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Antrag 150/II/2025 Grüne Lungen Berlins nicht kollabieren lassen

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH setzen sich bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2026/27 insbesondere für die Rücknahme der massiven Kürzungen bei der grünen Infrastruktur ein, um den Verfall der bezirklichen Grünanlagen zu verhindern. Sie verteidigen das Stadtgrün als Naherholung-, Rückzugs- und Begegnungsort; insbesondere für die Berlinerinnen und Berliner, die keine eigene Terrasse oder keinen eigenen Garten besitzen.

Antrag 151/II/2025 Erhalt des FEX-Halts am Bahnhof Gesundbrunnen

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden beauftragt, sich nachdrücklich bei den zuständigen Stellen – inklusive der zuständigen Stellen des Bundes, der Deutschen Bahn sowie des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) – mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Halt des Flughafenexpress (FEX) am Bahnhof Gesundbrunnen über Dezember 2025 hinaus erhalten bleibt. Dabei wird angeregt, die Möglichkeit zu prüfen, den Halt zumindest in einem 40-Minuten-Takt (also mit jedem zweiten Zug) anzubieten, um die Verknüpfung zwischen dem Norden Berlins, und dem Flughafen BER zu sichern.

Antrag 152/II/2025 Digital gestütztes Abschleppen für mehr Verkehrssicherheit und effiziente Verwaltung

9.10.2025

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) (wenn möglich in den aktuell laufenden Änderungsberatungen) sowie die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so angepasst werden, dass die Feststellung von Abschlepptatbeständen künftig auch auf Grundlage von Fotos oder Videos erfolgen kann, die elektronisch durch Bürger:innen, Parkraumbewirtschafter oder andere Dritte an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

 

Die hoheitliche Entscheidung über die Anordnung des Abschleppens verbleibt dabei ausschließlich bei den Behörden. Die Durchführung des Abschleppvorgangs erfolgt weiterhin durch beauftragte Abschleppunternehmen.

 

Dazu wird ein neuer Paragraph im ASOG Berlin eingeführt werden, der ausdrücklich klarstellt, dass digitale Beweismittel (Fotos, Videos, elektronische Dokumentationen) als Grundlage für die Anordnung von Abschleppmaßnahmen anerkannt werden können, sofern sie die Situation zweifelsfrei dokumentieren und den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.

 

Des Weiteren sollen die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so überarbeitet werden, dass die durchführenden Abschleppunternehmen den neuen Standort des umgesetzten Fahrzeugs digital an die Behörden übermitteln. Bisher mussten meist behördliche Arbeitskräfte bis zum Ende des Umsetzvorgangs vor Ort verbleiben um den neuen Standort aufzunehmen.

Antrag 153/II/2025 Parkplatz-Abzocke stoppen: Klare Regeln, faire Grenzen, deutliche Schilder

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin, im SPD-Landes- und Bundesvorstand sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um Verbraucher*innen auf privaten Parkplätzen und in Parkhäusern wirksam vor überzogenen Forderungen zu schützen. Konkret soll geregelt werden:

  1. Transparenzpflicht: Betreiber privater Parkflächen werden verpflichtet, die wesentlichen Nutzungsbedingungen (zulässige Höchstparkdauer, Parkschein- oder Parkscheibenpflicht, Höhe der Vertragsstrafe etc.) klar, gut sichtbar und leicht verständlich an jeder Einfahrt anzubringen. Die Hinweisschilder müssen so angebracht sein, dass sie beim Einfahren durch die Frontscheibe eines PKW unmittelbar erkennbar und gut lesbar sind. Kleingedruckte oder versteckte Klauseln sind unwirksam.
  2. Deckelung von Vertragsstrafen: Vertragsstrafen auf privaten Parkplätzen bei Kurzzeitparken werden gesetzlich auf maximal 30 Euro begrenzt. Höhere Forderungen sind unzulässig.
  3. Begrenzung von Zusatzgebühren: Für Mahnungen dürfen höchstens 3 Euro berechnet werden. Pauschale „Verwaltungsgebühren“ oder ähnliche Aufschläge neben der eigentlichen Vertragsstrafe sind unzulässig. Inkasso- oder Anwaltskosten sind bei standardisierten Massenverfahren grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
  4. Schlichtungs- und Beschwerdestelle: Es wird eine bundesweite, unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit privaten Parkplatzbetreiber*innen eingerichtet. Verbraucher*innen können dort kostenlos Widerspruch gegen Forderungen einlegen. Betreiber*innen sind verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen. Zusätzlich wird eine Beschwerdestelle geschaffen, bei der Bürger*innen unseriöse Praktiken von Parkplatzbetreiber*innen melden können. Häufen sich Beschwerden gegen bestimmte Betreiber*innen, müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden tätig werden und Sanktionen verhängen.

 

Antrag 133/II/2025 Die Klimakrise hört nicht am Werkstor auf: betrieblicher Klimaschutz und Klimaanpassung als grundsätzliches Mitbestimmungsrecht!

9.10.2025

Hitzerekord nach Hitzerekord wird übertroffen, in Deutschland steigen Temperaturen vielerorts auf über 35°C, stellenweise sogar bis zu 39°C, und was machen die meisten Arbeitgeber*innen? Die nehmen sich ganz schön aus der Verantwortung!

 

In Deutschland und Europa kommt es derzeit zu einer spürbaren Anpassung und in Teilen auch zum Rückzug von ESG-Verpflichtungen (Environmental, Social and Corporate Governance) durch Unternehmen und Konzerne. In der Praxis fahren zahlreiche Firmen ihre zuvor angekündigten ESG-Initiativen oder -Versprechen entweder zurück oder führen diese nur noch auf freiwilliger Basis weiter.

 

Doch wo bleibt das Gegengewicht auf (gesamt)betrieblicher Ebene? Welche Antworten können und dürfen betriebliche Akteur*innen liefern?

 

Bereits 2001 wurde Umweltschutz zu einer der allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Idee dahinter war, das Wissen der Beschäftigten zu nutzen, um vom Betrieb ausgehende Umweltbelastungen zu vermeiden. Doch wie sieht’s in der gelebten Praxis aus? Geht es lediglich um sachgerechte Mülltrennung oder um was Grundsätzliches?

 

Für die Arbeit der allermeisten Gremien spielt betrieblicher Umweltschutz bisher keine große Rolle. Bis 2020, also 19 Jahre nach der besagten Reform des BetrVG, wurden keine Arbeitsgerichtsverfahren zu Betriebsvereinbarungen zum betrieblichen Umweltschutz dokumentiert.

 

Ein zentraler Grund dafür ist, dass der Betriebsrat über kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes verfügt und lediglich Betriebsvereinbarungen auf freiwilliger Basis zu diesem verhandeln kann. Das Wort „Klima“ taucht nicht im BetrVG, also im Grundsatz für die betriebliche Demokratie in Deutschland, in seiner aktuellen Fassung gar nicht erst auf. Wie ist das mit den Realitäten unserer heutigen Gesellschaft und Arbeitswelt vereinbar?

 

Die schwarz-rote Bundesregierung strebt in dieser Legislaturperiode eine Modernisierung des BetrVG an, u.a. um Verfahren zu digitalisieren und ins 21. Jahrhundert zu holen. Dabei sind die Klimakrise und ihre Folgen schon längst auch eine betriebliche Herausforderung, die konsequente Maßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen verlangt.

 

Beschäftigte und Auszubildende sind unmittelbar von betrieblichen Transformationsprozessen betroffen und müssen echte Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten, um sozial-ökologische Veränderungen aktiv einzufordern und abzusichern. Sie müssen sich proaktiv an Risiken für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie strukturellen Risiken für die Beschäftigungssicherung arbeiten und über Amtszeiten hinaus längerfristige Lösung für den zukunftssicheren Betrieb anstreben dürfen.

 

Betrieblicher Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel müssen demokratisch und sozial gerecht gestaltet werden. Dazu zählt Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und Schwerbehindertenvertretung (SBV) bei Klima- und Umweltschutzfragen als wichtiger Beitrag für Generationengerechtigkeit und Inklusion im Betrieb.

 

In Anbetracht der fortwährenden Lage können wir es nicht hinnehmen, dass Klimaschutz in der betrieblichen Mitbestimmung keine Rolle spielt. Es ist unverzichtbar, auch und gerade Betriebsräte, JAVs und SBVs Akteur*innen des ökologischen Wandels zu gewinnen.

 

Wir fordern daher, dass Betriebsräte verbindlich und durchsetzungsstark über Maßnahmen mitbestimmen können, statt bloß informiert oder konsultiert zu werden.

 

Dabei genauer, dass:

 

  • das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dahingehend zu reformieren, dass Betriebsräte ein ausdrückliches, erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen zum betrieblichen Klima- und Umweltschutz (§ 87 BetrVG) erhalten. Dazu gehören auch Fragen der Klimaanpassung und des organisatorischen, technischen sowie investiven betrieblichen Umweltmanagements. Wie bei anderen Mitbestimmungstatbeständen ist ein verbindliches Schlichtungsverfahren (Einigungsstelle) vorzusehen.
  • die Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Schwerbehindertenvertretung in diesen Fragen. Die JAV und SBV müssen in alle betriebsrätlichen Beratungen und Entscheidungen zu Klima- und Umweltschutzmaßnahmen systematisch eingebunden werden.