionsschutzrechtlicher Genehmigung die Umwelt durch Schadstoffemissionen um ein Vielfaches stärker belastet, als z.B. das rauchgasseitig optimierte Berliner MHKW in Ruhleben.
- die Mitverbrennung von Berliner EBS in (Braun)Kohlekraftwerken deren Wirtschaftlichkeit und damit deren Weiterbetrieb unterstützt, obwohl Berlin gleichzeitig aus Klimaschutzerwägungen die Abschaltung von (Braun)Kohlekraftwerken fordert.
- der ohnehin energetisch zu verwertende Berliner (Rest)Siedlungsabfall einen wichtigen Beitrag als Grundlast bei der Berliner Energiewende (Strom und Fernwärme), leisten kann und soll.
- das Land Berlin im Sinne der Entsorgungssicherheit und Daseinsvorsorge weitest möglich auf eine Beauftragung Dritter mit Abfallexporten auch von aufbereiteten Berliner Siedlungsabfallgemischen Verwertungs- und Beseitigungsanlagen außerhalb Berlins verzichten sollte.
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26.09.2019
Die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten, das Mietrecht dahingehend zu ändern, dass der Vermieter gemäß Bestellerprinzip die Kosten für Verbrauchszähler und Messdienstleistungen nicht länger auf die Mieter umlegen kann.
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26.09.2019
Die Mitglieder der SPD im Bundestag, in der Bundesregierung, sowie im Europaparlament werden aufgefordert, die Ratifizierung des Handeslabkommens zwischen der EU und Mercosur so lange zu blockieren, bis die Mercosur-Mitgliedsstaaten, insbesondere Brasilien, nachweisbare und effektive Schritte zur Bekämpfung der gegenwärtigen Waldbrände unternommen haben. Hierzu ist rasch und unbürokratisch Hilfe anzubieten. Klauseln betreffend Urwaldschutz im Mercosur-Vertragswerk sind bzgl. Überwachungsmechanismen zu überprüfen und ggfs. Nachzuverhandeln.
Der Amazonasfonds (finanziert von Deutschland und Norwegen) muss ausschließlich zur Wiederaufforstung verwendet werden, und Zahlungen sind an diese Bedingung zu koppeln.
Sie werden ferner aufgefordert, sich umgehend dafür einzusetzen, dass die Importe landwirtschaftlicher Produkte, gleich woher, künftig genau zu benennende Kriterien einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, insbesondere unter Verzicht auf weitere Rodungen von Wäldern erfüllen.
Für die Wiederaufforstung bisher schon zerstörter Flächen soll ein fachlich – wissenschaftlich begleitetes Programm der EU aufgelegt werden. Anreize und Unterstützung der Kleinbauern sind dabei zu erarbeiten und umzusetzen.
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23.09.2019
Die S&D-Fraktion des Europaparlaments, die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Umsetzung des nachfolgenden Sofortprogramms zur Geflüchteten-, Migrations- und Grenzsicherungspolitik der EU und Deutschlands einzusetzen:
Forderungen zur Seenotrettung
- Vereinbarung eines vorab feststehenden und gesicherten Verteilungsschüssels für aus Seenot gerettete Geflüchtete unter Einbeziehung des Städtenetzwerks Solidarity City. Deutschland und Berlin erklären sich bereit, bei Problemen im Falle von unerwartet hohen Zahlen von in Erstversorgung aufzunehmenden Menschen für Länder der „Koalition der Willigen“ einzutreten, die sich im Einzelfall überfordert fühlen. Die Vereinbarung sollte aber Regelungen enthalten, die einen angemessenen Ausgleich in der Verteilung von Geretteten auf mittlere Sicht vorsehen. Im Rahmen eines solchen Verteilungsmechanismus muss sowohl die Frage der Aufnahme derjenigen mit einer sicheren Bleibeperspektive in den jeweiligen Aufnahmestaaten wie auch derjenigen ohne eine solche sichere Perspektive geklärt sein.
- Wiedereinrichtung einer staatlichen, möglichst von der gesamten EU getragenen, im Notfall aber ebenfalls von einer „Koalition der Willigen“ getragenen Seenotrettungsmission
- EU-Länder, die sich nicht an einer solchen Mission beteiligen wollen, werden mit Anerkennung ihres berechtigten Unterstützungsbedarfs als Erstaufnahmeländer hinsichtlich der Aufnahme, Registrierung und Verteilung der bei ihnen ankommenden Geflüchteten, aber auch mit nachdrücklicher Erinnerung an ihre Verpflichtungen aus den EU-Verträgen und der EU-Grundrechtscharta in die Pflicht genommen, zumindest elementare Grundsätze der Menschlichkeit einzuhalten, ihre Häfen sowohl für private wie staatliche Seenotrettungsschiffe zu öffnen und aus Seenot gerettete Menschen an Land zu lassen und eine Registrierung und Erstversorgung zu gewährleisten.
- Gemeinsame Erklärungen der Regierungen in der „Koalition der Willigen“ zur Unterstützung der staatlichen und privaten Seenotrettung, zur Wahrung der Menschenrechte auch bei der Verteidigung der EU-Außengrenzen und gegen jede Kriminalisierung von privaten Seenotretter*innen
Forderungen zu Migrationspartnerschaften mit Ländern in Nordafrika:
- Situationsangemessene Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen in den Auffanglagern in Tunesien, zur Wahrung ihrer Sicherheit und ihres Rechts auf Asyl und entsprechende Hilfen für die tunesische Regierung und in der Flüchtlingssituation in Tunesien engagierte Hilfsorganisationen.
- Deutschland und die EU müssen alle Einflussmöglichkeiten ausschöpfen, um eine schnellstmögliche Schließung aller Lager in Libyen durch den UNHCR zu erreichen, da der UNHCR die Sicherheit der Geflüchteten in Libyen nicht mehr gewährleisten kann. Das alleinige Mandat zum Schutz von Geflüchteten muss der UNHCR haben. Die Geflüchteten in Libyen müssen evakuiert werden.
- Strenge Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention, insbesondere des Refoulement-Verbots. Niemand darf in Länder wie Libyen zurückgebracht werden, in denen Leben, Gesundheit und Menschenwürde gefährdet sind und mit Gewalt an der Überschreitung der EU-Außengrenzen und an der Wahrnehmung seines Rechts auf Asyl gehindert werden. Gegen das Völkerrecht und EU-Recht verstoßende Pushbacks im Mittelmeer, an den Grenzen zu Bulgarien, Ungarn, Kroatien und anderswo müssen untersucht und beendet werden.
- Überprüfung der Lager für Geflüchtete in Nordafrika im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards.
- Stärkere Anstrengung im Bereich des Resettlement, um Geflüchtete in Konfliktregionen, sowohl jene in den Flüchtlingslagern des UNHCR als auch jene ohne Registrierung in den Lagern, direkt in Sicherheit nach Europa zu bringen.
- Einstellung der Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache für die Seenotrettung.
- Die EU Unterstützung für aktuellen „Migrationspartnerschaften“ mit Herkunfts- und Transitländern in Afrika, insbesondere mit Libyen, muss auf die Einhaltung der Menschenrechte untersucht werden. Diese Überprüfung der Wahrung der Grund- und Menschenrechte erfolgt nicht nur im Hinblick auf von Geflüchtete und aus anderen Gründen Migrierenden, sondern auch auf mögliche Verletzungen von Grund- und Menschenrechten sowie der wirtschaftlichen und sozialen Rechte der übrigen Bevölkerung (Recht auf Freizügigkeit gemäß regionaler Abkommen, Berufs- und Gewerbefreiheit, Recht auf Arbeitsaufnahme, Studienaufenthalte und Reisefreiheit in Nachbarländer)
- Keine Zusammenarbeit mit Blick auf die Einrichtung von Außenzentren mit Staaten (wie Libyen), die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet haben.
- Unterstützung von Geflüchteten in der Bundesrepublik, deren Angehörige in den Lagern in Afrika durch Milizen und Menschenschmuggler festgehalten und misshandelt werden, um von ihrer Familie Löse- oder Schutzgeld zu erpressen. Es muss ein Konzept entwickelt werden, wie auch staatliche Stellen mit Beginn der Aufnahme der Geflüchteten Unterstützung in diesen Fällen leisten können.
Forderungen zu Migrationspartnerschaften mit Ländern des Sahels:
- Das militärische Engagement im Sahel muss eine klare Konditionierung zur Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten erfüllen. Es ist anzustreben, dass externe Militäroperationen in der Region ausschließlich im Rahmen von Mandaten der VN oder in Form gemeinsamer Missionen der VN und der EU oder AU erfolgen und nicht im Rahmen einzelstaatlicher Initiativen. Militärische Einsätze müssen im Hinblick auf die Erreichung ihrer Zielsetzung evaluiert werden und das militärische Engagement durch zivile Maßnahmen ergänzt werden. Die Mittel für nichtmilitärische Versöhnungsprozesse und Konfliktlösungen innerhalb der Bevölkerung müssen erhöht werden.
- Eine militärische Zusammenarbeit mit autoritären und diktatorischen Regimen wie z.B. dem Tschad muss vermieden werden.
- Investitionen in Sicherheitskräfte müssen Hand in Hand mit Investitionen in Grundbedürfnisse der Bevölkerung (Ernährung, Bildung, Gesundheit, Infrastruktur) gehen. Es braucht einer Entwicklungsoffensive für den Sahel. Diese muss von den Bedürfnissen der Bevölkerung her konzipiert sein, in eine breitere entwicklungspolitische Agenda eingebettet werden und die Interessen der afrikanischen Zivilgesellschaft berücksichtigten.
Forderungen zur deutschen Migrationspolitik
- Beiträge zur Entspannung der Flüchtlingssituationen in Westafrika (Beispiel Niger) und in den Hotspots auf den griechischen Inseln durch vollständige Erfüllung der Zusagen zu den mit diesen Flüchtlingssituationen verbundenen Resettlementprogrammen und Maßnahmen zur Familienzusammenführung und Prüfung der Frage, ob Deutschland seine Quoten für diese Programme entsprechend der zunehmenden Notlagen erhöhen kann.
- Schaffung von legalen und ungefährlichen Migrationsmechanismen nach Europa. Diese beinhaltet eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Wegen der Migration und die Eröffnung von Einwanderungschancen auch für die große Zahl derjenigen, die bis dato ohne Aussicht auf Anerkennung als Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte sich auf höchst riskante, sehr oft tödliche Reisen begeben.
- Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe und/oder auch einer Enquètekommission zur Prüfung der Frage, welche Beiträge Deutschland kurz- und mittelfristig leisten kann, um gemäß den Handlungsvorschlägen der VN-Pakte zur Migration und zu Flüchtlingen die Menschenrechte von Geflüchteten und Migrant*innen sowohl in den Herkunfts- und Zielländern als auch auf allen Stationen der Flucht- und Migrationsrouten stärker zu schützen. Umsetzung der Ergebnisse dieser Prüfungen in Form einer Neuausrichtung der Förderrichtlinien und Förderinstrumente der Bundesregierung u n d der EU für die betroffenen Länder in Afrika an den Zielen und Handlungsempfehlungen der beiden globalen Pakte
- Eine Evaluation des BMZ-Programmen zur Rückkehrförderung zur Überprüfung in Hinblick auf dessen Impakt und Effektivität.
Anmerkung zur Beschlusslage:
Der vorliegende Antrag zielt nicht auf eine Revision der Beschlusslage der SPD Berlin zum Thema „Flucht und Migration“ ab, sondern soll konkrete und praxisbezogene Ansätze für eine Auflösung der Blockaden in zentralen Bereichen der EU-Geflüchtetenpolitik liefern. Grundlage bleiben die Beschlüsse 61/I/2017, 47/II/2017 und 48/II/2017.
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23.09.2019
Zur Stärkung von notwendigen Zukunftsinvestitionen werden wir in enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen einen Investitionspakt 2040 auflegen. Die Investitionen des Bundes wollen wir regelmäßig und verlässlich von derzeit knapp 40 Milliarden Euro auf 60 Milliarden Euro jährlich steigern, so dass in den nächsten 20 Jahren alleine der Bund rund eine Billion Euro investieren wird. Mit diesem langfristig angelegten Programm schaffen wir Planungssicherheit für Bauwirtschaft und öffentliche Verwaltung und investieren gleichzeitig in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft: In Kindergärten, Schulen und Universitäten, in Schiene, Straßen und Brücken, in bezahlbare Wohnungen und eine moderne Gesundheitsversorgung, in Klimaschutz und gute Internetversorgung, in technischen Fortschritt und innere und soziale Sicherheit.
Notwendig ist ein solch groß angelegtes, langfristiges Investitionsprogramm zum einen wegen der zu geringen Investitionstätigkeit in den letzten 20 Jahren. Sie hat dazu geführt, dass der öffentliche Kapitalstock vernachlässigt wurde, statt ihn mit steigenden Anforderungen zu vergrößern. Die Folge ist ein erheblicher Investitionsstau. Durch den sichtbaren Verfall von Gebäuden und Infrastruktur sind die physikalischen Schulden der Bundesrepublik beispielsweise im Bildungsbereich auf 48 Milliarden, bei der Schieneninfrastruktur auf 58 Milliarden und vor allem in den Kommunen auf 138 Milliarden Euro angewachsen. Wir werden deshalb auch eine große Investitionsbaustelle, die Kommunalfinanzen, angehen, indem wir unter anderem die Altschulden der Kommunen verringern und eine strukturelle Verbesserung der Kommunalhaushalte erzielen.
Eine gute und funktionierende Infrastruktur ist auch eine Frage der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Wir wollen den nächsten Generationen ein modernes und zukunftsfähiges Land hinterlassen. Wir wollen den Staat aber auch wieder in die Lage versetzen, über Investitionen Entwicklungen anzustoßen, zu gestalten und als Treiber für Innovationen zu agieren. Für große gesellschaftliche Herausforderungen wie die Energiewende, die Digitalisierung, aber auch die demographische Entwicklung brauchen wir einen starken, handlungsfähigen Staat.
Deshalb wollen wir in Deutschland einen New Deal! Klar ist: Die öffentliche Infrastruktur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit Aufgabe der öffentlichen Hand. Privatisierungen oder sog. ÖPP-Projekte scheiden als Lösung aus, weil sie die Hoheit über öffentliche Güter in die Hände Weniger legen, aber auch, weil sie letztlich für die Allgemeinheit teurer sind als eine konventionelle Finanzierung. Aber auch die kostet Geld. Der dazu notwendige Beitrag muss auf die Bürgerinnen und Bürgerinnen nach ihrer Leistungsfähigkeit verteilt werden. Wir werden deshalb zum einen Spitzeneinkommen und große Vermögen, die in den letzten Jahrzehnten massiv entlastet wurden, wieder mehr zur Finanzierung der notwendigen Investitionsmaßnahmen heranziehen, beispielweise über einen angemessenen Steuersatz auf hohe Einkommen, die Reaktivierung der Vermögensteuer und durch eine effektive Besteuerung der 5 Prozent größten Erbschaften. Gleichzeitig wollen wir durch Steuer- und Abgabensenkungen für mittlere und geringe Einkommen die Binnenkonjunktur stärken. Anderseits steht für uns fest: Schwarze Null und Schuldenbremse sind kein finanzpolitisches Programm und kein eigenständiges Ziel. Sie sind vielmehr an vielen Stellen volkswirtschaftlich kontraproduktiv und ein Hemmnis für notwendige Investitionen. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und hohen Modernisierungsdrucks ist es im Sinne soliden, generationengerechten Haushaltens und einer dringend erforderlichen Modernisierung unseres Landes sinnvoll, die Investitionstätigkeit auch über die Möglichkeit der Kreditaufnahme auszuweiten.
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