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Antrag 165/I/2018 Informationelle Selbstbestimmung wahren – Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Südkreuz stoppen

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass das Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz mit sofortiger Wirkung eingestellt wird. Alle bisher gesammelten Daten müssen umgehend und unwiderruflich gelöscht werden.

 

Außerdem soll von jeglichen Projekten dieser Art in Zukunft abgesehen werden, da sie einen massiven und völlig unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen darstellen und keine eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden ist, auf der diese Maßnahmen zu rechtfertigen sind. Zusätzlich besteht bei der Erhebung und Speicherung dieser Daten ein enormes Missbrauchspotential. Es droht die Gefahr des ständigen Überwachtseins im öffentlichen Raum.

 

Antrag 159/I/2018 Berliner Feiertagsgesetz ändern - Einführung eines nicht religiös begründeten Feiertags für eine vielfältige Stadt

30.04.2018

Der SPD-Teil des Senats und die SPD-Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, eine Initiative zu ergreifen, um das Berliner Feiertagsgesetz (FeiertG BE) dahingehend zu ändern, dass ab 2019 ein weiterer Feiertag für Berlin eingeführt wird, der demokratische Traditionen, gesellschaftspolitische Entwicklungen und/oder Berlins und Deutschlands Verantwortung gegenüber seiner Geschichte in Erinnerung ruft und der somit für möglichst alle Gruppen in unserer vielfältigen Stadt unabhängig von Herkunft sowie religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen identitätsstiftend wirken kann. Dabei sollen vor allem diese drei Daten bei der Auswahl in Erwägung gezogen werden:

 

  • 08. März (Internationaler Frauentag)
  • 18. März (Märzrevolution 1848, erste freie Wahl zur Volkskammer der DDR 1990)
  • 23. Mai (Tag des Grundgesetzes)

 

Vom 31. Oktober ist abzusehen, da er durch seinen reformatorisch-religiösen Bezug für viele in Berlin die oben genannte Zielsetzung nicht erfüllt.

Antrag 30/I/2018 Einheitliche europäische Mindestlohnregelung

30.04.2018

Im aktuellen Koalitionsvertrag einigten sich CDU, CSU und SPD u. a. darauf „einen Rahmen für Mindestlohnregelungen […] in den EU-Staaten zu entwickeln.“ Die vom Europäischen Rat proklamierte europäische Säule sozialer Rechte möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein „Recht auf gerechte Entlohnung, die ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht“ zusichern. „Armut trotz Erwerbstätigkeit ist zu verhindern.“ Zudem seien angemessene Mindestlöhne zu gewährleisten. Mindestlöhne die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den einzelnen Ländern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihrer Familien gerecht werden.

 

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten dafür ein, dass Mindestlöhne prinzipiell existenzsichernde Löhne sind. Wir lehnen Löhne ab, die sich unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle bewegen. Daher ist unsere Forderung eine europäische Mindestlohnregelung die existenzsichernde Löhne in Höhe von mindestens 60% des jeweiligen nationalen Medianlohns sicherstellt.

Antrag 113/I/2018 Vermögensteuer erheben – soziale Verantwortung gestalten

30.04.2018

Die Koalitionsparteien der aktuellen Bundesregierung haben sich im Koalitionsvertrag vorgenommen „den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken zu wollen und die entstandenen Spaltungen zu überwinden“. Die Einkommens- und Vermögensungleichheit hat in den letzten Jahren zugenommen und trägt so zu sozialen Spannungen erheblich bei.

Seit dem Jahr 1997 wird die Vermögensteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr erhoben. Dabei ist die Vermögensteuer im Art. 106 unseres Grundgesetzes verankert.. Zudem würde das Aufkommen der Vermögensteuer gem. Art 106, Abs. 2, Nr. 1 den Ländern zu stehen.

Wir fordern daher die Bundesregierung der aktuellen Legislaturperiode auf die Vermögensteuer verfassungskonform und im Sinne des im Koalitionsvertrag angestrebten sozialen Zusammenhalts wieder zu erheben.

Antrag 233/I/2018 Antrag auf Änderung der Regeln bei Pflichtverletzung und Meldeversäumnis im Sozialgesetzbuch

30.04.2018

II – Sanktionierung auf maximal 30% des maßgebenden Regelbedarfs begrenzen

Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und abgemildertes Sanktionsregime im SGB II ein.

Gleichzeitig halten wir an den „Anreizwirkungen“ für Leistungsberechtigte auf Suchaktivitäten, Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme und verbesserte Kooperation von Integrationsfachkraft und leistungsberechtigter Person fest. Wir wollen die Deckelung von Sanktionen auf max. 30 Prozent innerhalb eines Sanktionszeitraums. Die Addition von Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen oder Meldeversäumnis und Pflichtverletzung soll die Kürzung des Regelbedarfs um nicht mehr als 30 Prozent überschreiten.

 

Auch wiederholte Pflichtverletzungen dürfen nicht zu einem Überschreiten dieses Prozentsatzes führen. Zudem sollen „Sanktionsketten“ nicht möglich sein, d. h. Meldeversäumnisse oder Pflichtverletzungen die während einer laufenden Sanktionsperiode erfolgen, sollten nicht nach Ablauf der Sanktion wirksam werden. Die geltende Regelung zur Sanktionshöhe von 10% bei einem Meldeversäumnis bleibt bestehen. Diese Regelung soll altersunabhängig für alle Leistungsberechtigten gelten. Die aktuelle Fassungen des § 31a SGB II und § 32 Abs. 2 SGB II sind entsprechend zu ändern.