Antrag 302/II/2019 Daseinsvorsorge statt Abfallexporte

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass im neuen Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungsabfälle Berlin für 2020-2030 (AWK Berlin) die Exporte von Berliner Siedlungsabfällen oder sogenannten Ersatzbrennstoffen (EBS) aus diesen Siedlungsabfällen in andere Bundesländer oder sogar ins Ausland im Sinne der Daseinsvorsoge weitgehend unterbunden werden. Stattdessen soll das Land Berlin ausreichend eigene Kapazitäten insbesondere zur energetischen Verwertung bereitstellen.

 

Müllexporte aus Berlin, auch zur energetischen Verwertung, sollen zukünftig im AWK nur noch zugelassen werden, wenn die sogenannte Zero-Waste-Strategie des Landes Berlin noch keine ausreichende Absenkung der Siedlungsabfallmengen in Berlin erbracht hat und:

 

  • eine energetische Verwertung innerhalb des Landes Berlin aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich ist,
  • solange eine Erweiterung notwendiger energetischer Verwertungskapazitäten innerhalb Berlins noch aussteht,
  • das Land Berlin die unmittelbar Entscheidung zur Belieferung externer Anlagen hat bzw. direkte Verträge mit energetischen Verwertungsanlagen außerhalb Berlins abgeschlossen hat,
  • wenn diese Anlagen mindestens denselben Wirkungsgrad in der Rauchgasreinigung, in der Metallverwertung aus der Schlacke und in der Energienutzung erzielen, wie das Berliner Müllheizkraftwerk (MHKW) in Ruhleben.

 

Für zusätzliche Mülltransporte ist ein umweltfreundliches Logistikkonzept zu entwickeln, das vorrangig auf die Schiene setzt.

 

Der Export von aufbereiteten Berliner Siedlungsabfällen, insbesondere in Braunkohlekraftwerke, sollte schnellstmöglich eingestellt werden, weil

 

  • die Mitverbrennung von aufbereiteten Berliner Abfällen – sogenannten Ersatzbrennstoffen (EBS) trotz immissionsschutzrechtlicher Genehmigung die Umwelt durch Schadstoffemissionen um ein Vielfaches stärker belastet, als z.B. das rauchgasseitig optimierte Berliner MHKW in Ruhleben.
  • die Mitverbrennung von Berliner EBS in (Braun)Kohlekraftwerken deren Wirtschaftlichkeit und damit deren Weiterbetrieb unterstützt, obwohl Berlin gleichzeitig aus Klimaschutzerwägungen die Abschaltung von (Braun)Kohlekraftwerken fordert.
  • der ohnehin energetisch zu verwertende Berliner (Rest)Siedlungsabfall einen wichtigen Beitrag als Grundlast bei der Berliner Energiewende (Strom und Fernwärme), leisten kann und soll.
  • das Land Berlin im Sinne der Entsorgungssicherheit und Daseinsvorsorge weitest möglich auf eine Beauftragung Dritter mit Abfallexporten auch von aufbereiteten Berliner Siedlungsabfallgemischen Verwertungs- und Beseitigungsanlagen außerhalb Berlins verzichten sollte.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass im neuen Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungsabfälle Berlin für 2020-2030 (AWK Berlin) die Exporte von Berliner Siedlungsabfällen oder sogenannten Ersatzbrennstoffen (EBS) aus diesen Siedlungsabfällen in andere Bundesländer oder sogar ins Ausland im Sinne der Daseinsvorsoge weitgehend unterbunden werden. Stattdessen soll das Land Berlin ausreichend eigene Kapazitäten insbesondere zur energetischen Verwertung bereitstellen.

 

Müllexporte aus Berlin, auch zur energetischen Verwertung, sollen zukünftig im AWK nur noch zugelassen werden, wenn die sogenannte Zero-Waste-Strategie des Landes Berlin noch keine ausreichende Absenkung der Siedlungsabfallmengen in Berlin erbracht hat und:

 

  • eine energetische Verwertung innerhalb des Landes Berlin aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich ist,
  • solange eine Erweiterung notwendiger energetischer Verwertungskapazitäten innerhalb Berlins noch aussteht,
  • das Land Berlin die unmittelbar Entscheidung zur Belieferung externer Anlagen hat bzw. direkte Verträge mit energetischen Verwertungsanlagen außerhalb Berlins abgeschlossen hat,
  • wenn diese Anlagen mindestens denselben Wirkungsgrad in der Rauchgasreinigung, in der Metallverwertung aus der Schlacke und in der Energienutzung erzielen, wie das Berliner Müllheizkraftwerk (MHKW) in Ruhleben.

 

Für zusätzliche Mülltransporte ist ein umweltfreundliches Logistikkonzept zu entwickeln, das vorrangig auf die Schiene setzt.

 

Der Export von aufbereiteten Berliner Siedlungsabfällen, insbesondere in Braunkohlekraftwerke, sollte schnellstmöglich eingestellt werden, weil

 

  • die Mitverbrennung von aufbereiteten Berliner Abfällen – sogenannten Ersatzbrennstoffen (EBS) trotz immissionsschutzrechtlicher Genehmigung die Umwelt durch Schadstoffemissionen um ein Vielfaches stärker belastet, als z.B. das rauchgasseitig optimierte Berliner MHKW in Ruhleben.
  • die Mitverbrennung von Berliner EBS in (Braun)Kohlekraftwerken deren Wirtschaftlichkeit und damit deren Weiterbetrieb unterstützt, obwohl Berlin gleichzeitig aus Klimaschutzerwägungen die Abschaltung von (Braun)Kohlekraftwerken fordert.
  • der ohnehin energetisch zu verwertende Berliner (Rest)Siedlungsabfall einen wichtigen Beitrag als Grundlast bei der Berliner Energiewende (Strom und Fernwärme), leisten kann und soll.
  • das Land Berlin im Sinne der Entsorgungssicherheit und Daseinsvorsorge weitest möglich auf eine Beauftragung Dritter mit Abfallexporten auch von aufbereiteten Berliner Siedlungsabfallgemischen Verwertungs- und Beseitigungsanlagen außerhalb Berlins verzichten sollte.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020:Das von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erstellte und vom Senat beschlossene Abfallwirtschaftskonzept ist im Mai 2020 an das Abgeordnetenhaus überwiesen worden und wird aktuell beraten. Die Forderung nach einer Unterbindung von Exporten von Berliner Siedlungsabfällen ist in der von SenUVK erstellten Vorlage zur Beschlussfassung (Drs. 18/2704) nicht enthalten.
Überweisungs-PDF: