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Antrag 96/I/2021 Ernst machen mit der Mobilitätswende!

21.03.2021

Die Klimaschutzziele sind nur erreichbar, wenn auch im Verkehrssektor deutliche Fortschritte im Sinne einer nachhaltigen Mobilität erreicht werden.

 

Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die sozialdemokratisch geführten Landesregierungen auf, folgende Punkte umzusetzen:

  • Der Fußverkehr und der weitere Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Sharingangebote) haben Vorrang. Die Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Stadt- und Verkehrsplanung, in der Straßenverkehrsordnung und bei der Nutzung öffentlicher Flächen ist antiquiert und wird aufgehoben. Insbesondere in hochverdichteten urbanen Zentren hat die Reduktion von Kraftfahrzeugen (Kfz) oberste Priorität. Kommunen, Länder und der Bund müssen zusammenwirken, um die Innenstädte menschenfreundlich und nachhaltig umzugestalten.
  • Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sollen ab 2025 keine Zulassung erhalten. Deshalb ist es richtig, die Automobilindustrie auf eine rasche Transformation zu drängen, und – soweit erforderlich – auch weiterhin neue Technologien zu fördern. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind im Transformationsprozess besonders zu unterstützen, um ihre Fahrzeugflotte auf z.B. Elektroantrieb umzustellen. Der Ausbau einer einheitlichen öffentlichen Ladestelleninfrastruktur muss forciert werden.
  • Die SPD tritt für eine Mobilitätspolitik ein, die vor allem auch die Interessen der von Familien, Mobilitätseingeschränkten, einkommensschwachen oder hart arbeitenden Menschen sichert. Die technische, organisatorische und preisliche Gestaltung des Umweltverbundes muss diesem Ziel genügen.
  • Metropolen und Umland, z.B. Berlin und Brandenburg brauchen ein abgestimmtes Verkehrskonzept. Der MIV wird auf unbestimmte Zeit vor allem auf dem Lande und bei der Anbindung des Umlands an die Stadtzentren eine wichtige Rolle spielen. Die Politik muss sich diesen Anforderungen stellen und Lösungen finden, damit die Erreichbarkeit der Innenstädte für PendlerInnen und BesucherInnen diskriminierungsfrei gewährleistet bleibt und zugleich die Innenstädte entlastet. Der Ausbau insbesondere des Schienenverkehrs in Verbindung mit Park-and-Ride-Anlagen und Erste-Letzte-Meile-Angeboten muss daher forciert werden.

     

    Antrag 81/I/2021 Kein besonderer Schutz für Staaten und Staatsorgane

    19.03.2021

    Der §90 StGB, der die Verunglimpfung der*des Bundespräsident*in bestraft, schützt nicht die Person sondern das Amt der*des Bundespräsident*in. Das Amt selber nimmt jedoch durch Verunglimpfungen keinen Schaden und die Person des*der Bundespräsident*in kann gegen die Verunglimpfung, wenn sie die Voraussetzungen einer Beleidigung erfüllt, immer noch strafrechtlich vorgehen.

     

    Der Schutz des Beleidigungsparagraphen muss hier ausreichen, da eine Verunglimpfung sich wohl zum größtenteils auf das Amt in Verbindung mit der Person richtet und daher auch keine große Strafbarkeitslücke entsteht. Das Amt selbst ist nicht schutzwürdiger als jedes andere öffentliche Amt. Die Repräsentationsfunktion alleine kann keine besondere Schutzwürdigkeit hervorrufen, die über den Schutz der persönlichen Ehre welcher aus der Menschenwürde erwächst hinausgeht.

     

    Auch ausländische Würdenträger*innen und Organe sind nicht über den durch den Beleidigungsparagraphen gewährten Schutz hinausgehend schutzwürdig.

     

    Der Staat selber kann sich ebenfalls nicht auf eine besondere Schutzwürdigkeit bei Verunglimpfungen, die unter der Schwelle der Verfassungsfeindlichkeit bleiben, berufen. Der Staat und der damit verbundene öffentliche Frieden sind durch die bloße Verunglimpfung nicht in ihrem Bestand gefährdet, weshalb die Strafwürdigkeit der Verunglimpfung nicht ersichtlich ist.

     

    Ähnlich verhält es sich beim Schutz von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten. Flaggen und Hoheitszeichen sind über andere Paragraphen (Diebstahl und Sachbeschädigung) bereits ausreichend geschützt sowie in besonderen Fällen auch über den Volksverhetzungsparagraphen, ein darüber hinausgehendes Schutzwürdigkeit ist auch hier nicht erkennbar.

     

    Die Paragraphen 90 StGB und 90a StGB sowie 104 StGB sollen ersatzlos gestrichen werden.

    Antrag 71/I/2021 Definitiv gegen Antiziganismus – IHRA-Arbeitsdefinition annehmen!

    19.03.2021

    Wer Antiziganismus bekämpfen möchte, muss ihn erkennen können. Die „Arbeitsdefinition Antiziganismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) leistet hierfür eine unerlässliche Hilfestellung.

     

    Um den immerwährenden Anspruch, sich gegen Antiziganismus in all seinen Erscheinungsformen einzusetzen, inhaltlich zu präzisieren, nimmt die SPD Berlin diese Arbeitsdefinition samt Erläuterung und Anwendungsbeispielen für sich an und legen diese in Zukunft ihrem inhaltlichen und praktischen Engagement gegen Antiziganismus zugrunde.

     

    Die SPD Berlin setzt sich für eine Annahme der „Arbeitsdefinition Antiziganismus“ samt Erläuterung und Anwendungsbeispielen auf Landes- und Bundesebene der SPD ein.

    Antrag 72/I/2021 Definitiv gegen Antisemitismus – IHRA-Arbeitsdefinition annehmen!

    19.03.2021

    Wer Antisemitismus bekämpfen möchte, muss ihn erkennen können. Die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) leistet hierfür eine unerlässliche Hilfestellung.

     

    Um den immerwährenden Anspruch, sich gegen Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen einzusetzen, inhaltlich zu präzisieren, nimmt die SPD Berlin diese Arbeitsdefinition samt Erläuterung und Anwendungsbeispielen für sich an und legen diese in Zukunft ihrem inhaltlichen und praktischen Engagement gegen Antisemitismus zugrunde.

     

    Die SPD Berlin setzt sich für eine Annahme der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ samt Erläuterung und Anwendungsbeispielen auf Landes- und Bundesebene der SPD ein.

    Antrag 25/I/2021 Digitalisierung in Schulen stärken: Verantwortliche durch Weiterbildung unterstützen!

    19.03.2021

    Gerade die Umstände der aktuellen Corona Pandemie haben aufgezeigt, dass in Schulen oft bereits die nötige Technik für einen mediengestützten Unterricht vorhanden ist, diese von den Lehrenden jedoch nicht genutzt wird, da entweder entsprechendes Erfahrungswissen fehlt oder aber die Technikgeräte nicht funktionsfähig sind.

    Digitalkompetenz und funktionsfähige Geräte stellen wichtige Voraussetzungen dar, um die nötige Digitalisierung von Bildung zu stärken. Mängel in der Hinsicht müssen dringend behoben werden.

    Wir fordern, dass der Senat des Landes Berlin schnellstmöglich einen Standard für Beschaffung und Betrieb der für den Schulunterricht vorgesehenen IT und sonstigen digitalen Technik beschließt. Neben der Auswahl eines Standard-Warenkorbs geeigneter Geräte muss auch ein Konzept für die Wartung durch technisch und organisatorisch sachkundige Dienstleister vorgelegt werden. Vor allem aber müssen den Lehrer*innen passende Fortbildungsangebote gemacht werden, damit sie die Technik sinnvoll einsetzen können. Zur Verbesserung der Online Schulungsmöglichkeiten soll die Senatsverwaltung die Erfahrung und Struktur der Universitäten adaptieren. Besonders die sozialdemokratische Bildungssenatorin fordern wir auf, dies umzusetzen.

    In jeder Schule muss es eine Person geben, die außerhalb der Schulungen als erste Anlaufstelle für diesen Bereich gilt und die Arbeit mit den beauftragten Trägern koordiniert. Hierfür steht dieser Person ein Arbeitsausgleich/Kompensation in Form von weniger Unterrichtsstunden oder zusätzlichen Urlaubstagen zu.

    Mittelfristig soll ein neu zugründendes Berliner Landesbildungsinstituts für Schule mit dem Schwerpunkt Digitale Bildung alle Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Beschäftigten im Berliner Schulsystem steuern und durchführen.