Antrag 156/II/2019 Investitionspakt 2040! Investitionen anpacken, Wirtschaft und Wohlstand stärken, Finanzierung solidarisch und gerecht gestalten!

Status:
Überweisung

Zur Stärkung von notwendigen Zukunftsinvestitionen werden wir in enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen einen Investitionspakt 2040 auflegen. Die Investitionen des Bundes wollen wir regelmäßig und verlässlich von derzeit knapp 40 Milliarden Euro auf 60 Milliarden Euro jährlich steigern, so dass in den nächsten 20 Jahren alleine der Bund rund eine Billion Euro investieren wird. Mit diesem langfristig angelegten Programm schaffen wir Planungssicherheit für Bauwirtschaft und öffentliche Verwaltung und investieren gleichzeitig in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft: In Kindergärten, Schulen und Universitäten, in Schiene, Straßen und Brücken, in bezahlbare Wohnungen und eine moderne Gesundheitsversorgung, in Klimaschutz und gute Internetversorgung, in technischen Fortschritt und innere und soziale Sicherheit.

 

Notwendig ist ein solch groß angelegtes, langfristiges Investitionsprogramm zum einen wegen der zu geringen Investitionstätigkeit in den letzten 20 Jahren. Sie hat dazu geführt, dass der öffentliche Kapitalstock vernachlässigt wurde, statt ihn mit steigenden Anforderungen zu vergrößern. Die Folge ist ein erheblicher Investitionsstau. Durch den sichtbaren Verfall von Gebäuden und Infrastruktur sind die physikalischen Schulden der Bundesrepublik beispielsweise im Bildungsbereich auf 48 Milliarden, bei der Schieneninfrastruktur auf 58 Milliarden und vor allem in den Kommunen auf 138 Milliarden Euro angewachsen. Wir werden deshalb auch eine große Investitionsbaustelle, die Kommunalfinanzen, angehen, indem wir unter anderem die Altschulden der Kommunen verringern und eine strukturelle Verbesserung der Kommunalhaushalte erzielen.

Eine gute und funktionierende Infrastruktur ist auch eine Frage der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Wir wollen den nächsten Generationen ein modernes und zukunftsfähiges Land hinterlassen. Wir wollen den Staat aber auch wieder in die Lage versetzen, über Investitionen Entwicklungen anzustoßen, zu gestalten und als Treiber für Innovationen zu agieren. Für große gesellschaftliche Herausforderungen wie die Energiewende, die Digitalisierung, aber auch die demographische Entwicklung brauchen wir einen starken, handlungsfähigen Staat.

 

Deshalb wollen wir in Deutschland einen New Deal! Klar ist: Die öffentliche Infrastruktur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit Aufgabe der öffentlichen Hand. Privatisierungen oder sog. ÖPP-Projekte scheiden als Lösung aus, weil sie die Hoheit über öffentliche Güter in die Hände Weniger legen, aber auch, weil sie letztlich für die Allgemeinheit teurer sind als eine konventionelle Finanzierung. Aber auch die kostet Geld. Der dazu notwendige Beitrag muss auf die Bürgerinnen und Bürgerinnen nach ihrer Leistungsfähigkeit verteilt werden. Wir werden deshalb zum einen Spitzeneinkommen und große Vermögen, die in den letzten Jahrzehnten massiv entlastet wurden, wieder mehr zur Finanzierung der notwendigen Investitionsmaßnahmen heranziehen, beispielweise über einen angemessenen Steuersatz auf hohe Einkommen, die Reaktivierung der Vermögensteuer und durch eine effektive Besteuerung der 5 Prozent größten Erbschaften. Gleichzeitig wollen wir durch Steuer- und Abgabensenkungen für mittlere und geringe Einkommen die Binnenkonjunktur stärken. Anderseits steht für uns fest: Schwarze Null und Schuldenbremse sind kein finanzpolitisches Programm und kein eigenständiges Ziel. Sie sind vielmehr an vielen Stellen volkswirtschaftlich kontraproduktiv und ein Hemmnis für notwendige Investitionen. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und hohen Modernisierungsdrucks ist es im Sinne soliden, generationengerechten Haushaltens und einer dringend erforderlichen Modernisierung unseres Landes sinnvoll, die Investitionstätigkeit auch über die Möglichkeit der Kreditaufnahme auszuweiten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion, Landesgruppe (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VI):  Der Großteil der Forderungen aus dem Antrag bezieht sich auf bundespolitische Zuständigkeiten, so dass hier die SPDS-Fraktion nur begrenzt Umsetzungsspielräume hat. Zum Themenaspekt Investitionsstau lässt sich sagen, dass Berlin die eigene Investitionsquote seit 2016 schon massiv erhöht hat und mehr Investitionsmittel für die Sanierung, Erhaltung und den Bau von Infrastruktur zur Verfügung gestellt hat. Mit Schaffung des Investitionsfonds SIWA resp. nach Erweiterung dessen in 2016 um einen Nachhaltigkeitsfonds zum SIWANA hat Berlin zusätzlich zum Investitionsvolumen im Landeshaushalt ein Instrument geschaffen, dass mehr und zielgenaue Investitionen ermöglicht. Für 2018 bis 2021 sind 2,5 Mrd. Euro Investitionen vorgesehen. Bis zum Einsetzen der Corona-Pandemie hat Berlin kontinuierlich Altschulden abgebaut. Dieser Konsolidierungspfad wurde jäh durch das Auftreten der Pandemie gestört, da unmittelbarer Handlungsbedarf zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Rettung der Wirtschaft bestand. Zur Absicherung der vielfältigen Soforthilfeprogramme mussten seit März 2020 neue Kredite aufgenommen werden. Erledigt.   Die Themen Altschuldenregelung für Kommunen, Vermögen- und Erbschaftssteuer liegen originär in der Zuständigkeit der Bundespolitik. Die SPD-Fraktion unterstützt die Forderungen des Antrages. Nichtbefassung.
Überweisungs-PDF: