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Antrag 91/II/2025 Periodengerechtigkeit jetzt: Kostenlose Menstruationsartikel gesetzlich verankern

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach dem Vorbild Schottlands (Period Products (Free Provision) (Scotland) Act 2021) ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Menstruationsartikel sowohl erst auf Landesebene (Berlin) als auch weitergehend auf Bundesebene geschaffen wird.

 

Dazu gehören folgende Umsetzungen:

 

  1. Rechtlicher Anspruch: Alle menstruierenden Menschen haben das Recht, Menstruationsartikel unentgeltlich und diskriminierungsfrei zu erhalten.
  2. Abgabestellen: Analog zum schottischen Gesetz müssen alle Bezirke bzw. Kreise sicherstellen, dass Menstruationsprodukte kostenlos zugänglich sind, und zwar für alle Personen, die sie benötigen. Diese Pflicht schließt ausdrücklich ein, geeignete Organisationsformen (arrangements) zu schaffen, um die Versorgung sicherzustellen. Die Produkte müssen so verfügbar sein, dass Nutzer*innen sie in ausreichender Menge (reasonably easily, and in sufficient quantities) und ohne Kosten erhalten können. Dies kann über Spender in Gebäuden geschehen, über Abholstellen, durch Drittorganisationen oder sogar über Lieferungen nach Hause, wobei lediglich Versandkosten anfallen dürfen.
    Verpflichtet werden außerdem alle Schulen und Hochschulen zur unentgeltlichen Abgabe. Außerdem bekommen alle Senatsverwaltungen und Ministerien die Befugnis, die ihnen unterstellten nachgeordneten  Einrichtungen, beispielsweise Behörden, Gesundheitszentren oder andere öffentliche Dienststellen, zur kostenlosen Bereitstellung zu verpflichten.
  3. Dignity-by-Design: Wie in den schottischen Umsetzungsvorgaben (Guidance) betont, muss die Bereitstellung nach dem Prinzip der period dignity erfolgen – d.h.  niedrigschwellig, ohne Scham, praktisch zugänglich und ohne bürokratische Hürden, vergleichbar mit der Selbstverständlichkeit, mit der Toilettenpapier bereitgestellt wird.

Antrag 92/II/2025 Für eine inklusive Gesellschaft: Abbau von Barrieren für Menschen mit (Hör-)Behinderung in Politik und Alltag – Teil 2

9.10.2025

 

Ausschluss der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk „Alternative für Hörgeschädigte“ (AfH)

In der Gehörlosen-Community existiert mit der „Alternative für Hörgeschädigte“ (AfH) ein AfD-nahes Netzwerk mit Online-Präsenz. Ziel der AfH ist es, Inklusion abzuschaffen und rechtsextreme Narrative zu verbreiten. Damit widerspricht sie klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Unsere Haltung ist eindeutig: Barrierefreiheit und Inklusion gehören zusammen.

Wir schließen jede Zusammenarbeit mit der AfH, ihren Kanälen sowie mit Thomas Krämer (gehörloser AfD-Befürworter) aus.

 

Barrierefreie Kommunikation bei Katastrophen

Während der Corona-Pandemie und bei Katastrophen wie im Ahrtal 2021 fehlte oft eine rechtzeitige und vollständige Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Auch aktuelle Extremwetterereignisse zeigen, dass barrierefreie Informationen lebensnotwendig sind. Schriftsprache reicht nicht aus, da sie für viele Gehörlose wie eine Fremdsprache ist – ohne DGS droht Informationsausschluss und damit Lebensgefahr.

 

Wir fordern:

 

  • Bereitstellung tauber oder hörender Gebärdensprachdolmetscher*innen bei Ansprachen der Bundesregierung in TV und sozialen Medien. Beiträge müssen leicht auffindbar sein.
  • Fortführung der barrierefreien Berichterstattung zu Katastrophenschutz und Klimaschutz in DGS.
  • Umsetzung nach „Deaf Design“-Technologie, BITV 2.0 und den Empfehlungen des DGB e.V.

 

Barrierefreie Wissens- und Fernsehfilme in DGS

Viele Kinder und Jugendliche kennen und schätzen Wissenssendungen wie LöwenzahnDie Sendung mit der Maus oder Checker Tobi. Für gehörlose Kinder und Jugendliche sind diese Inhalte aber oft nur eingeschränkt zugänglich, da Schriftsprache für viele wie eine Fremdsprache wirkt. Untertitel allein reichen deshalb nicht aus – vollständige barrierefreie Angebote in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sind notwendig, um Sprachdeprivation zu vermeiden und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Positive Beispiele einzelner DGS-Übersetzungen zeigen den Bedarf und das Potenzial. Barrierefreie Wissensfilme fördern nicht nur die Bildung, sondern können in Krisen wie Naturkatastrophen lebensrettend sein.

 

Wir fordern:

 

  • Kindersendungen in DGS bereitzustellen und ihre Sichtbarkeit in Fernsehen und sozialen Medien (z. B. durch PIN-Einstellungen, Werbebeiträge, Logos) zu sichern.
  • Auch Erwachsenensendungen in DGS barrierefrei zugänglich zu machen.
  • Umsetzung nach „Deaf Design“-Technologie, BITV 2.0 und den Empfehlungen des Deutschen Gehörlosenbundes e.V.
  • Finanzielle Unterstützung des Bundes, damit Wissensfilme kontinuierlich barrierefrei (Untertitel und DGS) produziert werden.

 

Stell dir vor, der Arzt erzählt dir etwas, aber du verstehst ihn nicht

Menschen mit Hörbehinderungen haben das Recht, bei ärztlichen Behandlungen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder mit geeigneten Kommunikationshilfen zu kommunizieren. In der Praxis wird dieses Recht jedoch häufig nicht umgesetzt: Dolmetscher*innen stehen oft nicht zur Verfügung, und die Verantwortung wird auf Familienmitglieder abgewälzt. Dies belastet die Angehörigen stark und gefährdet die Vertraulichkeit ärztlicher Informationen.

Da familiäre Unterstützung langfristig abnimmt, drohen gehörlose Patient*innen zudem als „nicht entscheidungsfähig“ eingestuft zu werden, wenn Kommunikation scheitert. Um solche Situationen zu vermeiden, müssen Dolmetscher*innen verfügbar sein und Ärzt*innen Grundkenntnisse in DGS erwerben. Auch alternative Kommunikationswege müssen genutzt werden, bis eine Dolmetschung gewährleistet ist.

 

Wir fordern:

 

  • Einsatz professioneller Gebärdensprachdolmetscher*innen zur Entlastung der Familien.
  • Stärkung der Entscheidungsfähigkeit gehörloser Patient*innen durch sichere Kommunikationsmittel.
  • Pflichtweiterbildung von Ärzt*innen in Grundkenntnissen und spezifischen Fachbegriffen der DGS.
  • Übergang zu Präsenzdolmetschung, wenn Patient*innen die digitale Verdolmetschung ablehnen.

 

Kultur und Geschichte Gehörloser fördern und Gebärdensprache für Inklusion etablieren

Die Geschichte Gehörloser ist durch Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt geprägt. Der Mailänder Kongress 1880 entzog ihnen das Recht auf Gebärdensprache und führte zu jahrzehntelanger „Sprachdeprivation“. Unter dem Nationalsozialismus wurden Gehörlose verfolgt, zwangssterilisiert und in Konzentrationslager gebracht.

Seit den 1980er-Jahren hat sich eine lebendige Gehörlosenkultur entwickelt, die Identität und Sprache stärkt. Mit der rechtlichen Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache wurde ein wichtiger Schritt vollzogen. Kultur, Erinnerung und soziale Absicherung gehören jedoch stärker in den Mittelpunkt staatlicher Förderung. Dies ist auch eine Frage der Generationsgerechtigkeit: Ältere Gehörlose leiden bis heute unter den Folgen von Diskriminierung, jüngere brauchen bessere Unterstützung für ihr Engagement.

 

Wir fordern, dass

 

  • die Erinnerungsstätte über den „Mailänder Kongress“ und die „grausame Lautsprachmethode“ in Berlin eingerichtet und ausgestellt wird, damit die Gesellschaft über die gehörlosen Menschen in ihrer Zeit und heute nachdenkt. Dort muss auch ein Ort für eine Schweigeminute sein. Es geht darum, die Folgen der Barrieren nach dem Mailänder Kongress zu mildern, sodass Barrierefreiheit für jüngere wie auch ältere Menschen gegeben wird.
  • die Erinnerungskultur auch zum Nationalsozialismus umgesetzt wird, da Menschen mit Hörbehinderung zwangssterilisiert und in KZs gefangen wurden. Eine Erinnerungsstätte in Berlin muss eingerichtet und ausgestellt werden. Wir müssen uns an Personen wie David Bloch (gehörloser Künstler und ehemaliger tauber KZ-Häftling) erinnern.
  • geprüft wird, ob das Ergebnis einer Antragsabstimmung zur Entschuldigung für den Oralismus gegenüber gehörlosen Menschen – die durch den Beschluss des Mailänder Kongresses betroffen waren –, zur Aufarbeitung der fehlenden Chancengleichheit sowie zur Opferentschädigung auch in Berlin, den Bundesländern und auf Bundesebene umgesetzt werden kann.

 

Barrierefreie digitale Kommunikation – Dolmetsch-Apps für Videokonferenzen

In den USA ermöglichen Apps wie Convo for Zoom oder ZP for Zoom bereits eine einfache und spontane Zuschaltung von Gebärdensprachdolmetscher*innen. Dadurch können Gehörlose ohne lange Vorausbuchungen barrierefrei an Meetings teilnehmen.

In Deutschland und Europa ist dieses Ziel noch weit entfernt, obwohl Videokonferenzen spätestens seit der Corona-Pandemie zum Alltag gehören – ob bei Arbeit, Schule, Familie oder Notfällen. Um gleichberechtigte Teilhabe zu sichern, braucht es vergleichbare technische Lösungen. Ein Dolmetsch-App muss die direkte Zuschaltung ermöglichen, von Bund und Ländern gefördert werden und eine einfache Kostenregelung enthalten. Auch andere Plattformen wie Jitsi, Teams oder Webex müssen in den Blick genommen werden.

 

Wir fordern, dass

 

  • eine Zoom-App für Gebärdensprachdolmetscher*innen entwickelt wird. Bund und Länder sollen dieses finanziell und logistisch unterstützen. Das Videotelefon in Deutscher Gebärdensprache kann dies unterstützen, um mit den anderen Videokonferenzen zu verbinden.
  • das Formular für die Kostenübernahme der Gebärdensprachdolmetscher*innen in den Bereichen Bildung, Arbeit und Familie vereinfacht wird.
  • die technische Integration eines Gebärdensprach-Apps in andere Meeting-Plattformen wie Jitsi, Microsoft Teams, Google Meet, Webex und GoToMeeting geprüft wird.

 

Design for All – Barrierefreiheit im Altbau verankern

Ein großer Teil des Berliner Wohnungsbestands stammt aus der Zeit vor 1948. Diese Wohnungen wurden ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gebaut. Bis heute sind sie weitgehend nicht barrierefrei, was den Alltag erheblich erschwert. Der notwendige Umbau ist teuer und verursacht zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Betroffene, obwohl sie keine Verantwortung für den baulichen Mangel tragen.

Eine inklusive Wohnungspolitik muss daher den barrierefreien Umbau von Altbauten systematisch fördern – insbesondere in zentralen Lagen und in der Nähe von öffentlichem Nahverkehr. Dabei geht es um Rampen, Aufzüge oder Plattformlifts, barrierefreie Küchen und Bäder sowie digitale Zugangssysteme. Solche Maßnahmen entlasten nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern kommen auch einer alternden Gesellschaft zugute. Investitionen dürfen nicht zu höheren Mieten führen, sondern müssen sozial abgefedert werden.

 

Wir fordern, dass

 

  • das Land Berlin eine kluge Inklusionspolitik im Bereich Altbau/Bestandswohnungen verfolgt. Dazu gehören Maßnahmen für den Umbau der Bestandswohnungen (zB. Förderprogramme), die gemeinsam mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen, der Landesseniorenvertretung Berlin und dem Landesseniorenbeirat Berlin entwickelt werden;
  • die Mieten nach dem barrierefreien Umbau nicht steigen.

 

Barrierefreie Filme und Bücher für gehörlose Kinder

Nur etwa 10 % der gehörlosen Kinder wachsen mit gehörlosen Eltern auf und erleben dadurch barrierefreie Kommunikation im Alltag. Für die große Mehrheit – Kinder gehörloser Eltern – fehlen solche Möglichkeiten. Filme und Bücher sind meist nicht in DGS verfügbar; Untertitel reichen nicht aus, da DGS für viele Kinder die primäre Sprache ist.

Während in den USA Angebote in American Sign Language (ASL) längst verbreitet sind (z. B. über Disney+, PBS oder HBO Max), fehlen in Deutschland entsprechende Angebote fast völlig. Dadurch verpassen gehörlose Kinder wichtige Geschichten und Inhalte oder sind auf Erklärungen Dritter angewiesen. Auch barrierefreie Kinderbücher in DGS gibt es bislang nur in sehr geringer Zahl. Das führt zu eingeschränktem Wortschatz und Benachteiligungen im weiteren Leben. Barrierefreie Filme und Bücher in DGS sind deshalb entscheidend für Bildung, Teilhabe und kulturelle Entwicklung.

 

Wir fordern, dass

 

  • Investitionen in barrierefreie Filme und Bücher in Deutscher Gebärdensprache (DGS) vom Bund und der EU getätigt werden.
  • Partnerschaften mit europäischen und demokratischen Filmindustrien für barrierefreie Angebote bzw. Projekte in DGS und in anderen Gebärdensprachen schrittweise entwickelt und erweitert werden müssen, um DVD-Verkäufe, Kinobesuche und Streamingangebote in Plattformen wie Disney+, Hulu, WOW und YouTube zu erleichtern.
  • die Produktion von DVDs ohne Gebärdenspracheoption eingestellt und stattdessen auf zusätzliche Gebärdensprachoptionen fokussiert wird.

 

Bundesweites Gehörlosengeld einführen

Derzeit zahlen nur sieben von 16 Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) ein monatliches Gehörlosengeld. Die Beträge variieren erheblich – von 61,30 € in Sachsen-Anhalt bis zu 168,35 € in Berlin. Diese Ungleichheit führt zu Benachteiligungen und mangelnder Teilhabe.

Ein bundesweit einheitliches Mindest-Gehörlosengeld ist notwendig, um allen gehörlosen Menschen gleiche Unterstützung zu garantieren. Es muss regelmäßig angepasst und so gestaltet sein, dass es barrierefreie Anschaffungen (z. B. visuelle Feuermelder, Tess-Relay-Kosten, DeafSpace-Möbel) ermöglicht. Zudem soll es mit dem persönlichen Budget für Gebärdensprachdolmetscher*innen kombinierbar sein, um bürokratische Hürden zu reduzieren. Ein moderner, zweisprachiger Katalog (Deutsch/DGS) soll über das Gehörlosengeld informieren.

 

Wir fordern, dass

 

  • das Mindest-Gehörlosengeld von einer politischen Initiative des Bundes eingeführt wird, um die Situation in den restlichen Bundesländern, z. B. Schleswig-Holstein, zu verbessern.
  • es bundesweit „einheitlich“ und mit bestimmten Ausnahmen eingeführt wird. Das Landes-Gehörlosengeld darf nicht unter dem „einheitlichen“ Gehörlosengeld liegen.
  • das Mindest-Gehörlosengeld durch die Vorgabe des Bundes regelmäßig steigt und es gehörlosen Menschen ermöglicht, für ihre eigenen Bedürfnisse zur gegenständlichen Barrierefreiheit wirtschaftlich auszugeben (z. B. visuelle Feuermelder, Tische für DeafSpace, Tess-Relay-Kosten im privaten Bereich).
  • das Mindest-Gehörlosengeld mit dem persönlichen Budget für Gebärdensprachdolmetscher*innen kombinierbar wird, damit gehörlose Menschen dies einmal mit geringem bürokratischem Aufwand beantragen können.
  • mit einem modernen Katalog zum „Gehörlosengeld“ des Bundes beigetragen wird, dass gehörlose Menschen sich in Deutsch und in DGS informieren können.

     

    Antrag 95/II/2025 Nie wieder heißt nie wieder: Listen von TINA*Personen verhindern

    9.10.2025

    Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert jedwede Form von Register, Datenbanken oder Listen, die explizit TINA* (trans*, inter, nichtbinäre, agender) Personen, ihre Geburtsnamen und/oder das ihnen bei Geburt zugewiesene Geschlecht zum Zwecke verwaltungstechnischer oder sonstiger Nutzung pauschal festhalten, zu verhindern. Abfrage von Geburts- oder früher genutzten Namen darf nur, wie es gängige Praxis ist, anlassbezogen und individualisiert abgefragt werden. Die SPD bekennt sich wiederholt und deutlich zu dem Grundsatz, dass kein Mensch aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität und -ausdruck diskriminiert werden darf. Das Selbstbestimmungsgesetz und der damit verbundene Grundsatz der Selbstzuweisung der Genderidentität, die Istanbul-Konvention und die Menschenwürde sind für die SPD nicht verhandelbare Grundsätze, unabhängig von politischen Koalitionen oder öffentlichen Diskursen.

    Antrag 96/II/2025 Keine Einführung eines Sonderregisters für trans*, inter*, nicht-binäre und agender Personen

    9.10.2025

    Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass:

     

    1. auf allen Ebenen auf jedwede Form von Register, Datenbanken oder Listen, die explizit TINA* (trans*, inter*, nichtbinäre, agender) Personen, ihre Geburtsnamen und/oder das ihnen bei Geburt zugewiesene Geschlecht ausweisen, verzichtet wird;
    2. ein konsequentes Offenbarungsverbot für TINA*- Personen ohne Schlupflöcher gesetzlich implementiert bleibt und keine Verordnungen oder Regierungshandeln dieses untergraben;
    3. keine zusätzlichen Datenblätter (z. B. mit früherem Geschlechtseintrag, Vornamen, Änderungsdatum oder Behördenvermerk) für trans*, inter* und nicht-binäre Personen erhoben oder übermittelt sowie personenbezogene Daten nur im unbedingt notwendigen Umfang, individualisiert und anlassbezogen, sowie ohne weitergehende Speicherung verarbeitet werden;
    4. wir nochmal die historische Verantwortung an diskriminierende Behördenpraxen in der Vergangenheit wie „Rosa Listen“ und „Travestiten-Karteien“ gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem gegenüber politischen und Koalitionspartner*innen bekräftigen;
    5. die SPD aktiv politisches Handeln auf allen Ebenen nutzt, wie öffentliche Stellungnahmen, Anfragen, oder parlamentarische Initiativen, um den Entwurf der Verordnung des Bundesministeriums des Innern in dieser Form zu verhindern.

     

    Die SPD bekennt sich wiederholt und deutlich zu dem Grundsatz, dass kein Mensch aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität und -ausdruck diskriminiert werden darf. Das Selbstbestimmungsgesetz und der damit verbundene Grundsatz der Selbstzuweisung der Genderidentität, die Istanbul-Konvention und die Menschenwürde sind für die SPD nicht verhandelbare Grundsätze, unabhängig von politischen Koalitionen oder öffentlichen Diskursen.

    Antrag 55/II/2025 Erste Hilfe ins Klassenzimmer – Gesundheitskompetenz für alle

    9.10.2025

    Wir fordern:

    1. Verbindliches Curriculum „Medizinische Grundbildung“ mit praktischen Inhalten und klarer Systematik
    Die Senatsverwaltung für Bildung wird aufgefordert, ein Curriculum zu entwickeln und verbindlich im Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I (ab Klasse 7) zu verankern. Dieses Curriculum soll mehrere Unterrichtseinheiten über die gesamte Schullaufbahn umfassen und sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen beinhalten. Die Inhalte sollen in enger Verzahnung mit bestehenden Unterrichtsfächern wie Biologie, Sport und Ethik vermittelt werden, ergänzt durch Praxisblöcke, die von ausgebildeten Fachkräften oder in Kooperation mit Hilfsorganisationen (z. B. DRK, Johanniter, Malteser, DLRG, Berliner Feuerwehr) durchgeführt werden.
    Inhaltlich sollte die medizinische Grundbildung unter anderem umfassen:

    • Lebensrettende Sofortmaßnahmen
    • Erkennen und Reagieren auf Symptome schwerer Erkrankungen
    • Notfall- und Systemwissen
    • Psychische Gesundheit und Erste Hilfe bei Krisen
    • Prävention und Gesundheitsförderung
    • Alltagsmedizinische Kenntnisse

     

    2. Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften
    Alle Lehrkräfte der beteiligten Fächer (insbesondere Biologie, Sport, Ethik) sollen bereits in ihrer Lehrkräfteausbildung durch verpflichtende Fortbildungsangebote befähigt werden, die Inhalte fachlich korrekt und pädagogisch wirksam zu vermitteln. Die Kooperation mit Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, Malteser, DLRG und Berliner Feuerwehr ist systematisch auszubauen.

     

    3. Bereitstellung von Ausstattung und Materialien
    Jede Berliner Schule ist mit den notwendigen Trainingsmaterialien (Reanimationspuppen, AED-Simulatoren, Verbandmaterial) auszustatten. Die Finanzierung muss aus dem Landeshaushalt dauerhaft sichergestellt werden.