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Antrag 56/I/2014 Grillflächen als Sozialen Freiraum dauerhaft sichern

30.03.2016

Grillflächen sind Sozialer Freiraum, der den Bürgerinnen und Bürgern nur dann in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, wenn die Bezirke und das Land diese sichern und erweitern. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sowie die sozialdemokratischen Stadträte in den Bezirken werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein Konzept für Grillen in Berlin erarbeitet wird. In diesem muss berücksichtigt sein:

  • dass insbesondere die Menschen innerhalb des innerstädtischen Bereichs über ausreichend Zugang zu Grillflächen verfügen.
  • Dass eine kostendeckend und gerechte Lösung für die Finanzierung von Grillflächen gefunden wird – auch unter Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer
  • weitere Ideen enthalten sind, wie beim Grillen in Berlin Rücksicht gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie gegenüber der Natur geübt werden kann,
  • dass an mehreren neuen Grillflächen versuchsweise feste Grillplätze eingerichtet werden und die Vor- wie Nachteile dieser gegenüber zum Grillen freigegebener Flächen evaluiert werden,
  • dass Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung und Organisation dieses Freiraums eingebunden werden können.

 

Antrag 25/I/2014 Werbewatchgroup nach Wiener Vorbild auch in Berlin einrichten!

29.03.2016

Jeden Tag sind wir alle von Werbung umgeben. Sei es im Fernsehen, im Radio oder auf Plakatwänden. Ob wir Werbung bewusst wahrnehmen oder nur im Vorübergehen ein Blick darauf werfen – Sie prägt uns alle.

 

Werbung dient dazu für die jeweiligen Produkte Aufmerksamkeit zu erregen, Personen dazu zu bringen, diese zu kaufen. Dafür wird bspw. versucht eine Verbindung zu bestimmten Lebensgefühlen herzustellen, bestimmte Zielgruppen anzusprechen und eine Ebene der Identifikation mit den Konsument*innen zu schaffen.

 

Oft bedient sich Werbung allerdings auch sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Motive und reduziert dabei Menschen auf stereotype Normen und diskriminierende Rollenvorstellungen und festigt Geschlechterklischees.

 

Solche Art von Werbung beeinflusst die gesamte Gesellschaft und fördert dabei ein Denken, das wir zutiefst ablehnen. Ein besonderes Augenmerk ist auch darauf zu legen, dass gerade Kinder und Jugendliche stark durch Werbung beeinflusst werden und ihr Bild von Geschlechterrollen so nachhaltig negativ geprägt wird. Vor allem im Internet, dem Medium das Jugendliche am stärksten nutzen, bilden sich neue Formen der sexistischen Werbung. Hierauf sollte ein Schwerpunkt gelegt werden

 

Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung muss kritisch wahrgenommen, bewusst gemacht und unterbunden werden.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses zur Einrichtung einer Werbewatchgroup in Berlin nach Wiener Vorbild* auf. Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Rundfunkrates des RBB dazu auf, Werbung, die als sexistisch oder diskriminierend eingestuft wurde, aus den Programmen der Rundfunk- und Sendeanstalten auszuschließen.

Das Land Berlin soll seinen Einfluss, auch auf öffentliche Unternehmen, nutzen und darauf hinwirken, dass Werbeflächen nicht für, als sexistisch oder diskriminierend eingestufte Werbung, genutzt wird.

 

*In Wien bietet die Watchgroup niedrigschwellige Angebote zur Meldung von sexistischer und/oder diskriminierender Werbung an, entwickelte definierte Kriterien zur Beurteilung von Werbeinhalten und berät zusätzlich Unternehmen und Institutionen auch zu präventiven Maßnahmen.

 

(LPT I/2014: Überwiesen an Überweisung FA VII – Wirtschaft und Arbeit (AG Kreativwirtschaft) + Überweisung ASF)

 

Antrag 102/II/2015 Störerhaftung abschaffen, freies WLAN und Internetzugang für Geflüchtete ermöglichen

16.10.2015

In vielen Ländern dieser Welt gibt es frei zugängliche WLAN-Netzwerke: ob in Cafés und Restaurants, dem ÖPNV oder auf öffentlichen Plätzen, ein drahtloser Internetzugang ist vielerorts selbstverständlich und leicht zugänglich.

 

In Deutschland ist die Situation eine andere. Die sogenannte Störerhaftung führt dazu, dass jede*r der*die eine Internetverbindung zur Verfügung stellt, als sogenannter „Accessprovider“ gilt und damit rechtlich dafür verantwortlich ist, was über seinen*ihren Internetzugang geschieht. Werden über einen Internetzugang Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen begangen haftet der*die Zugangsinhaber*in, unabhängig davon, wer die Straftat begangen hat.

Dies ist selbst dann oft der Fall, wenn sich jemand in ein unzureichend geschütztes Netzwerk eingehackt hat. Dabei gilt der derzeitiger Rechtsprechung ein werksseitig voreingestelltes Kennwort nicht als angemessener Schutz.

 

Durch diesen Umstand und eine sehr unterschiedliche Rechtsprechung, aufgrund verschieden auslegbarer Gesetzesformulierungen, herrscht eine große (Rechts-) Unsicherheit bei Menschen die anderen WLAN-Netzwerke zugänglich machen wollen.

 

In Zeiten der Digitalisierung, Sozialen Netzwerken, Arbeit 4.0 und vielem mehr sollten flächendeckende Zugangsmöglichkeiten ins Internet mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit werden und möglichst geringe Zugangshürden für Nutzer*innen, wie für Anbieter*innen aufweisen. In vielen Bereichen sind Internetzugänge notwenige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben partizipieren zu können, berufliche Aufgaben zu erfüllen oder Bildungsangebote wahrnehmen zu können. Doch auf für die private Kommunikation ist ein Internetzugang oftmals unerlässlich.

 

Gerade letzteres ist ein wichtiges Anliegen und Grundbedürfnis von geflüchteten Menschen. Für sie sind Internetzugänge, explizit auch in Form von WLAN-Netzwerken, essenziell und teilweise überlebenswichtig. Über das Internet kann nicht nur Kontakt zu Familien, Freund*innen und Bekannten gehalten werden.

Die meisten Flüchtenden sind während und nach ihrer Flucht ganz konkret auf das Internet angewiesen: um Fluchtrouten zu planen, sich über Gefahren und Neuigkeiten auszutauschen oder Überweisungen durchzuführen. Das gilt auch nach der Ankunft in Deutschland in Erstaufnahmelagern, Flüchtlingsheimen oder anderen Unterbringungsformen. So kann ein Teil des Schriftverkehrs mit Behörden über E-Mail erledigt werden, Informationen und Formulare im Bezug auf den Aufenthalt heruntergeladen werden oder Übersetzungen im Internet gemacht werden.

Darüber hinaus ist es auch ihr gutes Recht Kontakte zu halten, mit Familienangehörigen zu sprechen oder aus dem Exil politisch aktiv und vernetzt zu sein.

 

Gerade in Flüchtlingsunterkünften sieht die Versorgungssituation mit WLAN-Netzwerken allerdings aktuell sehr schlecht aus. Bundesweit bieten nicht mal ein Dutzend Unterkünfte WLAN-Netzwerke an. Grund dafür sind in den meisten Fällen nicht fehlender Wille oder mangelnde Ressourcen, sondern eine allgemeine Rechtsunsicherheit über Haftungsfragen aufgrund der Störerhaftung. Diese verhindert in vielen Fällen die Errichtung von dringend benötigten WLAN-Netzwerken.

 

Ob in Flüchtlingsunterkünften oder von privaten oder gewerblichen Anbieter*innen zugängliche gemachten WLAN-Netzwerken: ohne eine vollständige und vorbehaltlose Haftungsfreistellung der WLAN-Anbieter*innen kann es keine lückenlose Versorgung mit freien Internetzugängen geben. Eine Reform der bisherigen Gesetzeslage ist daher dringend notwendig.

 

Die Entwürfe des Wirtschaftsministeriums vom Juni 2015 reichen dabei nicht aus. Es bleiben weiterhin Unklarheiten bestehen, beispielsweise in der Frage, was „zumutbare Maßnahmen“ zur Verhinderung von Verstößen in Netzwerken genau sein sollen.

 

Daher fordern wir:

  • flächendeckenden offenen WLAN-Zugang durch die Abschaffung der Störerhaftung auch für nicht-gewerbliche Betreiber*innen ermöglichen
  • Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber*innen zu schaffen, die ihre Netzzugänge für Dritte öffnen
  • auf Identifikations- oder Dokumentationspflichten für WLAN-Anbieter*innen zu verzichten
  • die Errichtung von WLAN-Netzwerken in Flüchtlingsunterkünften zu unterstützen und zu fördern.

 

Antrag 96/II/2015 Umsetzung der Tempo-30-Konzeption auf der Grundlage des Senatsbeschlusses zum Stadtentwicklungsplan Verkehr

16.10.2015

Die SPD Berlin begrüßt alle bisher von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angeregten Anordnungen von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz, wo es zu gesundheitsgefährdenden Überschreitungen der Luft- und Lärmbelastungen für Anwohner und zu Problemen der Verkehrssicherheit gekommen ist.

 

Die SPD Abgeordneten und die SPD Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Übereinstimmung mit dem Senatsbeschluss zum Stadtentwicklungsplan Verkehr, dem Lärmminderungsplan und dem Luftreinhalteplan bei weiteren Straßenabschnitten straßenverkehrsrechtliche Anordnungsverfahren für Tempo 30 eingeleitet werden, wenn diese rechtlich belastbar sind. Kriterien dabei sind die Lärmbelastung > 70 dB (A) ist, eine Bewohnung (die LärmKennZiffer, d.h. das Produkt aus Anzahl der Bewohner multipliziert mit dem Maß der Überschreitung > 500), eine Schadstoffbelastung von NO2 > 40 µg/m3 sowie Unfallhäufungspunkte.

 

Zur Verbesserung der dialogorientierten Kommunikation der Tempo-Maßnahmen mit der Wohnbevölkerung sind den Bezirksämtern und den Bezirksverordneten entsprechende Listen zur Verfügung zu stellen. Es ist wieder eine Evaluation der Wirkung der Tempo-30-Anordnung (vorher-nachher) durchzuführen.

Antrag 91/II/2015 Mehr Verkehr auf die Schiene – attraktiv und preiswert

16.10.2015

Eine zentrale Aufgabe nachhaltiger Verkehrspolitik muss es sein, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern – insbesondere neben dem Nahverkehr wieder im Fernverkehr und im Güterverkehr. Nur so können Umwelt- und Klimaschutzziele erreicht und Straßen entlastet werden. Deshalb muss das System Schiene als Ganzes gestärkt werden. Dafür muss die Bundesregierung langfristig und verlässlich die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung stellen und so die Grundlagen für einen höheren Anteil der Schiene am Verkehrsaufkommen schaffen. Die Qualität der Verkehrswege muss durch Neu- und Ausbau verbessert werden. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit müssen dabei wieder zum Markenzeichen der Deutschen Bahn werden. Und die Fahrpreise müssen künftig deutlich attraktiver und einfacher zu durchschauen sein.

Die Bewirtschaftung der Schieneninfrastruktur durch die Deutsche Bahn muss sich künftig nicht nur an betriebswirtschaftlichen, sondern auch an volkswirtschaftlichen Zielen orientieren. Das Ziel, den Marktanteil des Schienenverkehrs auszubauen, muss in der Satzung der Deutschen Bahn festgeschrieben und die Boni der Bahn-Vorstände an deren Erreichung geknüpft werden.