Archive

Antrag 20/I/2017 Stärkung der Industriekultur fortsetzen und verstetigen!

20.04.2017

Die Stärkung der Potenziale der Berliner Industriekultur, die in den letzten Jahren mit ersten Schritten begonnen wurde, soll in der Legislaturperiode 2016-2021 fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Leitgedanke dabei muss es sein, Industriekultur als Motor für die aktuelle Wirtschaftsentwicklung zu nutzen und bei den Berlinerinnen und Berlinern das Bewusstsein für die Bedeutung der Industrie weiter zu verbessern. Die Stärkung der Potenziale der Berliner Industriekultur trägt dazu bei, die Offenheit für zukünftige wirtschaftliche Chancen und Entwicklungen weiter zu erhöhen.

 

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden gebeten, die Potenziale der Industriekultur in Berlin weiter zu stärken und dabei unter Einbeziehung der Bezirke sowie des Landes Brandenburg insbesondere folgende Ziele und Maßnahmen zu berücksichtigen:

 

Wirtschafts- und Stadtentwicklung durch Industriekultur voranbringen

  • Verbesserung des Bewusstseins für die Bedeutung von Industrie, in Zusammenarbeit mit Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sowie der Industrie- und Handelskammer
  • Nach- und Umnutzung von Industriequartieren und -flächen zur Aufwertung von Stadtvierteln, u. a. für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, und zur Stärkung der Kreativwirtschaft
  • Berücksichtigung der Industriekultur bei der Weiterentwicklung des Masterplanes Industriestadt Berlin
  • weitere Erschließung der touristischen Potentiale der Industriekultur durch vi-sit.berlin und stärkere Aufnahme der Industriekultur in das überregionale Tourismusmarketing (zum Beispiel durch eine Radroute der Berliner Industriekultur)

 

Kulturelle und denkmalpflegerische Potenziale der Industriekultur nutzen

  • Nutzung des europäischen Jahr des kulturellen Erbes 2018 und des Netzwerkes „Europäische Route der Industriekultur“ für die Präsentation von Industriedenkmalen und der Industriegeschichte Berlins
  • Verbesserung der Kulturellen Bildung im Bereich Industriekultur und Wirtschaftsgeschichte
  • Intensivierung und Ausbau der Kooperation mit regionalen und internationalen Netzwerken der Industriekultur

 

Stärkung der Akteure der Industriekultur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich Industriekultur
  • Verstetigung und Ausbau der Förderung des – von der Stiftung Deutsches Technikmuseum und der Hochschule für Technik und Wirtschaft getragenen -Berliner Zentrums Industriekultur
  • Einbeziehung des Berlin-Brandenburgischen Wirtschaftsarchivs in die Stärkung der Potenziale der Industriekultur

 

Nutzung von Bundes- und EU-Mitteln

  • Prüfung einer verstärkten Nutzung vorhandener Bund-Länder-Mitteln aus den Bereichen Denkmalschutz, Städtebauförderung und Wirtschaftsförderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) für investive Fördermaßnahmen im Bereich Industriekultur durch das Land Berlin;
  • Initiative in Richtung des Bundes durch Fachministerkonferenzen und Bundesrat für eine stärkere Bundesförderung im Bereich Industriekultur
  • Verankerung der Industriekultur im operationellen Programm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der laufenden EU-Förderperiode (Programmänderung) sowie der 2021 beginnenden neuen EU-Förderperiode

 

Antrag 21/I/2017 Stärkung der Industriekultur fortsetzen und verstetigen!

20.04.2017

Die Stärkung der Potenziale der Berliner Industriekultur, die in den letzten Jahren mit ersten Schritten begonnen wurde, soll in der Legislaturperiode 2016-2021 fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Leitgedanke dabei muss es sein, Industriekultur als Motor für die aktuelle Wirtschaftsentwicklung zu nutzen und bei den Berlinerinnen und Berlinern das Bewusstsein für die Bedeutung der Industrie weiter zu verbessern. Die Stärkung der Potenziale der Berliner Industriekultur trägt dazu bei, die Offenheit für zukünftige wirtschaftliche Chancen und Entwicklungen weiter zu erhöhen.

 

Die  SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert , die Potenziale der Industriekultur in Berlin weiter zu stärken und dabei unter Einbeziehung der Bezirke sowie des Landes Brandenburg insbesondere folgende Ziele und Maßnahmen zu berücksichtigen:

 

Wirtschafts- und Stadtentwicklung durch Industriekultur voranbringen

  • Verbesserung des Bewusstseins für die Bedeutung von Industrie, in Zusammenarbeit mit Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Industrie- und Handelskammer
  • Nach- und Umnutzung von Industriequartieren und -flächen zur Aufwertung von Stadtvierteln und zur Stärkung der Kreativwirtschaft
  • Berücksichtigung der Industriekultur bei der Weiterentwicklung des Masterplanes Industriestadt Berlin
  • weitere Erschließung der touristischen Potentiale der Industriekultur durch visit.berlin und stärkere Aufnahme der Industriekultur in das überregionale Tourismusmarketing (zum Beispiel durch eine Radroute der Berliner Industriekultur) sowie in das Tourismuskonzept Berlin.

 

Kulturelle und denkmalpflegerische Potenziale der Industriekultur nutzen

  • Nutzung des europäischen Jahr des kulturellen Erbes 2018 und des Netzwerkes „Europäische Route der Industriekultur“ für die Präsentation von Industriedenkmalen und der Industriegeschichte Berlins
  • Verbesserung der Kulturellen Bildung im Bereich Industriekultur und Wirtschaftsgeschichte
  • Intensivierung und Ausbau der Kooperation mit regionalen und internationalen Netzwerken der Industriekultur

 

Stärkung der Akteure der Industriekultur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich Industriekultur
  • Verstetigung und Ausbau der Förderung des Berliner Zentrums Industriekultur
  • Einbeziehung des Berlin-Brandenburgischen Wirtschaftsarchivs in die Stärkung der Potenziale der Industriekultur

 

Nutzung von Bundes- und EU-Mitteln

  • Prüfung einer verstärkten Nutzung vorhandener Bund-Länder-Mitteln aus den Bereichen Denkmalschutz, Städtebauförderung und Wirtschaftsförderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) für investive Fördermaßnahmen im Bereich Industriekultur durch das Land Berlin;
  • Initiative in Richtung des Bundes durch Fachministerkonferenzen und Bundesrat für eine stärkere Bundesförderung im Bereich Industriekultur
  • Verankerung der Industriekultur im operationellen Programm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der laufenden EU-Förderperiode (Programmänderung) sowie der 2021 beginnenden neuen EU-Förderperiode

 

Antrag 42/I/2017 Gleiche Chancen für alle: Schulabschlüsse müssen bundesweit vergleichbar sein!

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, der anderen Landtage / Bürgerschaften und des Bundestages werden aufgefordert, sich für ein bundesweit vergleichbares Schulsystem mit einem gemeinsamen Rahmenplan, vergleichbaren Bewertungsmaßstäben und Fächern einzusetzen. Alle Schulabschlüsse müssen in allen Bundesländern sowie europaweit anerkannt werden.

 

Antrag 50/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch

 

„keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Geschlecht, Sprache, Alter, Herkunft, Gesundheit/Behinderung, religiöse und politische Anschauungen, sexuelle und geschlechtliche Identität sowie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung widerspiegeln.“

 

 

Antrag 51/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt und das Verbot von Diskriminie¬rung im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll zunächst in Paragraph 2 des Berliner Schulgesetzes (‚Recht auf Bildung und Erziehung‘) Abs. 1 die bisherige Formulierung (‚Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet seines Ge¬schlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner re¬ligiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten.‘) ersetzt werden durch ‚Jeder Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der Hautfarbe, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität und des sozio-ökonomischen Status und der Sprache.‘ und in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch „keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Ge¬schlechtsidentität, Hautfarbe, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität, so¬zio-ökonomischer Status und Sprache widerspiegeln.“

 

Darüber hinaus ist in Paragraph 1 des Berliner Schulgesetzes („Auftrag der Schule“) das Verbot von Diskriminierung, einschließlich einer Be¬griffsdefinition und des Geltungsbereichs zu verankern.