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Antrag 85/II/2025 Hitzeschutzmaßnahmen in Einrichtungen

9.10.2025

Hitzeschutzmaßnahmen in Einrichtungen, die in der öffentlichen Hand sind und die eine hohe Fürsorgeverantwortung wie in Kitas und Schulen aufweisen, werden werden prioritär durch die entsprechenden Verwaltungen auf Bezirks- und Landesebene (Schul- und Sportamt, Jugendamt, Gesundheitsamt und Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege) umgehend bzw. es wird deren Umsetzung umgehend veranlasst.

 

Bei Einrichtungen, die nicht in der öffentlichen Hand sind, wie es in der Regel Pflegeheime und auch größtenteils Kitas sind, soll die Bezirks- bzw. Landesverwaltung mit den entsprechenden Trägerverbänden auf Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung für die Bewohner*innen und Kinder hinwirken und deren Umsetzung kontrollieren.

 

Gibt es einen rechtlichen Reformbedarf, um die Umsetzung bei nicht-öffentlichen Einrichtungen kontrollieren zu können, so soll der eingeleitet ewrden.

 

Hitzeschutzmaßnahmen sind dabei insbesondere konkrete bauliche Veränderungen:

 

Wärmeschutzverglasung der Fenster, Dämmung der Fassade und des Daches, ggf. Installation von Klimaanlagen, Verschattung der Fenster von außen durch Rollläden und Markisen. Die Finanzierung soll durch Bundesmittel erfolgen.

Antrag 86/II/2025 Drogenkonsum im öffentlichen Raum – Mehr Konsumräume, Sozialarbeit und Anlaufstellen

9.10.2025

Drogenkonsum im Öffentlichen Raum ist tägliche Realität in Berlin. Um Betroffenen mehr Unterstützung zu bieten und die Auswirkungen für Anwohnende besser einzudämmen, fordern wir die zuständigen Stellen auf, folgende Maßnahmen zu prüfen, fortzusetzen oder auszubauen:

 

Mehr Drogenkonsummobile für Berlin

Wir brauchen deutlich mehr Drogenkonsum-Mobile berlinweit. Langfristig sollte in jedem Bezirk mindestens eines einsetzbar sein, inklusive begleitender Sozialarbeit.

 

Ein Drogenkonsummobil ermöglicht den hygienischen Konsum von mitgebrachten Substanzen unter medizinischer Begleitung. Es wird begleitet durch Sozialarbeit bzw. Beratungsangebote. Wir haben in Tempelhof-Schöneberg gute Erfahrungen mit dem Drogenkonsum-Mobil, beispielsweise an der Apostel-Paulus-Kirche. Aufgrund der wenigen Mobile und geringer Kapazitäten wurde der Standort allerdings wieder aufgegeben.

 

Wir fordern daher zeitnah wieder ein Drogenkonsum-Mobil für Tempelhof-Schöneberg mit begleitender Sozialarbeit.

Insgesamt muss die mobile Street Work Arbeit im Bereich Drogen auskömmlich finanziert und ausgebaut werden.

 

Drogenkonsumräume ermöglichen

Neben Drogenkonsum-Mobilen braucht es auch Drogenkonsumräume in Berlin. Die Mobile haben den Vorteil, flexibel auf örtliche Veränderungen reagieren zu können. Eigentlich sind feste Orte aber mindestens genauso wichtig. Sozialarbeit und Beratung, aber auch ein zu Ruhe kommen der Suchterkrankten, was ihnen solche Angebote überhaupt erst möglich machen könnte, lassen sich am besten mit festem Standort und geeigneten Räumlichkeiten organisieren. Diese fehlen aber.

 

Anreize an private Vermieter*innen, an soziale Träger als Drogenkonsumraum zu vermieten, sind eine Möglichkeit. Wir müssen aber auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen stärker in die Pflicht nehmen, ihre Gewerbeflächen an solche Projekte zu vermieten.

 

Anlaufstellen an Bahnhöfen

Drogenkonsum im öffentlichen Raum findet besonders viel rund um Bahnhöfe statt. Hier ist mit den zuständigen Stellen und Deutscher Bahn sowie BVG zu prüfen, ob es niedrigschwellige Anlaufstellen, Beratungsangebote, Rückzugsräume oder gar Drogenkonsumräume (die mit Sozialarbeit begleitet sind) direkt in freien Räumen an Bahnhöfen ermöglichen kann.

 

Transparenz und Kommunikation für die Nachbarschaften

An Orten mit zunehmendem Drogenkonsum im öffentlichen Raum sollten die zuständigen Stellen immer schnell reagieren, auf Hinweise von Anwohnenden eingehen und möglichst auch Transparenz über getroffene Maßnahmen herstellen. Eine gute Kommunikation mit der Nachbarschaft beugt Konflikten vor und schafft Klarheit. Sei es durch Informationsschreiben oder das Angebot einer Kiezversammlung: Die Menschen wollen ernst genommen werden in ihren Sorgen und gleichzeitig helfen Informationen, beispielsweise durch Träger der Sozialarbeit, beim Verständnis, welche Möglichkeiten und Grenzen es gibt, um mit Drogenkonsum im öffentlichen Raum vor Ort umzugehen.

 

Mit diesen Angeboten kann es gelingen, dass Drogenkonsum weniger im öffentlichen Raum mit all den bekannten Nutzungskonflikten stattfindet und die Suchterkrankten mehr Unterstützung finden. Gleichzeitig sind natürlich auch ordnungspolitische Maßnahmen oder auch eine verstärkte Reinigung an Orten mit zunehmendem Drogenkonsum oft notwendig und eine Entlastung für die Anwohnenden. Sie lösen alleine aber nicht die Probleme vor Ort und müssen immer von unterstützenden Angeboten begleitet sein.

Antrag 88/II/2025 Vielfalt ist Stärke – Diversity-Programme umsetzen

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich künftig Unternehmen in Deutschland ab 100 Mitarbeiter*innen dazu verpflichten, DEI (engl. Diversity, Equity, Inclusion; de: Diversitäts-, Gleichberechtigungs- und Inklusions-)-Programme umzusetzen. Die Programme müssen notwendige Bedingung sein, um als Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Darüber hinaus soll die Bundesregierung gemeinsam mit der Charta der Vielfalt e. V., der deutschlandweit größten Initiative für Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz, weitere Anreize für Unternehmen ausarbeiten, sich aktiv um Antidiskriminierung, Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion am Arbeitsplatz zu bemühen.

 

 

Antrag 89/II/2025 Vielfalt ist Stärke

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich künftig Unternehmen in Deutschland ab 100 Mitarbeiter:innen dazu verpflichten, DEI (engl. Diversity, Equity, Inclusion; de: Diversitäts-, Gleichberechtigungs- und Inklusions-)-Programme umzusetzen. Die Programme müssen notwendige Bedingung sein, um als Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Darüber hinaus soll die Bundesregierung gemeinsam mit der Charta der Vielfalt e. V., der deutschlandweit größten Initiative für Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz, weitere Anreize für Unternehmen ausarbeiten, sich aktiv um Antidiskriminierung, Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion am Arbeitsplatz zu bemühen.

Antrag 91/II/2025 Periodengerechtigkeit jetzt: Kostenlose Menstruationsartikel gesetzlich verankern

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach dem Vorbild Schottlands (Period Products (Free Provision) (Scotland) Act 2021) ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Menstruationsartikel sowohl erst auf Landesebene (Berlin) als auch weitergehend auf Bundesebene geschaffen wird.

 

Dazu gehören folgende Umsetzungen:

 

  1. Rechtlicher Anspruch: Alle menstruierenden Menschen haben das Recht, Menstruationsartikel unentgeltlich und diskriminierungsfrei zu erhalten.
  2. Abgabestellen: Analog zum schottischen Gesetz müssen alle Bezirke bzw. Kreise sicherstellen, dass Menstruationsprodukte kostenlos zugänglich sind, und zwar für alle Personen, die sie benötigen. Diese Pflicht schließt ausdrücklich ein, geeignete Organisationsformen (arrangements) zu schaffen, um die Versorgung sicherzustellen. Die Produkte müssen so verfügbar sein, dass Nutzer*innen sie in ausreichender Menge (reasonably easily, and in sufficient quantities) und ohne Kosten erhalten können. Dies kann über Spender in Gebäuden geschehen, über Abholstellen, durch Drittorganisationen oder sogar über Lieferungen nach Hause, wobei lediglich Versandkosten anfallen dürfen.
    Verpflichtet werden außerdem alle Schulen und Hochschulen zur unentgeltlichen Abgabe. Außerdem bekommen alle Senatsverwaltungen und Ministerien die Befugnis, die ihnen unterstellten nachgeordneten  Einrichtungen, beispielsweise Behörden, Gesundheitszentren oder andere öffentliche Dienststellen, zur kostenlosen Bereitstellung zu verpflichten.
  3. Dignity-by-Design: Wie in den schottischen Umsetzungsvorgaben (Guidance) betont, muss die Bereitstellung nach dem Prinzip der period dignity erfolgen – d.h.  niedrigschwellig, ohne Scham, praktisch zugänglich und ohne bürokratische Hürden, vergleichbar mit der Selbstverständlichkeit, mit der Toilettenpapier bereitgestellt wird.