Archive

Antrag 215/I/2019 VBB-Tarifsystem ändern

21.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Folgendes umgesetzt wird:

Der gelöste Einzelfahrschein gilt zwei Stunden im Bereich der gelösten Zone des VBB, egal in welcher Richtung.

Antrag 215/II/2018 Innovative Wasserstoffantriebstechnik stärken

16.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin setzen sich dafür ein,

 

  • dass das Wasserstofftankstellennetz aus bisher vier H2-Tankstellen ausgebaut wird, um die Nachfrage nach wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu stärken
  • Anreize zu setzen, Wasserstoff als Speichermedium bereits bei Solar- und Windstromerzeugern zu produzieren
  • zur Entwicklung effizienter Wasserstoff-Speichertechnik zielgerichtet Forschungsmittel bereitzustellen bzw. zu diesem Forschungsschwerpunkt Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen auszubauen.

 

Antrag 216/II/2018 Kommunalpolitisches Engagement durch frühzeitige Personalentwicklung stärken

13.10.2018

Der Landesvorstand wird aufgefordert, bis Mitte 2019 gemeinsam mit den Kreisen, den SPD-BVV-Fraktionen und der SGK Leitlinien und eine Strategie zur Personalgewinnung – und Förderung für die kommenden Bezirkswahlen zu erarbeiten.

 

Dabei soll folgendes unbedingt berücksichtigt werden:

  • Es soll eine Auswertung erfolgen, welche Gründe systematisch dazu führen, dass sich bestimmte Gruppen gar nicht erst bzw. nicht mehr für kommunale Ämter bewerben oder das Engagement abbrechen müssen.
  • Es sollen auf dieser Basis Vorschläge erarbeitet werden, wie man die Arbeitsbedingungen für Bezirksverordnete 1) kurzfristig innerhalb der bestehenden Gesetzeslage entsprechend verändern kann und wo 2) mittelfristig eine Weiterentwicklung der Arbeitsweise der Bezirksverordnetenversammlungen auch darüber hinaus notwendig ist, um weiteren Gruppen zu ermöglichen, ein Mandat in der BVV auszuüben.
  • Es muss dafür Sorge getragen werden, dass es flächendeckend und systematisch Orientierungs- und Informationsangebote für BewerberInnen (z.B. Mentoring-Programme), sowie für die dann aufgestellten KandidatInnen Fortbildungsangebote gibt.
  • Es sind übergreifende Kriterien für die Besetzung von BVV- und Bürgerdeputierten-Listen sowie insbesondere der Spitzenkandidaturen (BürgermeisterInnen, Bezirksamtsmitglieder) zu erarbeiten. Darüber hinaus sollen ergänzend alle Kreisverbände dabei unterstützt werden, lokale Kriterien für das aufzustellende Personal zu erarbeiten.
  • Es soll darauf aufbauend eine bezirksübergreifende strategische Personalentwicklung geben, die die inhaltlichen und lokalen Stärken fördert und zudem die Bevölkerung besser als bislang repräsentiert (Ausbildung, Alter, Herkunft, Geschlecht, Familie etc.).
  • Es ist zu prüfen, ob und wie Kreise auch parteilosen KandidatInnen eine Kandidatur auf der BVV-Liste und als Bürgerdeputierte ermöglichen können.
  • Es ist überdies zu prüfen, ob und wie im Falle mehrerer BewerberInnen für die BezirksbürgermeisterInnen- bzw. Bezirksamtsmitgliederkandidaturen Mitgliederbefragungen durchgeführt werden können, bei denen sich die Kreise und die BewerberInnen verpflichten, das Ergebnis bei der KDV mitzutragen.
  • Es sollen schließlich konkrete Handlungsempfehlungen zur weiteren personellen, strukturellen und finanziellen Stärkung der Fraktionsbüros erarbeitet werden.

 

Antrag 202/II/2018 Höchstnachhaltigkeitsrücklage neu definieren

12.10.2018

Nach aktuellem Recht werden die Beiträge zur Rentenversicherung neu berechnet, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage unter 20% der durchschnittlichen Monatsausgaben sinkt oder 150% übersteigt. Aufgrund dieser Deckelung ist es nicht möglich, für bereits bekannte zukünftige Rentenansprüche Rücklagen zu bilden. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich im Jahr 2023 der Beitragssatz von 18,8% auf 19,9% springt und in den Folgejahren weiter ansteigt.

 

Daher fordern wir die Nachhaltigkeitsrücklage zu einer Demografiereserve umbauen und entsprechend zukünftiger Rentenansprüche nach oben auszudehnen, besser abzuschaffen, und dabei die demografische Entwicklung in der Rentenversicherung zu berücksichtigen. Um zukünftige Beitragssteigerungen abzuflachen fordern wir außerdem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits ab dem Jahr 2019 in kleinen Schritten anzupassen.

 

Antrag 225/I/2018 Umsetzung des Entwicklungskonzeptes i2030 beschleunigen!

22.04.2018

Mehr und besseren SPNV für die Erreichbarkeit von Zentrum und Umland

 

Der Fachausschuss Mobilität der SPD Berlin befürwortet die Ziele der von den Ländern Berlin und Brandenburg mit der DB AG geschlossenen „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ vom Oktober 2017. Er sieht darin einen Meilenstein zur Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses „Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg“ mit dem AK Verkehr der SPD Brandenburg vom 25.01.2017 zur Verbesserung der SPNV-Anbindung in der Hauptstadtregion.
Für alle acht untersuchten Projekte sind der schnelle Auf- und Ausbau der Schieneninfrastruktur und die Ausweitung des Zugangebots erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund ist in den Untersuchungen vor allem zügig das „Wie und Wann“ festzulegen, nicht erneut über das „Ob“ bzw. ein „Entweder/Oder“ zu streiten. Die Berliner Umlandgemeinden benötigen rasch verbindliche Zusagen für die Verbesserung der Schienenanbindung mit Berlin. Dazu gehört eine klare Umsetzungsstrategie mit nachvollziehbaren Zeitabläufen und Perspektiven für die einzelnen Strecken. Der Mehrverkehr auf der Schiene braucht auch langfristig genug Kapazitäten durch ausreichende Infrastruktur. Schnelle und langsamere Verkehre sind zu entflechten, um eine hohe Betriebsqualität und Fahrplanstabilität zu erreichen.

 

In diesem Sinne sollen die schneller realisierbaren Projekte oder Verbesserungen zügig umge setzt und beworben werden. Eine Planung mit einer Vielzahl von Prüfvarianten ist zu vermeiden. Stattdessen müssen die Projekte schnellstmöglich entscheidungs- und bewilligungsreif sein. Das bedeutet kurze Planungsvorläufe, die Einleitung von Genehmigungsverfahren mit zeitnaher Bürger*innenbeteiligung, sowie die Erstellung von Nutzen-Kosten-Berechnungen, auch um die vom Bund in Kürze bereitgestellten zusätzlichen GVFG-Mittel erhalten zu können.

 

Durch eine frühzeitige Abstimmung und Koordinierung ist zudem sicherzustellen, dass die Umsetzung vor allem in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts erfolgt und alle Projekte bis spätestens zum Jahr 2030 abgeschlossen sind. Das kann auch bedeuten, dass die Realisierung machbarer Zwischenabschnitte einem optimalen Endausbauzustand vorzuziehen ist, sofern dieser zu einem um Jahre verschobenen Baubeginn führen könnte.

 

Diese Angebots- und Netzerweiterungen sowie die Zielsetzung beim Klima- und Umweltschutz erfordern, dass die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel durch beide Bundesländer nur noch für den SPNV eingesetzt werden. Beide Bundesländer sollen darüber hinaus „reine“ Landeshaushaltsmittel zur Bestellung von SPNV-Leistungen zur Verfügung stellen und sich gegenüber der Bundesregierung für eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel einsetzen.

 

Zur gemeinsamen und abgestimmten Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur (einschließlich der Vorplanungen) und der Bestellung von Zugleistungen müssen Berlin und Brandenburg frühzeitig verbindliche Vereinbarungen treffen, mit denen auch vom eingeübten, aber nicht immer zweckmäßigen Territorialprinzip abgewichen werden kann. Dadurch soll erreicht werden, dass bei Vorliegen der Planungsreife auch schon die Bestellung und Finanzierung der länderübergreifenden Fahrleistungen des SPNV geklärt sind und es zu keinen weiteren Verzögerungen einzelner Projekte und Strecken kommt.