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Antrag 85/II/2021 Lebensrealität älterer Menschen beim digitalen Fortschritt berücksichtigen

9.11.2021

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, landesweit den seniorenfreundlichen Zugang zur digitalen Welt zu fördern. Dabei ist auch älteren Menschen ohne Internetanschluss die Möglichkeit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

 

Wenn es nur möglich ist, zum Beispiel einen Zoo- bzw. Museumsbesuch mit digitalem Zeitfenster im Internet zu buchen und wenn beispielsweise das Kursbuch der Deutschen Bahn nicht mehr in gedruckter Form vorliegt, ist es nötig leicht erreichbare analoge Zugangsmöglichkeiten in den öffentlichen Bereichen vorzuhalten. Solche Zugangsmöglichkeiten könnten in öffentlichen Bibliotheken und/oder Seniorenfreizeitstätten geschaffen werden. Ältere Menschen, die bereits über ein digitales Gerät verfügen, jedoch über wenig oder keine Vorkenntnisse bzw. Problemlösungskompetenz verfügen, ist leicht zugängliche Unterstützung zur Anwendung digitaler Kommunikation kostenfrei anbieten.

Antrag 86/II/2021 Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen u.a.

9.11.2021

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für gezielte Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen und anderen von Einsamkeit betroffenen Menschen einzusetzen.

 

  • Unterstützung der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und von Kommunalverwaltungen bei der Zusammenstellung von regionalen Kontaktstellen und Angeboten, bei denen Personen ehrenamtlich tätig werden können
  • Versand der Informationen zusammen mit dem Bescheid der verschiedenen Rententräger bzw. Versorgungsämter
  • Kommunalverwaltungen sollen o.g. Informationen ebenfalls zur Verfügung stellen, wenn eine Ummeldung des Wohnortes erfolgt

 

Antrag 88/II/2021 Gebühren für Informationsfreiheits-Anfragen abschaffen

9.11.2021

Für erfolgreiche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze der Länder, den Umweltinformationsgesetzen sowie dem Verbraucherinformationsgesetz sollen keine Gebühren erhoben werden. Ausnahmen sollen nur möglich sein, sofern die Anfrage mit Gewinnerzielungsinteresse gesellt wird. In Fällen in denen Anträge nach den genannten Gesetzen wiederholt in missbräuchlicher Art und Weise gestellt werden, soll eine Behörde ebenfalls nach Ankündigung eine Gebühr festsetzen dürfen, gegen die der Rechtsweg offensteht.

 

Die eingangs genannten Gesetze erlauben es allen Menschen, von Behörden die Herausgabe von Informationen zu verlangen, sofern keine schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Belange dem entgegenstehen.

 

Sie sind ein wichtiges Werkzeug, das es der Zivilgesellschaft erlaubt, das Handeln der Exekutive zu kontrollieren. Sie werden regelmäßig von NGOs genutzt, um Missstände in der Verwaltung aufzuklären oder schlicht staatliches Handeln transparent zu machen.

 

Wenn eine Anfrage nach dem IFG erfolgreich ist, so kann die Behörde erfolgreichen Antragsteller*innen Gebühren für den Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen, der für das Auffinden, Kopieren und ggf. Schwärzen der angefragten Unterlagen entstanden ist. Die genaue Höhe der Gebühren und und die Umstände unter denen, bei geringem Verwaltungsaufwand, von der Erhebung der Gebühren abgesehen werden kann, variiert von Land zu Land.

 

Diese mögliche Gebührenerhebung stellt ein Problem dar. Die Gebühren, die anfallen, können durchaus im dreistelligen Bereich liegen. Insbesondere wer wenige finanzielle Mittel hat, kann dadurch davon abgehalten werden, von seinem gesetzlich normierten Auskunftsrecht Gebrauch zu machen und sich so aus erster Hand über die Vorgänge im Staat zu informieren, für die er*sie sich interessiert. Schlimmer noch: Die Gebühren werden von Behörden, denen Transparenz eher ein Hindernis als ein erstrebenswertes Ziel ist, genutzt, um Antragsteller*innen zur Rücknahme ihrer Auskunftsersuchen zu bewegen. Wenn sich abzeichnet, dass ihre Anfrage begründet ist, werden Anfragesteller*innen darauf hingewiesen, dass Sie mit hohen Gebühren zu rechnen haben und aufgefordert mitzuteilen, ob sie vor diesem Hintergrund weiter an ihrem Antrag festhalten. Häufig führt die Ankündigung von Gebühren dann zur Rücknahme des Antrags. Da es keine transparente Bemessungsgrundlage für die Berechnung der anfallenden Gebühren gibt, stehen diese oft in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der Behörden.

 

Dieses Vorgehen widerspricht dem Ziel der Informationsfreiheitsgesetze, allen Menschen Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und sollte daher unterbunden werden. Dazu sollten die Gebühren für Informationsfreiheitsanfragen grundsätzlich abgeschafft lassen. Lediglich in den Fällen, in denen insbesondere Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht auf staatliches Wissen zugreifen und durch eine Anfrage dafür sorgen, dass öffentliche Ressourcen für die Zusammenstellung des Materials beansprucht werden, sollte dieser Aufwand für die Verwaltung weiterhin durch Gebühren kompensiert werden.

 

Um die Informationsrechte der Bürger*innen weiter zu stärken und Aufwand durch doppelte Anfragen entgegenzuwirken, fordern wir den Ausbau der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder zu Transparenzgesetzen.

Antrag 89/II/2021 Keine Werbeflut in unseren Briefkästen. Ressourcenverschwendende Briefkastenwerbung einschränken.

9.11.2021

In Anlehnung an die Opt-in Pflicht (ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – vorher explizit schriftlich gestatten muss) bei digital versendeten Newslettern fordern wir eine Opt-In Pflicht für Briefkastenwerbung.  Es soll unadressierte Briefkastenwerbung, wie z.B. „Einkaufaktuell“ nur in einen Briefkasten geworfen werden, wenn das ausdrücklich durch einen Aufkleber “Ich möchte Werbung“ erlaubt wird. Ähnliche Verfahren haben z.B. in Amsterdam zu einer Reduzierung des Müllvolumens geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass ein ähnliches Verfahren, wie bei der digitalen Variante gefunden wird. Ausnahme für Informationen im Rahmen von demokratischen Abstimmungen und Wahlen sollen dabei berücksichtigt werden.

Antrag 90/II/2021 Ausgleichstage für Feiertage am Wochenende einführen

9.11.2021

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses Berlin wird aufgefordert sich für die folgende Ergänzung des Feiertagsgesetzes des Landes Berlin einzusetzen:

 

Fällt einer der in § 1 benannten allgemeinen Feiertage sowie der Tag der Deutschen Einheit auf einen Sonnabend, Sonn- oder anderen arbeitsfreien Feiertag, ist der kalendarisch nächstliegende Arbeitstag (Montag bis Freitag) als arbeitsfreier Ersatzruhetag.