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Antrag 79/I/2023 Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

27.04.2023

Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insbesondere im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einzurichten. So sollen explizit Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten. Queere Menschen sind von der Wohnungskrise in Berlin außergewöhnlich betroffen. Sie erfahren bei der Wohnungssuche oft Diskriminierung und sind ebenfalls außergewöhnlich armutsbetroffen. Insbesondere queere Jugendliche, die Gewalt und Diskriminierung erfahren, brauchen neben Beratung auch oft Notfallwohnungen, wenn sie in ihrer bisherigen Wohnsituation nicht verbleiben können.

 

Eine besondere Belastung gibt es hier auch für trans* Personen und Jugendliche, die von ihren Herkunftsfamilien nicht unterstützt werden. Bei trans* Personen können bei der Wohnungssuche besondere Probleme im Zusammenhang mit Namen- und Personenstand auf offiziellen Dokumenten auftreten, die ein Outing vor Vermieter*innen erzwingen können. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Notwohnungen für queere Menschen ist in Berlin aber deutlich zu gering. Initiativen der queeren Wohnhilfe berichten außerdem, dass die Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften immer schwieriger geworden ist. Durch die in diesem Antrag geforderte konzertierte Aktion von Senat, Abgeordnetenhaus und Zivilgesellschaft soll diesem dramatischen Mangel kraftvoll und nachhaltig begegnet werden.

 

  • Gemeinsam mit den oben genannten Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden. Dabei muss auch ein Sicherheitskonzept zum Schutz queerer Menschen erarbeitet werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insbesondere bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt

 

Antrag 78/I/2023 Queer Refugees Welcome! - Für eine Reform der Geflüchtetenpolitik

27.04.2023

Wir fordern eine grundlegende Reform der Geflüchtetenpolitik besonders mit Blick auf LSBTQIA*-Geflüchtete. Hierzu sollen die SPD-Abgeordneten von Bund und Land sich für eine Reform der notwendigen Gesetze einsetzen, die folgende Maßnahmen gesetzliche reformiert werden:

  1. 3 (1) 1. des Asylgesetzes soll um die “sexuelle Identität” und “Geschlechtsidentität” als Gründe der Flucht vor Verfolgung ergänzt werden. Mit der Aufnahme der sexuellen Identität und Geschlechtsidentität ins Asylgesetz wird die nationale Gesetzgebung an die Richtlinie 2011/95/EU angepasst, die diese Verfolgungsgründe bereits anerkennt.
  2. Für alle Mitarbeitenden von Ämtern, Behörden und Aufnahmeeinrichtungen sollen Sensibilisierungsprogramme zum Umgang mit LSBTQIA*-Geflüchteten verpflichtend angeboten werden. Diese Sensibilisierungsprogramme sollen in Zusammenarbeit mit entsprechenden zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtet werden.
  3. Bundesweit soll ein behördenunabhängiges Asylberatungssystem eingerichtet werden. Die Beratungen sollen hierbei u.a. als Einzelgespräche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die Beratungsangebote niedrigschwellig und flächendeckend angeboten werden und vor behördlichen Anhörungen wahrnehmbar sein. Die Einrichtung eines behördenunabhängigen Asylberatungssystems kommt der in Richtlinie 2013/33/EU festgeschriebenen Verpflichtung nach, Geflüchtete im Asylprozess über ihre Rechte und mögliche Rechtsberatungsstellen zu informieren. Dabei gewährleistet das Angebot von Einzelgesprächen, dass queere Menschen nicht vor Dritten ein Zwangsouting erleben müssen. Frühzeitige Beratungsangebote gewährleisten zudem, dass die Asylsuchenden rechtzeitig über die eigenen Rechte aufgeklärt werden.
  4. Sogenannte Ankerzentren sollen abgeschafft und durch dezentrale Unterbringungen ersetzt werden.
  5. In allen Aufnahmeeinrichtungen muss Zugang zu rechtlicher, gesundheitlicher und psychologischer Betreuung für LSBTQIA*- Geflüchtete gewährleistet werden. Zudem müssen weitere Aufnahmeeinrichtungen speziell für LSBTQIA*-Geflüchtete geschaffen werden.
  6. Alle Kommunen werden insbesondere verpflichtet, geschützten Wohnraum für LSBTQIA*-Geflüchtete bereitzustellen bzw. beim Neubau von Wohnkomplexen darauf zu achten, dass solche Wohnungen gestellt werden können. Ausreichende Mittel werden zentral zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Hierbei soll in jedem Fall jeweils Gruppen- und Einzelunterbringung grundsätzlich gewährleistet sein. Diese Wohnungen werden entweder von Fachträger*innen der queeren Wohnhilfe oder der Queerarbeit verwaltet oder von explizit hierfür zu schulendem Fachpersonal kommunaler Trägerschaften. Der Gesetzgeber legt Fristen zur Einrichtung und ihrer Kontrolle fest, sodass die Nichterfüllung dieser Aufgabe durch die Kommunen verhindert werden kann. Eine Einrichtung zu Lasten expliziten Wohnens bspw. für junge Geflüchtete oder geflüchtete FINTA (Frauen, inter, non-binary, trans, agender) findet nicht statt.
  7. Etwaige Überprüfung muss diskriminierungs- und übergriffsfrei verlaufen.
  8. Wir lehnen Abschiebungen weiter für alle Menschen ab. Sie sind ein inhumanes Mittel der Geflüchtetenpolitik, wodurch Menschen häufig in lebensbedrohliche Situationen gebracht werden.

Antrag 77/I/2023 Queer Refugees Welcome! Für eine Reform der Geflüchtetenpolitik

27.04.2023

Wir fordern eine grundlegende Reform der Geflüchtetenpolitik besonders mit Blick auf LSBTQIA*-Geflüchtete. Hierzu sollen die SPD-Abgeordneten von Bund und Land sich für eine Reform der notwendigen Gesetze einsetzen, die folgende Maßnahmen enthält:

 

  1. § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Asylgesetzes soll klarstellend um die “sexuelle Orientierung” und “Geschlechtsidentität” als Gründe der Flucht vor Verfolgung ergänzt werden. Mit der Aufnahme der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ins Asylgesetz wird die nationale Gesetzgebung an die Richtlinie 2011/95/EU angepasst, die diese Verfolgungsgründe bereits anerkennt.
  2. Für alle Mitarbeitenden von Ämtern, Behörden und Aufnahmeeinrichtungen sollen Sensibilisierungsprogramme zum Umgang mit LSBTQIA*-Geflüchteten verpflichtend angeboten werden. Diese Sensibilisierungsprogramme sollen in Zusammenarbeit mit entsprechenden zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtet werden.
  3. Bundesweit soll ein behördenunabhängiges Asylberatungssystem eingerichtet werden. Die Beratungen sollen hierbei u.a. als Einzelgespräche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die Beratungsangebote niedrigschwellig und flächendeckend angeboten werden und vor behördlichen Anhörungen wahrnehmbar sein. Die Einrichtung eines behördenunabhängigen Asylberatungssystems kommt der in Richtlinie 2013/33/EU festgeschriebenen Verpflichtung nach, Geflüchtete im Asylprozess über ihre Rechte und mögliche Rechtsberatungsstellen zu informieren. Dabei gewährleistet das Angebot von Einzelgesprächen, dass queere Menschen nicht vor Dritten ein Zwangsouting erleben müssen. Frühzeitige Beratungsangebote gewährleisten zudem, dass die Asylsuchenden rechtzeitig über die eigenen Rechte aufgeklärt werden.
  4. Sogenannte Ankerzentren werden abgeschafft und durch dezentrale Unterbringungen ersetzt.
  5. In allen Aufnahmeeinrichtungen muss Zugang zu rechtlicher, gesundheitlicher und psychologischer Betreuung für LSBTQIA*- Geflüchtete gewährleistet werden. Zudem müssen weitere Aufnahmeeinrichtungen speziell für LSBTQIA*-Geflüchtete geschaffen werden.
  6. Alle Kommunen werden insbesondere verpflichtet, Wohnraum für LSBTQIA*-Geflüchtete bereitzustellen. Ausreichende Mittel werden zentral zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Hierbei soll in jedem Fall jeweils Gruppen- und Einzelunterbringung grundsätzlich gewährleistet sein. Diese Wohnungen werden entweder von Fachträger*innen der queeren Wohnhilfe oder der Queerarbeit verwaltet oder von explizit hierfür zu schulendem Fachpersonal kommunaler Trägerschaften. Der Gesetzgeber legt Fristen zur Einrichtung und ihrer Kontrolle fest, sodass die Nichterfüllung dieser Aufgabe durch die Kommunen verhindert werden kann. Eine Einrichtung zu Lasten expliziten Wohnens bspw. für junge Geflüchtete oder flüchtende Frauen* findet nicht statt.
  7. Abschiebungen dürfen nicht weiter durchgeführt werden. Abschiebungen sind ein inhumanes Mittel der Geflüchtetenpolitik, wodurch Menschen häufig in lebensbedrohliche Situationen gebracht werden. Da ein Verfolgungsgrund aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität niemals ausgeschlossen werden kann, sind alle Abschiebungen abzulehnen.

 

Antrag 74/I/2023 Betroffenen eine Stimme geben und endlich zu internationaler guter Praxis aufschließen

27.04.2023

Beschwerdemechanismen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Entwicklungszusammenarbeit einrichten und menschenrechtlich ausgestalten

 

Dass auch Vorhabern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit unbeabsichtigte massive negative Folgen für die Bevölkerung in den Partnerländern haben können, zeigten nicht zuletzt die Vorwürfe rund um die Naturschutzgebiets-Finanzierung in der DR Kongo (s.u.a. Antwort auf Kleine Anfrage, BT-Drs. 19/27414): Die Anrainer-Bevölkerung war schwersten Menschenrechtsverletzungen durch die Parkwächter der unterstützten Naturschutzbehörde ausgesetzt. Die beteiligte deutsche Entwicklungszusammenarbeit (BMZ/KfW) erfuhr hierdurch erst durch eine britische NGO.

 

Damit Betroffene in solchen Fällen sich direkt an die entsprechenden Entwicklungsgeber wenden können und ihre Beschwerden in einem transparenten Verfahren vorbringen können, haben internationale und zunehmend bilaterale Geber (ua Weltbank, Europäische Investitionsbank, EBRD, UNDP, Green Climate Fund, Japan, Frankreich, USA, Nordische Staaten) internationale Beschwerdemechanismen für Betroffene eingerichtet.

 

Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Mechanismen mit Blick auf Zugänglichkeit, Verfahren, Transparenz orientiert sich dabei inzwischen an den erprobten Kriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Nr. 31). Der erste deutsche Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 verpflichtet demententsprechend auch die entwicklungspolitischen Durchführer (S.15). In Deutschland haben die DEG und zuletzt die Internationale Klimaschutzinitiative –  letztere unter sozialdemokratischer Leitung ! –  entsprechende menschenrechtlich ausgestaltete Mechanismen etabliert.

 

Das BMZ hat zwar bereits 2011 in seinem Menschenrechtskonzept einen entsprechenden Prüfauftrag formuliert. Ein Ergebnis soll nun 2023 veröffentlicht werden. Es reicht dabei nicht, wenn das BMZ einfach auf die bestehenden Mechanismen von GIZ und KfW Entwicklungsbank verweist, denn diese sind nicht entsprechend der menschenrechtlichen Vorgaben ausgestaltet.

 

Die deutsche Entwicklungspolitik muss endlich zu internationaler guter Praxis aufschliessen und ihre extraterritoriale menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen.

 

Wir fordern daher von der Leitung des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion

1) die entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zunächst dazu zu verpflichten, dem BMZ ohne Aufforderung vollständig, regelmäßig und zeitnah Bericht zu erstatten, welche Beschwerden eingehen und wie diese bearbeitet werden,

 

2) verbindliche Vorgaben für die Verfahren und Ausgestaltung entwicklungspolitischer Beschwerdemechanismen insbesondere von GIZ und KfW (wie auch der anderen Durchführungsorganisationen BGR und PTB)  zu machen, die den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechen (insbesondere Leitprinzip 31),

 

3) ein Gremium im BMZ einzusetzen, dass diese Mechanismen monitort und

 

a) unabhängig ist von den operativen Strukturen der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen (institutionelle Ausgestaltung),

b) fachliche Expertise hinzuziehen kann, die über entsprechende Beschwerdemechanismusexpertise verfügen (Expertise und Budget)

c) eine Überprüfung nicht nur der rechtliche Ausgestaltung, sondern auch der tatsächlichen Umsetzung vornehmen kann (robustes Monitoring)

d) ein Mandat hat, den Umsetzungsorganisationen bei Feststellung von Mängeln verbindliche Vorgaben zur Verbesserung der Verfahren machen zu können (Wahrnehmung der staatlichen Menschenrechtsverpflichtung)

e) die Ergebnisse seiner Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich macht (Webseite mit Berichten oä)  (Transparenz)

f) dem Bundestag regelmäßig Bericht erstattet (Rechenschaftslegung).

 

Antrag 73/I/2023 Entwicklungspolitik partnerschaftlich gestalten: neue Instrumente zur Stärkung der Zivilgesellschaft im Globalen Süden und für die Zusammenarbeit mit der Diaspora

27.04.2023

Zivilgesellschaftliche Netzwerke und Organisationen sind wichtige Akteur*innen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Während der Covid-19-Pandemie waren es beispielsweise vor allem lokale Akteur*innen, welche in den Partnerländern der deutschen EZ auf den Gesundheitsnotstand reagierten und wirksame Hilfe koordinierten. Netzwerke und Vereine der Diaspora in Deutschland leisten u.a. besondere Unterstützung bei der Integration von Geflüchteten und in der entwicklungspolitischen und antirassistischen Bildungsarbeit als auch der entwicklungspolitischen Arbeit ihrer Herkunftsländer. Die Potenziale von lokalen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und der Diaspora für die Förderung nachhaltiger Entwicklung und die Überwindung postkolonialer Strukturen werden jedoch in der deutschen EZ noch nicht ausreichend genutzt. Die feministische Entwicklungspolitik muss zum Ziel eines lokal gesteuerten Entwicklungsansatzes beitragen, der marginalisierte Menschen ins Zentrum stellt und soziale Ungleichheiten ganzheitlich angeht.

 

Wir fordern von der Leitung des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion:

  • die Zusammenarbeit mit der lokalen Zivilgesellschaft in den Partnerländern zu verstärken. Hierfür muss das BMZ eine eigene Strategie zur Lokalisierung verfassen, der ein Umsetzungsplan folgt – ähnlich dem Vorbild von USAID.  Echte partnerschaftliche Beziehungen müssen eine Übertragung von Entscheidungsmacht an lokale Akteur*innen beinhalten.
  • die direkte Finanzierung von lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu erhöhen. Der Rahmen, in dem dies mit Bundesmitteln möglich ist, muss geprüft und ggf neu angepasst werden. Die BMZ-Lokalisierungsstrategie muss ermitteln, welcher Anteil an Projektgeldern direkt an lokale Organisationen geht. Ein konkretes Ziel über dem aktuellen Niveau, z.B. 25% der Mittelvergabe an lokale Träger, muss festgelegt werden. Zur Umsetzung müssen vereinfachte Fördermöglichkeiten entwickelt werden.
  • die Unterschiedlichkeit der Akteur*innen der Zivilgesellschaft innerhalb der Partnerländer zu berücksichtigen und Machtasymmetrien, bspw. zwischen Stadt und Land, nicht zu verstärken. Besonders berücksichtigt werden marginalisierte Gruppen.
  • Eine Vernetzung lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen, über nationale Grenzen hinweg und vor allem Süd-Süd, muss gefördert werden.
  • die Expertise der Diaspora, und deren Zugang zu vielfältigen Ressourcen in Deutschland systematisch und frühzeitig in die Konzeption und Umsetzung der EZ-Strategie sowie Priorisierung der Themen und Nachhatligkeitsziele einzubeziehen, um die kulturellen Erfahrungen, vertrauensvolle Beziehungen zu lokalen Netzwerken und das Wissen über die Gegebenheiten vor Ort zu nutzen für nachhaltige Wirkung. Der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten muss erleichtert werden für inhaltliche und strukturelle Projekte. Dafür muss mit relevanten Akteur*innen der Diaspora eine eigene Förderstrategie des BMZ hierfür erarbeitet werden, der ein Umsetzungsplan folgt.