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Antrag 264/II/2019 Für eine starke Engagementlandschaft! Wir setzen uns für eine Verstetigung der Förderung der Freiwilligenagenturen in den Berliner Bezirken ein.

23.09.2019

Seit 2018 werden die kommunalen Freiwilligenagenturen in den Berliner Bezirken durch ein Förderprogramm des Senates finanziert, das darauf abzielt, bestehende Agenturen auszubauen, bzw. neue Agenturen in Bezirken, die bislang keine haben, aufzubauen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten dazu auf, sich für eine Verstetigung der Förderung dieser einzigartigen Engagementlandschaft einzusetzen. Die kommunalen Freiwilligenagenturen sind wichtige Anlaufstellen für Engagierte in den Bezirken.

 

Weiterhin fordern wir die Beibehaltung ergänzender Förderungen im Bereich bürgerschaftliches Engagement wie bspw. FEIN (Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften). Diese Programme ermöglichen es Bürger*innen mit wenig Bürokratie Mittel zur Verwirklichung von Engagement vor Ort abzurufen, wie z.B. zur Bepflanzung einer Baumscheibe oder dem Aufbau von Insektenhotels.

Antrag 221/II/2019 Keine deutsche Unterstützung für den Machterhalt einer Diktatur

23.09.2019

Wir fordern:

  1. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass keine Wiederaufbauhilfe an das syrische Regime oder an Projekte in Syrien transferiert wird, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass die Hilfen nicht für die Repressionspolitik des syrischen Regimes genutzt werden.
  2. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Vernetzung der in Syrien humanitär-tätigen Akteur*innen ein, um gemeinsame Maßstäbe und Kriterien für die Zusammenarbeit mit dem Regime abzusprechen. Die humanitären Programme sollten von einem unabhängigen Überwachungssystem begleitet werden.
  3. Solange kein demokratischer Regimewechsel in Syrien absehbar ist, macht die SPD-Bundesfraktion im Falle von Verhandlungen deutlich, dass das syrische Regime sowie seine engen Kriegs-Verbündeten Russland und Iran zunächst verpflichtet sind, Wiederaufbauhilfen zu leisten.

 

Allgemein ist eine Wiederaufbauhilfe in Syrien aus folgenden Gründen schwierig:

a) Geflüchtete und Vertriebene kommen in den Wiederaufbauplänen des syrischen Regimes nicht vor.

b) Nach der Änderung des Gesetzes Nr. 10, Dekret 66, ist es unmöglich für Geflüchtete zurückzukehren, da sie mit diesem Gesetz der „ethnischen Säuberungen“ von ihrem Wohnbesitz enteignet wurden.

c) Wiederaufbauhilfen würden derzeit lediglich den Apparat des Systems und seine nahe Oligarchen unterstützen und diese zu Kriegsgewinnern machen, da sie über die Hilfen mitentscheiden würden.

d) Russland und Iran beuten Syrien nach wie vor aus und stehlen die Bodenschätze der syrischen Bevölkerung.

e) Wiederaufbau dient nicht als Druckmittel gegen das syrische Regime, da das Regime quasi als Kriegsgewinner hervorgegangen ist und somit die Bedingungen diktieren kann.

f) Sämtliche Friedensverhandlungen zwischen den oppositionellen Gruppen und dem Regime sind bisher gescheitert. Jegliche Wiederaufbaubemühungen sollten erst nach dem Friedenschluss beginnen.

g) Wiederaufbauhilfen müssen an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet sein und die syrische Zivilgesellschaft einbeziehen.

Antrag 151/II/2019 Unterhaltsvorschuss an Kindergeld koppeln

23.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages werden aufgefordert, die Entwicklung des Unterhaltsvorschusses an das Kindergeld zu koppeln und die Erhöhungen des Kindergeldes nicht länger vom Unterhaltsvorschuss abzuziehen. Der Unterhaltsvorschuss muss eine Leistung sein, die unabhängig vom Kindergeld gewährt wird.

Antrag 267/II/2019 Geld für Menstruationsprodukte im Arbeitslosengeld II

23.09.2019

In der Berechnung des Arbeitslosengeld II-Satzes und der Grundsicherung für Frauen* und Mädchen sollen die erhöhten Kosten von Menstruationsprodukten berücksichtigt werden. Im Durchschnitt kosten Tampons, Binden etc. 4 bis 5 Euro. Daher soll der Satz entsprechend um 5 Euro pro Frau* und Mädchen angehoben werden.

Antrag 178/II/2019 Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

23.09.2019

Die SPD-Fraktion des Bundestages und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung, sicher zu stellen, dass ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), für die erbrachten Leistungen gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen gleichgestellt werden. Bisher ist es im Fall des Todes von PatientInnen so, dass die erbrachten Leistungen, die bei den zuständigen Kassen beantragt aber noch nicht bewilligt wurden, im ambulanten Bereich nicht vergütet werden.