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Antrag 87/I/2026 Pflege-Campus auf dem Gelände des Wenckebach-Klinikums umsetzen

1.04.2026

Der geplante Pflege-Campus auf dem Gelände des Vivantes-Wenckebach-Klinikums im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist weiterhin von Vivantes und dem Senat zu planen und die Umsetzung über den Landeshaushalt und ggf. Bundesmitteln abzusichern. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, sich für die Realisierung des Pflege-Campus einzusetzen. Zudem muss die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus in der kommenden Wahlperiode, sollte sie Teil der Regierung sein, sich dafür stark machen, dass der Bau des Pflege-Campus wieder im Koalitionsvertrag steht.

Antrag 84/I/2026 Systemgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) – Konnexität wahren, kommunale Handlungsfähigkeit sichern

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus von Berlin und im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine strukturelle Neuordnung der Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) nach SGB VIII zu initiieren. Ziel ist die Wiederherstellung der Konnexität zwischen Aufgabenverantwortung und Finanzierungssicherheit.

 

Konkret fordern wir:

 

Systemwechsel in der Zuweisungssystematik (Landesebene):

Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) sind aus der starren Budgetierung der bezirklichen Globalzuweisung herauszulösen. Da es sich um Pflichtaufgaben nach Weisung handelt, bei denen den Bezirken kein Entschließungsermessen („Ob“), sondern lediglich ein begrenztes Auswahlermessen („Wie“) zusteht, ist das finanzielle Risiko von Fallzahlsteigerungen und Kostensteigerungen (Trägerentgelte) systemwidrig den Bezirken zugeordnet.

 

Wir fordern daher eine Basiskorrektur: Die Finanzierung der HzE muss auf eine bedarfsgerechte Ist-Kosten-Finanzierung (Spitzabrechnung) umgestellt oder durch einen zentralen, dynamischen Risikofonds auf Landesebene abgesichert werden. Die Deckung unabweisbarer Rechtsansprüche darf nicht länger in Konkurrenz zur Finanzierung der freiwilligen Leistungen der Daseinsvorsorge (z. B. Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII) stehen.

 

Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe (Bundesebene):

Der Bund hat durch stetige Novellierungen des SGB VIII (zuletzt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) die Qualitätsstandards und Rechtsansprüche in der Jugendhilfe folgerichtig ausgeweitet. Unter Wahrung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) ist eine strukturelle finanzielle Beteiligung des Bundes an diesen, durch Bundesgesetz verursachten Kostensteigerungen, gesetzlich zu verankern.

Antrag 52/I/2026 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Wechselmodell gerecht gestalten

1.04.2026

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Reform des § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) einzusetzen mit dem Ziel, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende künftig auch im paritätischen Wechselmodell anteilig beiden betreuenden Eltern gewährt werden kann – unabhängig von der Meldeadresse des Kindes.

Antrag 83/I/2026 Datamining – KI-Unternehmen gerecht besteuern

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder in Bundestag und Europaparlament sollen sich dafür einsetzen, die massenhafte Auswertung von Nutzer:innendaten (Datamining) durch Unternehmen wie z. B. Meta, Google, ByteDance u.a. zur Optimierung und Entwicklung von KI-Modellen zu besteuern. Zudem sollen niedrigschwellige Widerspruchslösungen für kreative Inhalte geschaffen werden, um Künstler:innen davor zu schützen, dass ihre Daten zum Training von KI genutzt werden.

 

Dabei soll die Besteuerung entsprechend des regionalen Ursprungs der Nutzer:innendaten erfolgen, also dem Land zugutekommen, aus dem die Daten erhoben wurden.

Antrag 82/I/2026 Progressive Steuerreform: Abgaben auf Arbeit senken, vermögensbezogene Abgaben anpassen – Gremium zur Erarbeitung eines konkreten Konzepts

1.04.2026
  1. Der Landesvorstand der SPD Berlin beauftragt ein Gremium, zur Erarbeitung eines Konzepts zur umfassenden, progressiven Steuer- und Sozialabgabenreform – gemäß der in der Anlage skizzierten Eckpunkten. Ziel ist die erhebliche Senkung der Abgaben auf Arbeit mindestens auf ein vergleichbares Niveau des Durchschnitts der OECD-Staaten.
  2. Diese Entlastungen sind in dem Konzept durch eine konsequente Reform vermögensbezogener Abgaben gegen zu finanzieren: v.a. eine gerechtere Besteuerung und etwaige Miteinbeziehung bei Sozialabgaben von Erbschaft, Schenkung, Vermögen und Kapitaleinkünften nach internationalem Vorbild so wie die von diversen Verbänden angemahnte Schließung von Steuerlücken und die Abschaffung von sogenannten “Steuerprivilegien“.
  3. Für die Ausarbeitung dieses Konzepts ist neben versierten Expert*innen aus unserer Partei die Einbindung von Expert*innen aus in Wirtschaft- und Steuerpolitik anerkannten Wissenschaftseinrichtungen, Wirtschafts- bzw. Steuerverbänden, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen bzw. internationalen Organisationen vorgesehen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden oder der Bundesebene ist wünschenswert, wenn es dem Ziel des Antrags dienlich ist und nicht zu größeren Hemmnissen im Aufwand und Fortschritt führt.
  4. Das fertige Konzept soll der Partei auf Bundesebene vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden, mit dem Ziel, es einerseits als profilgebende Kernforderung unserer Partei aufzunehmen und andererseits, es durch entsprechende Gesetzesentwürfe über die SPD-Fraktion in den Bundestag einzubringen und über eine Regierungsbeteiligung eine Reform zu realisieren.

 

Details zum Gremium – wie Berufung, Zusammensetzung, Arbeit und Zeitachse – und zu den Eckpfeilern des Reformkonzepts befinden sich in der Anlage dieses Antrags. Sie sind Bestandteil des Antrags und werden nur zum Ermöglichen eines einfacheren Leseflusses getrennt als Anlage ausgewiesen.