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Antrag 158/I/2014 Nominierungen für die Spitzenkandidatur zu den Abgeordnetenhauswahlen innerhalb der Berliner SPD

13.10.2014

Um einen ggf. langwierigen Prozess mit einem Mitgliederbegehren und einem Mitgliederentscheid zur Be-schlussfassung über das Verfahren bei der Nominierung der Spitzenkandidatin oder des Spitzenkandidaten der Berliner SPD für das Abgeordnetenhaus zu vermeiden, beschließt die SPD, die Kandidatin oder den Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters oder der Regierenden Bürgermeisterin im Rahmen eines bindenden Mitgliederentscheids zu nominieren.

 

Dabei gilt die Person als nominiert, die auf sich die meisten Stimmen vereinigen konnte. Der Mitgliederentscheid wird nur in dem Fall durchgeführt, dass es mehrere Bewerberinnen oder Bewerber für dieses Amt innerhalb der SPD Berlin gibt.

 

Dieser Beschluss kann nur durch einen Mitgliederentscheid aufgehoben werden.

Antrag 08/I/2014 Wiedervorlage: Neufassung von § 23*, Abs. 2, Punkt 6:

13.10.2014

Der Landesparteitag möge beschließen:

Neufassung von § 23*, Abs. 2, Punkt 6:
6. den 12 Kreisvorsitzenden, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind oder ihrer bzw. seiner Stelle eine stellvertretende Kreisvorsitzende oder ein stellvertretender Kreisvorsitzender, die bzw. der von dem entsendenden Kreisverband benannt wird

 

 

Bisherige Fassung:
6. den 12 Kreisvorsitzenden, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Gehört eine Kreisvorsitzende oder ein Kreisvorsitzender in anderer Funktion dem Landesvorstand an, so tritt an ihre bzw. seine Stelle eine stellvertretende Kreisvorsitzende oder ein stellvertretender Kreisvorsitzender,

 

Antrag 07/I/2014 Wiedervorlage: Änderung § 23* und § 23* a OrgStatut

13.10.2014

Antrag Nr. 07/I/2014
Der Landesparteitag möge beschließen:

Ergänzung § 23* Abs. 2, Punkt 7
Das Organisationsstatut der Partei/die den Landesverband Berlin betreffenden Paragraphen werden wie folgt geändert:

Der § 23* Landesvorstand wird in Absatz 2, Punkt 7 durch die Aufnahme des/der Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin ergänzt.

Desgleichen wird der § 23* a Kreisvorstand, Absatz 3, Punkt 7 ebenfalls durch die Nennung des Kreisvorsitzenden der AG Selbst Aktiv ergänzt.

 

 

 

 

Antrag 06/I/2014 Wiedervorlage: Ergänzung § 14 des Organisationsstatuts

13.10.2014

§ 14 des Organisationsstatuts wird um Absatz (12) ergänzt, der wie folgt lautet:
Die Verfahrensregeln für den Mitgliederentscheid gelten sinngemäß auch für das vom Bundes-, Landes-, Bezirks-, Unterbezirks- oder Kreisvorstand initiierte Mitgliedervotum.

Antrag 05/I/2014 Wiedervorlage: Ergänzung § 13 (7) des Organisationsstatuts

13.10.2014

§ 13 (7) des Organisationsstatuts wird ergänzt und lautet wie folgt:

 

Der Parteivorstand beschließt eine Verfahrensrichtlinie zur Durchführung des Begehrens und des Entscheids.
Neu: Hierbei ist Chancengleichheit für beide Abstimmungsalternativen zu gewährleisten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Mitglieder über beide Alternativen in gleicher Art und gleichem Umfang informiert werden.