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Antrag 68/II/2022 Keine Hochschulschließungen im Winter! – Sozialräume erhalten

10.10.2022

Mit Erschrecken haben wir die jüngsten Berichte seitens der Hochschulen, der Hochschulrektorenkonferenz und weiteren Trägern zur Kenntnis genommen, dass im Wintersemester 2022/23 eine Schließung von Hochschulen aufgrund der gestiegenen Energiepreise droht.

 

Bereits im Sommer 2022 haben die Berliner Hochschulen intensive Energiesparmaßnahmen umgesetzt. So hat bspw. die Technische Universität Berlin das warme Wasser abgestellt und die Raumtemperatur abgesenkt. So wird zum einen von Studierenden regelmäßig Spitzenleistungen erwartet, zum anderen müssen sie wohl künftig in unterkühlten Bibliotheken und Räumen lernen, sowie im schlimmsten Fall von zuhause arbeiten. Mittlerweile ist in zahlreichen Untersuchungen nachgewiesen, dass sich die pandemisch notwendige Isolation auf Studierende in vielerlei Hinsicht negativ ausgewirkt hat. Auch in Berlin sind die psychischen Beratungsangebote des Studierendenwerks deutlich stärker nachgefragt als vor der Pandemie. Eine Debatte über Hochschulschließungen aufgrund von gestiegenen Energiepreisen im Winter ignoriert diese massiven negativen Auswirkungen und stellt finanzielle Aspekte vor Bildung und psychische Gesundheit. Dies lehnen wir ab. Auch Schließungen von Hochschulen aus pandemischen Gründen stehen wir skeptisch gegenüber. Sie dürfen nur als letztes und vorrübergehendes Mittel zur Corona-Bekämpfung in Betracht kommen und nur, sofern auch vergleichbare Institutionen ebenfalls zur Schließung gezwungen sind. Wir warnen davor, Hochschulen leichtfertig zu schließen. Zudem wäre auch das Signal, welches von schließenden Hochschulen ausginge, für den Wissenschaftsstandort Berlin zutiefst hinderlich.

 

Daher fordern wir das Land Berlin und die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, Hochschulschließungen im Winter 2022/23 unbedingt zu vermeiden. Wir fordern das Land Berlin auf, durch entsprechende finanzielle Unterstützung die Hochschulen bei der Bewältigung steigender Energiepreise zu unterstützen.

 

Sollte es dennoch zu Schließungen aufgrund der pandemischen Lage oder eines gravierenden Energiemangels kommen, fordern wir, Bibliotheken und hybride Formate offen zu halten, damit so Schutz- und Freiräume für Studierende offengehalten werden können.

Antrag 73/II/2022 Berliner Ausbildungsplatzumlage endlich umsetzen!

10.10.2022

Die Rot-Grün-Rote Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine regionale Ausbildungsumlage einzuführen. Wir begrüßen die geplante Umsetzung dieser langjährigen Juso- und SPD-Forderungen ausdrücklich. Verschiedenste Beispiele von branchenspezifischen Einführungen in anderen Bundesländern belegen die Wirksamkeit des Instruments. Die Ausbildungsumlage ist geeignet Ausbildungsquoten und -qualität zu erhöhen und somit für bessere Ausbildungsvoraussetzungen für junge Menschen zu sorgen. Weitere positive Erfahrungen in den Branchen mit allgemeinverbindlichen tariflichen Regelungen zur Ausbildungsumlage zeigen: Tarifliche Regelungen bieten die beste Basis für eine Ausbildungsumlage.

 

Daher fordern wir gemeinsam mit der DGB-Jugend Berlin Brandenburg die schnellstmögliche Einführung einer umfassenden gesetzlichen Ausbildungsumlage mit branchenspezifischen Öffnungsklauseln für allgemeinverbindlicher Tarifverträge.

Antrag 62/II/2022 Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) entbürokratisieren und bürger*innenfreundlicher gestalten

10.10.2022

Dem verfassungsgerichtlichen Auftrag allen Kinder- und Jugendlichen eine angemessene Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, muss Folge geleistet werden. Dies bedeutet nicht nur ein entsprechendes Paket zu implementieren, sondern auch sicherzustellen, dass die entsprechenden Leistungen in bestmöglicher Art- und Weise umgesetzt und empfangen werden können.

 

Sämtliche Wege und Möglichkeiten zur Vereinfachung des Erhalts der Leistungen, die Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zustehen, müssen überprüft und genommen werden.

Hierzu müssen insbesondere folgende Punkte beachtet und umgesetzt werden:

 

 

  • Klare Abstimmungen zwischen zuständigen Stellen sowie einheitliche Kommunikation:

Die beteiligten Behörden und Stellen wie z.B. Senatsverwaltungen oder Jobcenter müssen sich klar verständigen. Hierzu sollte die höchste Leitlinie immer sein konstruktiv im Sinne des Leistungserhalts und -bewilligung von Kinder- und Jugendlichen zu handeln.

Die entsprechenden zuerst zuständigen Personen müssen hierbei ihrer Verantwortung gerecht werden und dürfen, wenn es Probleme bei der Umsetzung oder Durchführung gibt, nicht bloß auf jeweilige Zuständigkeiten z.B. von Jobcentern, Senatsverwaltungen oder den Bund verweisen. Als erste Ansprechperson müssen sie für die mögliche Weitervermittlung Sorge tragen und Familien mit den dafür benötigten Unterlagen und Terminen ausstatten, bis diese tatsächlich von einer anderen Stelle betreut werden, dort also die Angebote wahrgenommen haben.

Ein zentrales Element muss hierbei sein, dass zwischen den Bezirken eine einheitliche Praxis der Ausstellung der entsprechenden berlinpässe-BuT vorliegt. Die beteiligten Senatsverwaltungen (für Jugend Bildung, Jugend und Familie sowie für Integration, Arbeit und Soziales) sollten in gemeinsamer Absprache die beteiligten Akteur*innen (z.B. Schulen, Vereine, Träger*innen, Eltern) informieren.

 

  • Vereinheitlichung der Regelung, dass keine berlinpässe mehr ausgestellt werden

Zur Vereinheitlichung gehört ebenfalls, dass die Entkopplung der berlinpässe (der Eltern) sowie der berlinpässe-BuT (der Kinder) beendet wird. Gerade während der Zeit der Schulschließungen sowie des eingeschränkten Betriebs der Jobcenter zeigte sich, welches Chaos die Unterscheidung zwischen beiden berlinpass-Formen auslösen kann. So erschloss sich weder Eltern, noch Schüler*innen oder Träger*innen wieso es übergangsweise möglich war mit dem jeweiligen Leistungsbescheid ÖPNV zu fahren, aber nicht an der ergänzenden Lernförderung teilzunehmen. Dass bzgl. der ergänzenden Lernförderung ab Frühjahr 2021 doch die Möglichkeit bestand, dass Schüler*innen mit Vorweisen des Leistungsbescheids an der ergänzenden Lernförderung teilnehmen konnten wurde von allen Beteiligten sehr begrüßt, kam aber zu spät.

 

Ein ähnliches Szenario ist nun auch wieder denkbar: Denn an 01.01.2023 sollen die berlinpässe für Erwachsene abgeschafft werden und den Familien die Berechtigungsnachweise automatisch versendet werden. Dies ist eine sehr gute Maßnahme und kommt Bürger*innen entgegen. Jedoch sind die berlinpässe-BuT von dieser Maßnahme explizit ausgenommen wie auf berlin.de beschrieben wird (https://service.berlin.de/dienstleistung/325147/).

Das entsprechende Kommunikationschaos für alle Beteiligten ist schon absehbar. Dies bedeutet konkret: Viele Familien werden sich nicht um die Verlängerung des berlinpass-BuT der Kinder und Jugendlichen kümmern. Dadurch werden viele Kinder und Jugendliche (mindestens zeitweise), deren berlinpass-BuT abgelaufen sein wird, keine Leistungen im Rahmen des BuT bekommen können, obwohl sie Anspruch darauf haben. berlinpässe und die entsprechenden nachfolgenden Berechtigungsnachweise, welche am Januar 2023 an Familien versendet werden, sollen automatisch auch für die Kinder gelten. Ebenso sollen bei keinem Leistungsanspruch der Eltern aber Leistungsanspruch der Kinder die Berechtigungsnachweise auch ab Januar 2023 automatisch an die Familien versendet werden.

 

  • Beratungsangebote zu den Leistungen in jedem Bezirk

Beratungen zu den Leistungen im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets dürfen nicht dem begrüßenswerten Engagement einzelner behördlicher Repräsententant*innen in den Bezirken überlassen werden. Ebenfalls reicht es nicht, wenn ein Verein in Kooperation mit Behörden ein Beratungsangebot einrichtet. Die Beratungsangeboten müssen in jedem Bezirk und möglichst alltagsnah verortet sein. Das kann konkret bedeuten z.B. Beratungsangebote an jeder Schule einzurichten oder bei konkreten schulischen Anlässen z.B. Schulfeste entsprechende (einheitliche) Materialien für Familien auszugeben sowie mehrsprachige Teams (z.B. Integrationslots*innen) hinzuzuziehen.

 

  • Unterschriftenlisten für Kinder- und Jugendliche bei der ergänzenden Lernförderung abschaffen

Wenn immer wieder berichtet wird, dass sich (besonders neuzugewanderte) Familien davon abgeschreckt fühlen, dass Kinder Anwesenheitslisten unterschreiben müssen, dann muss diese Praxis revidiert werden. Hier ist eine höhere Sensibilität für vorangegangene Erfahrungen von Eltern notwendig: z.B. haben Personen mit weniger ausgeprägten deutschfähigkeiten und/oder geringerer Alphabetisierung vielfache negative Erfahrungen mit unterzeichneten Dokumenten gemacht (Stichwort Kostenfallen).
Vor allem ist hier die rechtliche Bindung der Unterschrift eines Kindes/eines*r Jugendlichen in Frage zu stellen.

 

Wenn eine Schulleitung auf jedem Leistungsnachweis sowieso unterschreiben muss und einen Schulstempel abgibt sowie die Leistungserbringer*innen (z.B. Träger) ebenfalls unterschreiben, dann muss dies als entsprechender Leistungsnachweis genügen.
Des Weiteren bestätigen Eltern ebenfalls bereits die Teilnahme ihrer Kinder/Jugendlichen durch das Ausfüllen der Anmeldungen zu Beginn der Lernförderung.

 

Hinweise darauf, dass die Schüler*innen einen individuellen Leistungsanspruch hätten sind hier unzureichend bzw. stehen sie im Gegensatz zu anderen Programmen, wo dies nicht erforderlich ist: Z.B. stehen im Rahmen der Schulhilfe ebenfalls Schüler*innen individuelle Leistungen zu hier ist aber keine Unterschrift notwendig, sondern eine von Träger*innen sowie Schulleitungen unterzeichnete Aufzählung über die jeweils nicht-erbrachten Stunden genügt als Nachweis.

 

Antrag 27/II/2022 Mindestlohn sichern: gegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

10.10.2022

Im Jahr 2021 gab es rund 100.000 vollzeitbeschäftige Arbeitnehmer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Das SGB II wirkt in diesem Fall wie eine Lohnsubvention, denn trotz Vollzeitbeschäftigung ist das zu berücksichtigenden Einkommen der Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend, um ihr Existenzminimum zu sichern. Diese Leistungsempfänger*innen werden Ergänzer*innen oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte genannt.

 

Ein Grund dafür, dass es Ergänzer*innen gibt, ist, dass Arbeitgeber*innen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Damit nutzen Arbeitgeber*innen die oftmals prekäre Lage der Arbeitnehmer*innen aus sowie ihre Unwissenheit über das deutsche Arbeitsrecht und Mindestlohngesetz.

 

Wenn der Mindestlohn nicht zum Leben reicht, muss hingeschaut werden. Denn der Staat darf nicht die rechtswidrigen Machenschaften gewisser Arbeitgeber*innen aus Steuermitteln subventionieren, sondern er muss dafür Sorge tragen, dass das Mindestlohngesetz eingehalten wird.

 

Forderung:

 

  • Wir fordern, dass die Kompetenzen der Jobcenter schnellstmöglich ausgeweitet werden und eine umfassende Arbeitsrechtsberatung für Arbeitnehmer*innen anbieten. Hierfür sollten ausreichend zusätzliche personelle und finanzielle Mittel für Jobcenter bereitgestellt werden.
  • Wir fordern, dass bei Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch berufstätige, erwerbsfähige und potentiell hilfebedürftige Personen (Ergänzer*innen), die Leistungssachbearbeitung des Jobcenters von Amts wegen, das heißt verpflichtend, bei Antrag auf Ergänzung die Arbeitsverträge prüft und die tatsächlichen Umstände der Arbeitsverhältnisse abfragt. Das umfasst insbesondere: 1. Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit, 2. faktische Arbeitszeit, 3. Auszahlung von Überstunden, 4. Einhaltung des Mindestlohns, 5. angemessene Vergütung. Dies soll unabhängig des Kriteriums des Vermögens, sondern ausschließlich anhand des Kriteriums des zu berücksichtigenden Einkommens vorgenommen werden. Ergibt die Überprüfung den Verdacht, dass das monatliche Arbeitsentgelt geteilt durch die faktische monatliche Durchschnittsarbeitszeit kleiner als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ist, ist dieser Umstand unter Angabe der Arbeitgeber*innen unverzüglich der zuständigen Stelle beim Zoll nach §14 Mindestlohngesetz zu melden. Dabei soll es nicht darum gehen, Arbeitnehmende für die rechtswidrigen Machenschaften ihrer Arbeitgebenden zu bestrafen. Die Ergebnisse der Abfragen dürfen keine negativen Konsequenzen für Arbeitnehmer*innen haben.

 

Antrag 26/II/2022 Mindestlohn konsequent umsetzen!

10.10.2022

Die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12 € und des Berliner Landesmindestlohns auf 13 € ist eine bedeutende Errungenschaft für Arbeitnehmer*innen im Jahr 2022. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass der erhöhte Mindestlohn auch bei allen ankommt.

 

Seit der Einführung des allgemeinen Mindestlohns 2015 finden Arbeitgeber*innen diverse Wege, um den Mindestlohn nicht zu bezahlen. Davon sind deutschlandweit bis zu 3 Mio. Arbeitnehmer*innen jährlich betroffen. Überdurchschnittlich häufig betroffen sind Frauen, Minijobber*innen, Beschäftigte unter 24 Jahren, im Rentenalter, mit geringer Schulbildung oder aus dem Ausland sowie Menschen in Ostdeutschland (im Vergleich zu Westdeutschland). Besonders oft kommen Mindestlohnverletzungen dabei im Hotel- und Gaststättengewerbe, Baugewerbe, der Transport- und Logistikbranche sowie der Gebäudereinigungsbranche vor.

 

Arbeitgeber*innen nutzen verschiedene, meist den betroffenen Arbeitnehmer*innen unbekannte, Strategien zur Umgehung des Mindestlohns, die bislang schwierig zu ahnden sind. Beispielsweise zwingen sie ihre Arbeitnehmer*innen in (unbezahlte) Überstunden, weil der Arbeitsumfang ohne diese nicht machbar wäre oder es wird eine Art Pauschale ausgemacht, in der jedoch die Zeit für An- und Abreisen oder Vorbereitungen nicht inbegriffen ist und demnach nicht bezahlt wird. Bei Minijobs wird der Mindestlohnanspruch in vielen Fällen auch dadurch unterlaufen, dass Beschäftigte für Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage keinen Lohn erhalten – obwohl er ihnen zustünde.

 

Missbräuche werden aus verschiedenen Gründen nicht geahndet: Häufig wird ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in oder die Unwissenheit der betroffenen Beschäftigten ausgenutzt. In diesen Fällen kommt es meist nicht zu einer Meldung des Verstoßes durch die Arbeitnehmer*innen. Hier fehlt es an hinreichender Aufklärung für Beschäftigte über ihre Rechte sowie zugänglichen Meldestellen für Missbrauchsfälle. Darüber hinaus leidet die für die Kontrolle der Einhaltung zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung unter massivem Personalmangel, sodass die Einhaltung des Mindestlohns nicht ausreichend und flächendeckend überprüft werden kann. Einen weiteren Grund stellt die häufig intransparente und schwierig zu überprüfende Arbeitszeiterfassung in Papierform und/oder handschriftlich dar.

 

Mit der Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 steigt die Missbrauchsgefahr erneut an und die Anreize, den Mindestlohn zu umgehen, nehmen zu. Auch Unternehmen, die sich bislang an Mindestlohnregelung gehalten haben, könnten mit den nun steigenden Lohnkosten Möglichkeiten suchen, Mehrkosten zu vermeiden und damit die Profite zu steigern – gerade jetzt muss also stärker kontrolliert werden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie der Bundesregierung auf,

 

  • zusätzliche Personalmittel für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Haushalt einzustellen und eine entsprechende Werbekampagne zur Besetzung dieser Stellen zu ermöglichen, um eine flächendeckende und zielführende Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten.
  • eine digitale und manipulationssichere Zeiterfassungslösung durch die Bundesregierung zur Verfügung zu stellen und Arbeitgeber*innen dazu zu verpflichten, diese zu nutzen.
  • ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das klar regelt, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört (An- und Abreise, Umziehen).
  • eine Mindestlohns-Informations-Offensive durch die Bundesagentur für Arbeit und die Gewerkschaften zu finanzieren.
  • die Meldestelle für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter auszubauen, sodass Arbeitnehmer*innen dort stärker beraten und in ihrem rechtlichen Vorgehen gegen ihre*n Arbeitgeber*in unterstützt werden.
  • Verstöße gegen das Einhalten des Mindestlohns noch stärker zu sanktionieren.
  • Wir fordern zusätzlich die Erweiterung des Mindestlohnes auf alle Ausbildungen, Pflichtpraktika, arbeitende Jugendliche unter 18 und Langzeitarbeitslose.
  • Der Schutz der Arbeitnehmer*innen muss hierbei gewahrt sein und das Vorgehen gegen die Arbeitgeber*innen darf keine negativen Konsequenzen für sie haben.