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Antrag WV79/II/2017 Diesel-Skandal muss Konsequenzen haben – Rechte der Betroffenen stehen an oberster Stelle!

14.10.2017

Vor zwei Jahren begann der Skandal um Betrugssoftware in Dieselfahrzeugen von VW. Was sich als Versagen eines einzelnen Konzerns dargestellt hatte, entpuppt sich nun als organisierter Betrug deutscher Autohersteller und Teilen der Zulieferindustrie. Aufsichtsbehörden und Teile der Politik haben diesen Skandal mit ermöglicht.

 

Der „Dieselgipfel“ Anfang August hat zur Lösung des Problems nicht beigetragen und den Eindruck erweckt, Politik und Wirtschaft würden die gesundheitlichen Belastungen der von den Emissionen tagtäglich Betroffenen in den Städten ignorieren und auch die Konsequenzen für die Eigner*innen von Dieselfahrzeugen nicht beachten.

 

Die Politik muss hier umsteuern: Die Autokonzerne und ihre Manager*innen in die Verantwortung zu nehmen, ist eine Frage der Gerechtigkeit. Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Autofahrer*innen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Arbeitnehmer*innen dürfen nicht den Preis für die Verfehlungen der offenbar entrückten Vorstände zahlen müssen.

 

Deshalb fordern wir, aus dem Diesel-Skandal folgende Konsequenzen zu ziehen:

 

1. Notwendige technische Nachrüstungen für betroffene Dieselautos müssen auf Kosten des jeweiligen Autobauers bei voller Kompensation der Eigentümer*innen ausgeführt werden. Es ist wahrscheinlich, dass Software-Aktualisierungen allein nicht helfen werden, um Dieselabgase zu reinigen. Die Verantwortlichen müssen aufhören den Bürger*innen in die Tasche zu lügen. Hier hilft nur eines: Die Konzerne müssen klare Garantien abgeben, dass die Software-Updates erstens die angegebenen Umweltentlastungen erreichen und zweitens die vorhandene Hardware nicht schädigen. Weiterhin ist eine persönliche Haftung der Vorstände notwendig, wie sie z.B. bei kleinen und mittleren Unternehmen üblich ist. Erst wenn die Garantien und die persönlichen Haftungserklärungen abgegeben sind, zeigt die Automobilindustrie, dass sie wirklich ernsthaft das Kapitel „tricksen und täuschen“ beenden will.

 

2. Die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher*innen muss verbessert werden. Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Eigentümer*innen von betroffenen Fahrzeugen sollten einfacher und kostengünstiger ihr Recht vor Gericht durchsetzen können. Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage wollen wir diese Möglichkeit schaffen und Verbraucher*innen stärken. Qualifizierte Verbände sollen rechtliche Streitigkeiten, die viele Verbraucher*innen betreffen, künftig mit nur einer Klage vor Gericht klären lassen können. Das Musterverfahren wird in einem elektronischen Klageregister öffentlich bekannt gemacht, die Anmeldung soll gegen eine geringe Gebühr erfolgen. Mit der Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, mit dem Verbraucher*innen ihre Rechte auch gegenüber Großkonzernen einfach und rasch durchsetzen können. Bislang sind die Menschen oft auf sich allein gestellt: Sie müssen sich ihr gutes Recht individuell, kompliziert und teuer zu erstreiten. Das hält viele Betroffene davon ab, ihre Ansprüche durchzusetzen. Heiko Maas und Martin Schulz haben hier bereits einen Vorschlag dazu vorgelegt. Die Musterfeststellungsklage könnte in Deutschland bereits längst Gesetz sein und den Autokäufer*innen offenstehen, wenn die Union sie nicht blockiert hätte.

 

3. Die Sicherung von Arbeitsplätzen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland muss oberste Priorität haben. Mit der Bildung eines illegalen Automobilkartells hat die deutsche Autoindustrie nur Verlierer*innen produziert. Verbraucher*innen und die Umwelt zahlen die Zeche. Der Ruf Deutschlands als innovativer Technologiestandort – insbesondere im Bereich der Umwelttechnik – leidet massiv. Die Autoindustrie muss stärker kontrolliert werden und mit allen Mitteln der Wettbewerbsmarkt wiederhergestellt werden.

 

4. Politik und Autoindustrie müssen entflochten, Wechsel von Ministerien in die Industrie erschwert und Lobbyist*innen stärker kontrolliert werden. Der Dieselskandal ist auch durch die enge Verflechtung von Politik und Automobilwirtschaft ermöglicht worden. Effektive Aufsicht kann nur durch strikte Trennung erfolgen. Daher gilt es, die engen Verflechtungen zwischen Automobilindustrie und Politik zu kappen. Mitarbeiter*innen der Automobilkonzerne dürfen nicht mehr länger im Verkehrsministerium tätig sein. Spitzenpolitiker*innen dürfen nicht einfach aus Ministerien innerhalb weniger Wochen in Vorstandsposten der Industrie wechseln und Einfluss auf Regierungshandeln nehmen dürfen. Wir fordern daher eine verlängerte Abklingphase von zwei Jahren, bevor hochrangige Ministeriumsmitarbeiter*innen ihrer Kontakte wegen in die Wirtschaft wechseln dürfen. Den Fall des Kanzlerin-Vertrauten, Eckhard von Klae­den, der nun im Abgasskandal das Kanzleramt beeinflusst hat, hätte es nie geben dürfen.

 

5. Wir brauchen einen klaren Stufenplan hin zu emissionsfreier Mobilität. Ähnlich wie im Bereich Atom- und Kohleindustrie, brauchen wir einen Stufenplan, um einen Übergang zu emissionsfreier Mobilität zu schaffen. Dazu verpflichtet uns schon das Pariser Klimaabkommen. Nur eine politische Entscheidung kann die nötige Klarheit für alle Marktteilnehmer*innen und gute Rahmenbedingungen für Innovationen schaffen. Dieselabgase zu reinigen ist aufwendig und teuer und sollte lediglich eine Übergangstechnologie hin zu emotionsfreier Mobilität sein. In einem ersten Schritt sind die Subventionen für Diesel zu streichen und die freiwerdenden Mittel sind in einem guten öffentlichen Nahverkehr, in Forschungsgelder für emissionsfreie Mobilität und den Umbau unserer Strom- und Gasnetze umzulenken.

 

6. Der Umgang mit Fahrverboten und Umrüstungen muss sozial verträglich umgesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Bewohner*innen von Innenstadtbereichen nicht doppelt belastet werden. Einerseits leiden Sie am meisten unter den Emissionen und verlieren unter Umständen auch noch die Erlaubnis ihr Fahrzeug zu nutzen. Besonders Kleinunternehmer*innen müssen davor geschützt werden unverschuldet ihrer Arbeit nicht nachgehen zu können, weil Fahrzeuge nicht mehr nutzbar sind.

 

7. Verantwortlichkeiten müssen schonungslos aufgeklärt werden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, welche Unternehmen und Personen wann und in welchem Rahmen betrogen haben. Ebenso ist lückenlos aufzuklären, ob Aufsichtsbehörden Fehler oder sich gar mit schuldig gemacht haben sowie ob und ab wann Regierungsmitglieder auf Landes- und Bundesebene von den Betrugsvorwürfen und der Kartellbildung gewusst haben. Es muss klargestellt werden, dass Manager*innen bei schwerem Fehlverhalten zukünftig einer persönlichen Haftung unterzogen werden, aus der sie sich auch nicht durch Versicherungen herauskaufen können.

 

8. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den krebserzeugenden Dieselmotoremissionen effizient schützen. Der neu beschlossene und im Oktober veröffentlichte Grenzwert bei Dieselmotoremissionen von 50 Mikrometer (µm) muss eingehalten werden. zur Überwachung und Überprüfung müssen dafür die Arbeitsschutzbehörden mit den notwendigen personellen und technischen Ressourcen ausgestattet werden.

Antrag 80/II/2017 Wohnungslosigkeit verhindern!

14.10.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sowie der zuständigen Senatsverwaltung werden aufgefordert, die Situation der Wohnungslosigkeit in Berlin entschieden zu verbessern.

 

Konkret fordern wir:

  • den Ausschluss von Traglufthallen als Notunterkünfte. Wohnungslose haben ein Recht auf lebenswürdige Schlafplätze. Daher fordern wir einen erheblichen Anstieg von sozialen Wohnungsbauten;
  • einen deutlicher Ausbau der Notübernachtungsplätze für Frauen* und Kinder; Bereitstellung von ganztägigen Not- und Übergangsunterkünften in jedem Bezirk ausschließlich für Familien, unabhängig vom Aufenthaltsstatus;
  • die Einführung einer amtlichen Statistik über Wohnungslosigkeit in Berlin, inkl. der Erfassung von Kindern im Haushalt.
  • ein Räumungsverbot von Haushalten.

 

Weiterhin fordern wir:

Die ehrenamtlichen Nachtcafés bieten eine wichtige Anlaufstelle für Wohnungslose. Sie müssen finanziell und personell unterstützt werden. Dasselbe gilt für weitere ehrenamtliche Strukturen und Angebote für Menschen ohne geklärte Ansprüche.

Antrag 81/II/2017 Wohnungslosigkeit verhindern!

14.10.2017

Wohnungslosigkeit ist für viele nicht-betroffene Bürger*innen unsichtbar. Im Gegensatz zu Menschen, die obdachlos sind und Unterschlupf in öffentlichen Plätzen im Freien suchen, haben wohnungslose Menschen zumeist ein Dach über dem Kopf, aber nicht ihr eigenes. Es sind Menschen, die keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum besitzen und übergangsweise bei Verwandten, Freund*innen, Bekannten oder in staatlichen Obdächern leben. Die Gründe für Wohnungslosigkeit sind sehr individuell, meist beinhalten sie Gewalterfahrung, Migration und Suchtprobleme.

 

In Berlin steigen die Mieten seit Jahren und mit ihnen auch die Zahl der Wohnungslosen. Die Leitlinien der Wohnungslosenhilfe sind zudem veraltet. Ein großes Problem bei der aktiven Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist die fehlende Datengrundlage, wie viele Menschen in Berlin überhaupt betroffen sind. Durch eine amtliche Statistik wäre allerdings eine genauere Bedarfsermittlung möglich, wodurch die zur Verfügung stehenden Mittel gezielter und somit effektiver eingesetzt werden könnten.

 

Eine Unterbringung in Einrichtungen gemäß des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) erfolgt in Pensionen, Hotels und Arbeitnehmer*innenwohnheimen, i. d. R. gewerblicher Träger, i. d. R. ohne sozialarbeiterische Unterstützung. Einige Träger bieten überdies Wohnheime mit einem freiwilligen sozialarbeiterischen Beratungs- und Unterstützungsangebot an, jedoch ist der Betreuungsschlüssel nicht ausreichend hoch genug. Der aktuell hohe Bedarf an Unterkunftsplätzen wird zusätzlich von Nachtcafés gestemmt. Die vielen Ehrenamtlichen leisten hier enorm wichtige Arbeit und müssen stärker als bislang vom Land Berlin unterstützt werden. Es besteht außerdem ein erheblicher Mangel an geschützten Räumen und Unterkunftsplätze für Frauen* und Kinder.  Wohnung und Wohnumfeld sind zentraler Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder und Jugendliche und damit Rahmenbedingung für ihre Sozialisation. Die Anforderungen für ein gesundes Aufwachsen erfordern von der Wohnsituation des Kindes Freiräume, Bewegungsmöglichkeiten, Sicherheit, Möglichkeiten zum sozialen Austausch, Rückzugsmöglichkeiten und eine kind- bzw. Jugendgerechte Infrastruktur im Sozialraum.

 

Damit ausreichend Notunterkunftsplätze zur Verfügung stehen, werden zurzeit außerdem Traglufthallen genutzt. Die dortigen Bedingungen bezüglich Privatsphäre und Lebenswürdigkeit sind jedoch nicht tragbar! Die Unterbringung in ASOG-Unterkünften wiederum ist pro Person teurer als gewöhnliche Mietpreise. Die Schaffung von günstigem Wohnraum muss oberste Priorität haben. Da jedoch aktuell 60% der Berliner*innen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, ist dieses Instrument zur Bekämpfung von Verdrängung und Wohnungslosigkeit ein stumpfes Schwert.

 

Wir fordern daher

  • einen deutlicher Ausbau der Notübernachtungsplätze für Frauen* und Kinder; Bereitstellung von ganztägigen Not- und Übergangsunterkünften in jedem Bezirk ausschließlich für Familien, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
  • die Einführung einer amtlichen Statistik über Wohnungslosigkeit in Berlin, inkl. der Erfassung von Kindern im Haushalt.
  • Räumungen von Haushalten, die zur Obdachlosigkeit der Bewohner*innen führen, werden grundsätzlich verboten.

 

Auf die bereits unter der rot-grünen Regierung abgeschaffte „Vermieterbescheinigung“/„Wohnungsgeberbestätigung“ muss umgehend wieder verzichtet werden. Zukünftig muss es übergangsweise – mit Zustimmung der Mieter*innen – sich an einer Anschrift zu melden, an welcher die betreffende Person nicht selbst ansässig ist. Dieser Schritt ermöglicht es, vorübergehend die Wohnsitzlosigkeit zu überbrücken.

 

Weiterhin fordern wir:

Die ehrenamtlichen Nachtcafés bieten eine wichtige Anlaufstelle für Wohnungslose. Sie müssen finanziell und personell unterstützt werden. Dasselbe gilt für weitere ehrenamtliche Strukturen und Angebote für Menschen ohne geklärte Ansprüche.

Antrag 82/II/2017 Beweislast beim BerlinPass-BuT umkehren – Bildungszugang erleichtern!

14.10.2017

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach SGB II beziehen, haben das Anrecht einen BerlinPass-BuT zu beantragen. Mit diesem erhalten Kinder und Jugendliche aus sozialbenachteiligten Familien über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Zuschüsse zum Schulmittagessen, zu Fahrtkosten oder persönlichen Schulbedarf, die Übernahme von Kosten für Kita- und Schulfahrten, Lernförderung oder Leistungen für die Teilnahme an sozialen und kulturellen Angeboten.

Die Gültigkeitsdauer eines BerlinPass-BuT ist jedoch gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Bewilligungsscheins, den die antragstellende Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter bekommt. Das heißt, dass der BerlinPass-BuT je nach Fall sechs Monate (bei Hartz IV-Empfänger*innen) bzw. zwölf Monate gültig ist. Der BerlinPass-BuT kann nur dann verlängert werden, wenn das Jobcenter einen neuen Bewilligungsschein ausstellt und dieser beim Bürgeramt vorgewiesen wird. Die Beweislast liegt somit bei der*dem Antragsteller*in.

Diese bürokratische Regelung führt in der Praxis allerdings oft dazu, dass aufgrund von verspäteter Ausstellungen des Bewilligungsscheins, Schwierigkeiten bei der Terminvergabe in Bürgerämtern oder verspäteter Beantragung der Verlängerung des BerlinPasses betroffene Kinder aus sozialbenachteiligten Familien über mehrere Wochen und Monate im Jahr nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden können. In diesen Fällen kann diese bürokratische Regelung die Förderung von Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe somit verhindern und mitunter negativ auf die Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen wirken.

 

Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche von dieser bürokratischen Kompetenzverteilung und Regelung betroffen sein können, fordern wir, dass die Beweislast bei der Verlängerung und Vergabe des BerlinPass-BuT umgekehrt wird.

 

Wir fordern, daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass

  • nach Erstantrag und -vergabe des BerlinPass-BuT dieser so lange gültig ist, bis ein Ablehnungsbescheid zum beantragten Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach SGB II vorliegt. Verlängerungen und die regelmäßige Vorlage von Bewilligungsscheinen beim Bezirksamt sind damit nicht mehr von der*dem Antragsteller*in zu leisten und somit hinfällig.

Antrag 83/II/2017 Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Teilhabe am Arbeitsmarkt, solidarisches Grundeinkommen

14.10.2017

für eine soziale Grundsicherung für Arbeitssuchende, für ein neues Sozialgesetzbuch II

Passiv-Aktiv-Transfer auch in Berlin einführen

Wir fordern das Förderinstrument „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) nachhaltig im System des Arbeitslosengeldes II (ALG-II) auf Landesebene zu integrieren.

Zielstellung des Passiv-Aktiv-Transfers ist die langfristige Integration von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt auf Basis tarifgebundener, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse zu fördern.