Antrag 159/I/2018 Berliner Feiertagsgesetz ändern - Einführung eines nicht religiös begründeten Feiertags für eine vielfältige Stadt

Status:
Erledigt

Der SPD-Teil des Senats und die SPD-Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, eine Initiative zu ergreifen, um das Berliner Feiertagsgesetz (FeiertG BE) dahingehend zu ändern, dass ab 2019 ein weiterer Feiertag für Berlin eingeführt wird, der demokratische Traditionen, gesellschaftspolitische Entwicklungen und/oder Berlins und Deutschlands Verantwortung gegenüber seiner Geschichte in Erinnerung ruft und der somit für möglichst alle Gruppen in unserer vielfältigen Stadt unabhängig von Herkunft sowie religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen identitätsstiftend wirken kann. Dabei sollen vor allem diese drei Daten bei der Auswahl in Erwägung gezogen werden:

 

  • 08. März (Internationaler Frauentag)
  • 18. März (Märzrevolution 1848, erste freie Wahl zur Volkskammer der DDR 1990)
  • 23. Mai (Tag des Grundgesetzes)

 

Vom 31. Oktober ist abzusehen, da er durch seinen reformatorisch-religiösen Bezug für viele in Berlin die oben genannte Zielsetzung nicht erfüllt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 158/I/2018 (Konsens)