30.04.2018
Die Berliner SPD setzt sich für eine weitere Stärkung der kommunalen Musikschulen Berlins ein.
Sie fordert für die 12 bezirklichen Musikschulen ein gemeinsames Servicezentrum, das Dienstleistungen bündelt und die Musikschulen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung von zentralen und grundsätzlichen Aufgaben unterstützt.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten und Vertreter der SPD im Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für dieses Servicezentrum die institutionellen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Das bezirksübergreifende Servicezentrum der Musikschulen soll hauptsächlich auf folgenden Gebieten tätig werden:
Öffentlichkeitsarbeit
- Servicepoint mit Front-Office-Präsenz
- Erstkontakt durch eine zentrale Service-Nummer mit Beratung und Vermittlung der potentiellen Musikschüler*innen an die Musikschulen entsprechend der Interessen und Musikschulkapazitäten
- Entwicklung eines einheitlichen Marketingkonzeptes inklusive des Corporate Designs (einheitliches Erscheinungsbild der 12 Berliner Musikschulen für die Bürger*innen)
Administration
- Rechtsberatung der Musikschulen unter Einbeziehung der Senatsverwaltung und des Hauptpersonalrates
- Sicherstellung einheitlicher Schüler- und Lehrerverträge
- Etablierung des E-Governmentprozesses
- Gemeinsame Nutzung von digitalen Angeboten wie z.B. einer digitalen Musikbibliothek
- Zentrale Ausschreibungen von Dienstleistungen, z.B. von IT- und Bürotechnik
- Entwicklung von einheitlichen Anforderungsprofilen für Musikschullehrer*innen und Verwaltungspersonal in Musikschulen (Masterprofile)
- Zentrale Bearbeitung von Fördermittelanträgen
- Unterstützung bei Beschaffungen von Ausstattungen, Instrumentenkauf
Musikpädagogische Aufgaben
- Koordination einer musikschulübergreifenden Ensemble- und Orchesterarbeit
- Koordination einer musikschulübergreifenden Studienvorbereitung einschließlich der Durchführung von Aufnahmeprüfungen und Stufenprüfungen
- Unterstützung bei der Fortbildung von Lehrkräften
- Zentrale Musikinstrumentenausleihe
Kooperationen
- Koordinierung der Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen und Kitas
- Unterstützung bei der Etablierung von Modellkooperationen mit innovativem Charakter
- Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden (z.B. Verband der Musikschulen, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung, Chorverband, Landesmusikakademie)
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und der Bundestagsfraktion und die Mitglieder des Senats von Berlin und der Bundesregierung sowie des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Verkaufsstätten, in denen zur Verkaufsförderung oder aus sonstigen Gründen Duftstoffe eingesetzt werden, auf sichtbaren Schildern deren Einsatz und deren Zusammensetzung deklariert wird und darauf hingewiesen wird, um Allergikern die Möglichkeit zu geben, diese Verkaufsstätten zu meiden und insbesondere auch aus Arbeitsschutzgründen.
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30.04.2018
§ 367 BGB abschaffen – Bürger entlasten
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass § 367 BGB abgeschafft wird, der lautet:
„§ 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.“
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30.04.2018
Der Landesvorstand wird beauftragt, dass der Dienstagsbrief für die Genossinnen und Genossen mit Beeinträchtigungen umgebaut und in einer barrierefreien Version zur Verfügung gestellt wird. Dies betrifft sowohl die Barrierefreiheit für blinde und stark sehbehinderte Genossinnen und Genossen als auch die Benutzung einer leicht verständlichen Sprache.
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30.04.2018
Der Landesvorstand wird beauftragt, ein Konzept entwickeln zu lassen, damit das Kurt-Schumacher-Haus barrierefrei umgebaut werden kann. Das Konzept soll die Ergebnisse einer vorher stattgefundenen Untersuchung beinhalten. Gegenstände dieser Untersuchung sollten unter anderem sein:
- Prüfung eines/einer fachlichen und geeigneten Auftragnehmers/in zur Realisierung des Konzeptes
- Prüfung der Möglichkeiten eines barrierefreien Umbaus (bspw. Umbau des Fahrstuhlschachtes oder die Anbringung eines Außenfahrstuhls) unter Einhaltung und Prüfung bestehender rechtlicher Vorschriften (u.a. Denkmalschutz) und DIN-Normen
- Prüfung der finanziellen Möglichkeiten. Dazu zählen die Prüfung eigener Mittel, sowie Fördermittel und die Möglichkeit von Krediten, die unter Beachtung einer langfristigen Wertsteigerung der Immobile nach dem Umbau ggf. leichter aufgenommen werden können.
Darüber hinaus wird der Landesvorstand aufgefordert, endlich den seit Jahren geplanten Behindertenparkplatz am KSH durch das Bezirksamt einrichten (möglicherweise mit zeitlicher Begrenzung für die Sitzungszeiten) zu lassen, damit auch die Genossinnen und Genossen, die auf den PKW angewiesen sind und eine entsprechende Genehmigung haben, das KSH erreichen können.
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